Breite von 6 Metern mit solidem Unterbau und gestampften Gehsteigen zu errichten habe. Zweitens eine Isolierbaracke füt en Fall des Auftretens einer Infektionskrankheit unter den Barackenbewohnern zu errichten, und drittens, daß die Be¬ nützungsdauer der Baracken auf den bestimmten Zeitraum von drei Jahren festgesetzt wurde begen diese Baubewilligung bezw. Bedingungen hat die Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft einen umfangreichen Rekurs im Jahre 1914 an die Statthalierei eingebracht. Die Statt halterei hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Gemeinde¬ rat von Steyr für die Entscheidung kompetent sei und nun liegt uns heute dieser Ende 1917 an uns eingelangte und an den Gemeinderat abgetretene Rekurs zur Behandlung vor Die Sektion ist zunächst zu dem Entschlusse gekommen, daß das Begehren betreffend Bau der Isolierbaracke aus der Entscheidung durch den Gemeinderat auszuschalten wäre, da es ich hier um eine rein sanitätspolizeiliche Vorschrift handelt, für welche einzig und allein die Statthalterei kompetent ist. Der Antrag ginge dahin, der Gemeinderat möge entscheiden, sich für die Austragung der Frage der Errichtung einer Isolierbarack für inkompetent zu halten Was die beiden anderen Beschwerdepunkte betrifft, so wäre vor allem anderen festzustellen, daß die für die Baracken vorgesehene Benützungsdauer von drei Jahren tatsächlich bereits abgelaufen ist. Nach den heute noch bestehenden Kriegsverhältnissen ist der Bestand dieser Baracken zwar auch heute noch gegeben; um sick aber davor zu schützen, daß diese Baracken auf ungebührlich lange Dauer stehen bleiben und benützt werden, würde es sich empfehlen, eine gewisse Beschränkung in der ferneren Benützung festzusetzen. Die Rechtssektion beantragt daher, dem Rekurse der Waffenfabrik insoweit Folge zu geben, als die Benützungsdauer dieser Baracken für ein Jahr nach Schluß eines allgemeinen Friedens festgesetzt werde. Ist der allgemeine Friede endlich zu¬ tande gekommen, wird auch der Hochbetrieb der Waffenfabrik ein Ende nehmen und die Waffenfabrik in der Lage sein, stabile Wohnräume, wie sie heute schon im Entstehen begriffen sind auszubauen. Was die Errichtung der Straße betrifft, so wird dieselbe nur dann einen Zweck haben, so lange die Baracken bestehen und wird man es der Waffenfabrik nicht zumuten können, die Straße, wenn die Baracken über kurz oder lang nicht mehr be¬ tehen, abbauen zu müssen. Außerdem ist, wie bekannt, die Kammermayrstraße wenigstens in einem Teile so ziemlich aus¬ gebaut. Die Sektion steht auf dem Standpunkt, daß daher von dem Begehren der Erbauung dieser Straße abzugehen wäre. Herr Vorsitzender: Wird zu den Anträgen des Herrn Referenten das Wort gewünscht? Herr G.=R. Tribrunner: Ich bin der Anschauung, daß der Begriff „ein Jahr nach Schluß eines allgemeinen Friedens“ sehr ausgedehnt werden kann, da es möglich sei, daß im Nachklange zum heutigen Kriege Verwicklungen zwischen anderen Mächten entstehen, so daß von einem allgemeinen Frieden noch immer nicht gesprochen werden könnte. Ich würde daher vorschlagen, die Benützungsdauer kurzweg auf zwei Jahre zu verlängern; sollten sich die Verhältnisse immer noch nicht geändert haben, könnte der Gemeinderat immer noch eine Ver¬ längerung der Benützungsdauer beschließen. Herr Referent Dr. Harant sagt, gegen diesen Vorschlag richts einzuwenden und erklärt Herr G.=R. Tribrunner seinen vorgedachten Vorschlag zum Antrage zu erheben Herr G.=R. Ing. Huber schließt sich der Anregung des Herrn G.=R. Tribrunner an und macht hiebei darauf aufmerk am, daß der Eintritt eines allgemeinen Friedens zu einer Jahreszeit erfolgen könne, zu welcher es der Waffenfabriks=Ge¬ ellschaft nicht möglich wäre, der sofortigen Entfernung der Baracken zu entsprechen err Referent Dr. Harant schlägt sohin vor, dem An¬ trage des Herrn G.=R. Tribrunner dahin stattzugeben, daß die Benützungsdauer der Baracken bis Ende 1920 festgesetzt werde. herr Vorsitzender leitet nunmehr über die Anträg der Finanzsektion betreffend 1. Rückverweisung der Entscheidung wegen Erbauung der Isolierbaracke an die Statthalterei als hiefür kompetente Behörde, 2. von dem Begehren der Erbauung der mehrgenannten Hauptstraße abzusehen und 3. die Be¬ ützungsdauer der Baracken bis Ende des Jahres 1920 festzu etzen, die Abstimmung ein und werden diese Anträge einstimmig angenommen 2 Abänderung eines Servitutsvertrages derr Referent G.