4 Landesausschuß gewisse Bedenken. Würde es sich um eine andere Stadt handeln wie Steyr, würde diese Form wohl nicht zu umgehen sein. Steyr ist jedoch autonome Stadt und so erscheint es mir im gewissen Grade bedenklich, daß ein Beschluß des Landesausschusses als Surrogat der Gesetz¬ gebung zur Sanktion vorgelegt wird. Ich befürchte, und vielleicht nicht mit Unrecht, daß auch bei anderen Angelegen eiten, wo nicht das Einverständnis mit der Stadt vorliegt ich der Landesausschuß sodann ohne Einverständnis der Stadt gewisse Rechte herausnimmt. Wenn man auch zu¬ jeben muß, daß der Krieg den Zustand schafft, daß der Landtag durch den Landesausschuß ersetzt werden muß, so möchte ich dennoch wünschen, daß lieber gewartet werden nöge, bis der Landtag dieses Gesetz beschließt. Ich fürchte ehr, wenn wir den Vorgang der Gesetzgebung durch den Landesausschuß gutheißen, wir damil auch die gegenwärti¬ gen Zustände gut heißen, die wir alle so sehr beklagen, daß wir nämlich keine geordneten gesetzlichen Zustände haben und der Landtag nicht tagt, und daß wir etwa dazu verhelfen und uns einverstanden erklären, daß wir uns auch ohne Landtag ganz gut befinden Referent Herr GR. Harant erwidert, daß es wohl wünschenswert erscheinen würde, wenn der Landtag in Tätigkeit wäre; dagegen lasse sich aber vorläufig nichts machen. Es bliebe also nach den Ausführungen des Herri Gemeinderates Wokral nichts anderes übrig, als die Be¬ nennung des Gebietes vorläufig ruhen zu lassen, bis der Landtag zusammentritt. Wann dies geschehen werde, könn aber nicht abgesehen werden. Um aber zu einem Ende zu zkommen, glaube ich, daß trotz der von Herrn GR. Wokral geltend gemachten Gründe der Antrag der Sektion richtig ist Herr Bürgermeister verweist darauf, daß die rasche Durchführung der ganzen Inkorporierungs=Angelegen heit im Interesse der Stadigemeinde liege und letztere sich daher in einer Zwangslage befinde, mangels der Tätigkei des Landtages einen Landesausschuß=Beschluß anzustreben, wie dies auch ohne Schaden bei der im Jahre 1913 erfolgten Ulricher Einverleibung gemacht wurde. Er empfehle daher, den im Berichte und Sektionsantrag gezeigten Weg zu be¬ schreiten Der Herr Vorsitzende leitet sohin über den Sektionsantrag die Abstimmung ein und wird derselbe ein¬ stimmig zum Beschluß erhoben Il. Sektion. Sektionsobmann Referent Herr GR Franz Kirchberger. 5. Antrag der Spitalskommission bekreffend Stalut und Hausordnung für das neue Krankenhaus. Herr Obmann der Spitalskommission GR. Kirch berger berichtet, daß zum Zwecke der Oeffentlichkeits Erklärung des neuen Krankenhauses Statuten für dasselb ausgearbeitet, und wie sie heute dem Gemeinderate in Druck vorliegen, an die Statthalterei zur Genehmigung einzu reichen wären. Der Entwurf des Statutes erfolgte nach dem Muster der großen Krankenhäuser Linz und Wels und ntspreche sohin gewiß den für die Verwaltung öffentlicher Anstalten bestehenden Vorschriften, weshalb die Verlesung der einzelnen Paragraphen und einzelne Debatten hierüber kaum notwendig sein dürften herr Sektionsobmann GR. Dr. Harani sagt, daß er keineswegs die Mühewaltung und Tätigkeit der Spitals¬ kommission verkennen wolle, jedoch gegen die vorgeschlagene Art der Genehmigung der Statuten durch den Gemeinderat prinzipielle Bedenken hege, da der Entwurf der I. Sektion, deren Aufgabe es nach der Geschäftsordnung ist, in Fragen der Verwaltung beratend und beschließend einzugreifen, vor der Vorlage an den Gemeinderat nicht zugekommen ist und es daher der I. Sektion nicht möglich war, hiezu Stellung zu nehmen. Es wolle daher der Gegenstand von der Tages ordnung abgesetzt und der I. Sektion zur Beratung und Beschlußfassung überantwortet werden. Er sielle daher mit Rücksicht darauf, als sich aus der Fassung mehrere Kapitel der Staiuten Kompetenzfragen ergeben, die möglicherweise päterhin zu Differenzen führen können, den Vertagungs¬ intrag und ersuche, den Entwurf der Statuten der 1. Sektion als Verwaltungskommission zur Beratung und Beschlu߬ assung zuzuweisen. Herr GR. Kirchberger erklärt sich als Bericht¬ erstatter mit dem Vertagungsantrage einverstanden Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn GR. Dr. Harant zur Abstimmung und wird derselbe vom Gemeinderate angenommen herr GR. Kirchberger legt sohin die verfaßte und n Druck gelegte, für das Haus selbst bestimmte Hausordnung or, welche vom Gemeinderate in allen ihren Teilen ge¬ nehmigt wird. Sie hat folgenden Wortlaut: Hausordnung Durch die Aufnahme in das Allgemeine öffentliche Krankenhaus ist jeder Kranke an folgende Hausordnung gebunden Der Kranke hat den Aerzten, Beamten und den Pflegeschwestern mit Achtung und Anstand zu begegnen und ihren