IV. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Mittwoch den 24. April 1918 um 3 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 22. April um 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalansuchen. 2. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband. 3. (Vertraulich.) Ansuchen um Bürgerrechtsverleihungen. 4. Beschlußfassung über eine Eingabe von hierstädt. Beamten. 5. Rekurs gegen eine Armenratsentscheidung. 6. Statut und Geschäftsordnung für das hierstädt. Arbeitsamt. 7. Festsetzung von Armenfondsgebühren für das Jahr 1918. 8. Beschlußfassung wegen Uebernahme des Leopold Werndl¬ schen Vermächtnisses. II. Sektion. (Sektionssitzung am Samstag den 20. April um 3 Uhr nachmittags.) 9. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro März 1918. 10. Zeichnung auf die VIII. österr. Kriegsanleihe. 11. Ansuchen der bürgerl. Aktienbrauerei um Rückvergütung der eingezahlten Verbrauchsumlage für das im Jahre 1917 ge¬ schwendete Bier. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Vorsitzender=Stellvertreter: Herr Vizebürgermeister Ferd. Gründler. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Amer¬ storfer, Heinrich Bachmayr, Gottlieb Dantlgraber, Wilhelm Denk¬ mayr, Otto Dunkl, Prof. Leopold Erb, Josef Haidenthaller, Dr. Karl Harant jun., Ing. Josef Huber, Franz Kattner, August Mitter, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner und Karl Wöhrer. Seitens des Stadtamtes: Herr Stadtamtsrat Dr. Franz Habl. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte: Zudwig Binderberger und Franz Kirchberger wegen Krankheit und Franz Tribrunner und Josef Wokkal als berüflich verreist. Zur militärischen Dienstleistung eingerückt sind: Herr Vizebürgermeister Paul Fendt und die Herren Gemeinderäte: Anton Kurz, Josef Langoth und Anton Sighart. Als Schriftführer fungiert der städt. Protokollführer Karl Ridler. Der Herr Vorsitzende begrüßt die erschienenen Herren Gemeinderäte, stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verisikatoven dieses Protokolles werden die Herren Ge¬ meinderäte Franz Kattner und August Mitter gewählt. Der Herr Vorsitzende beauftragt den Schriftführer, den Einlauf zur Verlesung zu bringen. Der Schriftführer bringt folgende Dankschreiben zur Ver¬ lesung: Es danken: Der Deutsche Schulverein in Wien für die Spende von 100 K; das Gewerbeförderungs=Institut für Ober¬ österreich in Linz für die pro 1918 gewährte Subvention von 100 K; der Verschönerungsverein Steyr für die pro 1918 be¬ willigte Sabvention von 1000 K; die Direktion der Staats¬ oberrealschule Steyr für die Unterstützung der Schülerlade für 12. Bericht der Stadtbuchhaltung betreffend Fertigstellung des Jahresberichtes pro 1917. 13. Unterstützungsansuchen. III. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag den 23. April um 3 Uhr nachmittags.) 14. Ansuchen der hiesigen Rauchfangkehrermeister um Er¬ höhung des Kehrpauschales. 15. Ansuchen um Theaterüberlassung. 16. Anbote für Verkauf des schlagbaren Holzes im städt. Ochsenholz. 17. Ansuchen der ersten Bau= und Wohnungsgenossenschaft in Steyr um weitere Ueberlassung von Baugrund aus G.-Parz. Nr. 1408/8. IV. Sektion. (Sektionssitzung am Samstag den 20. April um ½4 Uhr nachmittags.) 18. Verleihung erledigter Johann Haratzmüller=Bürger¬ pfründen. 19. Ansuchen um Unterstützung aus der Gremialkranken¬ kassa=Siftung. das Jahr 1918 per 200 K; die Kanzlei=Oberoffiziale Alois Dunger und Alois Winzig für die Beförderung in die IX Rangs¬ klasse mit dem Titel Oberoffizial; Lehrer Franz Haberfelner für die Auszahlung des Quartiergeldes und der Gabelsberger=Steno¬ graphen=Verein Steyr für die Spende von 50 K. Der Einlauf wird vom Gemeinderate zur Kenntnis ge¬ nommen. Herr Bürgermeister erstattet hierauf folgenden Bericht: Ich beehre mich zu berichten, daß die Kälberanlieferung in letzter Zeit außerordentlich nachgelassen hat. Wir erhielton statt der zugesagten 100 Kälber wöchentlich in den letzten Wochen bloß 8—14 Stück, woraus sich der große Mangel, der zur Zeit an Kalbfleisch herrscht, erklärt. Die Eierablieferung geht besser vor sich als im Vorjahre. In den städtischen Einlagerstellen wurden bis zum heutigen Tage 141.800 Stück eingelegt, somit der Vorrat, der bis jetzt angesammelt wurde, den gesamten Vorrat des vorigen Jahres schon bedeutend übersteigt. Soll jedoch die Absicht der Statthalterei, in den Winter¬ monaten jeder Person in der Woche ein Ei zuzuwenden, erfüllt werden, so müssen die Anlieferungen eine sehr bedeutende Steige¬ rung erfahren, da zur Durchführung dieser Absicht für Steyr beiläufig 750.000 Stück Eier benötigt werden. Ich bin dies¬ bezüglich bereits bei der Statthalterei vorstellig geworden. Gegen die Eierablieferungsvorschrift haben sich verschiedene Strömungen bemerkbar gemacht und wurde mit Eingaben die Freigabe des Eiereinkaufes verlangt. Die Erfahrungen, die mit dieser Freigabe im vorigen Jahre gemacht wurden und deren Folge die gänzliche Einstellung der Eierablieferung war, haben mich über Beschluß des städt. Wirtschaftsrates veranlaßt, eine Eingabe an die Statthalterei zu richten, worin gegen eine Freigabe der Eier schärfstens Stellung genommen wird. Die Kartoffelverteilung ging wie bisher glatt vor sich und konnten sämtliche Parteien bis zur neuen Ernte mit Kartoffeln versorgt werden; ebenso konnte die Abgabe von Saatkartoffeln durchgeführt werden.
2 Eine kleinere Menge von Kartoffelstärkemehl stand der Stadtgemeinde zur Verfügung und wurde in entsprechender Kopfmenge an die Bevölkerung abgegeben. Der Umstand, daß eine ganze Reihe von Parteien schon eit langer Zeit vergeblich auf die Ausführung der angemeldeten Fernsprechanschlüsse wartet, hat mich veranlaßt, unter Hinweis auf die an anderen Orten bereits durchgeführten Anschlüsse eine Eingabe an die k. k. Post= und Telegraphen=Direktion zu richten, worin ich um beschleunigte Durchführung der Steyrer Anschlüsse ersuchte Die Antwort dieser Behörde besagte, daß großer Material¬ mangel die Durchführung aller Anschlüsse nicht erlaube, daß aber einige dringend gewünschte Anschlüsse baldigst zur Durch¬ führung gelangen werden Bezüglich der Inkorporierungsfrage Sierning habe ich mich an Seine Exzellenz dem Herrn Landeshauptmann gewendet, der mir umgehend mitteilte, daß er wohl keinen Zwang auf die Ge¬ meinde Sierning ausüben könne, jedoch im Sinne der Stadt auf die Gemeinde