Ratsprotokoll vom 2. April 1917

wird bis Ende 1918 unter Voraussetzung der Erfüllung der Gegenleistung Folge gegeben. Beschluß nach Antrag. — Z. 3238/17. 16. Ansuchen um Bewilligung zur Ableitung des Ueberwassers vom Hause Sierningerstraße 115 zu den erbauten Arbeiterbaracken ebenda Der Herr Referent führt hiezu aus „Die mil. techn. Leitung der Bauten bei der Waffenfabrik in Steyr beabsichtigt die Wasserversorgung der von ihr in der Sierningerstraße erbauten Wohnbaracken für zusammen 140 Ar¬ eiter durch Auschluß an den bestehenden Auslaufbrunnen im Garten des Hauses 115 in der Sierningerstraße dadurch zu be¬ virken, daß das gegenwärtig in den Häusern 113 und 115 un¬ erbraucht abfließende Ueberwasser in einem im Hofe des Hauses Nr. 115 von der Militärbauleitung zu errichtenden Reservoir# gesammelt und von dort mittels Pumpe der Barackenanlage zugeführt wird. die genannte Leitung ersucht daher, ihr die Bewilligung zur Ableitung dieses Ueberwassers vom Hause Sierningerstraße Nr. 115 zu den erbauten Arbeiterbaracken zu erteilen. Das Stadtbauamt hat hiezu folgende technische Aeußerung abgegeben: Gegen die Bewilligung zur Abgabe des Ueberwassers vom Auslaufbrunnen beim städt. Armenhause, Sierningerstraße Nr. 115, besteht gegen Einhaltung nachstehender Bedingungen echnischerseits kein Anstand: Wird dieser Wasserbezug nur für die Zeit des Be¬ 1. tandes der 4 Not=Wohnbaracken in der Sierningerstraße laut Situationsplanes vom März 1917 bewilligt. Bei definitiver Verbauung des Grundes G. Parz. 740/1, ist für eine andere Wasserzufuhr Sorge zu tragen. 2. An der Wasserzuleitung darf keinerlei Aenderung vor¬ genommen werden, damit hiedurch keine Schädigung des eigenen Wasserbezuges eintritt. 3. Sind die Kosten dieser Einrichtung samt deren Er¬ altung vom k. u. k. Militärärar, bezw. von dessen Rechts¬ nachfolger allein zu tragen Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe: Dem vorliegenden Ansuchen der k. k. mil. techn. Leitung um Gewährung des Wasserbezuges vom Auslaufbrunnen des städt. Armenhauses Sierningerstraße Nr. 115, für die Bauten bei der Waffenfabrik in Steyr gegen Leistung eines Wasserbezugszinses von jährlich 0 K für die Dauer des Bestehens der provisorischen Baracken Folge zu geben.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 14.221/17. 17. Bericht des Stadtbauamtes betreffend Ver¬ besserung der Straßenreinigung und Straßenpflege. Der Referent verliest den Bericht des Stadtbauamtes: Das gefertigte Amt gestattet in Angelegenheit der vom löbl. Gemeinderat in der Sitzung vom 23. Februar 1917 ge¬ aßten Beschlüsse zur Besserung der Straßenreinigung und Straßenpflege nachstehende Vorschläge 1. Zur Verbesserung dieser Pflege, durch die in Aussich enommene Beschaffung von einer Kehrmaschine und einer Straßenschlammabziehmaschine wird auch die notwendige Be¬ dienung für diese Zwecke, somit eine Vermehrung des Arbeits¬ personales des Stadtbauamtes notwendig, um den gestellten erhöhten Anforderungen zu entsprechen. Der derzeitige Arbeiterstand des Stadtbauamtes ist in¬ folge der Kriegsverhältnisse, der starken Beschäftigung in der Waffenfabrik und des Automobilfabriksbaues außergewöhnlich reduziert worden und wird es notwendig, die Vermehrung des Arbeiterstandes durch höhere Löhne