Weisungen Folge zu leisten. Ueber Beschwerden ent¬ cheidet der Primararzt oder die Krankenhausdirektion 2. Das Benehmen der Kranken untereinander sei höflich und verträglich und möge jeder wissen, daß im Hause kein anderer Unterschied oder Vorzug zulässig ist als der, en sich jeder selbst durch Bildung und Anstand bereitet 3. Alle Beschädigungen was immer für Art am Mauerwerk, im Garten und jedweder Einrichtung des Hauses sind verboten und der Schuldige haftet für den Schaden, eventuell vor dem Gerichte, Es ist daher den Patienten untersagt, die Heiz= und Ventilations=Vorrichtungen elbst zu regulieren, Fenster und Ronletten zu berühren, die Hähne der Wasserleitung unnötig offen zu lassen, ungehörige Dinge in die Wasserleitung zu schütten oder zu werfen und die Wasserspülung in den Aborten ungestüm zu handhaben. Das Spucken auf den Fußboden, das freie Ausklopfen der Pfeifen und Wegwerfen der Zündhölzchen, sowie jede ander¬ Verunreinigung ist streng verboten. Die Aborte sind rein zu halten 4. Auf die ihm zur Benützung übergebenen Sachen, Wäsche, Geschirr und dergleichen hat jeder Patient tunlichst acht zu geben 5. Auf den Fensterstöcken zu sitzen ist nicht gestattet j. Gelder und Wertsachen kann und soll der Patient bei seiner Aufnahme gegen Empfangsbestätigung abgeben. indernfalls kann die Verwaltung keine Verantwortung hiefür übernehmen. Sein Bett hat jeder Patient in Ordnung zu halten. Es ist nicht gestattet, seine Sachen herumliegen zu lassen, die Spitalswäsche aufs Bett zu legen und sich mit der Spitals¬ wäsche oder gar mit der Kleidung zu Bett zu begeben. Die Socken sind auszuziehen. Das Sitzen auf dem Bettist nicht erlaubt 8. Das Nachtästchen soll reinlich und in Ordnung gehalten werden. 9. Ohne Erlaubnis des Arztes darf kein Patient das Bett verlassen 0. Von 8 Uhr früh bis nach der ärztlichen Morgen¬ isite hat jeder Patient bei seinem Bette zu bleiben und sich ruhig zu verhalten 11. Das Rauchen ist nur in den dozu bestimmien Räumen gestattet. Im Sommer und bei günstigem Wette st hiezu der Garten zu benützen. Die Rauchrequisiten hat jeder in der von der Pflegeschwester angegebenen Weise zu verwahren. Auf keinen Fall dürfen dieselben in die Kranken¬ zimmer gebracht werden. Der Aufenthalt im Garten ist im Sommer bis 8 Uhr abends gestattet 12. Das Spielen um Geld und Geldeswert ist nur in leinen, harmlosen und unschädlichen Beträgen gestattet ist Jede Gewinnsucht, Uebervorteilung und Betrügerei strengstens verboten und schließt vom Spielen für immer aus. 13. Während des Gotiesdienstes ist Spielen, sowie Von 8 Uhr abends an lärmende Unterhaltung verboten. muß vollständige Ruhe herrschen 4. Jedem Kranken ist außer dem Saale oder Zimmer der Aufenthalt nur in jenem Gange oder Vorraum gestaliet, der zu seinem Trakte gehört. Das Herumgehen in andere Trakte, insbesondere das Herumstehen an der Pforte ist jedem verboten. Patienten eines anderen Traktes zu be¬ lichen, ist nur während der Besuchszeit gestattet. 15. Das Betreten der Wirtschaftsräume im Tief¬ parterre ist gänzlich untersagt 16. Größtmögliche Ruhe ist eine der ersten Pflichten und daher jedes Lärmen und Schreien, Streiten und über¬ autes Sprechen im ganzen Hause untersagt 17. Von außen sich Speisen oder Getränke zu ver¬ Bekommt der Patien chaffen ist strengstens verboten — ennoch durch Besuche Nahrungsmittel, so ist er verpflichtet, sie der Schwester zu übergeben, welche entscheidet. ob sie ur ärztlichen Diätvorschrift passen und den Genuß, wenn aufbewahrt. nschädlich, freigibt, sie einteilt und richtig 18. Briefmarken, Ansichtskarten, Schreibpapier, Tabak isw. sind beim Torwarte zu haben, doch dürfen diese Gegen¬ tände nur zu den von der Krankenhausverwaltung fest¬ gesetzten Zeiten ausgegeben werden. 19. Absichtliche Mißachtung dieser Hausordnung hat sofortige Entlassung zur Folge Der Bürgermeister: Julius Gschaider. Herr Bürgermeister erteilt Herrn GR. Kirch¬ berger zu einem Dinglichkeitsantrage das Wort GR. Kirchberger: Seitens der Frau Olga Platzer ist uns folgendes Kaufangebot zugekommen „Ich bin bereit, das gegenständliche Haus (Preven¬ hubergasse Nr. 4) um einen Betrag von 65.000 K zu ver¬ aufen. Die Zuwachssteuer trage ich aus eigenem, hingegen ind alle anderen wie immer Namen habenden Kosten, ins besondere auch die Kosten der Uebertragung und Intabu¬ lierung von Ihnen zu tragen Ich übermittle Ihnen zwecks Erleichterung der Sache ine beglaubigte Abschrift der von meinem Gatten ausge¬ tellten Generalvollmacht, welche Ihnen vollständig genügen dürfte und zeichne ochachtungsvoll Olga Platzer. Es handelt sich um das Haus Prevenhubergasse Nr. 4 sogenanntes Platzerhaus.
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