Sierning einwirken werde In einer bald darauf eingelangten Zuschrift des Herrn Landeshauptmannes erhielt ich jedoch die unangenehme Mit¬ eilung, daß Sierning trotz seiner Einwirkung auf den ab¬ lehnenden Standpunkt beharre. In der Sitzung der kriegsministeriellen Sanitätskommission vom 12. April wurde die Typhus=Epidemie, die seit langem in Steyr herrschte, als erloschen erklärt und die Aufhebung der — Ich richtete an über Steyr verhängten Sperre beantragt das Militärkommando Innsbruck eine Eingabe, worin ich um beschleunigte Durchführung der Sperreaufhebung ersuchte ach mehrjähriger Störung des vollständigen Volksschul¬ betriebes konnte infolge Freigabe der Wehrgrabenschule und Eintritt wärmerer Witterung der Schulbetrieb in sämtlichen Schulen wieder voll aufgenommen werden, was im Interesse der Erziehung unserer Schuljugend gewiß sehr wünschenswert ist. Für die geplante Handelsschule gibt sich allseits großes Interesse kund. Das Kuratorium plante zuerst lediglich die Er¬ richtung der Handelsschule für Knaben. Da aber eine sehr große Anzahl von Mädchen sich anmeldete und in verschiedenen Vor¬ sprachen die Errichtung der Mädchenhandelsschule verlangt wurde, mußte auch diese in Aussicht genommen werden. Nun hätten für die beiden Schulen die vorhandenen Räume in der Realschule nicht gereicht; es mußte somit getrachtet verden, auch für diese Platz zu schaffen. Dieser könnte durch Verlegung des Knabenhortes und der Suppenanstalt geschaffen werden. Ich wurde deshalb zusammen mit Herrn G.=R. k. k. Pro¬ essor Erb und Herrn k. k. Oberrealschul=Direktor Glas bei Herrn Direktor Duffek vorstellig mit der Bitte, für Knabenhortzwecke Räume im Objekte XI der Waffenfabrik, das für diesen Belang ehr geeignet erscheint, zur Verfügung zu stellen. Herr Direktor Duffek zeigte volles Verständnis für unsere Bestrebungen und sagte zu, unser Ersuchen bei der General Direktion in Wien wärmstens zu befürworten Leider mußte mir einige Zeit hierauf Herr Direktor Duffel mitteilen, daß es nicht möglich sei, die gewünschten Räume zur Verfügung zu stellen, weil in nächster Zeit wieder sämtliche Räume zum Fabriksbetriebe benötigt werden. Wir werden also rachten, nach Möglichkeit andere Räume für diesen Zweck auf¬ zubringen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 22. März hat Herr G.=R. Haidenthaller angeregt, den Versuch zu machen, den großen Exerzierplatz für Schrebergärten zu verwenden. Ich habe nich diesbezüglich an das Stationskommando gewendet, das mitteilte, daß der große Exerzierplatz wegen Pachtverhältnis nicht zur Verfügung stünde, daß jedoch Teile des kleinen Exerzier platzes kostenlos zu diesem Zwecke zu haben wären. Die am 17. April stattgefundene Kommission hatte leider das Ergebnis daß diese Gründe als für diesen Zweck unverwendbar bezeichnet werden mußten, somit der Gedanke, Schrebergärten im Stadt¬ gebiete zu errichten, vorläufig fallen gelassen werden muß. In der letzten Gemeinderatssitzung berichtete ich über die geplante Pflanzung von Probebäumen am Ennskai zwecks späterer Pflanzung einer vollständigen Allee. Ueber Anraten von Sachverständigen des Vereines der Gärtner und Gartenfreunde wurde jedoch die gesamte Bepflan¬ zung durchgeführt, und zwar wurde der Kai in einer Länge von 220 Metern mit 23 Kastanienbäumen bepflanzt, die bereis ein erfreuliches Wachstum zeigen. Um den Parteien, welche Eingaben bei der Stadtgemeinde zu machen haben, eine Erleichterung zu bieten, wird im Rat¬ hause ein für diesen Zweck bestimmter Einwurfkasten angebracht, der täglich zweimal entleert wird. Ferner beehre ich mich nach Abschluß zweier umfangreicher Erhebungen deren Ergebnis mitzuteilen. Die erste Erhebung wurde im Jahre 1917 vorgenommen und vom Herrn Epidemie¬ arzt Dr. Szulimovics bearbeitet Es kamen 1403 Gebäude in Betracht, von denen 586 Beton¬ kanäle, 117 offene Kanäle, 227 gemauerte Kanäle hatten und 473 überhaupt nicht kanalisiert waren. Das Kanalisierungswesen unserer Stadt bedarf somit einet gründlichen Verbesserung, die durch die geplante Einführung der allgemeinen Kanalisierung erreicht werden wird. Brunnen waren 533 vorhanden. 20 Häuser waren an die städtische, 129 an private Wasser¬ leitungen angeschlossen. 621 Gebäude entbehrten somit jeder eigenen Wasserversor¬ wodurch die dringende Notwendigkeit der Errichtung einer jung allgemeinen Wasserleitung gewiß erwiesen erscheint. Die zweite Erhebung, welche heuer von mir bearbeitet wurde, erstreckte sich lediglich auf die Wohnhäuser und hatte nachstehendes Ergebnis: m Stadtgebiete sind dermalen 1264 Wohnhäuser (die Kasernen nicht eingerechnet) vorhanden Diese sind von 5121 Parteien mit selbständiger Wohnung bewohnt. Die vorhandenen 5150 Wohnungen verteilen sich wie folgt: 1003 Wohnungen mit einem Raum, 1798 Wohnungen mit Zimmer und Küche, 1165 Wohnungen mit Zimmer, Kabinett und Küche, 290 Wohnungen mit 2 Zimmern und Küche 346 Wohnungen mit 2 Zimmern, Kabinett und Küche, 18 Wohnungen mit 3 Zimmern und Küche 207 Wohnungen mit 3 Zimmern, Kabinett und Küche, 223 größere Wohnungen. Außerdem waren 55 Wohnungen leer, somit die an sich eringfügige Menge von 1·06 %. Da diese Wohnungen chon edoch fast nur Einzelzimmer sind die vorübergehend durch die Entlassungen in der Waffenfabrik freigeworden waren, kann von wirklichen Leerstehungen nicht gesprochen werden und erhellt auch ieraus die furchtbare Wohnungsnot, die in Steyr herrscht. In den obenangeführten Wohnhäusern sind 949 Aborte nit Wasserspülung und 2205 Aborte ohne Wasserspülung vor¬ anden Da 316 der ersteren auf die Ennsleite entfallen, stellt sich das Verhältnis im alten Stadtgebiete wie 23:77, also vom esundheitlichen Standpunkte aus sehr ungünstig. Diese Ver¬ hältnisse werden sich aber zweifellos nach Einführung der allge¬ meinen Wasserleitung wesentlich bessern. Kehrichtgefäße wurden 1405 angemeldet. Die Kehricht¬ abfuhr, die bereits in der inneren Stadt und in Ennsdorf ein¬ geführt ist, wird auf das ganze enger verbaute Stadtgebiet aus¬ edehnt werden. Schließlich gestatte ich mir noch mitzuteilen, daß laut Er¬ lasses der k. k. Statthalterei die Forteinhebung der Lustbarkeits¬ steuer in Steyr im bisherigen Ausmaße bis Ende 1922 ge¬ ehmigt wurde Ich erlaube mir ferner mitzuteilen, daß es bisher ge¬ ungen war, die Kupfereindeckungen des Krankenhauses von der Beschlagnahme freizuhalten. Von der Militärverwaltung wurde doch