Ratsprotokoll vom 8. Mai 1917

4 „Ehrenbuch der österreichisch=ungarischen Wehrmacht: Die Aus¬ gezeichneten im Weltkriege“ wird über Antrag der Sektion dem Ermessen des Herrn Bürgermeisters anheimgestellt. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Josef Huber jun. Bericht des Svitalbaukomitees betreffend den 9. Bau eines Infektionspavillons und eines Erweiterungs: baues beim Allgem. Kranienhause. Der Herr Referent führt aus: Für das Spitalbaukomitee hat der Obmann Herr Vize bürgermeister Ferdinand Gründler folgenden Bericht erstattet: leber Auftrag der k. k. oberöst Statthalterei in Linz vom 0. Februar 1917, Nr. 71/V, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar l. J. der einstimmige Beschluß gefaßt, den Bau des bereits geplanten Infektionspavillons sobald als möglich zu Ausführung zu bringen. Das pitalbaukomitee hat sich in seiner letzten Sitzung eingehend mit dieser Frage beschäftigt und es wurde angeregt, gleichzeitig mit dem Baue des Infektions¬ pavillons auch die Ausführung eines Erweiterungsbaues beim Krankenhause als Tuberkulose=Abteilung ins Auge zu fassen, nachdem die Errichtung solcher Tuberkulosenheilstätten seitens der Regierung gewünscht und in ausgiebigster Weise unterstützt wird. Es müßte daher vor allem bei den maßgebenden Steller angefragt werden, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe der Staat die Unterstützung eines solchen Unternehmens n Aussicht stellen könnte Erst nach Erledigung dieser Frage ist das Spitalbau¬ komitee in der Lage, dem löblichen Gemeinderate Vorschläge zu machen, in welcher Größe der projektierte Infektionspavillon zur Ausführung kommen soll und ob gleichzeitig auch der Erweite¬ rungsbau des Krankenhauses für Tuberkulose in Angriff ge¬ ommen werden kann. Sektionsantrag: Mit Bezug auf den Bericht des Spitalbaukomitees stellt die III. Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat beschließe Die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr wird beauftragt, mit den zuständigen staatlichen Faktoren dahin in Verbindung zu treten, ob zur Erbauung eines Tuberkulosenheimes in Verbindung mi dem Betriebe des hiesigen städtischen Krankenhauses Mittel seitens des Staates, eventuell Landes zur Verfügung gestellt werden würden. Herr G.=R. Franz Kirchberger erwähnt, daß die Sanitäts=Kommission ausdrücklich die Trennung der Tuberku¬ osenkranken von den anderen gefordert habe. Beschluß nach Antrag 10. Genehmigung zur Legung einer Trinkwasser¬ leitung zur Oesterreichischen Waffenfabrik über öffent¬ lichen Straßengrund (Raminggasse—Kirchenweg) Der Herr Referent führt hiezu aus: Die Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft hat um die Er¬ teilung der Baubewilligung zur Herstellung einer Trinkwasser¬ versorgungsanlage ersucht. Die durch das Stadtbanamt Steyr vorgenommene Ueberprüfung der vorgelegten Pläne und sonstigen Projektsbehelfe ergab, daß gegen die Vornahme der kommissio nellen Verhandlung kein Anstand obwalte Nach vorgenommenen Lokalaugenschein wurde seitens des Bauamtes durch Herrn Baurat Karl Peter nachstehende lädt. Aeußerung abgegeben: Es wird beabsichtigt, auf der Grundparzelle 46/1 einen gemauerten Schachtbrunnen von 4 m Durchmesser anzulegen von welchem mittels elektrischer Turbinenpumpen eine Druck¬ leitung aus gußeisernen Rohren bis zum bestehenden Hoch¬ reservoir auf Wassenfabriksgrund geführt werden soll. Die näheren Details sind aus den vorliegenden Plänen und dem beigeschlossenen technischen Berichte zu entnehmen. Diese Wasserleitung soll nur in der Nähe des Brunnens über Privatgrund, sonst aber teils über Gründe der Oesterr. Waffenfabrik selbst oder über öffentlichen Straßengrund in der Raminggasse und dem sogenannten Kirchenweg geführt werden, und ist die Trace derselben in dem vorliegenden Lageplane ein¬ gezeichnet Gegen diese projektierte Wasserleitung ist technischerseits unter Einhaltung nachstehender Bedingungen keine Einwendung zu erheben, und zwar: In der Raminggasse ist die Rohrleitung in den links¬ 1. eitigen Gehsteig — Richtung Kleinraming — zu verlegen; ferner st der Gehsteig und die benützte Straße nach Fertigstellung dieser Leitung wieder in einen gut brauchbaren Zustand auf Koster des Gesuchlegers zu versetzen und bleibt derselbe hiefür durch ein halbes Jahr nach Vornahme der Kollaudierung der fertigen Leitung haftbar Der bereits in Angriff genommene Pumpbrunnen an 2. dem Grunde des Herrn k. k. Hoflieferanten R. Sommerhuber ällt teilweise in die proj. Fahrstraße, welche in Hinkunft eine Verlängerung der Pachergasse zu den bisher noch unverbauten Baugründen bilden soll und endlich die Haratzmüllerstraße er¬ eicht, so daß hiedurch eine Entlastung dieser letzteren Straße erzielt werden soll. Bei der Anlage des Brunnenhauses ist auf die Ausführung dieser proj. Straße in der Art Rücksicht zu nehmen, daß von der bestehenden Holzplanke des