anzustreben, um brauchbare Arbeiter zu gewinnen Zu diesem Zwecke wird die Einführung des Stundenlohnes auf die jetzt in Steyr übliche Höhe beantragt, wie derselbe jetzt bei allen Baubetrieben eingeführt ist, ferner ist auch die Aus¬ dehnung der bisher 9 Stunden betragenden Arbeitszeit au 0 Stunden in den Sommermonaten in Aussicht zu nehmen, und zwar soll pro Arbeitsstunde ab 1. April 1917 für minder¬ eistungsfähige Taglöhner 50 h, für leistungsfähige Taglöhner 60 h, für Weiber 35 bis 40 k, für Professionisten 75 bis 80 ¼ bezahlt werden. Zur Ueberwachung aller in Regie auszuführenden Ar¬ beiten und hiebei beschäftigten Fuhrwerke müßten außer dem Stadtpolier noch mindestens zwei Vorarbeiter bestellt werden, welche bei größeren Arbeiterpartien mitarbeiten oder die ein¬ zelnen Arbeitsstellen dahin überwachen, daß die Arbeitszeit ge nauestens sowohl seitens der Arbeiter, als auch der bestellten Fuhrwerke eingehalten wird. Die Löhne der Vorarbeiter wären denen der Professionisten gleichzuhalten. Die Kosten der vorgeschlagenen Lohnerhöhungen vären aus den betreffenden Posten des Voranschlages zu decken 2. Nachdem die Beschaffung von hartem Bruchschotter materiale aus Persenbeug und Mauthausen heuer teils durch Einstellung der betreffenden Betriebe teils durch die Verkehrs¬ schwierigkeiten nicht möglich ist, ferner die in der Nähe der Stadt besindlichen Schottergrubenbesitzer, welche früher für die Stadtgemeinde Schotter, Rusel und Sand lieferten, ebenfalls hre Arbeiten und Lieferungen infolge Mangel an Arbeitern eingestellt haben, wird beantragt, die vorhandene Schotterbrech¬ anlage auf dem städt. Grunde beim Schlüsselhofe wieder aufzu¬ stellen, als Betriebskraft elektr. Strom oder eine gebrauchte Lokomobile zu beschaffen und für die Zubringung des Stein materiales aus dem Ennsflusse und die Bedienung der ganzen Brechanlage einen geeigneten Unternehmer zu gewinnen, welcher den hiebei erzeugten Bruchschotter, Rusel und Sand gegen vorher vereinbarte Einheitspreise fertig liefert. Diesem Unternehmer werden die im Eigentume der Stadt¬ emeinde befindlichen Geleiseanlagen und Rollwägen hiezu zur Verfügung gestellt. Hienach verbliebe der Stadtgemeinde nur das erführen und Verarbeiten des fertigen Schotter= und Sand materiales samt Bewalzung desselben übrig, was leichter be¬ vältigt werden könne Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat nehme den Bericht des Bauamtes zur Kenntnis und beschließe, mit der Durchführung die III. Sektion zu beauftragen. In Durchführung der seitens der Sanitätsoberbehörde an¬ geordneten Verfügung wurde betreffs besserer Reinigung der Straßen die Bestellung einer Straßenkotabziehmaschine um den Betrag von K 1550 vorgenommen Wegen Beschaffung einer Straßenkehrmaschine (Anschaffungs¬ preis K 3500) sind die Verhandlungen wegen eventuell probe¬ weisen Versuches einzuleiten Der derzeitige ungenügende Personalstand der städtischen Arbeiter und die Erhöhung desselben werden anerkannt m bei den gesteigerten Auslagen für die Lebenshaltung tädt. Arbeiter überhaupt zu bekommen, wird die Erhöhung der Tageslohnsätze notwendig werden Die Sektion erbittet sich diesbezüglich zu entsprechendeu Vorschlägen die Zustimmung des Gemeinderates Es ist die eheste Anstellung eines provisorischen Poliers anzustreben, ebenso die Aufstellung von Vorarbeitern (Straßen¬ meistern) zur Führung und Ueberwachung der Arbeiterschichten. Schließlich hält die III. Sektion für wünschenswert, um em Bauamt die Möglichkeit der Durcharbeitung der zahlreichen Arbeiten zu ermöglichen, die Anstellung eines städt. Ingenieurs orzunehmen und ersucht diesbezüglich die I. Sektion in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag an den Gemeinderat zu stellen. Beschluß nach Antrag. — Z. 13.194/17. 