diese Kupfereindeckung neuerlich angesprochen. Ich bin diesbezüglich wegen Freigabe der Eindeckung beim Kriegsmini¬ terium vorstellig geworden und habe in meiner Eingabe insbe¬ sondere darauf hingewiesen, daß die Abtragung des Kupferdaches eine empfindliche Störung des Krankenhausbetriebes hervorrufet müßte, da die Abnahme der Kupferdachung Lärm verursachen würde, welcher auf den Zustand der Kranken äußerst nachträg¬ ich wirken würde. Das Kriegsministerium hat jedoch geant¬ wortet, daß mit Rücksicht auf die erhöhte Munitionserzeugung on der Freigabe der genannten Kupferdachung keine Rede sein könne und das Kupferdach unbedingt abgeliefert werden müsse; es werde jedoch Sorge getragen werden, daß die Abtragung mit möglichster Vermeidung von Lärm erfolgen wird Weiters gestatte ich mir noch mitzuteilen, daß sich für die Gründung eines Theatervereines reges Interesse zeigt; es sind bis heute bereits 129 Beitrittsanmeldungen mit der Erklärung ur Zeichnung mindestens eines Anteilscheines eingelangt Ueber die seitens des Bischofes von Linz verfügte Auf¬ lassung von bestimmten Feiertagen hat sowohl in der Geschäfts¬ velt und bei den Behörden Unklarheit geherrscht, wie man sich zu dieser Verfügung zu verhalten habe. Ich habe mich diesbe¬ züglich an die k. k. Statthalterei gewendet und von dieser fol¬ gendes Schreiben erhalten An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Indem ich auf die zutreffenden Ausführungen der dies¬ ezüglichen Notiz in der „Tages=Post“ Nr. 91 vom 20. April 918, Seite 3, verweise, bemerke ich, daß für die Gewerbe¬ betriebe nach der Gewerbeordnung auch bisher keine Ruhe wie n Sonntagen, sondern lediglich die Ermöglichung des Besuche es Vormittagsgottesdienstes, der nunmehr wegfällt, vorge¬ chrieben war. Insoweit als bisher von den Arbeitsgebern ohne gesetzlichen Zwang die Feiertage als Ruhetage eingeräumt vären, werden sie wohl auch weiterhin diese Uebung beibehalten. — luch bei den politischen Behörden in Oberösterreich wird olange nicht etwa abändernde Weisungen des Ministeriums des Innern erfolgen — die dermalige Uebung, derzufolge an Vor¬ mittagen der Felertage allgemeiner Amtsbesuch stattfindet, die Nachmittage jedoch dienstfrei sind, beibehalten werden. Der k. k. Statthalter: Handel m. p. Ich bitte, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Der Gemeinderat nimmt diesen Bericht mit Befriedigung zur Kenntnis. Herr Vorsitzender: Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Mit Rücksicht auf das durch berufliche Verhinderung des Herrn Referenten Dr. Harant erst später mögliche Erscheinen desselben, stelle ich die Punkte der Tagesordnung der 1. Sektion zurück und ersuche Herrn G.=R. Bachmayr als Referenten für II. Sektion zu den Punkten der Tagesordnung derselben ie das Wort zu ergreifen.
II. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter¬ Herr G.=R. Heinrich Bachmayr. 9. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro März 1918 Herr Referent G.=R. Bachmayr: Seitens der Stadt buchhaltung liegt uns folgender Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr im Monate März 1918 vor: Ausweis Z. 145/Bh. über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr Monate März 1918. im 1918 1917 Differenz 7 K R K h Einnahmen im Mo¬ iate März 37·627 41 10.228 27.399 41 Hiezu Kasserest vom Vormonate 1 — 49.95 82.350 57 32.394 56 Gesamteinnahmen im onate März — 42 22.166 15 57 87.583 109.749 Ausgaben im Mo¬ nate März 9+ 83 72.368 13.366 54 85.734 Kasserest für den Mo¬ nat April 35.532 28 9 59 37.381 1.848 Seit Jahresbeginn bis Ende März etrugen: Die Gesamt=Ein¬ nahmen 7 94.914 /16 345.384 140.298 53 di Gesamt = Aus¬ gaben 09+130.446 85 438.449 94 308.003 * * Stadtbuchhaltung Steyr, am 13. April 1918. Jandaurek m. p. Markut m. p. Der Bericht wird vom Gemeinderate zur Kenntnis ge nommen. — Z. 12.824. 10. Zeichnung auf die VIII. österr. Kriegsanleihe. Herr Referent G.=R. Bachmayr: Wie erinnerlich, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. März l. J. den Beschluß gefaßt, von dem Anerbieten der Kommunal=Kredit¬ anstalt betreffend die Zeichnung zur VIII. österr. Kriegsanleihe zu den bekanntgegebenen günstigen Bedingungen Gebrauch zu machen und den Herrn Bürgermeister und die Finanzsektion mit der weiteren Ausarbeitung zu betranen. Auf Grund der einge¬ leiteten Schritte hat der Landesausschuß Linz mit Note vom ). April l. J., Z. 7185, mitgeteilt, daß er der Aufnahme eines Darlehens von 1,500.000 K zum Zwecke der Zeichnung der VIII Kriegsanleihe im Grunde der Bestimmungen des § 85 G.=O die Genehmigung erteilt hat. Die Kommunal=Kreditanstalt teilt nun auf Grund der Genehmigung durch den Landesausschuß mit, daß sie das der Stadtgemeinde Steyr bewilligte Darleihen von 1,500.000 K in Kommunalschuldverschreibungen bei der eigenen Kassa zum Zuzählungskurse von 91•50 übernehme und den Erlös nach Abzug der im vorhinein fällig werdender Schuldigkeiten am 23. April 1918 an die Bank für Oberöster¬ reich und Salzburg in Linz für Rechnung der Stadtgemeinde Steyr überweise. Gegenüber dem ersten Schreiben der Kommunal¬ Kreditanstalt, worin ein Zuzählungskurs von 91 K angegeben wurde, hat sich derselbe auf 91·50 gebessert, so daß sich die Rentabilität der Kriegsanleihe noch günstiger gestalte. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat bewillige die Zeichnung von 1,500.000 K VIII. österr. Kriegsanleihe, und zwar in 40jähr. 5½%iger amortisabler Staatsanleihe. Die Zeichnung derselben erfolgt zur Hälfte bei der Bank ür Oberösterreich und Salzburg und zur Hälfte bei der Filial der Allgem. Depositenbank in Steyr, wobei zur Bedingung ge¬ macht wird, daß diese Zeichnung von beiden Banken ausdrück¬ ich als in Steyr aufgebracht auszuweisen ist. Mit der weiteren Durchführung der Kriegsanleihezeichnung wird der Herr Bürger¬ meister und die Finanzsektion betraut.“ Wenn ich mir erlaube, einiges über den finanziellen Teil dieser Kriesanleihezeichnung hinzuzufügen, so wäre zu bemerken, daß der Ertrag aus der Form dieser Zeichnung 16.000 bis 8.000 K ausmacht und außerdem die Differenz bei der Ein¬ lösung der Kriegsanleihe über 100.000 K beträgt, was gewiß ls günstige Anlage des Kapitals zu bezeichnen ist. Herr Vorsitzender: Wird zum Sektionsantrage das Wort gewünscht? Es ist dies nicht der Fall. Ich bitte, über den Sektionsantrag abzustimmen. Der Antrag erscheint angenommen. I. Ansuchen der bürgerlichen Aktienbrauerei um Rückvergütung der eingezahlten Verbrauchsumlage für das im Jahre 1917 geschwendete Bier Herr Referent G.