Ratsprotokoll vom 2. April 1917

4 Sollte uns die löbl. Stadtgemeinde die Bitte nicht erfüllen so sehe sich der Verein genötigt, die Anzeige zu machen, daß wir dieses Jahr keine armen Schulkinder beteiligen können, was uns sehr schwer fallen würde In Erwartung, daß uns die löbl Stadtgemeinde=Vor¬ tehung Steyr behilflich ist, so spricht im vorhinein dankend ochachtungsvoll für den Verein Obmann: Josef Fink m. p. Julius Postl m. p. Schriftführer. Sektionsantrag: Aus verschiedenen Gründen ist es nicht empfehlenswert eine Ueberlassung des Theaters über gewünschte längere Spielzeit zu bewilligen. Abgesehen davon, daß kaum ein andauernd besserer Besuch des Theaters während der heißen Sommerzeit zu erhoffen und damit ein nennenswerter Erfolg für den Wohltätigkeitszweck zu erwarten sein dürfte, ist auch die die Gemeinde nicht in der Lage, durch ihre Organe danernde Beaufsichtigung wegen Schließung, Reinigung, sach¬ emäßer Benützung der Inventarstücke und wegen sonstigen UInfuges auf sich nehmen zu können. Der Gemeinderat spreche ich daher nur für die Bewilligung einer, einige Vorstellungen umfassende Diletantenaufführung aus und wird es dem Herrr Bürgermeister überlassen, nach Besprechung mit den Gesuchstellern ie entsprechende Entscheidung darüber zu treffen.“ Hierüber entwickelt sich eine längere Wechselrede G.=R. Leopold Erb spricht sich entschieden dagegen aus, daß dem Herrn Bürgermeister allein die Verantwortung in dieser Angelegenheit aufgehalst werde, insbesondere für den Fall eines Unglückes z. B. eines Brandes. Die Ueberlassung des Theaters für den ganzen Sommer an einen Verein sei überhanpt nicht zu empfehlen, da jedenfalls die Möglichkeit besteht, daß auch andere Vereine oder Gesellschaften im Sommer im Theater Vorstellungen veranstalten wollen. Es solle wie bisher ein be¬ onderes Gesuch an den Gemeinderat gestellt werden und eine besondere Bewilligung des Gemeinderates für jede einzelne Vor tellung oder für mehrere, an bestimmten Tagen angesetzte Vor¬ tellung erteilt werden, damit die Stadtgemeindevorstehung in in der Lage sei, die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Bei jedem einzelnen Falle müsse auch die Kostenfrage, die Haftung für die Beschädigungen des Inventars u. dgl. ge¬ regelt werden. Die Drohung am Schlusse der Eingabe zeige von wenig Anstand und Taktgefühl Der Redner stellt den Ergänzungs=, bezw. Abänderungs¬ antrag, daß dem einschreitenden Vereine nur über ein jeweilig für einzelne Vorstellungen einzubringendes Gesuch die besondere Bewilligung erteilt werde G.=R. Franz Kirchberger stellt den Gegenantrag, daß der Sektionsantrag und das Ansuchen abgelehnt werde. Dem Vereine stehe es dann frei, für einzelne Vorstellungen um eine besondere Bewilligung anzusuchen. Der Sektionsantrag sei, da er sich nur mit dem vorliegenden Gesuche zu befassen habe, einfach formell abzulehnen; über das vorliegende Gesuch hinaus etwas zu bewilligen, liege kein Anlaß vor G.=R. Josef Huber erwidert darauf, daß nach seiner Ansicht das Vorbringen der beiden Vorredner ohnedies im Sektionsantrage berücksichtigt sei. G.=R. Franz Tribrunner erklärt, man könne dem einschreitenden Vereine allein das Theater für den ganzen Sommer nicht überlassen. Ganz solle aber das Gesuch nicht abgewiesen werden, da dieser Verein schon in früheren Jahren Bewilligungen erhalten habe. Es solle daher der Bürgermeister ermächtigt werden, dem genannten Vereine für einzelne Vor¬ tellungen die Bewilligung zu erteilen. Der Vorsitzende regt an, daß die erste Sektion beauftragt verde, einen Entwurf auszuarbeiten, betreffend die Vorschriften bei Ueberlassung des Theaters an Vereine u. dgl., mit aus¬ ührlicher Behandlung der Frage der Haftung für Unfälle usw. G.=R. Leopold Erb erklärt, er stimme den Ausführungen des G.=R. Franz Kirchberger zu, das Gesuch beziehe sich auf den anzen Sommer, dies könne nichl bewilligt werden, daher sei er Sektionsantrag formell abzulehnen; der Verein könne für jede einzelne Vorstellung beim Gemeinderate um die Bewilligung ansuchen, wie es bisher der Fall war Er ziehe daher seinen Antrag zurück. Der Vorsitzende bringt sohin den Gegenantrag des B.=R. Franz Kirchberger, der die Ablehnung des Sektions¬ antrages beinhaltet, zur Abstimmung. Dieser Gegenantrag wird angenommen. — Z. 10.228/17. 12. Ansuchen um Verpachtung von städt. Grund. Der Herr Reserent führt aus: „Herr Franz Datzberger ersucht um Verpachtung des dem bisherigen Besitzer des Hauses Nr. 67 in der Sierningerstraße, Herrn Matthias Achammer, verpachteten städt. Grundes aus der Parzelle 590/6 im Ausmaße von 46 Quadratklaftern unter den bisherigen Bedingungen und dem bisherigen Pachtpreise von 6 K jährlich, da er das bezeichnete Haus käuflich erworben hat.“ Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe: Die bisher an Herrn Matth. Achammer überlassene Grundparzelle 590/6, dessen Besitz¬ nachfolger Herrn Franz Datzberger, Eigentümer des Hauses Nr. 67, Sierningerstraße, unter den bisherigen Bedingungen weiter zu verpachten“. Beschluß nach Antrag. — Z. 14.541|17. 13. Einführung der elektrischen Beleuchtung in mehreren Mauthäusern. Der Herr Referent führt aus: Der Leiter der städt. Gefällseinhebung hat um die Ein¬ ührung der elektrischen Beleuchtung in sämtlichen 8 Maut¬ häusern mit durchschnittlich 2 Lampen ersucht. Das Stadtbau¬ imt hat der Einführung der elektrischen Beleuchtung nur in enen Mautstellen zugestimmt, welche einen großen Verkehr auf¬ weisen, nämlich Nr. 2 bis 6. Ueber Ersuchen der Stadtgemeinde¬ Vorstehung Steyr hat die Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke Steyr einen dem Akte beiliegenden Kostenvoranschlag ein¬ gesendet. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat bewillige die Einleitung des elektrischen Lichtes in den Mautstellen: Nr. 2 Gleinkergasse, Nr. 3 Haratzmüllerstraße, Nr. 4 Schönau, Nr. 5 Pfarrplatz, Nr. 6 Bismarckstraße, laut vorliegenden Kostenvoranschlages der Elektrizitätswerke im Betrag von 1033 K 70 h Die Beleuchtungskosten tragen die Mautner selbst.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 4339/17. 14. Ansuchen des Besitzers der Badeanstalt in der Badgasse um Vorschuß zur Anlage einer neuen Wasser¬ eitung gegen Rückersatz Der Herr Referent führt hiezu aus „Herr Johann Empl, Inhaber der Badeanstalt und Haus¬ besitzer, Badgasse Nr. 3 in Steyr, hat zu Protokoll erklärt: Uleber Auftrag der kriegsministeriellen Sanitätskommission wurde nit Dekret der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 21. Februa# 917, Z. 11.108, die Schließung meiner Badeanstalt in Steyr, Badgasse 3, für so lange verfügt, als nicht für die Bäder nur einwandfreies Wasser zur Verfügung steht, da die Benützung von aus der Steyr geschöpftem Wasser für Badezwecke nicht zu¬ st ässig Nachdem ich nunmehr mit Dekret vom 17. März 1917, Z. 13.866, darauf verwiesen wurde, daß die Wiedereröffnung des Badebetriebes dann möglich wird, wenn ich das Ueberwasser us dem Brunnen beim Bürgerspital (Michaelerplatz 2) in einer Rohrleitung meinem Betriebe zuführen kann, habe ich mich zur Herstellung dieser Wasserleitung entschlossen, weil ich durch die verfügte Einstellung des Betriebes großen Schaden erleide. Die Kosten dieser Wasserleitung betragen laut beiliegendem Kosten¬ voranschlag des Brunnenmeister L. Schloßgangl rund 1030 K, Da mir jedoch dieser Gesamtbetrag derzeit nicht zur Ver¬ fügung steht und ich hiefür nur 400 K aufwenden kann, stelle ch das höfliche Ersuchen, die löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr wolle mir den noch fehlenden Betrag von 630 K mit Rücksicht auf das öffentliche Interesse zur ehesten Badebetriebs¬ eröffnung zinsenfrei gegen ratenweise Abzahlung in angemessener Frist vorstrecken. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe: Dem Gesuchsteller die Uleberlassung eines Teiles vom Ueberwasser des öffentlichen Auslaufbrunnen im Bürgerspitale und Zuleitung desselben über den Badgassenberg zur Badeanstalt gegen einen jährlichen Anerkennungs= und Wasserbezugszins von 2 K zu bewilligen. Infolge der berücksichtigungswürdigen Verhältnisse und für die Betriebs¬ wegen des allgemeinen Interesses, welches haltung für die Badeanstalt besteht, wird zur leichteren Tragung er Kosten der seitens der Sanitätsoberbehörde unvorhergesehenen erlangten Umänderung dem Besitzer der Badeanstalt, Herrn Empl, ein zinsenfreies Darlehen im Höchstbetrage von 650 K gegen Abzahlung von 50 K vierteljährlich gewährt. Beschluß nach Antrag. Z. 14.296|17. — 5. Angebot zur Instandsetzung eines Straßenteiles an der Stadigrenze gegen Erlassung der zweijährigen Mantgebühren Der Herr Referent führt aus: „Herr Franz Brandstetter hat sich erboten, die Straße vom Schönthangute über die sog. Teufelsbachbrücke bis zur Garstner Gemeindegrenze gegen Erlassung der Mautgebühr auf 2 Jahre hinaus einmal gründlich herzustellen. Laut Berichter der städt. Gefällseinhebung betragen die Mautgebühren des Besuchstellers per Jahr 93 K 60 k; dazu kamen allerdings im Winter 1916/17 die Mautgebühren für die Eisfuhren im Betrag von 207 K 20 f Laut Gutachtens des Stadtbauamtes betragen die Kosten ür die Beischaffung und Zufuhr des Schottermateriales samt Blanierung des in Betracht kommenden Straßenteiles rund öchstens 200 K Sektionsantrag Dem Ansuchen des Herrn Franz Brandstetter, es mögen ihm gegen Leistung einer einmaligen gründlichen Herstellung de¬ straße vom Schönthangute bis zur Stadtgrenze die Mauk¬ zebühren für die ihm gehörigen Fuhrwerle erlassen werden¬

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