8. Beratung über die aufgetragene Einführung der tädt. Kerichtabfuhr Hiezu erstattet der Sektionsobmannstellvertreter G.=R. Viktor Ortler folgenden Bericht: Steyr, am 9. März 1917. Bericht über die nach Salzburg, Innsbruck und Gmunden unternommene Dienstreise in Angelegenheiten der Müllabfuhr. Müllabfuhr in Salzburg. In der Landeshauptstadt Salzburg ist eine von der Stadt¬ gemeinde betriebene Müllabfuhr seit mehr als 30 Jahren einge¬ führt. Die staubfreie Abfuhr des Hauskehrichts besteht dort seit dem Jahre 1901. Die Beseitigung des Mülls geschieht nach dem System „Bellanie . Die Konstruktion der Kehrichtwagen wurde von einem Salzburger Ingenieur erdacht und nach dessen Plänen von einheimischen Wagnern, beziehungsweise Schmieden ausgeführt. Genannt wurden die Wagnerei Fortonaty in der Griesgasse und die Firma Gebrüder Scheiterlein, Wagner und Schmiede, Fürthallerstraße. Das genannte System ist nicht patentiert Die Abfuhrwagen bestehen aus hölzernen, mit Schutz¬ isen beschlagenen Kästen. Zur Aufnahme des Hauskehrrichts aus den Sammelkästen sind aufklappbare Deckel aus Eisenblech vor esehen, die möglichst dicht abschließen müssen. Dieser Bedingung kann derzeit nur teilweise entsprochen werden, da die zur ein¬ vandfreien Abdichtung verwendeten Filzstreifen nicht zur Ver¬ ügung stehen. Die Entleerung der Wagen erfolgt durch Klapp üren, die an den Seitenwänden und an der Rückwand des Wagenkastens angebracht sind. Die Verschlußvorrichtung besteht lus einfachen Riegeln und ist üb rhaupt die Verwendung eines mpfindlichen Mechanismus wie Gestänge, Hebelübersetzungen, urch Handräder betriebene Bewegungsschrauben und dergleichen ermieden Da die Wagen keine Bodenentleerer sind (wie z B. in Linz), bleibt stets etwas Müll auf dem Boden des Wagen¬ kastens zurück und muß der Rest durch Abkehren entsernt werden. die Wagen kosteten zur Zeit der Einführung des Systems Bellanie 1300 K pro Stück. Im Jahre 1916 wurden für ie gleichen Wagen 3000 K bezahlt. Die Stadt Salzburg, die dermalen rund 39.000 Einwohner zählt, besitzt sechs Müllwagen, on denen alle im Betriebe sind. Für die Stadt Steyr wurde ie Anschaffung von 4 Kehrichtwagen empfohlen. Für enge Gassen werden im Stadtgebiete insgesamt 3 Stück zweiräderige handkarren verwendet, zu deren Bedienung 2 Mann ersorderlich nd. Ebenso werden zur Abfuhr des Stallmistes zweiräderige Handkarren benützt, in welche der Dünger durch die Parteien verladen wird. Der Dünger wird dann den Stellen des Be¬ darfes zugeführt und dort verkauft. Die Gefäße, welche zwecks Aufnahme des Mülls in die einzelnen Häuser verteilt werden, ind aus verzinktem Eisenbleich gearbeitete Kisten mit aufklapp¬ arem, gut dichtendem Deckel. Der Fassungsraum beträgt 25 bis 5

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2