Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1917

Exzellenz dem Herrn k. k. Statthalter gesprochen. Seine Exzellenz hat ohneweiters zugegeben, diese Gebühren fest¬ etzen zu können, aber eine bindende Zusage hatte ich nicht rhalten. Herr GR. Wokral: Mit der Sache kommen wir wieder leider auf den echten altösterreichischen Jammer zurück, auf die eigentümlichen Rechtsverhältnisse, in dener vir eigentlich leben. Gesetzlich wäre das Land verpflichtet, öffentliche Kran¬ kenanstalten selbst zu errichten. Nachdem das Land dieser Verpflichtung aber nicht nachkommt, war es der Stadt über assen, daß sie solche Anstalten errichtet. Man sollte nun der Auffassung sein, wenn eine Stadt eine solche Anstalt errichtet, man ihr auch die Möglichkeit gibt, daß sie ohne einen Gewinn zu beanspruchen, doch ihre Deckung findet, indem Gebühren festgesetzt werden, um die notwendigen Nittel für die Verpflegung der Kranken zu beschaffen. In dem vorliegenden Falle handelt es sich für unser städtisches krankenhaus die Gebühren so festzusetzen, wie sie zur Auf¬ echthaltung des Betriebes notwendig sind und wer eigentlich berechtigt, bezw. verpflichtet ist, diese Gebühren eweils festzusetzen. Die Statthalterei entscheidet nicht, weil eben der Landesausschuß einer höheren Gebühr, wie es — ich scheint, nicht zustimmt und wir haben jetzt wieder — ein Stück vom altösterreichischen möchte fast sagen Jammer. Der Landesausschuß ist niemanden verantwortlick und weiß man auch nicht, ob er das Hindernis ist, mit enem Betrage die Gebühren festzusetzen, welcher zur Deckung der ganz außerordentlichen Auslagen erforderlich ist, ind ganz besonders jetzt in unserer Kasse zum Ausdrucke kommt. Anderseits muß man sich fragen: Der Landesaus¬ chuß besteht gar nicht mehr zu Recht, das Mandat ist läng abgelaufen und der Landesausschuß besteht ohne gesetzliche Grundlage aus — ich möchte sagen — dem alten österreichi¬ chen Absolutismus gemildert durch Schlamperei. Ich bir der Auffassung, daß man, wenn der Landesausschuß das Hindernis ist, demselben die Rechnung präsentieren müßte. Allgemein ist die Klage, daß die Kost im Krankenhause nicht schlecht, aber viel zu wenig ist, welch letzteres gewis nicht zu verwundern ist, weil es um den geringen Betrag von 1 K 45 h einfach nicht möglich ist, eine ausreichende Kost herzustellen. Eine solche Einschränkung der Kost ist aber für die Heilung der Kranken gewiß nicht förderlich, sie müssen daher länger im Krankenhaus verweilen, wodurch nur wieder erhöhte Kosten erwachsen. Ich möchte deshalb janz entschieden unterstützen, was Herr GR Prof. Erb an¬ geführt hat, um durch entschiedenes Auftreten eine Ent¬ cheidung herbeizuführen. Die Ungleichheit des Beitrages des Landesausschusses für die eigenen Landeskranken gegen über den Fremden ist eine in die Augen springende Unge¬ rechtigkeit und ein Zustand, der sich absolut nicht halten kann. Ich möchte daher ebenfalls den Herrn Bürgermeister rsuchen, alles daranzusetzen, damit diese leidige Frage aus der Welt geschafft und eine Entscheidung getroffen werde vodurch den Koanken durch die der Stadt zu gewährende Erhöhung der Verpflegsgebühren eine rasche Gesundung er¬ nöglicht wird. Herr GR. Prof. Erb: Ich bin mit den Ausführun¬ gen des Heren GR. Wokral vollständig einverstanden und beantrage, falls nicht in Kürze eine Entscheidung erfolgt, ch an das Ministerium des Innern, eventuell an den Herrn Ministerpräsidenten selbst zu wenden, und wenn selbst dies lichts nützen sollte, noch weiter und höher zu gehen. Ich sage so viel, die Spitalsgebühren sind für den Landes¬ ausschuß kein Ruhmesblatt; wir können einfach den Zustand licht mehr ertragen; für Steyr bildet das Spital schon eine Es wird kaum eine Stadt finanzielle Lebensfrage. geben, die aus eigenen Mitteln so viel aufgebracht