XI. Sitzung. Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. I. f. Stadt Steyr am Donnerstag den 13. Dezember 1917 um 3 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag den 11. Dezember 1917 um ½ 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalansuchen. 2. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. 3. (Vertraulich.) Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. 4. Aenderung des Fiakertarifes für Steyr. 5. Hausordnung und Dienstesinstruktionen für das Allgemeine Krankenhaus. 6. Rekurs gegen eine Entscheidung des Armenrates. 7. Stellungnahme zum geplanten Ausbau der Arbeits¬ vermittlung für die Zeit der Demobilisierung. 8. Beschlußfassung wegen Einhebung einer Lustbar¬ keitssteuer im Stadtgebiete in Steyr. 9. Ansuchen der Oberin des neuen Krankenhauses um Erhöhung der Verpflegsgebühren. II. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 10. Dezember 1917 um ½3 Uhr nachmittags.) 10. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro Oktober l. J. 11. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro November l. J. 12. Abschreibung uneinbringlicher Gemeindeumlagen¬ Rückstände. 13. Ausweis über die am Herbstjahrmarkte 1917 ein¬ gehobenen Platzgebühren. 14. Unterstützungsansuchen. III. Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch den 12. Dezember 1917 um 3 Uhr nachmittags.) 15. Ansuchen des Theaterdirektors um Uebernahme der auf seine Kosten hergestellten elektrischen Bühnen¬ Beleuchtungseinrichtung. 16. Ansuchen der österr. Waffenfabrik um Ueber¬ nahme der Gaswerksbrücke in städtisches Eigentum. 17. Grundabtretung beim Bahnhofe Steyrdorf zur Erweiterung der Bahnanlagen ebenda. 18. Antrag bezüglich Beistellung der städtischen Wirt¬ schaftsfuhren für das Jahr 1918. IV. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 10. Dezember 1917 um 3 Uhr nachmittags.) 19. Vergebung von drei Schiefermayrschen Stipendien. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider; Vorsitzender=Stellvertreter: Herr Vizebürgermeister Ferdi¬ nand Gründler; die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Ammerstorfer, Heinrich Bachmayc, Ludwig Binder¬ berger, Wilhelm Denkmayr, Otto Dunkl, Prof. Leopold Erb, Leopold Haller, Josef Haidenthaller, Ing. Josef Huber, Franz Kattner, August Mitter, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Karl Wöhrer und Josef Wokral. Seitens des Stadtamtes: Heer Stadtamtsrat Dr. Franz Habl. Als Schriftführer fungiert der städtische Protokoll¬ führer Karl Ridler. Entschuldigt abwesend: die Gemeinderäte: Herr Franz Kirchberger durch Krankheit und Herren Franz Tribcunner und Gottlieb Dantlgraber, welche beruflich verreist sind. Zur militärischen Dienstleistung eingerückt sind die Herren: Vizebürgermeister Paul Fendt und Gemeinderäte Anton Kurz, Josef Langoth und Anton Sighart. Der Herr Vorsitzende begrüßt die erschienenen Herren Gemeinderäte, stellt die Beschlußfähigkeit des Ge¬ meinderates fest und erklärt die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Josef Wokral und Heinrich Ammerstorfer gewählt. Herr Bürgermeister: Meine sehr geehrten Herren! In der Person des oberösterreichischen Landeschefs hat ein Wechsel stattgefunden und hat Seine Exzellenz der Herr k. k. Statthalter Graf Meran folgendes Verab¬ schiedungsschreiben an mich gerichtet: Linz, am 27. Oktober 1917. An den Herrn Bürgermeister der l. f. Stadt Steyr. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 20. Oktober 1917 mich zum Statthalter von Tirol und Vorarlberg allergnädigst zu ernennen gerüht. Indem ich somit aus meinem bisherigen Amte als Statthalter im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns scheide, spreche ich dem Herrn Bürgermeister und der Gemeindevertretung für die mir gewährte dienstliche Unterstützung und die eifrige Besorgung der der Stadt¬ gemeinde=Vorstehung als politische Behörde erster Instanz obliegenden Amtsgeschäfte meinen besten Dank und meine volle Anerkennung aus. Der k. k. Statthalter: Meran. Der neuernannte Statthalter von Oberösterreich, Minister a. D., Exzellenz Erasmus Freiherr von Handel, dem ich die Glückwünsche der Stadtgemeinde übermittelte, hat folgendes Schreiben an mich gerichtet: Wien, am 7. November 1917. Verehrter Herr Bürgermeister! Vielmals danke ich Ihnen für Ihre freundliche Be¬ grüßung. Seien Sie überzeugt, daß ich die Schwierigkeiten, die der Gemeinde Steyr in dieser Kriegszeit erwachsen, voll würdige und daß ich es als Pflicht betrachte, der Verwaltung bei der Ueberwindung derselben, soweit als meine Kräfte reichen, behllflich zu sein. Indem ich mich freue, unsere alten amtlichen Be¬ ziehungen wieder aufzunehmen, bin ich in vorzüglicher Hochachtung Euer Hochwohlgeboren ergebener Handel. Ferner gestatte ich mir mitzuteilen, daß zufolge Ge¬ meinderats=Beschlusses vom 2. März 1916 beim Landes¬ ausschusse um die Bewilligung zur Einhebung einer Lust¬ barkeitssteuer angesucht und auf die inzwischen mit der k. k. Statthalterei gepflogenen Verhandlungen am 6. De¬ zember 1916, vorgelegte Abgabeordnung, mit dem Erlasse des o.=ö. Landesausschusses vom 5. November 1917 (hä. Zl. 48.153) die Bewilligung zur Einhebung folgender Ab¬ gaben für das Jahr 1917 erteilt wurde: 1. Theatervorstellungen 5 Prozent, 2. Varieté= und Zirkusvorstellungen 10 Prozent, 3. Vorstellungen in Kinematographen 20 Prozent, 4. für Vorstellungen in Marionetten=Theatern, Sing¬ spielhallen 5 Pcozent, 5. Schaustellungen und Ausstellungen gegen Eintritts¬ geld (Menagerien, Panoramas, Wachsfigurenkabinette u. dgl.) 5 Prozent,
2 6. für Bälle, Kränzchen und sonstige Tanzbelustigungen 5 Prozent, 7. ür Konzecte, für musikalische und deklamatorische Veranstaltungen 5 Prozent, 8. für Wettrennen, Wettfahren, Rad= und Motorrennen 0 Prozent, 9. alle Veranstaltungen ähnlicher Art 10 Prozent der Eintrittsgebühren. Von Eintrittsgeldern unter 20 Heller wird keine Gebühr eingehoben dieser Abgabeocdnung schließen sich noch eine Reihe einschlägiger Bestimmungen an und bitte ich die verlesenen wesentlichsten Bestimmungen zur Kenntnis nehmen zu wollen. Weiters gestatte ich mir folgende Mitteilungenzu machen: Die Kartoffelversorgung ist erfreulicherweise heuer wesentlich günstiger als im Vorjahre. Bekanntlich mußte amals die Kartoffelabgabe, die ohnehin in engsten Grenzen gehalten war, Mitte Dezember ganz eingestellt werden. Heuer sind bereits alle Parteien, die Kartoffel selbst ein¬ lagerten, bis Mai versorgt und auch für jene, die die Kar¬ toffel monatlich beziehen, ist die entsprechende Menge be¬ reits eingelagent. Wir erhielten auch eine größere Menge Möhren und Blaukraut. Weiße Rüben, die eingeschnitten werden sollen, nd Sauerkraut sind im Anrollen begriffen Es gelang, 22 Stück Fettschweine zu erhalten, die in Stücken von 5 bis 20 Kilogramm an die Bevölkerung ab¬ gegeben