=R. Bachmayr: Die bürgerl. Aktien¬ brauerei hat wie im Vorjahre um Rückvergütung der Ver¬ brauchsumlage für im Jahre 1917 geschwendetes Bier ange¬ sucht. Es handelt sich um die Rückvergütung eines Betrages von 248 K 50 5 für eine Schwendung von 124·25 hl. 3 Die Sektion stellt den Antrag: „Der löbliche Gemeinderat bewillige der bürgerl. Aktien¬ brauerei in Steyr für das Jahr 1917 den Betrag von 248 K 50 k als Rückvergütung für die angesprochene Schwendung von 124·25 hl Bier err Vorsitzender: Da zum Antrage das Wort nicht gewünscht wird, lasse ich über den Antrag abstimmen Der Sektionsantrag erscheint angenommen. 2. Bericht der Stadtbuchhaltung betreffend Fertig: stellung des Jahresberichtes pro 1917. Herr Referent G.=R. Bachmayr: Seitens der Stadt buchhaltung ist folgender Bericht überreicht worden: Z. 9980. Steyr, 19. März 1918 An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr Das ergebenst gefertigte Amt erlaubt sich zur Kenntnis zu bringen, daß die Fertigstellung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1917 bis zum 31. März 1918 nicht möglich ist. Die Erwerbsteuer=Vorschreibung für die Waffenfabrik ist noch nicht eingelangt, obwohl seit August 1917 mehrfache Ur¬ genzen (bei der Steueradministration Wien I, Finanzdirektion Wien, Finanzministerium) erfolgten, da es sich um Beträge handelt, die für die Gebarung der Stadt Steyr von ausschlag gebender Bedeutung sind Ferner ist ein Teil der allgemeinen Erwerbsteuer=, die gesamte Renten= und Besoldungssteuer=Vorschreibung pro 1917 h. a. noch nicht bekannt; eine Vorschreibung nach der Gebühr des Vorjahres wäre bei den außergewöhnlichen Verschiebungen ie infolge des Krieges in den Einkommensverhältnissen der Steuerträger eingetreten sind, eine zwecklose Arbeit und würde nur unliebsame Weiterungen mit den Parteien zur Folge haben. Eine im Auftrage des Herrn Bürgermeisters am 18. März 1918 beim Magistrat Linz erfolgte Anfrage bezüglich des dort gebräuchlichen Vorganges hat ergeben, daß es auch dortamts aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Bücher mi 31. Dezember abzuschließen und daß laut Aeußerung des Herrn Rechnungsdirektors Auinger auch die Stadtbuchhaltungen von Linz, Urfahr, Salzburg, Graz u. s. w. mit denselben großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wie die Stadtbuchhaltung Steyr Seit dem Waffenfabriksneubau im Jahre 1913 und ins¬ besonders durch die Kriegsereignisse ist ein bedeutendes An¬ wachsen der Agenden, wie bei allen Aemtern, so auch bei den gefertigten Amte zu konstatieren; ein ausgleichender Zuwachs an Arbeitskräften hat jedoch h. a. nicht stattgefunden; es ist im Gegenteile durch Einberufung zum Militärdienst, Verwendung von Beamten der Stadtbuchhaltung in anderen Abteilungen und durch sonstige Umstände eine Verminderung von Arbeitskräften eingetreten, welche sich seit Oktober 1915 dauernd auf 1, zeit veise sogar auf ⅜ der im Jahre 1914 h. a. verfügbaren Ar¬ eitskräfte beläuft Der Passus im Gemeindestatut, welcher die Fertigstellung der Jahresrechnung bis Ende März anordnet, stammt aus Zeiten, in welchen der gesamte Rechnungsabschluß der Stadt¬ asse und aller übrigen unter städt. Verwaltung stehenden Fonde nd Anstalten etwa 8—12 Druckseiten umfaßte, ist daher nur janz kleinen Verhältnissen zu normalen Zeitläufen angepaßt. Stadtbuchhaltung Steyr. Jandaurek m. p. Markut m. p. Dieser Bericht entspringt dem Auftrage des Herrn Bürger¬ meisters an die Stadtbuchhaltung, über mehrfach gestellte An¬ ragen, warum der Bericht erst im März des dem vorhergegan¬ genen folgenden Verwaltungsjahres erscheint. herr Vorsitzender: Wünscht einer der Herren zum Berichte das Wort? Nachdem dies nicht der Fall ist, ist der Bericht vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. 13. Unterstützungsansuchen. Herr Referent G.=R. Bachmayr trägt folgende Ansuchen or und ersucht Herr Bürgermeister, falls zu einem der Sektionsanträge das Wort gewünscht werde, sich zu den ein¬ elnen Ansuchen und Anträgen zu äußern, da er nach debatten¬ oser Antragstellung über sämtliche Sektionsanträge zugleich ab¬ timmen lassen werde. a Oberösterr. Landeswohltätigkeitsverein zur Erhaltung er Idiotenanstalt in Hartheim um eine Jahresunterstützung. Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat be¬ willige der Idiotenanstalt in Hartheim wie bisher eine Spende von 100 K.“ — Z. 12.713 b) Bund der Deutschen Südmährens um eine Unterstützung. Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat bewillige dem Bund der Deutschen Südmährens wie bisher eine Spende von 10 K. — Z. 9072. 0) Unterstützungsverein deutscher Hochschüler aus Ober¬ österreich in Wien um Unterstützung Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat be¬ willige dem Unterstützungsverein deutscher Hochschüler aus Ober österreich in Wien wie bisher einen Unterstützungsbetrag von 20 K. — Z. 10.719.
4 d) Blindenunterstützungsverein „Die Purkersdorfer“ um eine Unterstützung Herr Referent G.=R. Bachmayr: Dem Vereine wurden im Vorjahre auf seine Bitte eine Unterstützung von 20 K be¬ willigt. Bei diesem Ansuchen wies der Verein darauf hin, daß ihm aus Oberösterreich keine Unterstützung zukomme. Die Stadt¬ gemeinde hat auf Grund dieser Gesuchsausführung den Akt an den oberösterreichischen Landesausschuß zur Einleitung einer Unterstützung aus Landesmitteln vorgelegt. Da nun im heurigen Jahre der Passus, daß dem Vereine aus Oberösterreich, keine Unterstützung zukomme, fehlt, ist die Annahme berechtigt, daß nunmehr dem Vereine auch aus Oberösterreich, wahrscheinlich durch den Landesausschuß aus Landesmitteln, eine Unterstützung zufließe Die Sektion stellt daher den Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle das vorliegende Ansuchen mangels vorhan¬ ener Mittel abweisen.“ 416/3. e) Das Feldkanonen=Regiment Nr. 108 ersucht um Ab¬ nahme eines Kriegsalbum. err Referent G.=R. Bachmayr: Nachdem die Stadt¬ gemeinde ohnehin bei den heimischen Regimentern solche Kriegs¬ album bestellt, stellt die Sektion den Antrag: „Vorliegendes Ansuchen mangels vorhandener Mittel abzuweisen. Herr Vorsitzender: Ich lasse über die Anträge ab¬ stimmen. Die sämtlichen Sektionsanträge werden vom Gemeinderate angenommen. