4 Kilometer sich erstreckenden Nivellements, wobei auf die Gefälls¬ bruchpunkte besonders Rücksicht zu nehmen ist, durchzuführen. 2. Die Entfernung der Punkte von einander soll im Durchschnitt höchstens 100 Meter betragen. 3. Als Fixpunkte sind die eisernen Schutzkappen und Ver¬ chlußdeckel der Gas= und Wasserleitung oder die Kanaleinfall¬ gitter, eventuell Gasrohre zu verwenden, außerdem diese durch ntsprechend gesicherte unverrückbare Markpunkte festzulegen 4. Sämtliche Punkte sind genau einzumessen und in ein Exemplar des neueu Stadtplanes 1:2500 einzutragen, die Nummern der Punkte sind mit roter Farbe zu bezeichnen. Es sind auch die Wassermarken, Heimzeichen in den Plan einzu¬ tragen. 5. Das Nivellement hat an die Bahnhofshöhenmarke der k. k. Staatsbahnen anzuschließen und es sind nach Tunlichkeit auch die Höhenmarken des alten Nivellements zu kontrollieren. 6. Es wird für eine Genanigkeit pro Kilometer nivellierter Länge von mindestens 2 Zentimeter in den Höhendifferenzen garantier 7. Die Figuranten (2 Mann) stellt die Stadtgemeinde bei, ebenso alles Hilfsmaterial, wie Farben, Gasrohre 2c.; die Kosten hierfür trägt jedoch der vermessende Geometer 8. Ueber das Ergebnis des Nivellements ist ein schrift¬ liches Operat zu liefern, und zwar ein Höhenverzeichnis der Fixpunkte mit genauer topographischer Beschreibung derselben; ein Stadtplan mit eingetragenen Punkten, bezeichnet mit Nummern und Höhenkoten, sowie Heimmarkenmaßen. 9. Der äußerste Lieferungstermin des Operates ist der 28. Februar 1917 und hat die Zahlung eines Betrages von K 1600•—, abzüglich der anerlaufenden Figuranten= und Ma¬ erialkosten, seitens der Stadtgemeinde an den Gefertigten inner¬ halb vier Wochen nach ordnungsgemäßer Lieferrng zu erfolgen 10. Mit der Durchführung der Nermessungsarbeit wird die hiesige Firma Friedrich Kröger, Geometer, betraut 1. Die Kosten der Vermessung samt eventuellen Neben¬ sind als separate Post im nächsten Präliminare einzusetzen spesen Beschluß nach Antrag. — Z. 33.352 IV Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Ludwig Binderberger. Zunächst liegt ein Dringlichkeitsantrag der V. Sektion vor. Der Herr Referent führt aus: Der k. k. Stadtschulrat Steyr tritt zufolge Sitzungsbeschlusses vom 19. d. M. an die Stadtgemeinde=Vorstehung mit dem dring¬ lichen Ersuchen heran, im Hinblicke auf die durch den außer¬ gewöhnlichen Zuzug von Arbeiterfamilien geschaffenen außerordent¬ lich mißlichen Schulverhältnisse möglichst rasch die Errichtung einer nehrklassigen Notschule für Ennsdorf in die Wege zu leiten Durch die Ausdehnung der Waffenfabriksanlagen und die tarke Bevölkerung des Stadtteiles Ennsdorf wird die Errich tung einer Schule im Stadtteile Ennsdorf immer notwendiger; denn es geht nicht an, daß die Kinder der in Ennsdorf wohn¬ haften Eltern nach Aichet in die Schule gehen müssen oder daß die Kinder aus den inneren Stadtteilen und von Steyrdorf nack Aichet umgeschult werden, um ihre Schulhäuser den aus Enns¬ dorf neu zuströmenden Kindern zu überlassen. Da eine entgültige Regelung der Schulfrage für Ennsdorf derzeit leider nicht mög¬ lich ist, soll dem geschilderten Uebelstande wenigstens durch die eheste Errichtung einer mehrklassigen Notschule in Ennsdor einstweilen abgeholfen werden. Der Herr Referent begründet