2 e) 2. 3. Antrag Erfordernis. für das Jahr 1918 XVIII. Armenverpflegsfonds. Kh 1. Abfuhr der Jahresinteressen an das Armen¬ nstitut für Bestreitung der Verpflegskosten 7.700.— im Armenverpflegshause 7.100.— Summe Antra Erfordernis. für das Jahr 1918 Krankenhaus. XIX. Oeffentliches K 3 8.000.— Personalauslagen 103.000.— Verpflegskosten 0.000.— Utensilien und Arzneikosten, Verbandstoffe 2.000.— Instrumentenkosten 0.000.— Beheizung * 8.000.— Beleuchtung und Kraft 5.000.— Einrichtung 1.500.— Reinigung 10.000.— Bäscheanschaffung nud =reinigung 9. 5.000.— Gebäude=Erhaltung 10. 2.000.— Begräbniskosten 11 500.— 12 Gartenerhaltung 4.000.— " — Kanzleiauslagen 13. 2.000.— Verschiedene andere Auslagen * 14. 3.000.— Getränkebeistellung 15. 16. Zinsen und Kapitalsabzahlung für das Kom¬ munaldarlehen per 338.000 K (Restschuld 6.048.— K 336.257.92 20.000.— 17. Voraussichtliche Mehrauslagen 330.048.— Summe Herr Referent GR. Bachmayr: Hier sehen die Herren eine Erhöhung des Abganges um 132.000 K, resp. 139.000 K, welcher aus der vor zwei Jahren geschaffenen 5Prozent=Umlagenerhöhung für Spitalszwecke kaum zu inem Drittel gedeckt wird. In der letzten Gemeinderats¬ itzung ist ja anläßlich der Erhöhung der Verpflegskosten an den Orden in. längerer Wechselrede auf die Ursachen des großen Abganges hingewiesen worden und es ist tief zu beklagen, daß der o.=ö. Landesausschuß bisher nicht regelnd eingegriffen hat. Es ist daher Pflicht der Gemeinde, alles zu tun, um eine Besserung herbeizuführen, damit der Be¬ trieb aufrecht erhalten werden kann, denn am meisten nüßten die o.=ö. Landgemeinden darunter leiden, wenn die öffentlichen Krankenhäuser nicht mehr in der Lage wären, für die Krankenpflege im bisherigen Umfange zu sorgen. Herr Bürgermeister: Es wird gewiß interes¬ ieren, den bezüglichen Passus des Gesetzes über die Fest¬ etzung der Verpflegsgebühren in öffentlichen Kranken¬ häusern im Wortlaute kennen zu lernen; derselbe lautet: Ministerial=Erlaß vom 10. April 1857, Zl. 10.946. „Die auszumittelnde Verpflegstaxe muß so beschaffen sein sie den für den Kranken gemachten Aufwand deckt daß aber auch nicht mehr, als das hiezu Nötige anspricht. Das heißt klar und deutlich, daß die derzeitige Höhe der Verpflegskosten in unserem Krankenhause nicht mehr den eben zitierten gesetzlichen Bestimmungen, welche seither eine Aenderung erfahren haben, entspricht. Herr GR. Wokral erklärt hiezu, daß also der Ge¬ meinde volle Rechte gegeben sind, die Regelung der Ver¬ flegskosten unter allen Umständen zu verlangen; ander¬ seits müsse er jedoch hinweisen, daß sich die Verpflegskosten¬ estsetzung im allgemeinen nicht so kurzerhand machen lasser olle, sondern hiebei auf die einheimischen Krankenkassen und die Arbeiter, die krankenversicherungspflichtig sind, Rück¬ sicht zu nehmen wäre Redner bekritelt sodann in der letzthin beschlossenen Hausordnung einige Bestimmungen, so den Ausdruck: Antrag Erfordernis. für das Jahr 1918 XX. 10 Millionen Kronen-Anlehen. K h a) Investitionen: 54.214.— Für Inkorporierung 1. 65.000.— Für Häuserkau 2. 8.000.— Grundkau 3. Für 0.092.— Für Fäkalienabfuhr 4. 45.488.— 5. Für Kehrichtabfuhr * 222.194.— Summe b) Laufende Ausgaben: 207.— Inkorporierungsauslagen 1. 3.152.— Für Gebäude 2. 56.