wurden. Drei Stück, die nicht abgenommer wurden, weil der Filz während der Bahnbeförderung ent¬ wendet wurde, werden zu Selchfleisch verarbeitet. Die schon lange bestellten Fettgänse sind endlich ein¬ gelangt und wurden an die Besteller abgegeben. Es sind tatsächlich schwere, tadellose Fettgänse, die allgemein be¬ friedigt haben. Leider wurden auch von dieser Sendung acht Stück entwendet, für welche die Staatsbahn ersatz pflichtig ist Im vergangenen Monate konnten 825 Kilogramm Hochwild, 6018 Kilogramm Rehe, 330 Stück Hasen und 70 Stück Fasane an die Bevölkerung abgegeben werden. Seitens der Gemeinde Behamberg ist die merkwürdige Zuschrift eingelangt, der dortige Gemeindeausschuß habe beschlossen, ab 1. Dezember keine Milch aus Behamberg nehr nach Steyr zu liefern. Ich habe mich, da dieser lusfall sehr empfindlich gewesen wäre, sofort an diek.k Bezirkshauptmannschaft Amstetten gewendet, welche den Gemeindeausschußbeschluß aufhob, so daß die Milch nach wie vor nach Steyr gelangt. Die vielfachen Bemühungen, die Räumung der Wehrgrabenschule herbeizuführen, haben endlich Erfolg gehabt. Laut Mitteilung des Militärkommandos wird die Schule ab 15. Februar der Stadtgemeinde wieder zur Verfügung stehen. Der Anschluß nach Linz und Wien durch den um 8 Uhr 37 Minuten vormittags abgehenden Zug läßt vie zu wünschen übrig, da die Wartezeit in St. Valentin unge¬ bührlich lang ist. Ich wendete mich daher an die k. k Staatsbahn=Direktion Linz mit dem Ersuchen, den Zug um eine Stunde später abgehen zu lassen. Dadurch würde ein recht schöner Anschluß nach Linz und eine wesentliche Ver¬ besserung des Verkehres mit Wien erreicht. Ich hoffe, daß die Staatsbahn=Direktion diesem gewiß gerechtfertigten Verlangen Rechnung trägt Ich bitte auch diese Mitteilungen zur Kenntnis nehmer zu wollen Geschieht. Herr Bürgermeister: Ich gehe nun zur Tages rdnung über Die Punkte 1., 2. und 3. sind vertraulich und werden eren Beratung und Beschlußfassung dem vertraulichen Leile der heutigen Sitzung vorbehalten Sektion. Referent und Sektionsobmann=Stell¬ vertreter GR. Prof. Erb 4. Aenderung des Fiakertarifes für Steyr. Herr Bürgermeister erteilt Herrn GR. Professor Erb das Wort. Herr GR. Prof. Erb: Der Fiakertarif bedarf schon längst einer Aenderung. Die Fiakertarife sind schon öfter neu festgelegt worden; das letztemal im Jahre 1913. Seit¬ her haben sich jedoch die Verhältnisse geändert. Zu dem aus dem Jahre 1913 vorliegenden Fiakertarife beantragt die Sektion „Der löbliche Gemeinderat genehmige für die in Steyr ansässigen Lohnkutscher den laut der angeschlossenen Tabelle als gültig ausgewiesenen Tarif, wie er seit 1913 bis zum Kriegsbeginn tatsächlich gehandhabt wurde. Dazu wird den Lohnkutschern für die Kriegsdauer eine Er¬ höhung von 100 Prozent (einhundert) mit Rücksicht auf die bestehenden außerordentlichen Verhältnisse bewilligt 4 Fiakertarif. Zweispänner. I. Fahrten nach der Zeit. 2 K — h die erste halbe Stunde Für 1 „ 60 „ ede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens st hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung angenommen wird, für jede halbe Stunde um 40 h mehr. I. Fahrten vom oder zum Staats¬ bahnhof 1. Von und nach der inneren Stadt, Enns¬ orf, Schönau oder Steyrdorf bis zum so 3 K — genannten roten Brunnen Von oder nach dem übrigen Steyrdorf Reichenschwall, Voglsang, der Steyc, Bei Wieserfeld oder Ort — „ 3 „ . Von oder nach Aichet 4 „ — „ * * * * * * II. Fahrten von oder zum Staats¬ bahnhof. 1. Von oder nach Voglsang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der Steyr und 3 K — h Aichet rechts vom Wehrgraben Von oder nach Aichet, links des Wehr¬ 2. grabens, Wieserfeld, Steyrdorf, Ort oder d „ — „ Ennsdorf IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöf gelten noch folgende Bestimmungen: Für die Hin= und Rückfahrt, mit Einschluß 1. einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte er betreffenden Tourtaxe mehr zu zahlen. Hat der Fiaker zu mehreren Häusern zu 2 fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Unhalten 40 Heller zu verlangen Wird der Fiaker von den Bahn weg zu 3. längeren Fahrten benützt, so ist für die erste Fahrtstrecke die betreffende Bahntaxe und für die weitere Benützung die Zeittaxe zu ent¬ richten V. Fahrten in die Stadt. — |1 In das Theater für die Hinfahrt. 3 K Für die Rückfahrt 4 „ — „ Wartezeit über 10 Minuten nach der Zeittaxe. Zum Friedhofe hin — „ 4 „ hin und zurück mit halbstündiger Wartezeit 7 „— „ Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt der in den Vorstädten 3 „ — „ Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über zehn Minuten nach der Zeittaxe zu vergüten; hat der Fiaker beim Abholen oder bei der Rück¬ ahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 40 Heller zu verlangen. I. Fahrten in der Umgebung 3 K — Halbgarsten. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde 6 bis — „ * 2. Harsten, Station Steyr=Garsten, Christ¬ 5 „ — „ kindl, St. Ulrich oder Stein, Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde „— „ Sand, Ramingdorf, Haidershofen, Gleink Wirt in Feld, Maria Winkling, Hinfahrt 6 „ — „ allein Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu 8 „ — „ wei Stunder Wolfern, Dorf a. d. Enns, Aschach, Sierning¬ und hofen, Letten, Neuzeug, Sierning 10 „ — „ bis Dietach, Hinfahrt allein zu bis Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis 12 6 — „ 10 zwei Stunden Enns, Bad Hall, Steinbach, Grünburg, Hinfahrt allein 14 „— „ Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis zu 20 „ — „ inem Tag remsmünster, Neuhofen, Leonstein,Hin¬ 20 „ — „ ahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis zu — einem Ta 8 24 „— Molln, Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit bis zu Benützung 30 „ — inem Tag * * Kilogramn Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 rei. Ueber 25 Kilogramm ist vom Kilogramm 10 Heller zu zahlen