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber. Ing. Herr Vorsitzender: Seitens der III. Sektion wurde ein Dringlichkeitsantrag angemeldet; ich ersuche Herrn G.=R. Huber über denselben zu berichten Herr Referent G.=R. Ing. Huber: Es liegt uns seitens des Stationskommandos Steyr wegen Errichtung einer Radio¬ station ein außerordentlich dringliches Ersuchschreiben vor, nach dessen Beratung die 111. Sektion zu dem Entschlusse kam, dem Gemeinderate die Annahme eines diesbezüglichen Antrages im Dringlichkeitswege zu empfehlen. err Vorsitzender: Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. Die Dringlichkeit der Behandlung der Eingabe des Stations¬ kommandos wird vom Gemeinderate angenommen Herr Referent G.=R. Ing. Huber: Ich lasse den vor iegenden Plan zirkulieren und bringe das nachfolgende Schreiben des Stationskommandos zur Verlesung K. u. k. Militärstationskommando Steyr zu Reg. Nr. 138/13. Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr In Erledigung des Avisos vom 16. März l. J.: Behufs Etablierung der Radiostation fand eine Kommission tatt, zu der auch ein Vertreter des p. t. Stadtbauamtes beige¬ ogen war und wurde der Beschluß gefaßt, die Station auf den Posthofgründen außerhalb aber anschließend an die Artillerie¬ kaserne zu errichten, wozu eine Grundfläche von 150 m Seiten¬ länge notwendig ist; die westliche Seite dieses Quadrates hätte die dermalige Kasernplanke zu bilden, auf welche es mit 150 m Seitenlänge aufzusetzen wäre; die südöstliche Ecke befindet sich am Taborweg Diese Fläche ist mit einer Planke in der Form der be stehenden Kaserneinplankung einzufrieden für die Unterbringung des technischen Materiales und der Mannschaft der Radiostation sowie auch für deren Kom¬ mandanten wird eine Offiziersbaracke aus dem Kriegsgefangenen¬ Lager Marchtvenk als Provisorium überstellt In Durchführung dieses Kommissionsbeschlusses ersuche ich um die Beistellung der geschilderten Grundfläche und die möglich baldige Bewilligung zum Baubeginn Die Bauten für die Station als auch die Einplankung erlaube ich mir vorzuschlagen, daß sie vom Militärärar gegen Rückerstattung der auflaufenden Kosten durchgeführt werden, in Anbetracht der Schwierigkeiten, die gegenwärtig der Beschaffung von Material und Arbeitskräften entgegenstehen durch hierseitiges Verschulden erfolgt das Ansuchen um Bewilligung des Bauplatzes verspätet und ersuche ich, mit die Rücksicht auf die große Dringlichkeit der Anlage, die Bewilligung Beginne des Baues mit aller Beschleunigung zu geben zum Blan mit dem eingezeichneten Baugpunde heiliegend Ein OP # 1 Beilage Noderer m. p. Steyr, am 22. April 1918. Herr Bürgermeister hat sich mit dem Besitzer des Post¬ hofes Herrn Johann Berger ins Einvernehmen gesetzt, welcher ich bereit erklärte, zur Errichtung der Radiostation in den om Militärärar beanspruchten Ausmaße die Parzelle Nr. 1222/1 sowie jenen Grund, der bis zur Südgrenze der Parzelle reicht und die gesamte Parzelle Nr. 1223/2 käuflich zu überlassen. Die m Plane ersichtliche Grundfläche von 150 m Seitenlänge würden dem Aerar überlassen bleiben, während der restliche von Herrn Berger abtretende Grund in den Besitz der Stadt für andere Zwecke übergeht Die Sektion schlägt folgenden Antrag vor: „Dringlichkeitsantrag der III. Sektion Der löbliche Gemeinderat beschließe den zur Errichtung der Radiostation nötigen Grund aus Parzelle 1222/1, sowie jenen Grund, der von der nördlichen Begrenzung der geplanten Radiostation bis zur Südgrenze der Parzelle reicht, sowie die gesamte Parzelle Nr. 1223/2, zirka 7 Joch zum Preise von 5000 K für das Joch, von dem der¬ naligen Eigentümer Herrn Johann Berger, Besitzer des Post¬ hofes, anzukaufen 2. den zur Errichtung der Radiostation nötigen Grund dem k. k. Militärärar zur Verfügung zu stellen und auch die Kosten für die seitens des Militärärars erfolgte Errichtung von Baulichkeiten und Einzäunung für die Radiostation zu über¬ nehmen gegen dem, daß sowohl der Preis des Grundes als auch die Kosteasumme der Baulichkeiten seitens des k. k. Militär¬ ärars mit 8 % auf die Dauer der Kasernverpachtung verzinst werden die Deckung der Kosten erfolgt, soweit der Grund für 3. en Bedarf des Militärs nötig ist, aus dem Kasernendarlehen, für den übrigen Grund aus dem 10 Millionen=Darlehen: 4. mit der Durchführung wird die III. Sektion betraut.“ err Vorsitzender: Wird zum Sektionsantrage das gewünscht. Es ist nicht der Fall. Ich lasse über den Wort Sektionsantrag abstimmen. Der Sektionsantrag erscheint einstimmig angenommen. 4. Ansuchen der hiesigen Rauchfangkehrermeister Erhöhung des Kehrpauschales. um Herr G.=R. Haidenthaller verläßt den Sitzungssaal Herr Referent G.=R. Ing. Huber berichtet, daß die k. k Statthalterei einen 50%igen Aufschlag zum geltenden Kehr¬ tarife bereits genehmigt und auch der Gemeinderat hiezu seine Zustimmung zu geben habe. Die Sektion stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat gebe zur Erhöhung des mit Statthalterei=Erlaß vom 16. Jänner, Z. 113/VIII, bereits ge¬ nehmigten Aufschlages des Kehrtarifes um weitere 50 %, mit¬ hin im ganzen um 80 %, mit Rückwirkung ab 1. Jänner d. J. eine Zustimmung Herr G.=R. Mitter ersucht darauf hinzuwirken, daß den Rauchfangkehrern durch Enthebung von eingerückten geschulten hilfskräften die Mittel in die Hand gegeben werden, die Ar¬ beiten sachgemäß durchführen zu können, da dieselben derzeit ls mit Hilfe von Lehrkräften durchgeführt, nur eine primitive ist und daher das Mehrbegehren der Rauchfangkehrer nicht im Verhältnisse zu den gegenwärtigen Durchführungen der Kehr¬ arbeiten steht. Herr Bürgermeister erklärt, daß die Stadtgemeinde infolge bereits geschehener Genehmigung der Erhöhung des Zu¬ schlages durch die Statthalterei gezwungenermaßen ebenfalls die Zustimmung nicht versagen könne. Derr Referent G.=R. Ing. Huber bemerkt, daß die Ver¬ fügung der Statthalterei eigentlich nur zur Kenntnis zu nehmen wäre und der Gemeinderat aber seine Zustimmung nur für die tädtischen Gebäude auszusprechen habe. err Bürgermeister regt an, dem Sektionsantrage anzufügen, daß die Zustimmung des Gemeinderates für die „städtischen Gebäude“ gelte, wodurch der Antrag klarer aus¬ gedrückt wäre Herr G.