ich den Amtsbericht für nicht sehr glaubwürdig, da dieser Bericht auf Angaben anderer Leute gestützt erscheint und ausserdem der Herr Stadtamtsrat noch nicht so lange hier ist, um sich das Urteil so bilden zu können. Wegen der Regi- stratur möchte ich folgendes sagen: An dem Zustande sollen nicht diese zwei Beamten schuld sein, sondern hauptsächlich der beschränkte Raum der Registratur. Eine Registratur muss Platz haben; die Registratursbeamten wissen schon nicht mehr wohin sie die Akten unterbringen sollen. Ich möchte aber auch weiter aus führen, dass in dieser Beziehung überhaupt schon lange nicht das richtige System besteht, und dass seitens der Referenten aus der Registratur Akten entnommen und nicht mehr zurückgebracht werden; so hat es sich beim Ausräumen einer Kanzlei ergeben, dass Akte gefunden wurden, die seit Jahren gesucht wurden. Diese sind also die Schuldi- gen, wenn aus der Registratur nichts gefunden wird. Ich würde daher eine Abweisung des Ansuchens der beiden Beamten ungerechtfertigt finden. Herr G.R. Tribrunner sagt sich den Ausführungen des Vorred- ners anzuschliessen und den Antrag desselben zu unterstützen, aus dem Grunde, weil es nicht angeht, Beamte nach so langer Dienstzeit für unfähig zu erklären. Ich möchte darauf hin- weisen, dass der Herr Stadtrat Gall ein sehr strenger Herr war und derselbe sicher, wenn diese Beamten unfähig gewesen wären, den Antrag gestellt hätte, die beiden Beamten von die- sen Posten zu entfernen. Jetzt nach so langer Zeit diese Beamten unfähig zu erklären, ist nicht die richtige Bezeich- nung. Auch müsse auf die stete Vermehrung der Akten Rück- sicht genommen werden. Es sollte daher den Beamten die An- erkennung ihrer langjährigen Dienstleistung nicht versagt werden. Herr G.R. Denkmayr spricht sich gleichfalls für die Bewil- ligung des Ansuchens aus, da dieselbe so langjährige Beamte betreffe und die Beförderung der Gemeinde nichts koste. Ebenso spricht sich Herr G.R. Wöhrer für die Bewilligung des Ansuchens ans und sagt, dass den Beamten die Aner-
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