Die Mautgebühren treffen bei allen Fahrten die Fahrgäste Trinkgelder oder Zeche anzusprechen ist der Fiaker nicht befugt (gleichgültig ob Herr oder Kutscher, ob zwei¬ einspännig) der Für alle in diesem Tarife nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Ueberein¬ kommen überlassen. Diesen Tarif hat jeder Fiaker (gleichgültig ob Heri Kutscher, ob zwei= oder einspännig) bei sich zu tragen oder ederzeit über Verlangen der Fahrgäste oder der be¬ und hördlichen Organe vorzuweisen. Die Nichteinhaltung der in diesem Tarife enthaltener Bestimmungen wird nach § 32 der Fiakerordnung mit Beld bis zu 200 K oder mit Arrest bis zu 20 Tagen ge¬ ahndet Dieser Antrag der Sektion muß natürlich erst seine Genehmigung durch die Oberbehörden erhalten herr Bürgermeister frägt, ob zum gestellten Sektionsantrage das Wort gewünscht werde Dies ist nicht der Fall. Herr Bürgermeiste schreitet zur Abstimmung und wird der Sektionsantrag sohin vom Gemeinderate zum Beschlusse erhoben. 5. Hausordnung und Dienstesinstruktion für das Allgemeine Krankenhaus dieser Punkt wird, da die gedruckten Exemplare erst vom Krankenhause beschafft werden mußten, vor¬ äufig zurückgestellt. 6. Rekurs gegen eine Entscheidung des Armenrates. BR. Prof Erb: Frau Anna Hauser, Witwe nach dem Werkmeister J. Hauser der Firma Viktor Werndl in Unterhimmel, hat seinerzeit um einen Erziehungsbeitrag für ihre drei minderjährigen Kinder angesucht, welchen edoch damals nicht bewilligt wurde. Gegen diese Ab¬ weisung hat dieselbe nun den Rekurs an den Gemeinde¬ rat ergriffen und stellt die Sektion auf Grund des Er¬ ebungsergebnisses folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem vorliegenden Rekurs soweit Folge geben, daß der Einschreiterin ein Er¬ ziehungsbeitrag von monatlich 10 K vorläufig füc ein Jahr angewiesen werde Herr Bürgermeister leitet über den Sektions¬ antrag nach Umfrage, ob hiezu das Wort gewünscht werde die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate angenommen. . Stellungnahme zum geplanten Ausbau der Arbeits. vermittlung für die Zeit der Demobilisierung. Herr GR. Prof. Erb: Für die Zeit der Demobili ierung wird jedenfalls eine rege Nachfrage nach Arbei eintreten, weshalb sich das Ministerium des Innern ver anlaßt sieht, in Oberösterreich vier lokale allgemeine Ar¬ beitsnachweise, und zwar in Linz, Ried, Steyr und Wels zu errichten. Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat be¬ chließe, die Errichtung einer Arbeitsvermittlungsstelle in Steyr in die Wege zu leiten und zur Verwaltung derselben einen eigenen Beamten, welcher die Absolvierung eine Mittelschule oder Bürgerschule oder gleichgestellten Anstalt achzuweisen vermag, anzustellen. Unter diesen Bedingun en ist der Herr Bürgermeister zu ermächtigen, eine solche Stelle für eine männliche Kraft, dessen Einreihung in die 11. Rangklasse zu erfolgen hätte, auszuschreiben Aus¬ Herr Bürgermeister empfiehlt, in der schreibung hervorzuheben, daß auch von dem Bewerber aufmännische Vorbildung verlangt werde. Herr Referent GR. Prof. Erb stimmt dieser An¬ regung zu und glaubt, daß in der Ausschreibung beton werden solle, daß kaufmännisch gebildete Bewerber den Vorzug genießen. Herr GR. Wokral beantragt, daß für die nächste ordentliche Sitzung auch das Statut dieser neuen Arbeits¬ vermittlungsstelle vorgelegt werde; vielleicht ließe sich da nit zugleich auch der seit dem Jahre 1914 schwebende An¬ trag betreffend die Arbeiterfürsorge verknüpfen Herr Bürgermeister entgegnet, daß die Statuten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung kaum schon vorliegen dürften, weil die Regierung mitgeteilt hat, daß die nötigen Weisungen erst herablangen werden; jedenfalls werden aber ür alle vier genannten Arbeitsnachweisstellen gleichmäßige Statuten ausgearbeitet werden. Es möge daher auch mit der Ausschreibung bis zum Herablangen der angekündigten näheren Weisungen der Regierung zugewartet werden, Herr Referent GR. Prof Erb bemerkt im Schluß wort, daß im Sinne des Antrages des Herrn GR. Wokral an die Behörde die Anfrage gerichtet werden möge, ob wirklich für alle vier Stellen gleichmäßige Statuten aus¬ gearbeitet werden. Was die von Herrn GR. Wokral an¬ gezogene Arbeiterfürsorge anbelangt, so sei ohnehin schon ein Fonds von 6000 K vorhanden und sind auch im Vor¬ anschlage für das Jahr 1918 weitere 3000 K eingesetzt Herr Bürgermeister bringt sohin den Sektions¬ antrag mit dei Anhange, daß „kaufmännisch vorgebildete männliche Bewerber den Vorzug haben“ zur Abstimmung und wird derselbe vom Gemeinderat einstimmig ange nommen 3 8. Beschlußfassung wegen Einhebung einer Lustbar¬ keitssteuer im Stadtgebiete in Steyr. herr Referent GR. Prof. Erb: Der Herr Bürger¬ neister hat bereits mitgeteilt, daß auf Grund der am 2. Dezember 1916 vorgelegten Abgabeordnung, diese mit dem Erlasse des Landesausschusses vom 5. November 1917 Zl. 20.148) ihre Erledigung gefunden hat und auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche der Durchführung im Wege standen; er wollte damit, meiner Ansicht nach, ent¬ chuldigen, daß die Sache ein Jahr gedauert habe. Als Referent muß ich jedoch trotzdem erklären, daß die so ange verzögerte Erledigung eine schwere Schädigung der finanzen der Stadt bedeutet. Wäre nämlich die Lust¬ arkeitssteuer vor zehn Monaten sanktioniert und einge¬ hoben worden, hätte die Gemeinde durch zehn Monate alle diese erhöhten Beträge eingenommen. Nachdem nun¬ nehr eine Nachzahlung nicht mehr auferlegt werden ann, so haben wir für das Jahr 1917, also durch ein olles Jahr diese Gebühren verloren, was beiläufig 15.000 K ausmacht. Nun ist für das Jahr 1918 ein neuer¬ icher Beschluß zu fassen, für welchen aber Gott sei Dank eine neuerliche Sanktion nicht mehr erforderlich ist, denn venn es so fortlaufen würde, stünde man vor dem Falle aß immer erst im Dezember die Bewilligung für die Ein¬ hebung der Gebühren für das ablaufende Jahr einlangt und wir trotz der Bewilligung keine Gebühren einheben önnten. Herr Bürgermeister bemerkt hiezu, daß es daher angezeigt sein werde, für die Dauer von fünf Jahren die Bewilligung anzustreben, wogegen auch nach en Mitteilungen des Herrn Landesrat Danzer, insbe¬ ondere gegen die Einhebung der Gebühr für das Jahr 1918 keinerlei Anstand besteht Herr GR. Wokral: Ich möchte erklären, daß ich mit der Lustbarkeitssteuer vollständig einverstanden bin und ich schon früher darauf hingewiesen habe, daß dieselbe für die Gemeinde vorteilhaft erscheint und eine berechtigte Ab¬ gabe bedeutet. Ein eigenartiger Umstand besteht jedoch darin, daß anfangs vergangenen Jahres der Gemeinderat anläßlich der Beratung der Armenfondsgebühren den herrn Bürgermeister beauftragte, sich mit dem Landesaus chusse wegen Einhebung einer Lustbarkeitssteuer ins Ein¬ vernehmen zu setzen. Hierüber hat der Landesausschuß bereits im März 1917 Beschluß gefaßt, im Juli wurde die Besetzesvorlage sanktioniert und im Landesgesetzblatte ver¬ ffentlicht. Es macht nun den eigentümlichen Eindruck, ils wenn man im Amte das Landesgesetzblatt nicht lesen würde, sonst müßte der betreffende Beamte doch darauf aufmerksam geworden sein. Ebenso sonderbar ist es, daß rst im Dezemben die amtliche Verständigung ergangen ist, daß mit Juli bereits diese Lustbarkeitssteuerabgabe in Kraft getreten ist. Ich bin der Auffassung, daß mit den Momente der Veröffentlichung des Landesgesetzblattes die Abgabe hätte eingehoben werden sollen, ohne erst auf die amtliche Verständigung zu warten. Auch der Herr Bürger¬ meister hat von dem Sachverhalte keine Kenntnis gehabt. Mir macht es den eigenartigen Eindruck, daß die Ge¬ meinde erst nach einem langen Umweg über Wien und des sozialdemokratischen Organes