=R. Prof. Erb bemerkt, daß damit noch keine Klarheit geschaffen sei. Da die Statthalterei bereits die Ge¬ nehmigung erteilt hat, gibt es für den Gemeinderat zur Ge¬ nehmigung des Statthalterei=Erlasses keine Zustimmung mehr. Der Gemeinderat gäbe sonst seine Zustimmung als Privatbesitzer tädtischer Gebäude, was nicht angängig sein dürfte, da ja jeder andere Hausherr auch seine Zustimmung geben oder verweigern önnte. err Bürgermeister erwidert, daß der Gemeinderat deshalb seine Zustimmung für die städtischen Gebäude geben nüsse, weil zwischen der Stadtgemeinde und den Rauchfang¬ kehrern ein Sonderabkommen bestehe, nach welchem zur Er¬ öhung des Pauschales für die städtischen Gebäude jeweils die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich ist Ueber Antrag des Herrn G.=R. Prof. Erb wurde zur besseren Klarstellung der tatsächlichen Verhällnisse der Sektions antrag auf folgenden Wortlaut umgeändert Nachdem die Gemeinde einen eigenen Vertrag mit der Genossenschaft der Rauchfangkehrer geschlossen hat, beschließe der löbliche Gemeinderat auf Grund des Erlasses der k. k. Statt¬ halterei vom 16. Jänner 1918, Z. 113/VIII, einen weiteren lufschlag zum Kehrtarife von 40 %, nunmehr im Ganzen 80 % rückwirkend am 1. Jänner d. J. für die städtischen Gebäude. Herr Vorsitzender: Ich lasse über den Sektionsantrag abstimmen. Der Antrag erscheint einstimmig angenommen. 7/7 749 Herr G.=R. Haidenthaller erscheint wieder im Sitzungssaale.
15. Ansuchen um Theaterüberlassung. ) Der Wohltätigkeitsverein „Die 1915er“ um Ueber lassung des Theaters für 7. und 9. Mai. Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat beschließe das vorliegende Ansuchen unter den bisherigen Bedingungen und Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu genehmigen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 13.972. 8. b) Zweigverein Steyr vom „Roten Kreuz“ um Ueber¬ assung des Theaters zwecks Abhaltung eines Vortrages des Herrn Professors Hofrat Dr. Jaksch über Lungentuberkulose¬ Fürsorge für Ende April. Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat beschließe, dem ansuchenden Vereine das Theater unter den üblichen Be dingungen und Vorschriften für Ende April zu überlassen. Der Antrag erscheint angenommen. — Z. 13.168. c). Ansuchen des Militärkommandos um Ueberlassung des Theaters zu wohltätigen Veranstaltungen, wofür der Zeitpunkt der Abhaltung noch nicht bekannt ist. Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat beschließ über Ansuchen des Militärkommandos die Ueberlassung des Stadttheaters zu Wohltätigkeits=Vorstellungen und da bezüglich Art und Zeitdauer der Aufführungen keine Angaben vorliegen, Herrn Bürgermeister zu ersuchen, das betreffende Einvernehmen zu pflegen.“ Der Sektionsantrag wird angenommen. — Z. 8296, d) Das Ansuchen eines Schauspielers um Ueberlassung des Stadttheaters für den 8. Mai wird nach Antrag der Sektion abgelehnt. — Z. 13.925 16. Anbote für Verkauf des schlagbaren Holzes im städtischen Ochsenholze Herr Vorsitzender: Dieser Punkt erschien der III. Sektion loch nicht vollständig spruchreif und wünscht sich dieselbe noch nit Fachleuten zu beraten. Ich setze infolgedessen diesen Punkt von der Tagesordnung ab. 115·5•5 17. Ansuchen der ersten Bau= und Wohnungs=Ge¬ nossenschaft in Steyr um weitere Ueberlassung von Bau¬ grund aus G.=P. 1408/I. Herr Referent G.=R. Ing. Huber bringt das Ansuchen zur Kenntnis und stellt folgenden Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe: der Wohnungs¬ fürsorge=Genossenschaft die käufliche Ueberlassung der im Ver¬ auungsplane mit IV und V verzeichneten Grundstücke der Parz. 1408/1 im Ausmaße von 506 Quadratkl. bis auf weitere 3 Jahre zur Erbauung von Wohnhäusern zuzusichern. Der Preis wird mit 10 K per Quadratklafter bestimmt und wird der gesamte Kaufbetrag gegen Anteilscheine über¬ nommen, wogegen der Stadtgemeinde bei entsprechender Reihung ür ihre Angestellten oder bei sonstigem notwendigen Bedarf Wohnungen in diesen Häusern gegen Bezahlung des üblichen Mietzinses einzuräumen wären. Nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrages mit dem Kaninchenzuchtverein würde der Wohnungsfürsorge=Genossenschaft die Ueberlassung des vorstehenden Grundes in Pachtung schon jetzt zugesichert werden, wenn ein diesbezügliches Ansuchen darum bis 1. Oktober eingebracht wird. Herr G.=R. Prof. Erbempfiehlt eine entsprechende Reihung der Anmeldung der Stadtgemeinde zu erwirken, um eine ent¬ sprechende Deckung für den Wohnungsbedarf der Stadtgemeinde u sichern. Herr Bürgermeister erklärt zum Antrage, daß ein eigentlicher Verkauf heute noch nicht vorliege, sondern nur die Zusicherung eines Vorkaufsrechtes, und sich mit dem Antrage der Sektion die Stadtgemeinde keines Rechtes begebe. Die hierauf eingeleitete Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme des Sekttionsantrages. 4010 0 IV. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Karl Wöhrer. 18. Verleihung erledigter Johann Haratzmüller¬ Bürgerpfründe. herr Referent G.=R. Wöhrer: Die Sektion stellt fol¬ genden Antrag Der löbliche Gemeinderat beschließe, den vom Armenrate vorgeschlagenen 9 Bewerbern die Johann Haratzmüller=Bürger¬ fründen je 400 K neuerdings zu verleihen, und zwar an: Freihammer Anton, Johannesgasse 18, 2. Kabelik Stefan, Bürgerspital, 3. Truhlar Franziska, Damberggasse 4, 4. Lutzenberger Karl, Stadtplatz 3, 5. Schaffazil Franziska, Bismarckstraße 8, 5. Huber Julie, Berggasse 43, 7. Danspeckgruber Johann, Sterningerstraße 23, 8. Steinwender Barbora, Sierningerstraße 8, und 9. Bichler Marie NT Der Sektionsantrag wird einhellig angenommen. * 5 19. Ansuchen um Unterstützung aus der Gremial¬ krankenkassa=Stiftung.: Herr Referent G.=R. Wöhrer: Ueber Vorschlag des Handelsgremiums stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe, dem Bittsteller Josef Schanofsky die vom Handelsgremium vorgeschlagene Unterstützung aus der Gremialkrankenkassa per 120 K in 6 Monatsraten zur luszahlung zu bringen. *#7 Der Antrag erscheint angenommen. 1. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Prof. Leopold Erb Herr Vorsitzender: Ich lasse die letzten Punkte der Tagesordnung der 1. Sektion zuerst beraten, um Herrn Doktor Harant das Referat über die ersten Punkte bei dessen bald zu erwartendem Erscheinen zu ermöglichen. 8. Beschlußfassung wegen Uebernahme des Leopold Werndl'schen Vermächtnisses Herr Referent G.