Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1917

Die Mautgebühren treffen bei allen Fahrten die Fahrgäste Trinkgelder oder Zeche anzusprechen ist der Fiaker nicht befugt (gleichgültig ob Herr oder Kutscher, ob zwei¬ einspännig) der Für alle in diesem Tarife nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Ueberein¬ kommen überlassen. Diesen Tarif hat jeder Fiaker (gleichgültig ob Heri Kutscher, ob zwei= oder einspännig) bei sich zu tragen oder ederzeit über Verlangen der Fahrgäste oder der be¬ und hördlichen Organe vorzuweisen. Die Nichteinhaltung der in diesem Tarife enthaltener Bestimmungen wird nach § 32 der Fiakerordnung mit Beld bis zu 200 K oder mit Arrest bis zu 20 Tagen ge¬ ahndet Dieser Antrag der Sektion muß natürlich erst seine Genehmigung durch die Oberbehörden erhalten herr Bürgermeister frägt, ob zum gestellten Sektionsantrage das Wort gewünscht werde Dies ist nicht der Fall. Herr Bürgermeiste schreitet zur Abstimmung und wird der Sektionsantrag sohin vom Gemeinderate zum Beschlusse erhoben. 5. Hausordnung und Dienstesinstruktion für das Allgemeine Krankenhaus dieser Punkt wird, da die gedruckten Exemplare erst vom Krankenhause beschafft werden mußten, vor¬ äufig zurückgestellt. 6. Rekurs gegen eine Entscheidung des Armenrates. BR. Prof Erb: Frau Anna Hauser, Witwe nach dem Werkmeister J. Hauser der Firma Viktor Werndl in Unterhimmel, hat seinerzeit um einen Erziehungsbeitrag für ihre drei minderjährigen Kinder angesucht, welchen edoch damals nicht bewilligt wurde. Gegen diese Ab¬ weisung hat dieselbe nun den Rekurs an den Gemeinde¬ rat ergriffen und stellt die Sektion auf Grund des Er¬ ebungsergebnisses folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem vorliegenden Rekurs soweit Folge geben, daß der Einschreiterin ein Er¬ ziehungsbeitrag von monatlich 10 K vorläufig füc ein Jahr angewiesen werde Herr Bürgermeister leitet über den Sektions¬ antrag nach Umfrage, ob hiezu das Wort gewünscht werde die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate angenommen. . Stellungnahme zum geplanten Ausbau der Arbeits. vermittlung für die Zeit der Demobilisierung. Herr GR. Prof. Erb: Für die Zeit der Demobili ierung wird jedenfalls eine rege Nachfrage nach Arbei eintreten, weshalb sich das Ministerium des Innern ver anlaßt sieht, in Oberösterreich vier lokale allgemeine Ar¬ beitsnachweise, und zwar in Linz, Ried, Steyr und Wels zu errichten. Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat be¬ chließe, die Errichtung einer Arbeitsvermittlungsstelle in Steyr in die Wege zu leiten und zur Verwaltung derselben einen eigenen Beamten, welcher die Absolvierung eine Mittelschule oder Bürgerschule oder gleichgestellten Anstalt achzuweisen vermag, anzustellen. Unter diesen Bedingun en ist der Herr Bürgermeister zu ermächtigen, eine solche Stelle für eine männliche Kraft, dessen Einreihung in die 11. Rangklasse zu erfolgen hätte, auszuschreiben Aus¬ Herr Bürgermeister empfiehlt, in der schreibung hervorzuheben, daß auch von dem Bewerber aufmännische Vorbildung verlangt werde. Herr Referent GR. Prof. Erb stimmt dieser An¬ regung zu und glaubt, daß in der Ausschreibung beton werden solle, daß kaufmännisch gebildete Bewerber den Vorzug genießen. Herr GR. Wokral beantragt, daß für die nächste ordentliche Sitzung auch das Statut dieser neuen Arbeits¬ vermittlungsstelle vorgelegt werde; vielleicht ließe sich da nit zugleich auch der seit dem Jahre 1914 schwebende An¬ trag betreffend die Arbeiterfürsorge verknüpfen Herr Bürgermeister entgegnet, daß die Statuten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung kaum schon vorliegen dürften, weil die Regierung mitgeteilt hat, daß die nötigen Weisungen erst herablangen werden; jedenfalls werden aber ür alle vier genannten Arbeitsnachweisstellen gleichmäßige Statuten ausgearbeitet werden. Es möge daher auch mit der Ausschreibung bis zum Herablangen der angekündigten näheren Weisungen der Regierung zugewartet werden, Herr Referent GR. Prof Erb bemerkt im Schluß wort, daß im Sinne des Antrages des Herrn GR. Wokral an die Behörde die Anfrage gerichtet werden möge, ob wirklich für alle vier Stellen gleichmäßige Statuten aus¬ gearbeitet werden. Was die von Herrn GR. Wokral an¬ gezogene Arbeiterfürsorge anbelangt, so sei ohnehin schon ein Fonds von 6000 K vorhanden und sind auch im Vor¬ anschlage für das Jahr 1918 weitere 3000 K eingesetzt Herr Bürgermeister bringt sohin den Sektions¬ antrag mit dei Anhange, daß „kaufmännisch vorgebildete männliche Bewerber den Vorzug haben“ zur Abstimmung und wird derselbe vom Gemeinderat einstimmig ange nommen 3 8. Beschlußfassung wegen Einhebung einer Lustbar¬ keitssteuer im Stadtgebiete in Steyr. herr Referent GR. Prof. Erb: Der Herr Bürger¬ neister hat bereits mitgeteilt, daß auf Grund