4 Auf Grund vorstehender Ausführungen erlaube ich mir zu er¬ lchen, nunmehr ehemöglichst den Gemeinde=Ausschuß in Gleink zu einer Sitzung zu dem Zwecke einzuberufen, um durch den¬ elben beschließen zu lassen, daß der Gemeinde=Ausschuß Glein! zu der Ausscheidung der in dem mitfolgenden Verzeichnisse an¬ geführten Parzellen aus dem Gebiete der Gemeinde Gleink und zu deren Einbeziehung in das Gebiet der Stadtgemeinde Steyr eine Zustimmung unter der Bedingung erteilt und die Ver¬ pflichtung zur Ausstellung des bezüglichen Vertrages übernimmt daß die Gemeinde Steyr an die Gemeinde Gleink folgende Beträge an Entschädigung für entsprechende Gemeinde umlagen 38.589 K 40 h 1.860 an Entschädigung für Jagdpachtentgang an Schulkostenbeitrag 7.763 „ 86 „ und an Entschädigung für Entgang an Spar¬ kassasubvention 24.066 „ — „ ohin zusammen einen Betrag von 72.279 K 20 auszubezahlen und die durch die Errichtung und grundbücher¬ liche Durchführung des Vertrages über diese Grenzänderung ent¬ tehenden Kosten allein zur Gänze zu bezahlen sich verpflichtet. Die Beträge für Umlagenentgang und Schulbaukostenersatz sind 4 Wochen nach grundbücherlicher Durchführung der Grenz¬ änderung, jener für Entgang an Sparkassasubvention an 15. Jänner 1921, jener für Entgang an Jagdpachtgeld 8 Tage nach der nächsten Vergebung der Gemeindejagd Gleink fällig Dies unter ¼. mitfolgende Verzeichnis der Parzellen wolle, um die Verfassung eines umfangreichen Protokolles über die Sitzung des Gemeinde=Ausschusses zu vermeiden, in dem Proto¬ kolle als dessen integrierender Bestandteil bezeichnet und dem elben sodann beigeheftet werden. Mit Rücksicht darauf, als der Gemeinderat Steyr bereits in der nächsten Zeit zusammentritt, um ebenfalls in dieser An¬ gelegenheit Beschluß zu fassen, ersuche ich um möglichste Be schleunigung dieser Sache und Uebersendung des bezüglichen Protokollauszuges, um sodann den Vertrag selbst ausfertigen ind bei einer gemeinsamen Besprechung der bereits bestellten Vertreter beider Gemeinden unterfertigen zu können Der Bürgermeister: Gschaider. Der Gemeinde=Ausschuß von Gleink hielt darüber am Sams¬ tag den 29. September l. J. eine letzte Sitzung ab, die fol¬ gendes Ergebnis hatte: Punkt 2. Note der Stadtgemeinde Steyr vom 13. d. M. Nr. 37.470, wird vom Vorsitzenden vorgetragen, vom Gemeinde¬ Ausschusse zur Kenntuis genommen und einstimmig beschlossen, gemäß Sitzungsbeschluß vom 24. August d. J. zur Ausscheidung er von der Stadtgemeinde Steyr in einem separaten Verzeich¬ nisse aufgezählten Parzellen aus dem Gemeindegebiete Gleink zwecks Einreihung ins Stadtgebiet Steyr gegen der in vor¬ jenannter Zuschrift seitens der Stadtgemeinde Steyr angebotenen Entschädigung und zwar: 38.589 K 40 1. Für Entgang an Gemeindeumlagen. B. Für Entgang an Jagdpacht 1.860 „ — . Schulbaukostenersa 7.763 „ 86 „ 4.066 „ D. Sparkassagelderentgang — 72.279 K 20 K in Summa die Zustimmung zu geben, gleichzeitig die in der Sitzung vom 24. August l. J. gewählten Gemeindevertreter zur Durch führung der Trennungsaktion mit den Stadtgemeinde=Vertretern zu beauftragen, wenn seitens der Stadtgemeinde Steyr au alle anderen im hiesigen Ausschußbeschlusse vom 24. August l. J. gestellten Bedingungen (hinsichtlich Arbeit und Kosten) erfüllt, sämtliche Entschädigungssummen in barem, und zwar wie vorstehend unter A und C genannten, binnen 4 Wochen nach Erscheinen der Grenzänderungsbewilligung im o.=ö. Landes¬ gesetz= und Verordnungsblatte, die unter B angeführte binnen 8 Tagen nach Ablauf des gegenwärtigen Jagdpachtvertrages endlich die unter D bezeichnete am 5. Jänner 1921, ohne es auf eine Betreibung ankommen zu lassen, leistet, sowie die Zu¬ ständigkeit der auf dem Trennungsgebiete liegenden Häusern inskribierten Personen zur Stadtgemeinde — wie anläßlich der Begehungskommission besprochen, selbst wenn dies gesetzlich auch icht bestimmt sein soll — mit dem Tage der Verlautbarung der Grenzänderungsbewilligung im Oberösterr. Landesgesetz und Verordnungsblatt, anerkennt. Vorgelesen, geschlossen und gefertigt Koppler m. p. Huber m. p. Gemeinderat Gemeinde=Vorsteher. Oemer m. p. Ig. Manhard m. p. Gemeinderat. Gemeindeausschuß. Michlmayr m. p Seb Mayr m. p. Schriftführer Gemeindeausschuß. Ich schlage daher vor, die Einverleibung des von der Gemeinde Gleink angebotenen Gebietes im Ausmaße von 226•99 ha zu en vereinbarten Bedingungen vorzunehmen und ersuche die 1. Sektion, die diesbezüglichen Anträge dem Gemeinderate vor zulegen. Steyr, am 3. Oktober 1917. Julius