=R. Prof. Erb: Der Stadtgemeinde Steyr ist seitens des seligen Herrn Leopold Werndl mit ver¬ chiedenen Erbschaften bedacht worden, und muß sich die Stadt emeinde erklären, ob sie die Erbschaft antritt. Vorher möchte ch das Protokoll zur Verlesung bringen, welches vom Herrn . k. Notar Ritter von Weismayr als Abhandlungspfleger über die in der Amtskanzlei des Herrn Bürgermeisters vorgenommen Besprechung aufgenommen wurde. Das Protokoll lautet: Protokoll 4u4 0 aufgenommen am 17. April 1918 in der Kanzlei des Herrn Bürgermeisters Julius Gschaider über die Besprechungen bezüg¬ lich der von dem auf dem Felde der Ehre gefallenen Herrn Leopold Werndl in seinem schriftlichen Testamente vom 29. Sep¬ tember 1911 der Stadtgemeinde Steyr zugedachten Vermächtnisse. 1 Gegenwärtige Der Herr Bürgermeister Julius Gschaider der Herr Vizebürgermeister Ferdinand Gründler, der Herr Gemeinderat Prof. Leop. Erb, derr Hanns Millner, als bisheriger Verwalter des Vermögens des Herrn Leopold Werndl, Herr k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr als Abhandlungs¬ pfleger in dieser Verlassenschaft. Letzterer bringt zunächst das vorliegende schriftliche Testa¬ ment des Gefallenen dedato 29. September 1911 vollinhaltlich ur Verlesung und erörtert die dadurch in mancher Beziehung geänderte Sach= und Rechtslage, daß zwischen dem Todestage des Herrn Leopold Werndl und der amtlichen Mitteilung des¬ elben und dadurch erst möglich gewordenen Einleitung der Ver¬ lassenschaftsabhandlung ein Zeitraum von mehr als drei Jahren elegen ist, wodurch insbesondere bezüglich des im siebzehnten Testamentsabsatze angeordneten Legates eine Aussprache und rundsätzliche Entscheidung notwendig ist Nach eingehender seitens aller Gefertigten geführten Be¬ sprechung der hiedurch geschaffenen veränderten Sachlage und nachdem Herr Hanns Millner klar gelegt hat, daß bis zun 1. Mai 1918 (achtzehn) die Einnahmen und Ausgaben vom erbl. Anwesen sich das Gleichgewicht gehalten haben, weiters daß die elektrischen Beleuchtungsanlagen und Beleuchtungskörper insoweit sie nicht einzelnen Wohnparteien gehören, sowie daß die Gartengeräte zum Hause gehören, daher mit einen Gegenstand es Legates der Stadtgemeinde Steyr bilden, sowie nach An ührung der bezüglichen Gesetzesstellen durch den gefertigten k. k. Notar Adolf Ritter von Weismayr in Steyr empfiehlt letzterer, unter Zustimmung der übrigen Herren, dem Gemeinde¬ rate der Stadt Steyr die Stellung nachstehender Anträge: I. Die Legate des vorliegenden schriftlichen Testamentes des Herrn Leopold Werndl dedato Steyr, 29. September 191 bsatz 1 00.000 K für den Spitalbau Absatz 2) 100.000 K für arme Waisen, welche nach Steyr zu¬ tändig sind und die Stadtgemeinde zu versorgen hat, bsatz 3) 0.000 K, deren Zinsen von der Gemeinde Steyr zu wohltätigen Zwecken nach freiem Ermessen zu ver¬ wenden sind Absatz 4) 00.000 K für Armenhauszwecke in „Aichet“ lbsatz 5 100.000 K zur freien Verfügung für die Gemeinde Steyr, jedoch beschränkt durch das lebenslängliche Zinsenbezugsrecht zu gunsten des Fräuleins Konwallin, Absatz 6) 16.000 K zur freien Verfügung für die Gemeinde Steyr, jedoch beschränkt durch das lebenslängliche Zinsenbezugsrecht zu gunsten der Rosa Ruetzinger, Absatz 7) 6000 K, die Zinsen hievon sind zur Instandhaltung und alljährlichen Dekoration der Familiengruft zu den Sterbetagen der Eltern des Herrn Leopold Werndl zu verwenden, sind namens der Stadtgemeinde Steyr anzunehmen und sind vom 21. Oktober 1915 (fünfzehn) angefangen bis zum Zahlungs¬ tage mit 5% zu verzinsen. Es bleibt einem Uebereinkommen zwischen dem Herrn Bürgermeister und dem gefertigten Abhandlungspfleger über¬ lassen, ob diese Legate in barem Gelde oder in pupillarsicheren Wertpapieren, berechnet zum Tageskurse samt Zinsenanhang bis zum Zählungstage, zu bezahlen sind.
6 II. Das Legat bestehend aus dem Anwesen Garstenstraße Nr. 5 und 7 ist namens der Stadtgemeinde Steyr anzunehmen und soll für Nutzen und Lasten hievon der 1. Mai 1918 (acht¬ als Stichtag angenommen werden zehn) err Hanns Millner bleibt ab 1. Mai 1918 (achtzehn) gegen Bezahlung eines nicht erhöhbaren Jahreszinses von 1400 K, das ist eintausendvierhundert Kronen, zahlbar in einvierteljährigen Antizipativraten à 350 K, als Partei in der bisherigen Woh¬ nung samt Gartenbenützung und sichert ihm die Stadtgemeinde Steyr die Unkündbarkeit dieser Wohnung vor dem 1. Mai 1919 (neunzehn), nach dem 1. Mai 1919 (neunzehn) aber statt der gesetzlichen einvierteljährigen, eine vertragsmäßige einhalbjährige Aufkündigung zu, falls dann eine Wohnungskündigung gesetzlich iberhaupt schon zulässig sein wird. Dagegen verpflichtet sich Herr Hanns Millner, das An¬ wesen Garstenstraße Nr. 5 und 7 ohne weitere Entschädigung Steyr zu verwalten. im Interesse der Stadtgemeinde Adolf Ritter v. Weismayr m. p. Julius Gschaider m. p. k. k. Notar. Bürgermeister. Leopold Erb m p. Ferdinand Gründler m. p. Gemeinderat. Vizebürgermeister. Hanns Millner m. p. Sämtliche Legate sind gemäß Testament ohne Erbsteuer¬ auszubezahlen. bzug Es wäre nun über den I. Antrag, ob die Stadtgemeinde Steyr ihr Erbe übernimmt, abzustimmen. Herr Vorsitzender: Ich lasse nunmehr über den in der voraufgeführten Verhandlungsschrift gestellten Antrag, die im Punkte I, Absätze 1—7, bezeichneten Legate des Herrn Leo¬ pold Werndl namens der Stadtgemeinde anzunehmen, abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderate einstimmig ange¬ nommen. Herr Referent G.=R. Prof. Erb: Bevor zum Punkte II des Antrages in der vorbezogenen Verhandlungsschrift einge¬ jangen wird, muß ich vorausschicken, daß der Stadtgemeinde das Anwesen, jetzt Leopold Werndlgasse Nr. 5 und 7, schon vor 3 Jahren zugefallen wäre. Es würde sich aber in der Verrech¬ nung aller Einnahmen und Ausgaben, die während dieser drei Jahre vorgekommen sind, eine sehr bedeutende Verwicklung er geben, so daß es für die Stadtgemeinde vom Vorteile erscheint, nach dem mit dem Haupterben nach Herrn Leopold Werndl, dem Sohne des Herrn Dr. Harant, getroffenen Uebereinkommen emäß als Stichtag, an welchem das Anwesen in den faktischen Besitz der Stadtgemeinde Steyr übergeht, den 1. Mai 1918 fest¬ zusetzen. Es möge der Gemeinderat aus den vorangeführter Gründen den 1. Mai 1918 als Stichtag für die Uebernahme des Anwesens festsetzen. Herr Vorsitzender: Ich ersuche über den Antrag des Herrn Referenten, den 1. Mai 1918 als Uebernahmstag des Anwesens festzusetzen, abzustimmen Der Antrag erscheint einstimmig angenommen. herr Referent G.