in Kenntnis gelangte, sie berechtigt ist, eine Abgabe einzuheben. Das aß ist ein Zustand, der für die Gemeinde die Ge ahr bedeutet, große Verluste zu erleiden. Allerdings kann derselbe auch dadurch verschuldet worden sein, daß der frühere Stadtrat vor der Sanktionierung gestorben ist und dessen Stellvertreter nicht in die Lage kam, sich über den Stand der Sache zu informieren. Gewiß liegt aber ierin ein gewisses System, das geändert werden muß. Ich möchte dabei erinnern, daß es vielleicht gut gewesen wäre, wenn damals meine Anregung auf Zusammen¬ setzung einer Kommission zum Studium der Gemeinde¬ verwaltung ernst genommen worden wäre und dies nich er Widerstand einiger Herren Beamten vereitelt hätte Ich wollte dies besonders anführen, weil es auf mich dei Eindruck macht, daß, wenn dies in der Oeffentlichkeit be¬ kannt wird, die Gemeinde dadurch eine heillose Blamage erleidet und wir nicht einmal sagen können, wer schuld an er Sache ist. Bezüglich der einzelnen Ansätze möchte ich über Wunsch des heute am Erscheinen in der Sitzung verhinder¬ ten Kollegen Herrn GR. Tribrunner vorbringen, ob es nicht möglich wäre, daß der Ansatz für Kino nicht mit 0 Prozent festgesetzt werde. Dies sei damit zu begründen, daß das Volkskino hauptsächlich den unbemittelten Leuten als eine Stätte für die Bildungserweiterung und erst in zweiter Linie für das Vergnügen geschaffen worden ist Die Abgabe möge nach den Eintrittspreisen der Plätze ab¬ estuft werden. Damit würde auch vom sozialen Stand¬ unkte aus eine gerechte Aufteilung dieser Besteuenung eintreten. herr Bürgermeister entgegnet, daß möglicher¬ weise im Amte ein Fehler geschehen sein mag; zweifellos st aber auch die so späte Verständigung sehr viel Schuld daran; in Hinkunft werde Sorge getragen werden, daß die Landesgesetze genau eingesehen werden.
4 Herr GR. Prof. Erb: Ich glaube, daß das Amt in dieser Sache keine besondere Schuld trifft; es ist außer¬ rdentlich auffallend, daß die Verständigung von der Ver¬ öffentlichung erst im Dezember an die Gemeinde erging Wenn schon ein Schuldiger gesucht werden muß, so ist er nicht bei der Gemeinde zu suchen. Wie kann nämlich eine derart wichtige finanzielle Angelegenheit als erledigt betrachtet werden und ins Landesgesetz kommen, bevor die Gemeinde verständigt ist? Die Veröffentlichung ist ja der letzte Akt und diesem letzten Akt hat die Verständigung der Gemeinde voranzugehen. Ist es die Statthalterei, oden der Landesausschuß, welcher den Akt liegen ließ? Jeden alls ist es sehr merkwürdig, daß die Stadtgemeinde ein albes Jahr nach der Veröffentlichung verständigt wird Man kann daher nicht die Folgerung ziehen, daß die Stadtgemeinde nicht das ihrige getan habe. Wie kommt die Stadtgemeinde dazu, ihr zukommen sollende Erledigun¬ gen im Landesgesetzblatte zu lesen, oder dort nachzusehen, um Erledigungen ihrer Eingaben zu erfahren? Der Fehler liegt also dort, wo eben die rechtzeitige Verständi¬ gung an die Stadtgemeinde unterlassen wurde Was nun die Abänderungsvorschläge oder die Ver¬ ninderung der Gebühr anbelangt, so kann man heute nich darüber reden; das ist Sache von Eingaben und Verein barungen zwischen der Gemeinde und den einzelnen Internehmungen. Ich glaube, daß wir nicht nochmals eine Kinodebatte abführen sollen, sondern daß der von Herrn GR. Wokral zum Ausdruck gebrachte Wunsch einer späteren Vereinbarung oder einem Ausgleich anheimfallen solle. Ich bitte also den Sektionsantrag anzunehmen, welcher lautet: Der Gemeinderat beschließe, eine Lustbarkeitssteuer nach dem mit Erlaß der k. k. Statthalterei vom 17. Oktober 1917, Nr. 3824, genehmigten Tarif auf die Dauer von weiteren fünf Jahren einzuheben.“ Herr Bürgermeister: Ich schreite nun zur Ab¬ stimmung und ersuche die Herren, welche mit dem Sektions antrage einverstanden sind, die Hand zu erheben. Der Antrag erscheint einstimmig angenommen. 9. Ansuchen der Oberin des neuen Krankenhauses un Erhöhung der Verpflegsgebühren. Herr GR. Prof Erb: Das Ansuchen der Oberin lautet:: An die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung in Steyr Die auf allen Gebieten stets sich steigernde Teuerung zwingt mich, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung auf den Umstand aufmerksam zu machen, daß mit der bis herigen Verpflegsgebühr von 1 K 45 h schon lange nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann, weshalb ich ezwungen bin, um eine entsprechende Erhöhung zu er¬ suchen, und zwar um mindestens 10 Heller pro Kopf und Tag. Eine weitere Einschränkung der Krankenkost ist nicht durchführbar, da ansonsten die Gesundheit, bezw. Ge¬ sundung der Patienten gefährdet wäre. Schwester Regina Nenning, Oberin des Allg. städt. Krankenhauses. Es ist leider vollkommen wahr, daß die Teuerung auf die Verpflegung in unserem Krankenhause einen sehr chlimmen Eindruck macht und das, was die Oberin fordert, nicht abgelehnt werden kann, da die Verhältnisse hiefür sprechen. Die Erhöhung per Kopf und Tag um 10 Helle macht im Jahre zirka 8000 K aus, eine Summe, die natürlich das ohnehin außerordentlich hohe Defizit unseres Krankenhauses noch mehr erhöht. Ich glaube nicht fehl¬ zugehen, wenn ich das Defizit mit mehr als 140.000 K in diesem Jahre schätze. Dadurch kommt nun unsere Krankenhausfrage nach deren allerschlimmsten Seite wieder auf die Tagesordnung Die Stadtgemeinde Steyr hat bereits mehrmals um die Erhöhung der Verpflegsgebühren für das Allgemeine rankenhaus in Steyr angesucht; jedes Jahr beschäftigen wir uns mit dieser Erhöhung der Verpflegsgebühren, leider um größten Teile ohne Erfolg. Die Verpflegsgebühren sind viel zu niedrig. Wenn man nach der Ursache der Nichtbewilligung der von uns verlangten Erhöhung der Verpflegsgebühren frägt, so muß man sich vor allem die Frage vorlegen, wer eigentlich über die Erhöhung von Verpflegsgebühren zu entscheiden hat. Das Gesetz sagt ganz klar, daß die Regierung, bezw. Statthalterei im eigenen Wirkungskreise die Verpflegsgebühren festzulegen hat. Der betreffende Paragraph sagt dazu nur: nach An¬ hörung des Landesausschusses. Nun hat sich im Laufe der Zeit die Sache merkwürdig verschoben; beinahe sieht es in Oberösterreich so aus, als ob nicht die Statthalterei, sondern der Landesausschuß zu entscheiden hätte und als ob man den Paragraphen umgedreht hätte; und wenn man fragt, warum das so kommen konnte, so muß man leider mit der in Oesterreich so häufig vorkommenden Tatsache rechnen, daß in diesem Falle die Statthalterei wiederum vor einer geballten Parteifaust zurückweicht. Die Statthalterei begibt sich einfach ihres Rechtes zu¬ gunsten des Landesausschusses und zum außerordentlichen Nachteile der Finanzen der Städte Steyr und Linz. In anderen Kronländern setzt die Statthalterei ohneweiters die Krankenhausgebühren fest, bei uns tut die Statthalterei nichts