— * Für Gründe 3. 10.000.— * „ Für Fäkalienabfuhr 4. 0.000.— 5. * Für Kehrichtabfuhr 43.415.— Summe * 10.925.— zinsen= und Kapitalsabzahlung 7.000.— Auf Kapitalisierung * * asse Abfuhr an die Stadtk Gesamtsumme . 284.134.— b) 1. 3. 4. 9 Antrag Bedeckung. für das Jahr 191 XVIII. Armenverpflegsfonds. K . Interessen vom Stiftungskapital per 189.000 K 7.700.— Summe 7.700— Antrag Bedeckung. für das Jahr 1918 XIX. Oeffentliches Krankenhaus. h K 189.000.— Verpflegsgebühren Einnahmen für Röntgen=Aufnahmen, Bäder, 1.000.— Arzneikostenersätze 500.— Verschiedene Rückersätze 139.548.— Zuschuß aus der Stadtkasse Summe. 330.048.— „Verbotene Bücher“ und bezüglich des § 18 „Disziplinar¬ strafen durch Entziehung der Kost“ Herr Bürgermeister gibt hierüber Aufklärungen und erklärt, die Hausordnung wiederum auf die nächste Lagesordnung zu setzen Herr GR. Prof. Erb erörtert in längerer Ausfüh¬ rung das Defizit des Krankenhauses und hebt hervor, daß er Bevölkerung 5 Prozent aus der Umlage zur Deckung der Krankenhaus=Betriebskosten zur Zahlung auferlegt wer¬ den mußten und außerdem noch große Zuschüsse von vielen Tausenden aus den laufenden Einnahmen geleistet werden nüssen. Ich möchte denjenigen, die uns in irgend einer Weise in den Arm fallen wollen, um eine Erhöhung der Verpflegsgebühren zu erreichen, fragen, wo in ganz Oester¬ reich überhaupt eine Gemeinde existiert, die ihren Gemeinde¬ nitgliedern eine fünfprozentige Umlage für das Kranken¬ haus auferlegt und solche Lasten für ortsfremde Kranke rägt? Wir wollen jetzt noch einige Zeit zuwarten, welcher Erfolg die vom Herrn Bürgermeister einzuleitenden Schritte ringen werden. Wir haben die Gesetzesbestimmung heute gehört und werden mit allen Mitteln trachten, das durch¬ usetzen. Die Statthalterei muß endlich diese Frage dem esetze gemäß lösen. Auf Kosten der überlasteten Stadt¬ emeinde kann ein weiteres Herumdrücken um diese Lebens¬ rage des Krankenhauses nicht lange mehr fortdauern. Viele Kranke gehören den Landgemeinden an, für diese soll doch die Stadt nicht aufkommen müssen. Andere Länder haben hre eigenen Krankenhäuser oder zahlen die gesetzlichen Beiträge. Nur in Oberösterreich entzieht man sich unter Mithilfe der Landesbehörden der gesetzlichen Beitragspflicht. Das muß denn doch dem Gesetze entsprechend anders wer¬ den. Der Krankenhausabgang von 139.000 K jährlich ent¬ pricht den Zinsen von 3 Millionen Kronen. Dies ist die Schadenssumme, welche der Gemeinde Steyr durch die Nicht¬ anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über den Landes beitrag zugefügt wird. Uns dagegen mit allen möglichen Mitteln zu wehren, ist unsere Pflicht als Gemeinderäte trotz aller Anfeindungen. Antrag Bedeckung. für das Jahr 1918 XX. 10 Millionen Kronen-Anlehen. K 230.000.— a) Abhebung vom Darlehen. Summe 230.000— Laufende Einnahmen: 1. Gemeindeumlagen und Zinsheller“ 2. Mietzinse 2.623.— Pachtzinse und sonstige Einnahmen 3. Gebühren für die Fäkalienabfuhr. 4. 10.000.— 5. Gebühren für die Kehrichtabfuhr 0.000.— Summe 2625.— Interkalarzinsen 281.— Bare Kapitalserhöhung —.— Zuschuß aus der Stadtkasse 11.230.— * Besamtsumme 234.134— * Scheinen bei der Stadtkasse unter „Bedeckung des Abganges“ auf.
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