Ratsprotokoll vom 8. Mai 1917

Punkt 1 der Tagesordnung. In Anerkennung ihrer vorzüglichen, gewissenhaften und emsigen Dienstleistung wird der Polizeikonzipist Herr Alfred Edelmajer aussertourlich zum Stadtamtskommissär in der IX. Rangsklasse, I.Gehaltsstufe, Gruppe A, mit 1. Mai 1917, und der städt. Kanzleileiter Herr Johann Bayer in die letzte (III.) Gehaltsstufe der X. Rangsklasse mit 1. Mai 1917 eingereiht. Über Antrag der Sektion wird die Stelle eines Stadtamtssekretärs zur sofortigen definitiven Besetzung ausgeschrieben, mit welcher Stelle die Bezüge der VIII. Rangsklasee, II. Gehaltsstufe, der Gruppe A der staatlichen Verwaltungsbeamten jährlicher 4000 K und die für Steyr geltehde Aktivitätszulage (III. Klasse) jährlicher 828 K, also zusammen 4828 K jährlich verbunden sein sollen. Erforderlich ist nicht eine mindestens zehnjährige, jedoch mehr als fünfzehnjährige Verwendung im Gemeinde- oder politischen Konzeptsdienste. Bei aussergewöhnlich guter Eignung und reicher praktischer Erfahrung eines Bewerbers behält sich der Gemeinderat der l.f. Stadt Steyr vor, die Dienststelle mit dem Titel Stadtamtsrat in der VII. Rangsklasse zu besetzen. Die übrigen Erfordernisse sind dieselben wie in der letzten Ausschreibung. Der Vorsitzende: Der Protokollführer: Die Verifikatoren :

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