und kommt vor lauter Ueberlegen und Verhandlun¬ gen zu keiner Entscheidung. Die Leidtragenden bei der Sache sind jene Städte, die ein großes öffentliches Kranken¬ aus haben, denn diese müssen für die fremden Kranken aus ihrer Tasche jährlich Hunderttausende daraufzahlen vofür eigentlich Oberösterreich und alle anderen Kron¬ länder zur Zahlung verpflichtet wären. Ein städtisches Kran¬ enhaus sollte aber gar kein Defizit haben und dies würde intreten, wenn die Statthalterei ordnungsgemäß die Ver¬ pflegsgebühren in dem Ausmaße festsetzen würde, als diee ben für die Deckung der Auslagen notwendig wäre. Aber die egierung weicht insbesondere bei uns in Oberösterreich aus und gegenüber dem Landesausschusse zurück und damit ie Regierung oft nicht zu entscheiden braucht, bleibt die Sache einfach liegen. Es existieren leider keine Vor¬ chriften, daß irgend ein Akt entschieden werden muß eine Frist gibt es nicht. Im ein drastisches Beispiel anzuführen: Das Land Oberösterreich zahlt für einen dem Lande Oberösterreich ingehörigen Kranken in Steyr 2 K 40 h und in Wien 5 K 34 h an Verpflegskosten! Ich bitte, das ist ein himmelweiter Unterschied Ich frage einen halbwegs denkenden Menschen, ob heute jemand im Stande ist, eine Person, Arzt, Apotheke, Bedienung, Kost, Beheizung, Pärter usw. mitzurechnen, mit 2 K 40 h pro Tag zu er halten; am allerwenigsten einen Kranken, der gesund werden soll. Der Stadt Linz geht es auch nicht besser. Der Landesausschuß will keine Erhöhung und die Statt¬ halterei nicht entscheiden. aber vom Staat Das Land Oberösterreich bekommt veit über vier Millionen Kronen an Bierumlage und veitere Millionen aus der Branntweinsteuer und der Per¬ sonal=Einkommensteuer usw. überwiesen; trotzdem Bier nicht getrunken wird, zahlt der Staat einfach weiter und das Land Oberösterreich gibt von diesem Gelde der Stadt Steyr sehr wenig, nicht einmal für die eigenen Kranken einen erhöhten Beitrag, der dazu ausreichen würde, ihnen eine Aufbesserung in der Kost zu gewähren. Ich hätte beinahe gefragt, was ist das für eine christliche Charitas unseres Landesausschusses, der die eigenen Kranken so behandelt? Nun kommen die ehrwürdigen Schwestern, was man ihnen gar nicht verargen kann, mit fortgesetzten Erhöhun¬ gen ihren Verpflegsgebühren Die Weigerung des Landesausschusses geht denn doch chon zu weit. Eine derartige Heranziehung der städtischen Finanzen zu Dingen, für die das Land gesetzlich aufzu¬ kommen hätte, ist eine Sache, die nicht genug scharf miß billigt werden kann. Ich bitte, hier in Oberösterreich sind wir ja seitens des Landes mit Ausnahme der Irrenanstalt und der Frauenklinik und Hartheim mit Sanitätsanstalten nichts weniger als gut versehen. Sagen Sie mir, wo noch irgendwo in Oberösterreich eine Landes=Wohltätigkeits anstalt oder sonstiges Landes=Wohltätigkeitsinstitut, das das Land Oberösterreich errichtet hat, sich befindet. Alles wird auf die Städte und Mäckte gewälzt, anstatt ihnen das Defizit zu decken und entsprechend zu helfen Infolgedessen muß sich der Gemeinderat doch über¬ legen, ob es denn nicht Mittel und Wege gibt, ander¬ zum Ziele zu kommen weitig Ich beantrage folgendes: den Herrn Bürgermeister zu ersuchen, sich mit dem Finanzreferenten der Stadt Linz, Landeshauptmann¬ Stellvertreter Dr. Jäger, und mit der Stadtgemeinde Linz ins Einvernehmen zu setzen, gegebenenfalls auch mit dem Referenten des dortigen Krankenhauses und hiebei unter Zuziehung unserer Finanzsektion Be¬ ratungen über Mittel und Wege einzuleiten, wie diesem chronischen Krankenhaus=Defizite abgeholfen werden könnte; u erwägen, ob nicht ein Weg zu beschreiten möglich ei, daß die Statthalterei, welche doch das Recht dazu hat, endlich entsprechende Verpflegsgebühren festsetzt; 3 ich an das k. k. Ministerium des Innern und an den k. Ministerpräsidenten zu wenden, und 4 sollte dies alles nichts nützen, den Rechtsweg zu be treten und die ganze Sache bis zu den obersten In¬ tanzen und noch höheren Ortes zu führen. Wir können an dem Spital unsere Finanzen nicht zu grunde gehen lassen, weil sich das Land für Wohltätigkeits¬ anstalten nicht interessiert und vielleicht noch sagt: „Hätte die Stadt das Spital nicht gebaut“ Wir können stolz auf unser Krankenhaus sein. Die Stadt Steyr hat 800.000 K aus Spenden aufgebracht, da önnte das Land denn doch dazu einen höheren Beitrag zur Deckung der Verpflegsgebühren geben. Ich hoffe, daß das gemeinsame Vorgehen mit Linz einen gerechten Erfolg brin¬ gen wird; wir sind dies der Stadt Steyr schuldig; wir önnen uns dies nicht länger bieten lassen, solche Unsummen ür ortsfremde Kranke zugunsten fremder Länder auf¬ bringen zu müssen. Herr Bürgermeister: Auf die Ausführungen des Herrn Vorredners kann ich nur erwidern, daß ich gern bereit bin, weitere Schritte zu unternehmen. Ich habe bei meiner letzten Anwesenheit in Linz des längeren mit Seiner
Exzellenz dem Herrn k. k. Statthalter gesprochen. Seine Exzellenz hat ohneweiters zugegeben, diese Gebühren fest¬ etzen zu können, aber eine bindende Zusage hatte ich nicht rhalten. Herr GR. Wokral: Mit der Sache kommen wir wieder leider auf den echten altösterreichischen Jammer zurück, auf die eigentümlichen Rechtsverhältnisse, in dener vir eigentlich leben. Gesetzlich wäre das Land verpflichtet, öffentliche Kran¬ kenanstalten selbst zu errichten. Nachdem das Land dieser Verpflichtung aber nicht nachkommt, war es der Stadt über assen, daß sie solche Anstalten errichtet. Man sollte nun der Auffassung sein, wenn eine Stadt eine solche Anstalt errichtet, man ihr auch die Möglichkeit gibt, daß sie ohne einen Gewinn zu beanspruchen, doch ihre Deckung findet, indem Gebühren festgesetzt werden, um die notwendigen Nittel für die Verpflegung der Kranken zu beschaffen. In dem vorliegenden Falle handelt es sich für unser städtisches krankenhaus die Gebühren so festzusetzen, wie sie zur Auf¬ echthaltung des Betriebes notwendig sind und wer eigentlich berechtigt, bezw. verpflichtet ist, diese Gebühren eweils festzusetzen. Die Statthalterei entscheidet nicht, weil eben der Landesausschuß einer höheren Gebühr, wie es — ich scheint, nicht zustimmt und wir haben jetzt wieder — ein Stück vom altösterreichischen möchte fast sagen Jammer. Der Landesausschuß ist niemanden verantwortlick und weiß man auch nicht, ob er das Hindernis ist, mit enem Betrage die Gebühren festzusetzen, welcher zur Deckung der ganz außerordentlichen Auslagen erforderlich ist, ind ganz besonders jetzt in unserer Kasse zum Ausdrucke kommt. Anderseits muß man sich fragen: Der Landesaus¬ chuß besteht gar nicht mehr zu Recht, das Mandat ist läng abgelaufen und der Landesausschuß besteht ohne gesetzliche Grundlage aus — ich möchte sagen — dem alten österreichi¬ chen Absolutismus gemildert durch Schlamperei. Ich bir der Auffassung, daß