=R. Dr. Harant: Herr k. k. Notar Weismayr hat in Vertretung der Ehegatten Rudolf und Josefa Sommerhuber anher mitgeteilt, daß diese aus der ihnen ge hörigen Liegenschaft „Grund aus dem Mayrhofe in Ennsdorf“ die Grundparzelle Z. 46/3 Acker im Ausmaße von 504 m2 an die Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft verkauft haben und zur astenfreien Abschreibung dieses Grundteiles, auf welchem im Grunde des Servitutsvertrages vom 14. November 1899 das Pfandrecht für den Grunddienst von jährlich einem Gulden für die Stadtgemeinde Steyr haftet, (G.=B. der K.=G. Steyr, E.=Z. 505), die Bestätigung der Stadtgemeinde bezüglich der vorge nannten Eintragung erbittet. Durch diese Abtrennung werden die Rechte der Stad gemeinde aus dem genannten Servitutsvertrage nicht im min 5 desten berührt, so daß ohne Gefährdung der Interessen der Stadtgemeinde in die erbetene lastenfreie Grundtrennung einge willigt werden könne. Die Sektion stellt den Antrag auf Bewilligung der astenfreien Abtrennung des im Ansuchen erwähnten Grundteiles. der Herr Vorsitzende leitet über den Sektionsantrag die Abstimmung ein und wird derselbe einstimmig angenommen. 0. Ansuchen des Wasenmeisters um Erhöhung einer Pauschalentlohnung. derr Referent G.=R. Dr. Harant berichtet, daß der Wasenmeister Johann Hofstädter in Pergern Nr. 16 um die Oprozentige Erhöhung seines Teuerungsbeitrages ansuchte. Nach dem vorliegenden Amtsberichte und den für die staatlichen Wasen neister geltenden Gebühren, welche auch bei der Stadtgemeinde nach den Bestimmungen der beschlossenen Dienstpragmatik Gel¬ ung haben, beantragt die Sektion, die Erhöhung der Pau halgebühr des Wasenmeisters um 50 Prozent zu bewilligen. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Kirchberger Franz 1. Festsetzung neuer Verpflegsgebühren für die Privatabteilung im neuen allgem. Krankenhause. Herr Referent G.=R. Kirchberger: Wie Sie aus den einleitenden Berichten des Herrn Bürgermeisters entnommen haben, ist nach mühevollen Verhandlungen die Verpflegsgebühr ür das allgem. Krankenhaus II1. Verpflegsklasse endlich geregelt vorden und muß nun mit Rücksicht auf die triste Lage und die ortwährenden Preissteigerungen selbstverständlich auch für die erpflegsklassen 1 und 11 der Privatabteilung des allgemeinen Kkrankenhauses eine Erhöhung dieser Verpflegstaxen erfolgen Die Sektion stellt folgenden auf den Bericht des Herrn Bürgermeisters vom 9. Jänner 1918 gegründeten Antrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe, ab 1. Februar 1918 die Verpflegskosten auf der Privatabteilung des allgem. öffent¬ lichen Krankenhauses der Stadt Steyr mit Rücksicht auf die außer¬ ordentlichen Preisverhältnisse auf allen Gebieten wie folgt zu rhöhen, und zwar in den I. Klasse von 10 K auf 15 K und in der II. Klasse von 6 K auf 9 K pro Kopf und Tag.“ Der Herr Vorsitzende leitet, nachdem zum Antrage das Wort nicht gewünscht wird, die Abstimmung ein und wird der Antrag der Finanzsektion vom Gemeinderate einstimmig ange¬ nommen. 12. Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadtkasse und aller übrigen unter städt. Verwaltung tehenden Fonde und Anstalten für das Jahr 1915, und 13. Vorlage der Jahresrechnung der Stadtkasse und brigen unter städt. Verwallung stehenden Fonde iller Anstalten für das Jahr 1916 und Der Amtsbericht für das Jahr 1915 lautet: Z. 270/Bh. Stadtbuchhaltung Steyr am 11. Juli 1916. Amtsbericht. Das ergebenst gefertigte Amt berichtet über das Haupt rgebnis des Rechnungsabschlusses der Stadtkasse für das Jahr wie folgt: 915 Die Hauptsumme der Einnahmen im Jahre 1915 nach Abzug der durchlaufender unwirksamen), dann der Einnahmen aus Kreditoperationen betrug 153.066 K 11 5 . i. gegenüber dem Voranschlage per 074.055 „ — — ergibt sich eine Mehreinnahme von 19.011 KII Die Gesamtsumme der Ausgaben, nach Abzug der durchlaufenden Ausgaben, danr er Ausgaben für Grund= und Häuserankauf ir Zubauten und Adaptierungen beim Werk¬ tättengebäude der Artilleriekaserne, dann der llusgaben für Erbauung einer Infektions aracke (weil aus besonderen Fonden bestritten) 1,149.625 K 925 betrug i. gegenüber dem Vor d. 109.346 anschlage — 3. 10.279 K 92 h eine Mehrausgabe von Wird die Mehrausgabe von den Mehr einnahmen abgezogen, so ergibt die Vergleichung mit dem Voranschlage ein günstigeres Gesamt 38.731 K 19 7 resultat von Wird von der Summe der Einnahmen 153.066 K 11 h im Jahre 1915 per ie Summe der Ausgaben abgezogen mit 149.625 92 5 10 ergibt sich für das Jahr 1915 ein Ueber 3.440 K 19 5 chuß von präliminiert war pro 1915 ein voraussicht 35.291 „ K licher Abgang von 38.731 K 19 5 daher gegenüber dem Voranschlage günstiger un
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