schaffung der zur Herstellung der Verpflegskost erforderlichen Lebensmittel,kann mit dem von einem löblichen Gemeinderate bewilligten Verpflegsgebühren nur knapp und unter Anwendung der höchsten Sparsamkeitsmöglichkeit das Auslangen gefunden werden. Das Auslangen mit den Gebühren, welche der Landesfond den Gemeinden nuhmehr für die Verpflegskost der Schüblinge vergütet, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Der Gesuchsteller erlaubt sich deshalb an einen löblichen Gemeinderat die Bitte zu richten, die erforderlichen Mehrausaben zur Herstellung der Verpflegskost für Schüblinge im Sinne der Verpflegsgebühren für Polizeihäftlinge aus der städt. Kassa zu vergüten oder um Erteilung der Bewilligung, die Verpflegsrationen für Schüblinge, den Lebensmittelpreisen und den bestehenden Verpflegsgebühren anpassend reduzieren zu dürfen. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat beschliesse, das vorliegende Ansuchen dem o.ö.Landesausschusse mit dem Ersuchen abzutreten, es wolle die Verpflegsgeböhr für Schüblinge ehestens auf das für Polizei häftlinge in Steyr eingeführte Ausmass erhöht werden, weil sich mit den vom Landesausschusse vormierten Beträgen im Hinblicke auf die heutigen schwierigen Lebensverhältnisse unmöglich das Auslangen finden lässt, aber auch eine Veringerung der knapp zugemessenen Verpflegsrationen, an welche sonst gedacht werden müsste, nicht durchführbar erscheint. Zl. 18744. Beschluss nach Antrag. Der Vorsitzende: Der Protokollführer: Die Verifikatoren:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2