man, wenn der Landesausschuß das Hindernis ist, demselben die Rechnung präsentieren müßte. Allgemein ist die Klage, daß die Kost im Krankenhause nicht schlecht, aber viel zu wenig ist, welch letzteres gewis nicht zu verwundern ist, weil es um den geringen Betrag von 1 K 45 h einfach nicht möglich ist, eine ausreichende Kost herzustellen. Eine solche Einschränkung der Kost ist aber für die Heilung der Kranken gewiß nicht förderlich, sie müssen daher länger im Krankenhaus verweilen, wodurch nur wieder erhöhte Kosten erwachsen. Ich möchte deshalb janz entschieden unterstützen, was Herr GR Prof. Erb an¬ geführt hat, um durch entschiedenes Auftreten eine Ent¬ cheidung herbeizuführen. Die Ungleichheit des Beitrages des Landesausschusses für die eigenen Landeskranken gegen über den Fremden ist eine in die Augen springende Unge¬ rechtigkeit und ein Zustand, der sich absolut nicht halten kann. Ich möchte daher ebenfalls den Herrn Bürgermeister rsuchen, alles daranzusetzen, damit diese leidige Frage aus der Welt geschafft und eine Entscheidung getroffen werde vodurch den Koanken durch die der Stadt zu gewährende Erhöhung der Verpflegsgebühren eine rasche Gesundung er¬ nöglicht wird. Herr GR. Prof. Erb: Ich bin mit den Ausführun¬ gen des Heren GR. Wokral vollständig einverstanden und beantrage, falls nicht in Kürze eine Entscheidung erfolgt, ch an das Ministerium des Innern, eventuell an den Herrn Ministerpräsidenten selbst zu wenden, und wenn selbst dies lichts nützen sollte, noch weiter und höher zu gehen. Ich sage so viel, die Spitalsgebühren sind für den Landes¬ ausschuß kein Ruhmesblatt; wir können einfach den Zustand licht mehr ertragen; für Steyr bildet das Spital schon eine Es wird kaum eine Stadt finanzielle Lebensfrage. geben, die aus eigenen Mitteln so viel aufgebracht hat, um das schöne, neue Krankenhaus zu bauen; dies solle eben auch entsprechend geschätzt werden an den berufenen Stellen. Nun erlaube ich mir den Sektionsantrag zu stellen: Der Gemeinderat beschließe, auf die Erhöhung der Verpflegsgebühr auf 1 K 55 h täglich ab 1. Jänner 1918 für die Dauer des Krieges aus den im Gesuche angeführter Gründen einzugehen. Der Büegermeister wird ersucht, mit der Stadtgemeinde Linz die nötigen Schritte durchzuführen und gegebenenfalls auch weitere Schritte bei den Ministerien, oder auf dem Wege der Gesetzgebung bei den entsprechenden Stellen zur Erlangung der Erhöhung der Verpflegsgebühren für das Allgemeine Krankenhaus zu unternehmen. Herr Bürgermeister: Die Ausführungen der Herren Vorredner sind tatsächlich vollständig richtig. beiden Der Fehlbetrag beim neuen Krankenhaufe macht laut dem Präliminare fast um das Doppelte gegenüber dem Vorjahre aus. In ähnlicher Lage befindet sich Linz, welches nach den orliegenden Ausweis einen Fehlbetrag von 240.000 K hat. Es müssen daher selbstverständlich alle Mittell aufgewendet Dies werden, um diese Fehlbeträge hereinzubringen. ist eine auf der Bevölkerung ruhende Last, welche derselben gar nicht zukommt. Ich bitte nun, über den Sektionsantrag ab¬ zustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 5 II. Sektion. Referent und Sektionsobmann=Stell¬ vertreter Herr GR. Heinrich Bachmayr 10. Stadtkasse-Tagebuchabschluß pro Oktober und 11. Stadtkasse-Tagebuchabschluß pro November. Herr Referent GR. Bachmayr bringt die Ab¬ chlüsse zum Vortrage Ausweis Z. 392 Bh. und Ausgaben der Stadtkasse Steyr ber die Einnahmer Monat Oktober 1917. m 917 1916 Differenz K h b Kh K Einnahmen im Mo¬ 35.641|18 90.11013 54.46895 nat Oktober iezu Kasserest vom 62.05551 59.12598 7.070 47 Vormonat Gesamt=Einnahmen 23.59493 26.414|33 97.18060 m Monat Oktober Ausgaben im Mo¬ 59.53477 87.69545 28.16068 nat Oktober Kasserest für den Mo¬ 16 15 9.485 54.57501 64.060 nat November Seit Jahresbeginn bis Ende Oktober betrugen: die 146.101|54 304.217|42 158.115/88 Gesamt-Einnahmen die — 91.52653 240.157s26 3 1,148.630 Gesamt-Ausgaben Ausweis Z. 411/Bh. über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr im Monat November 1917. 1916 917 Differenz K h h K K Einnahmen im Mo¬ 165 515 27r1 301.7607 24 ,555.292 nat November Hiezu Kasserest vom 64.060/16 9.48515 54.5750 Vormonat esamt=Einnahmen m Monat No¬ 227.57543 564.777/39 1,337.201|96 vember * * Ausgaben im Monat 528.09015 120.702721,407.38743 Novembe Kasserest für den Mo¬ 36.68 47 71 106.872 70.185 nat Dezember Seit Jahresbeginn bis Ende No¬ vember betrugen 467.73269 12 1,245.67543 2,713.408 Gesamt-Einnahmen die 1,315.860 90 88/1,360.85998 2,676.720 Gesamt-Ausgaben Anmerkung: Obiger Ausweis enthält die Verrechnung der VI. Kriegsanleihe per 1,500.000 K. Dieselben werden vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen 12. Abschreibung uneinbringlicher Gemeindeumlagen Rückstände Herr Referent GR. Bachmayr: Die Stadtbuch¬ altung überreicht den Ausweis über die durch Uneinbring¬ ichkeit zur Abschreibung vorgemerkten Gemeindeumlagen¬ Rückstände von 75 Parteien aus den Jahren 1906 bis 1916 m Betrage von 1498 K 93 h. Es handelt sich hier um Parteien, von denen viele gestorben, andere eingerückt oder ausgewandert sind. Der Sektionsantrag lautet: „Der löb¬ liche Gemeinderat bewillige die Abschreibung der ange¬ neldeten Gemeindeumlagen=Rückstände der angeführten Parteien. Die Parteien sollen aber in Vormerkung bleiben um wenn möglich Forderungen noch einbringen zu können. die Abschreibung der Rückstände wird vom Gemeinde¬ rate bewilligt 3. Ausweis über die am Herbstjahrmarkte 1917 einge¬ hobenen Platzgebühren. Herr Referent GR. Bachmayr bringt den Aus¬ weis zum Vortrage:
6 Exh. Nr. 307/ka. Steyr, 21. Oktober 1917. Ausweis über die am Herbstjahrmarkte 1917 eingehobenen Platz= und Wachegebühren. — 1 Wache Platz¬ ebüh gebüh 1 3Geschl. Stände (Sperrbare) 65 45 96 2 2|74 10 Offene Stände 70 127|36 56 — 509 Geschirrplatz 5/00 — 18/18 Met=Ausschan 20 182 5 — 100 Schankstellen 10 10 22 84 16 388 38 Schaubuden, Schaukel 2c. 2c. 12730 401148 40 125 1044 04 Gegenüber der Einnahme des Jahrmarktes im Vorjahre ergibt sich ein Mindererfolg um K 322.20 ** * derselbe wird vom Gemeinderate zur Kenntnis ge¬ nommen. 14. Unterstützungen. err Referent GR. Bachmayr bringt die einge brachten Ansuchen zur Verlesung a) Ansuchen des Musikvereines in Steyr um Unter¬ stützung zur Erhaltung der Musikschule Nachdem der Musikverein im Jahre 1914 und 1916 nicht um eine Unterstützung angesucht hat, stellt die Sektion olgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderat bewillige dem Musikverein in Steyr diesmal in Anbetracht der angeführ¬ ten Gründe eine Unterstützung von 300 K. — Angenommen. Zl. 45.504/17 b) Ansuchen des Verschönerungsvereines in Steyr um Subvention eine Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat bewillige dem Verschönerungsverein in Steyr wie im Vorjahre eine Subvention von 1000 K. Angenommen. — Zl. 45.499 Feldhaubitzen=Regiment „von Krobatin“ um eine Unterstützung für im Felde stehende Kameraden zu einer Weihnachtsspende In Anbetracht der langen Garnisonierung des Regi¬ mentes in Steyr beantragt die Sektion Der löbliche Gemeinderat beschließe, zu vorstehen¬ dem Zwecke einen Betrag von 50 K zu bewilligen.