Fabriksgrundes Sommerhuber eine Straßenbreite von 10 m möglich wird und ieselbe möglichst gradlinig fortgesetzt werden kann 3. Die Bewilligung zur Benützung für die Legung der Leitung auf öffentlichem Straßengrunde wird dem löblichen Ge¬ neinderate der l. f. Stadt Steyr vorbehalten und ebenso die Feststellung des hiefür zu leistenden Benützungszinses. Ferner wird aufmerksam gemacht, daß vom Bahndurchlasse an bis zum Hagergarten die bestehenden Trink= und Nutzwasserleitungen von er Waffenfabrik zum städt. Arbeiterwohnhaus führen, welche Eigentum der Stadtgemeinde Steyr sind und welche im Falle als die Oesterr. Waffenfabrik den Anschluß an die neuzulegende Wasserleitung gestattet, aufgelassen werden könnten. Auch zi ieser Veränderung wäre die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen. lls Vertreter des k. k. Gewerbe=Inspektorates in Linz ist Herr Ing, Hohenegger Walter erschienen, welcher gegen die proj. Anlagen unter der Bedingung keinen Anstand erhebt, daß ie Bestimmungen der Ministerial=Verordnung vom 23. No¬ ember 1905, R.=G.=Bl. Nr. 176, für die Betriebsanlage im Brunnen eingehalten werden Stadtphysikus Dr. Holub erklärt, daß zur Beurteilung der Wasserbeschaffenheit eine chemische und bakteriologische Unter uchung notwendig ist. Nachdem eine solche bisher nicht vorge¬ nommen wurde, erscheint es nötig, daß die Oesterr. Waffenfabrik eine solche veranlasse und das Resultat der Stadtgemeinde Steyr bekanntgebe. Bei sonstiger planmäßiger Ausführung besteht kein Bedenken bezüglich der sanitären Zulässigkeil der Trinkwasser¬ eitung Der Vertreter der k. k. Staatsbahndirektion in Linz erklärt: Eine grundsätzliche Einwendung gegen die Bahnunter¬ fahrung wird nicht erhoben. Im Besonderen aber wird ge¬ ordert: Die Einlegung großer Schutzrohre in das kanalisierte 1. Profil des Kupferbachgrabens erscheint unzulässig, mit Rücksicht auf die zu große Einschränkung des Abflußquerschnittes 2. Außerhalb des Bahnkörpers, das ist seitlich der beiden Dammflüße, sind zwei Absperrschieber anzuordnen. Zwischen iesen ist das bestehende petonierte Bachgerinne zu verlängern ur Ermöglichung der Aufnahme von Abflüssen bei etwaigen Rohrbrüchen 3. Mit Rücksicht auf die geplante Herstellung eines eigenen Zufahrtgeleises zur Waffenfabrik wird der bahnrechtsseitige Schieber um beiläufig 6 m seitlich des heutigen Dammfußes anzuordnen sein. 4. Die üblichen Bedingungen betreffs Benützung von Bahngrund sind seitens der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft egenüber der k. k. Staatsbahnverwaltung mittelst besonderen Uebereinkommens anzuerkennen. Die hiefür notwendigen Detail¬ läne wollen in vierfacher Ausfertigung an die k. k. Staats¬ ahndirektion Linz geleitet werden. Der Vertreter der Stadtgemeinde, Vizebürgermeister Fer¬ dinand Gründler, hat unter den vorausgehenden vorstehend an¬ geführten Bedingungen gegen die Bewilligung der proj. Wasser¬ eitung keine Einwendung zu erheben Herr k. k. Hoflieferant R. Sommerhuber als Besitzer des zur Brunnenanlage und zur Legung der Wasserleitung benö¬ tigten Privatgrundes gibt die Erklärung ab, daß er gegen die Wasserleitung nach dem vorliegenden Plan im allgemeinen proj. Einwendung zu erheben hat keine Er bedingt sich jedoch, daß die proj. Wasserleitung möglichst nahe an den bestehenden Kupferbachgraben=Kanal gelegt wird ind daß ferner im Falle einer Verlegung des Weges, die ihm oder seinen Nachkommen zweckmäßig erscheint, sich die Waffen¬ fabrik verpflichtet, die Rohrleitung auf einen von Herrn Sommer uber zu diesem Zwecke längs der Bahn zur Verfügung gestellten eländestreiken zu verlegen, ohne Unkosten für Herrn Sommer¬ über Die Unterhandlungen betreffend die Ablösung, die im Zuge sind, werden durch diese Baukommission nicht berührt. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr hat auf Grund der nit der Waffenfabriks=Gesellschaft gepflogenen Verhandlungen die im Sektionsantrage angeführten Bedingungen erwirkt. Sektionsantrag Bezugnehmend auf die Eingabe und Planlegung der Oesterr. Waffenfabrik vom 21. März d. J. wegen Errichtung iner Trinkwasserleitung und Benützung des städt. Grundes im äugeren Ausmaße in der Raminggasse genehmige der löbliche Gemeinderat mit Bezug auf die kommissionelle Begehung und gepflogene protok. niedergelegten Verhandlungen, die nachge¬ uchte Legung der Leitungsrohre in den öffentlichen Grund im Falle der Möglichkeit gegen: 1. Abgabe dieses Wassers für das Arbeiterwohnhaus in den Waschlüchen 2. Errichtung eines Ueberflurhydranten beim Eintritt der Leitung in die Raminggasse (Zornhaus) für Straßen und Feuerlöschzwecke. Versorgung eines auf den von der Gemeinde gekaufter Hager=Grundes eventuell zu errichtende öffentl. Gebäude in der Dauer bis zur Herstellung einer allgemeinen städtischen Wasserleitung Beschluß nach Antrag. — Z. 14.624.

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