der am 2. Dezember 1916 vorgelegten Abgabeordnung, diese mit dem Erlasse des Landesausschusses vom 5. November 1917 Zl. 20.148) ihre Erledigung gefunden hat und auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche der Durchführung im Wege standen; er wollte damit, meiner Ansicht nach, ent¬ chuldigen, daß die Sache ein Jahr gedauert habe. Als Referent muß ich jedoch trotzdem erklären, daß die so ange verzögerte Erledigung eine schwere Schädigung der finanzen der Stadt bedeutet. Wäre nämlich die Lust¬ arkeitssteuer vor zehn Monaten sanktioniert und einge¬ hoben worden, hätte die Gemeinde durch zehn Monate alle diese erhöhten Beträge eingenommen. Nachdem nun¬ nehr eine Nachzahlung nicht mehr auferlegt werden ann, so haben wir für das Jahr 1917, also durch ein olles Jahr diese Gebühren verloren, was beiläufig 15.000 K ausmacht. Nun ist für das Jahr 1918 ein neuer¬ icher Beschluß zu fassen, für welchen aber Gott sei Dank eine neuerliche Sanktion nicht mehr erforderlich ist, denn venn es so fortlaufen würde, stünde man vor dem Falle aß immer erst im Dezember die Bewilligung für die Ein¬ hebung der Gebühren für das ablaufende Jahr einlangt und wir trotz der Bewilligung keine Gebühren einheben önnten. Herr Bürgermeister bemerkt hiezu, daß es daher angezeigt sein werde, für die Dauer von fünf Jahren die Bewilligung anzustreben, wogegen auch nach en Mitteilungen des Herrn Landesrat Danzer, insbe¬ ondere gegen die Einhebung der Gebühr für das Jahr 1918 keinerlei Anstand besteht Herr GR. Wokral: Ich möchte erklären, daß ich mit der Lustbarkeitssteuer vollständig einverstanden bin und ich schon früher darauf hingewiesen habe, daß dieselbe für die Gemeinde vorteilhaft erscheint und eine berechtigte Ab¬ gabe bedeutet. Ein eigenartiger Umstand besteht jedoch darin, daß anfangs vergangenen Jahres der Gemeinderat anläßlich der Beratung der Armenfondsgebühren den herrn Bürgermeister beauftragte, sich mit dem Landesaus chusse wegen Einhebung einer Lustbarkeitssteuer ins Ein¬ vernehmen zu setzen. Hierüber hat der Landesausschuß bereits im März 1917 Beschluß gefaßt, im Juli wurde die Besetzesvorlage sanktioniert und im Landesgesetzblatte ver¬ ffentlicht. Es macht nun den eigentümlichen Eindruck, ils wenn man im Amte das Landesgesetzblatt nicht lesen würde, sonst müßte der betreffende Beamte doch darauf aufmerksam geworden sein. Ebenso sonderbar ist es, daß rst im Dezemben die amtliche Verständigung ergangen ist, daß mit Juli bereits diese Lustbarkeitssteuerabgabe in Kraft getreten ist. Ich bin der Auffassung, daß mit den Momente der Veröffentlichung des Landesgesetzblattes die Abgabe hätte eingehoben werden sollen, ohne erst auf die amtliche Verständigung zu warten. Auch der Herr Bürger¬ meister hat von dem Sachverhalte keine Kenntnis gehabt. Mir macht es den eigenartigen Eindruck, daß die Ge¬ meinde erst nach einem langen Umweg über Wien und des sozialdemokratischen Organes in Kenntnis gelangte, sie berechtigt ist, eine Abgabe einzuheben. Das aß ist ein Zustand, der für die Gemeinde die Ge ahr bedeutet, große Verluste zu erleiden. Allerdings kann derselbe auch dadurch verschuldet worden sein, daß der frühere Stadtrat vor der Sanktionierung gestorben ist und dessen Stellvertreter nicht in die Lage kam, sich über den Stand der Sache zu informieren. Gewiß liegt aber ierin ein gewisses System, das geändert werden muß. Ich möchte dabei erinnern, daß es vielleicht gut gewesen wäre, wenn damals meine Anregung auf Zusammen¬ setzung einer Kommission zum Studium der Gemeinde¬ verwaltung ernst genommen worden wäre und dies nich er Widerstand einiger Herren Beamten vereitelt hätte Ich wollte dies besonders anführen, weil es auf mich dei Eindruck macht, daß, wenn dies in der Oeffentlichkeit be¬ kannt wird, die Gemeinde dadurch eine heillose Blamage erleidet und wir nicht einmal sagen können, wer schuld an er Sache ist. Bezüglich der einzelnen Ansätze möchte ich über Wunsch des heute am Erscheinen in der Sitzung verhinder¬ ten Kollegen Herrn GR. Tribrunner vorbringen, ob es nicht möglich wäre, daß der Ansatz für Kino nicht mit 0 Prozent festgesetzt werde. Dies sei damit zu begründen, daß das Volkskino hauptsächlich den unbemittelten Leuten als eine Stätte für die Bildungserweiterung und erst in zweiter Linie für das Vergnügen geschaffen worden ist Die Abgabe möge nach den Eintrittspreisen der Plätze ab¬ estuft werden. Damit würde auch vom sozialen Stand¬ unkte aus eine gerechte Aufteilung dieser Besteuenung eintreten. herr Bürgermeister entgegnet, daß möglicher¬ weise im Amte ein Fehler geschehen sein mag; zweifellos st aber auch die so späte Verständigung sehr viel Schuld daran; in Hinkunft werde Sorge getragen werden, daß die Landesgesetze genau eingesehen werden.

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