=R. Prof. Erb: Damit sind nun alle Parteien des Hauses Nr. 5 und 7 Mietparteien der Stadt¬ zemeinde Steyr, und zwar ab 1. Mai 1918; unter diesen auch Herr Hanns Millner. Mit Herrn Hanns Millner muß nun ein eigenes Uebereinkommen getroffen werden. Laut Testament hätte Herr Hanns Millner ein Jahr nach dem Todestage des Erblassers aus dem Hause Garstenstraße Nr. 5 und 7 ausziehen müssen. Nachdem nun der Beschluß gefaßt wurde, den 1. Mai 1918 als den für die Stadtgemeinde Steyr geltenden Tag der Uebernahme des Anwesens in den faktischen Besitz festzulegen, möge der Ge¬ neinderat Herrn Hanns Millner die Unkündbarkeit der Wohnung bis zum 1. Mai 1919 zusichern. herr Referent verliest aus der Verhandlungsschrift den bezüglichen Passus und bemerkt weiters, daß sich der Gemeinde at von dem Gedanken leiten lassen möge, daß es ein Gebot der Pietät sei, wenn dem Vormunde des Testamentserlassers und Erziehers desselben ein möglichstes Entgegenkommen be¬ wiesen werde, was gewiß auch im Sinne des Erblassers ge¬ egen ei. Ich bitte deshalb auch diesem Antrage zuzustimmen Herr Vorsitzender: Ich glaube, daß wir uns den Ausführungen des Herrn Referenten voll anschließen sollen und ersuche, über den Antrag, Herrn Hanns Millner die Unkündbar¬ keit der Wohnung vom 1. Mai 1918 bis 1. Mai 1919 zuzu¬ ichern, abzustimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderate einstimmig ange¬ nommen. 7. Festsetzung von Armenfondgebühren für das Jahr 1918. Herr Referent G.=R. Prof. Erb: Die Armenfondgebühren für das Jahr 1918 neu zu beschließen. sind Der Sektionsantrag lautet: Auf Festsetzung der Armenfondgebühren im Ausmaße der Kundmachung vom 10. De¬ zember 1916, Z. 38.657, soweit die daselbst angeführten Veran¬ taltungen nicht von der seither eingeführten Lustbarkeitssteuer betroffen werden, und zwar 1. Für die Erteilung der polizeilichen Baubewilligung zu Bauführungen, welche nicht infolge von Elementarereignissen notwendig werden, und zwar bei Neubauten 20 K und bei Zu¬ und Umbauten 4 K. 2. Für die Bewilligung zur Offenhaltung von Kaffee= und Schanklokalitäten über die gesetzliche Sperrstunde 3. Für ein Besteisschießen, Bestkegelscheiben, Bestschießen 4 K. 4. Für ein Preisfahren oder =Reiten 6 K 5. Für Veranstaltung eines Feuerwerkes, Fackelzuges oder für öffentliche Umzüge in Verkleidung 10 K. Für die Produktion von Gymnastikern, Schnelläufern 6. u. dgl. für jede Vorstellung 1 K Für die Produktion von Menagerien, Ringelspiel¬ 7 Prater=, Schießbuden=, Schaubuden= und Schiffsschaukelbesitzern Marionettentheaternbesitzern pro Tag 1 K; bei Beschäftigung von mehr als 10 Personen 2 K. Sektionsantrag wird einstimmig angenommen. Der Z. 12.815. 6. Statut und Geschäftsordnung für das hierstädt. Arbeitsvermittlungsamt Herr Referent G.=R. Prof. Erb: Diese Angelegenheit hat bereits den Gemeinderat mehrmals beschäftigt. Schließlich hat die k. k. Statthalterei ein Pflichtstatut herausgegeben, an welches ich die Stadtgemeinde halten muß. Das Statut wurde im Druck jedem der Herren Gemeinderäte zugemittelt. Statut für das zu errichtende Städtische Arbeitsamt in Steyr. 1. Das Städtische Arbeitsamt führt die Bezeichnung Allge¬ soferne neine Arbeitsnachweisstelle der Stadtgemeinde Steyr“: ihre Oeffentlichkeitserklärung gemäß § 2 der Ministerialverord¬ nung vom 24. Dezember 1917, R.=G.=Bl. Nr. 509, erfolgt ist, wird die Bezeichnung „Oeffentliche allgemeine Arbeitsnachweis¬ elle der Stadtgemeinde Steyr“ lauten. Der Sprengel der Ar¬ eitsnachweisstelle erstreckt sich vorläufig auf den Kreisgerichts¬ prengel Steyr und hat folgende Zwecke: Die Arbeitsvermittlung zu pflegen und zu erleichtern, so¬ a) ferne sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder wenigstens einer derselben im Sprengel befindet. Diese Arbeitsvermittlung bezieht sich auf Arbeiter in ge¬ verblichen, Fabriks=, Handels= und Landwirtschaftsbetrieben, so¬ wie Kanzleien, sonach insbesondere auf Fabriksarbeiter und land¬ wirtschaftliche Arbeiter, Gewerbs= und Handelsgehilfen, Lehr¬ linge, Tagarbeiter, Geschäftsdiener, Aufsichts= und Kanzleipersonale Unterschied des Geschlechtes sowie auf Hausdienstboten ohne Bei Arbeitseinstellungen (Streiks und Aussperrungen) ist darüber, ob die Tätigkeit des Arbeitsamtes fortgesetzt wird oder nicht, die Entscheidung des Verwaltungsausschusses einzuholen ind ist den Parteien mittelst Anschlag an ersichtlichen Stellen im Amte hievon Mitteilung zu machen. Die Nichtannahme einer vermittelten Arbeitsgelegenheit in einem Betriebe, in welchem ein Streik besteht, oder die Nicht aufnahme eines vom Unternehmer ausgesperrten Arbeiters darf für die betreffende Partei keinerlei Nachteile im Gefolge haben. Die Wohnungsvermittlung zu unterstützen hilfsbedürftigen Arbeitslosen nach Möglichkeit auch außer¬ C halb ihrer Berufstätigkeit vorübergehend Arbeit nachzu¬ weisen; an den besonderen Vorkehrungen für den zwischenörtlichen lusgleich des Arbeitsmarktes in Oesterreich teilzunehmen; bei Maßnahmen der Arbeiterfürsorge mitzuwirken eine Statistik über die Bewegungen auf dem Arbeitsmarkte zu führen. 2. Das Arbeitsamt steht unter der Oberaufsicht des Gemeinde¬ rates sowie unter der Verwaltung eines Ausschusses. Dieser Aus¬ chuß besteht aus einem aus den Reihen der Gemeinderäte vom emeinderate zu wählenden Vorsitzenden und einem Stellver¬ treter desselben, der ebenso vom Gemeinderate bestimmt wird und ein rechtskundiger Beamter der Gemeinde sein muß, sowie aus sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmännern, welche von den beteiligten Faktoren entsendet werden, so zwar, daß je ein Mit¬ glied und je ein Ersatzmann gewählt wird: von dem Handels¬ gremium in Steyr, dem Verbande der Gewerbegenossenschaften in Steyr, der Ortsgruppe Steyr des Reichsverbandes der In¬ dustriellen Oesterreichs, den Gehilfenobmännern der Gewerbe¬ genossenschaften in Steyr, der Allgemeinen Arbeiterkrankenkasse in Steyr, der Filiale Steyr des Gewerkschaftsverbandes für Oesterreich. Für den Fall der Weigerung einer dieser Körperschaften, einen Vertreter zu entsenden, wählt der Gemeinderat unter nöglichster Berücksichtigung der Interessen dieser Gruppe die ntsprechende Anzahl von Personen 3. Die Amtsdauer, des Vorsitzenden erlischt mit dem Ge¬ neinderatsmandat, spätestens jedoch nach drei Jahren. Die Amtsdauer der übrigen Ausschußmitglieder und Ersatzmänner eträgt drei Jahre.
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