hat, um das schöne, neue Krankenhaus zu bauen; dies solle eben auch entsprechend geschätzt werden an den berufenen Stellen. Nun erlaube ich mir den Sektionsantrag zu stellen: Der Gemeinderat beschließe, auf die Erhöhung der Verpflegsgebühr auf 1 K 55 h täglich ab 1. Jänner 1918 für die Dauer des Krieges aus den im Gesuche angeführter Gründen einzugehen. Der Büegermeister wird ersucht, mit der Stadtgemeinde Linz die nötigen Schritte durchzuführen und gegebenenfalls auch weitere Schritte bei den Ministerien, oder auf dem Wege der Gesetzgebung bei den entsprechenden Stellen zur Erlangung der Erhöhung der Verpflegsgebühren für das Allgemeine Krankenhaus zu unternehmen. Herr Bürgermeister: Die Ausführungen der Herren Vorredner sind tatsächlich vollständig richtig. beiden Der Fehlbetrag beim neuen Krankenhaufe macht laut dem Präliminare fast um das Doppelte gegenüber dem Vorjahre aus. In ähnlicher Lage befindet sich Linz, welches nach den orliegenden Ausweis einen Fehlbetrag von 240.000 K hat. Es müssen daher selbstverständlich alle Mittell aufgewendet Dies werden, um diese Fehlbeträge hereinzubringen. ist eine auf der Bevölkerung ruhende Last, welche derselben gar nicht zukommt. Ich bitte nun, über den Sektionsantrag ab¬ zustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 5 II. Sektion. Referent und Sektionsobmann=Stell¬ vertreter Herr GR. Heinrich Bachmayr 10. Stadtkasse-Tagebuchabschluß pro Oktober und 11. Stadtkasse-Tagebuchabschluß pro November. Herr Referent GR. Bachmayr bringt die Ab¬ chlüsse zum Vortrage Ausweis Z. 392 Bh. und Ausgaben der Stadtkasse Steyr ber die Einnahmer Monat Oktober 1917. m 917 1916 Differenz K h b Kh K Einnahmen im Mo¬ 35.641|18 90.11013 54.46895 nat Oktober iezu Kasserest vom 62.05551 59.12598 7.070 47 Vormonat Gesamt=Einnahmen 23.59493 26.414|33 97.18060 m Monat Oktober Ausgaben im Mo¬ 59.53477 87.69545 28.16068 nat Oktober Kasserest für den Mo¬ 16 15 9.485 54.57501 64.060 nat November Seit Jahresbeginn bis Ende Oktober betrugen: die 146.101|54 304.217|42 158.115/88 Gesamt-Einnahmen die — 91.52653 240.157s26 3 1,148.630 Gesamt-Ausgaben Ausweis Z. 411/Bh. über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr im Monat November 1917. 1916 917 Differenz K h h K K Einnahmen im Mo¬ 165 515 27r1 301.7607 24 ,555.292 nat November Hiezu Kasserest vom 64.060/16 9.48515 54.5750 Vormonat esamt=Einnahmen m Monat No¬ 227.57543 564.777/39 1,337.201|96 vember * * Ausgaben im Monat 528.09015 120.702721,407.38743 Novembe Kasserest für den Mo¬ 36.68 47 71 106.872 70.185 nat Dezember Seit Jahresbeginn bis Ende No¬ vember betrugen 467.73269 12 1,245.67543 2,713.408 Gesamt-Einnahmen die 1,315.860 90 88/1,360.85998 2,676.720 Gesamt-Ausgaben Anmerkung: Obiger Ausweis enthält die Verrechnung der VI. Kriegsanleihe per 1,500.000 K. Dieselben werden vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen 12. Abschreibung uneinbringlicher Gemeindeumlagen Rückstände Herr Referent GR. Bachmayr: Die Stadtbuch¬ altung überreicht den Ausweis über die durch Uneinbring¬ ichkeit zur Abschreibung vorgemerkten Gemeindeumlagen¬ Rückstände von 75 Parteien aus den Jahren 1906 bis 1916 m Betrage von 1498 K 93 h. Es handelt sich hier um Parteien, von denen viele gestorben, andere eingerückt oder ausgewandert sind. Der Sektionsantrag lautet: „Der löb¬ liche Gemeinderat bewillige die Abschreibung der ange¬ neldeten Gemeindeumlagen=Rückstände der angeführten Parteien. Die Parteien sollen aber in Vormerkung bleiben um wenn möglich Forderungen noch einbringen zu können. die Abschreibung der Rückstände wird vom Gemeinde¬ rate bewilligt 3. Ausweis über die am Herbstjahrmarkte 1917 einge¬ hobenen Platzgebühren. Herr Referent GR. Bachmayr bringt den Aus¬ weis zum Vortrage:

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