Gschaider Bürgermeister. Das Ergebnis gipfelt darin, daß ein beträchtlicher Teil des Gemeindegebietes Gleink, und zwar der Hauptteil der Kata¬ stralgemeinde Stein und ein Teil der Katastralgemeinde Gleink nunmehr durch die heutige Beschlußfassung inkorporiert werden soll unter Bedingungen, welche in dem vorliegenden Vertrags¬ entwurfe niedergelegt wurden, dessen Genehmigung ich Ihnen namens der Sektion zu empfehlen habe Ich bringe Ihnen den Vertragsentwurf und Sektions¬ antrag zur Verlesung und ersuche die Herren sodann für den Fall, als irgend welche Aufklärungen gewünscht würden, sich zum Worte zu melden Der Vertragsentwurf und der Sektionsantrag lautet: Die Sektion beantragt . Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr gibt seine Zu¬ stimmung zu folgendem Uebereinkommen betreffend die Einver leibung von Teilen des Gemeindegebietes Gleink in das Gebiet der Stadtgemeinde Steyr Die Stadtgemeinde Steyr, vertreten durch den Bürger¬ neister Julius Gschaider und die Gemeinderäte Dr. Karl Harant, Franz Kirchberger und Josef Wokral, und die Gemeinde Gleink, ertreten durch den Gemeindevorsteher Franz Huber, die Ge¬ meinderäte Ignaz Oemer und Daniel Koppler und Gemeinde¬ ausschuß Georg Schedlberger, haben in Ausführung der bezüg¬ lichen Gemeinderatsbeschlüsse vom 29. September 1917 und vom 8. Oktober 1917 am heutigen nachstehendes Uebereinkommen ge¬ troffen § 1. Die Gemeinde Gleink erteilt hiermit ihre Zustimmung, daß die in dem diesem Uebereinkommen angehefteten, einen vesentlichen Bestandteil desselben bildenden Verzeichnisse ange¬ ührten Grund= und Bauparzellen im Gesamtausmaße von 26 ha 98 a 92 m2 samt darauf befindlichen Gebäuden aus dem Gebiete der Gemeinde Gleink ausgeschieden und mit dem Stadtgebiete Steyr vereinigt werden. Die Gemeinde Gleink verpflichtet sich, alle jene Urkunden und Erklärungen in rechtsverbindlicher Form auszufertigen, welche allenfalls noch zur rechtlichen oder technischen Durch¬ führung dieser Inkorporierung sich als notwendig herausstellen ollten. § 2. Die Stadtgemeinde Steyr erteilt zu der Einbeziehung der im § 1 bezeichneten Grund= und Bauparzellen samt Gebänden n das Gebiet der Stadt Steyr ihre Zustimmung und sichert der Gemeinde Gleink nachstehende Leistungen zu 1. Als Entschädigung für den durch vorbezeichnete In orporierung der Gemeinde Gleink erwachsenden Entgang an 38.589 K 40 h Gemeindeumlagen einen Betrag von fällig 4 Wochen nach Erscheinen der betreffenden Grenzände¬ rungsbewilligung im oberösterreichischen Landesgesetz= und Ver¬ ordnungsblatte 2. Als Entschädigung für den durch diese Grenzänderung Jagdpachtgeld der Gemeinde Gleink entstehenden Entgang an 1860 K einen Betrag von — 7 fällig binnen 8 Tagen nach der dem Abschlusse dieses Ueber¬ inkommens folgenden Verpachtung, von welch' letzterer die Stadtgemeinde Steyr seitens der Gemeinde Gleink zu verstän¬ digen ist. 3. An Ersatz des auf die auszuscheidenden Steuerobjekte entfallenden Anteiles an den Kosten der Errichtung des Schul¬ 7763 K 86 k, jebändes in Gleink den Betrag von ällig binnen 4 Wochen nach Erscheinen der betreffenden Grenz¬ änderungsbewilligung im oberösterreichischen Landesgesetz= und Verordnungsblatte. 4. Als Entschädigung für den der Gemeinde Gleink er¬ wachsenden Entgang an Sparkassa=Subvention den Betrag von ..24.066 K — h, fällig am 15. Jänner 1921 § 3. Die Kosten der Ausfertigung dieses Uebereinkommens, so¬ wie der Durchführung der Inkorporierung werden zur Gänze on der Stadtgemeinde Steyr getragen § 4. Beide Teile verzichten auf das Rechtsmittel der Anfech¬ tung dieses Uebereinkommens wegen Verletzung über oder unter ie Hälfte des wahren Wertes. § 5. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, alle jene Per¬ onen, welche am Tage der Verlautbarung der Grenzänderung im oberösterreichischen Landesgesetz= und Verordnungsblatte in em auf Grund dieses Uebereinkommens dem Gebiete der Stadt¬ gemeinde Steyr einverleibten Gebiete ihren Wohnsitz haben unt nach Gleink heimatszuständig sind, als nach Steyr heimats¬ uständig anzuerkennen. II. Der Gemeinderat bevollmächtigt die Herren Bürger meister Julius Gschaider und Gemeinderäte Dr. Harant, Franz Kirchberger und Josef Wokral zu der Unterfertigung des Ueber¬ inkommens nach I. III. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtgemeinde=Vor¬ stehung, alle Schritte zu unternehmen, um die Erlassung dee Landesgesetzes hinsichtlich dieses Uebereinkommens zu erwirken¬
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