“ Angenommen. — Zl. 47.923 1) Ansuchen des Gewerbe=Genossenschaftsverbandes um eine Unterstützung für die von ihm ins Leben gerufene Verbands=Arbeitsvermittlungsstelle Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle dem Gewerbe=Genossenschaftsverbande in Steyr eine Unter¬ stützung von 200 K bewilligen. Angenommen. — Zl. 45.900 e) Ansuchen der Kriegsinvaliden=Erwerbsgenossenschaft m. b. H. in Salzburg um Beitritt mit einem Anteilschein. Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle er Kriegsinvaliden=Erwerbsgenossenschaft m. b. H. in Salzburg mit einem Anteil von 50 K, welcher mit vier Prozent verzinst wird, beitreten.“ Angenommen. — Zl. 44.029 f) Wissenschaftlicher Verein „Kosmos“ um eine Unter¬ stützung. Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat beschließe dem wissenschaftlichen Verein „Kosmos“ als Gründer mit einem einmaligen Beitrag von 50 K beizutreten.“ Angenommen. — Zl. 44.134 g) Antrag des akademischen Malers Theodor Weiser um Ankauf seiner Mappen mit Radierungen von Steyn zur Abgabe als Spende von notablen Besuchern Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle in Ansehung der hohen Kosten für die Anschaffung einer größeren Anzahl solcher Mappen von diesem Angebote keinen Gebrauch machen. Angenommen. — Zl. 45.271 h) Ansuchen der österr. Vereinigung für Trinker¬ fürsorge in Graz um eine Unterstützung Sektionsantrag: „Das Ansuchen ist mangels vor handener Mittel abzuweisen. derr GR. Wokral empfiehlt der Vereinigung doch einer Betrag zuzuwenden; vielleicht 50 K Herr Referent Bachmayr erwidert, gegen ein olche Zuwendung nicht zu stimmen, während Herr GR. Ing. Huber gegen eine solche Zuwendung ist und erklärt, daß man heimische Vereinigungen solcher Art ehen unterstützen möge; außerdem werde von den fremden Vereinigungen auch nie ein Verwendungsausweis vorge¬ legt. Er sei daher gegen eine Unterstützung dieser aus¬ värtigen Vereinigung. Herr Bürgermeister bringt sohin den Antrag des Herrn GR. Wokral zur Abstimmung, welcher vom Ge¬ meinderate abgelehnt wird. Der Sektionsantrag wird sodann in zweiter Ab¬ stimmung mit Mehrheit angenommen ür deutsche Ansuchen des Fürsorgeausschusses Kriegsflüchtlinge in der Steiermark um eine Unterstützung. Sektionsantrag: „Wird mangels vorhandener Mittel abgewiesen Angenommen. — Zl. 48.521 II. Sektion. Referent Herr Sektionsobmann¬ Stellvertreter GR. Ing. Josef Huber. Theaterdirektors um Uebernahme 5. Ansuchen des der auf seine Kosten hergestellten elektrischen Bühnen¬ Beleuchtungseinrichtung. Herr Referent GR. Ing. Huber bringt das Ansuchen zur Verlesung und erklärt hiezu, an den Dringlichkeitsantrag der III. Sektion vom 6. Oktober 1915 erinnern zu müssen, velcher folgenden Wortlaut hat „Der löbliche Gemeinderat genehmige nachZu¬ stimmung der Gasanstalt die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung des Theatergebäudes im Zuschauer= und Bühnenraum auf Kosten des Theaterdirektors Norbert Inn¬ felder unter der Bedingung des kostenlosen Uebergange¬ der Installationseinrichtung in den Besitz der Gemeinde und bewillige zur weiteren wirkungsvollen Ausgestaltung der Effektbeleuchtung an der Rampe mit Verdunklung Farben=Veränderungmechanismus einen Betrag von und 50 1.7 Mit Bezug auf diesen in der Gemeinderatssitzung vom 6. Oktober 1915 angenommenen Dringlichkeitsantrag eantragt heute die Sektion: Abweisung dieses Ansuchens mit Rücksicht auf den zitierten angenommenen Gemeinde¬ rats=Dringlichkeitsantrag vom 6. Oktober 1915 — Der Antrag wird vom Gemeinderate angenommen. Zl. 46.480 16. Ansuchen der österr. Waffenfabrik um Uebernahme er Gaswerksbrücke in städtisches Eigentum herr Referent GR. Ing. Huber bringt folgende Zu¬ chrift der österr. Waffenfabrik zur Verlesung: An die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr. Wie einer löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung be¬ kannt ist, wurde die fragliche Brücke nur zu dem Zwecke erbaut, um seinerzeit dem sogenannten Objekt V die Zufuhr von Kohle zu ermöglichen, vorher hat eine Brücke an dieser Stelle überhaupt nicht bestanden. Wir veranlassen unter einem die Herstellung eine neuen Brückenstreu, fragen uns aber gleichzeitig an, ob eine löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung nach Instandsetzung er Brücke diese nicht in ihr Eigentum übernehmen möchte. Wir bitten um Bescheid indieser Angelegenheit und zeichner Hochachtungsvoll Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft. die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag „Der löbliche Gemeinderat beschließe, über Antrag der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr die kostenlose Uebernahme der eisernen Gaswerksbrücke in das Eigentum der Stadtgemeinde. Vor Uebergabe ist der Brückenbelag n gutem Zustande herzustellen Der Sektionsantrag wird einstimmig angenommen. Zl. 43.624 17. Grundabkretung beim Bahnhofe Steyrdorf zur Erweiterung der Bahnanlagen ebenda Mit Rücksicht auf die noch mit der Bahnverwaltung zu pflegenden Unterhandlungen wird dieser Gegenstand orläufig von der Tagesordnung abgesetzt. 18. Antrag bezüglich Beistellung der städtischen Wirt¬ schaftsfuhren für das Jahr 1918. zu diesem Punkte übernimmt Herr Sektionsobmann¬ Stellvertreter GR. Viktor Ortler das Referat. herr GR. Ortler: Meine Herren! Es wird Ihnen ja bekannt sein, daß durch eine lange Reihe von Jahrer ie Firma Karl Viertl die städtischen Wirtschaftsfuhren ibernommen und durchgeführt hatte. Durch das Ableben ihres Gemahls hat sich Frau Viertl entschlossen, das Fuhr¬ verksunternehmen aufzugeben und muß nun die Stadt¬ emeinde daran gehen, für die Durchführung der städtischen Wirtschaftsfuhren in anderer Weise vorzusorgen. Die Bau¬ ektion hat sich schon im vorigen Monat mit dieser Frage ehr eingehend beschäftigt und sind Herr GR. Tribrunner ind ich nach Linz gereist, um mit der Firma Winkler wegen Uebernahme des städtischen Fuhrwerkes Unterhandlungen zu pflegen; leider hatten aber diese keinen Erfolg. Wir tehen daher vor der unangenehmen Tatsache, in Hinkunft ich Pferde und Wagen für die städtischen Fuhrwerks¬ arbeiten selbst beschaffen zu müssen. Durch Intervention des städtischen Tierarztes Herrn Schopper ist es gelungen, wenigstens auf kurze Zeit Fuhrwerk von landwirtschaft¬ ichen Besitzern zu gewinnen, so daß die Sektion folgenden Antrag stellt: „Der löbliche Gemeinderat beschließe:
1. Die Bausektion zu ermächtigen, mit in der Nähe von Steyr ansässigen landwirtschaftlichen Besitzern Miet¬ verträge wegen Beistellung von Pferden abzuschließen; 2. zwei Paar halbschwere Pferde samt Geschirr, zum Zwecke der Bedienung der Kehrichtwägen und zur Beistellung der Bespannung für die Feuerwehr und die Sanitätsabteilung anzukaufen und die nötige Be¬ dienungsmannschaft anzustellen; 3. die zum Betriebe des städtischen Fuhrwerkes nötige Anzahl von Wagen und Geschirren zu beschaffen; 4. die nötigen Unterkunftsräume für Pferde und Wagen zu pachten; 5. Schritte bezüglich Beschaffung eines Lastautos zu unternehmen. Ferner wolle der Gemeinderat beschließen, in den Vor¬ anschlag fün das Jahr 1918 einen Betrag von 50.000 K zur Durchführung dieser Anschaffungen einzusetzen.“ Ich möchte hier beifügen, daß wir verpflichtet sind, für die Bespannung des Sanitätswagens und die Feuer¬ wehr zu sorgen, ebenso wie es notwendig ist, für diese Pferde und die zum Schwerfuhrwerke nötigen Wagen Unter¬ kunftsräume zu pachten, weshalb eben die Sektion um die Ermächtigung in allen diesen Belangen ersucht Die Verhandlungen in der Bausektion haben auch die Notwendigkeit der Anschaffung eines Lastautos ergeben, da dasselbe doch das rentabelste Beförderungsmittel der Gegenwart darstellt. Herc GR. Ing. Huber: Es ist sicher zu begrüßen, daß die Stadtgemeinde darangeht, den Fuhrwerksbetrieb selbst in die Hand zu nehmen, wie es anderseits bedauer¬ lich ist, daß ein solch großes Fuhrwerksunternehmen, wie es die Firma Viertl war, verschwindet, da ohnedies der Fuhrwerksverkehr vollkommen darniederliegt. Es muß daher die Anschaffung eines Lastautos nur begrüßt werden. Es ist heute ein verhältnismäßig großer Betrag ange¬ sprochen worden; es läßt sich aber mit großer Wahrschein¬ lichkeit sagen, daß dieser Betrag eine sehr günstige Anlage bilden wird, da sich bereits verschiedene Unternehmungen gemeldet haben, welche sich dieses modernen Beförderungs¬ mittels gern bedienen werden, so daß in dieser Beziehung die Anschaffung als rentabel zu bezeichnen ist. Herr Bürgermeister bringt den Sektionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig zum Be¬ schlusse erhoben. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellver¬ treter Herr GR. Ludwig Binderberger. 19. Vergebung von drei Schiefermayrschen Stipendien. Herr Referent GR. Binderberger bringt die vorliegenden Gesuche zur Kenntnis und stellt folgenden Sektionsantrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei den drei Bittstellern Friedrich Ringel, Schüler der 4. Klasse, Walter Förg, Schüler der 5. Klasse, und Franz Lulek, Schüler der 6. Klasse, die Cäcilia Schiefermayrsche Stipen¬ dienstiftung für Studierende an der hiesigen k. k. Staats¬ Oberrealschule mit je 100 K zu verleihen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ein¬ stimmig angenommen. Auf die Frage des Herrn Vorsitzenden, ob noch im öffentlichen Teile der Sitzung das Wort gewünscht werde, meldet sich Herr GR. Mitter und führt aus, daß er schon vor einem Jahre ersucht habe, die Schäden festzu¬ stellen, welche durch die Lastautos der Waffenfabrik an den Brücken und Straßen verursacht werden. Herr Bürgermeister entgegnet, daß er neuerlich dem Bauamte den Auftrag gegeben habe, die Erhebungen zu pflegen. Herr GR. Ing. Huber bemerkt hiezu, daß sich die Bausektion mit dieser Frage wohl selbst schon beschäftigt habe, daß aber das Bauamt, nachdem zur Untersuchung von Brücken spezielle Fachleute notwendig sind, nicht in er Lage ist, solche Gutachten abgeben zu können. Im übrigen bestehe für die Brücken keine Gefahr und wäre es traurig, wenn durch das Befahren der Lastautos die Brücken den Einsturz gefährden könnten. Ein in Trab gehendes Pferd, oder viele in gleichen Schritten gehende Personen beeinträchtigen die Lage der Brücken viel mehr, als das gleichmäßige Rollen eines Wagens. In der Bau¬ sektion sei übrigens auch der Antrag wegen Neubelages der Brücken und vorherige Untersuchung derselben durch Fach¬ leute eingebracht worden; dies wird allerdings ziemliche Kosten machen. Diese Aufklärungen wollen aber dazu dienen, daß nicht gesagt werde, es sei nichts geschehen. Herr GR. Wokral ersucht unter Bezugnahme auf die mit Neujahr 1917 in Kraft getretenen Bestimmungen, daß den durch Krankheit oder anderen unabweislichen Hindernissen von der Arbeitsstelle durch acht Tage fern¬ bleibenden Arbeitern der Lohn fortbezahlt werde, auch tat¬ sächlich bei den städtischen Arbeitern einzuhalten. Herr Bürgermeister sagt, daß er gewiß den gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung verhelfen werde. Herr GR. Prof. Erb: Es sind in Steyr eine ganze Reihe von Wohltätigkeitssammlungen für verschiedenartige Zwecke veranstaltet worden. Steyr hat bisher reichlich, man kann sagen überreichlich zu den Sammlungen beige¬ ragen. Dabei wurde versprochen, daß von diesen Samm¬ lungen ein Großteil dem eigenen Lande und auch den Städten zugute kommen werde, und zwar nach Maßgabe ihrer Aufbringung der Spenden. Bis zum heutigen Tage ist der Bevölkerung über die Verwendung dieser Samm¬ lung keine Rechenschaft gegeben worden und weiß man bis heute nicht, wie viel das Land Oberösterreich aus diesen Sammlungen erhalten hat, und wie viel etwa die Städte aus diesen Sammlungen bekommen sollen. Dieses Ver¬ sprechen wurde nicht erfüllt. Ich möchte dabei erwähnen, daß zu diesen Sammlungen Leute aller Parteien ohne Unterschied — das hebe ich besonders hervor — beigetragen haben. Zur Beruhigung der Bevölkerung möchte ich nun den Herrn Bürgermeister ersuchen, an kompetenter Stelle anzufragen, ob ein Ausweis über diese gesammelten Gelder und deren Verwendung erfolgen wird und wann die be¬ treffenden Teilquoten an die Bevölkerung bekanntgegeben werden, was das Land bekommt und wie viel auf die Stadt Steyr entfällt. Wir haben das Recht, diese Mitteilungen zu verlangen und die Pflicht, der Bevölkerung hierüber Aufklärung zu schaffen. Ich bitte, sich darauf zu berufen, daß im Gemeinderate diese dringende Anfrage gestellt wurde. Herr Bürgermeister entgegnet, daß er sehr gern bereit sei, diesem Wunsche nachzukommen. Hemr Bürgermeister teilt mit, daß seitens einiger Unternehmungen Eingaben hinsichtlich der Pauschalierungen der Lustbarkeitssteuer für den Monat Dezember eingebracht wurden und bittet um die Ermächtigung, diese Eingaben mit der Finanzsektion im kurzen Wege erledigen zu können. Der Gemeinderat stimmt der Behandlung dieser Ein¬ gaben durch die Finanzsektion zu. Hierauf wurden vom Gemeinderate die Dienstesvor¬ chriften des Pflegepersonales und die Hausordnung des Allgemeinen Krankenhauses genehmigt. Nachdem somit die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erschöpft ist, und weitere Anträge nicht vorliegen, schließt der Herr Vorsitzende um 5 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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