die dringliche Behand¬ lung des Gegenstandes mit der Notwendigkeit der ehesten Re¬ gelung der gegenständlichen Frage und stellt im Namen der Sektion folgenden Dringlichkeitsantrag: „Durch die Neubauten der Waffenfabrik ist eine außer¬ ordentliche Zunahme von schulpflichtigen Kindern — besonders m Stadtteile Ennsdorf — eingetreten. Die Räume der Schul häuser reichen nicht mehr aus. Deshalb erscheint die dringende Notwendigkeit, vorläufig Räume für einen weiteren Schulunter¬ richt zu bekommen, um eine mehrklassige Schule errichten zu önne Eine solche Notschule wäre in Ennsdorf zu errichten. Mit dieser Sachlage beschäftigt sich der k. k. Stadtschulrat Steyr in Eingabe vom 19. Oktober d. J. einer Die Sektion stellt den Antrag: Der Bürgermeister wird ersucht, sich in dieser Angelegen heit an die Leitung der Waffenfabrik als Bauherrn zu wenden, damit diese die nötigen Räumlichkeiten zur Verfügung stelle und die Errichtung dieser Notschule durch entsprechende Bei tragsleistungen ermögliche. Die Dringlichkeit des Gegenstandes wird vom Gemeinde¬ rate anerkannt und der Antrag selbst einstimmig angenommen Z. 35.704. 12. Verleihung einer Josef und Ludwig Werndl¬ Stiftung. leber Empfehlung des städtischen Armenrates und über Antrag der Sektion wird die erledigte Josef und Ludwig Werndl=Stiftungspfründe von jährlich 100 K der Bewerberin Anna Hofmann verliehen. — Z. 24.117 13. Verleihung einer Krenklmüller =Stiftungs¬ pfründe. In Annahme des Sektionsantrages wird die ausgeschrie¬ bene Krenklmüller=Stiftungspfründe von monatlich 20 K dem Bewerber Franz Huber verliehen. — Z. 24.116 14. Vergebung der Rosenauer=Bürgerpfründen Der Herr Referent führt aus: Von den Jahresinteressen aus der Rosenauer=Stiftung 960 K für acht Pfründen zu monatlich je 10 K ab ind 1. Oktober d. J. verfügbar. Zur Beteilung mit diesen Pfründen verden dem Gemeinderate vom städtischen Armenrate folgende icht Bewerber, bezw. Bewerberinnen in Vorschlag gebracht Bögl Therese, Danspeckgruber Johanna, Mühlberger Bar¬ Pichler Franz, Pichler Marie, Rathschüler Elise, Stelzl= ara, mayr Elise und Nagenkögl Marie Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle den genannten acht Bitt¬ stellern je eine Rosenauer=Bürgerpfründe im Betrage von monatlich 10 K verleihen.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 24.262 15. Ansuchen um Ueberlassung eines Lehrzimmers in der Mädchenbürgerschule zwecks Erteilung von Privat=Stenographie=Unterricht Es liegt vor das Ansuchen des Fachlehrers Karl Mitter¬ berger um Ueberlassung eines Lehrzimmers an der Mädchen¬ ürgerschule zur Erteilung von vierwöchentlichen Stenographie¬ Privatunterrichtskursen in zwei Stunden wöchentlich gegen Tragung der Kosten für Beleuchtung, Beheizung und Reinigung es Lehrzimmers. Seitens der Direktion der Mädchenbürger¬ chule wird das Ansuchen befürwortet Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe: Es werde dem egenständlichen Ansuchen unter den im Gesuche angeführten Bedingungen stattgegeben. #1. — Beschluß nach Antrag. Z. 31.824. 16. Ansuchen um eine Unterstützung aus der Gre¬ mialkrankenkasse=Stiftung. 0 Es liegt vor das Ansuchen des Kaufmannes Franz Noth¬ haft in Steyr um Zuwendung einer entsprechenden Unterstützung aus den Zinsen der bestandenen Gremialkrankenkasse an die seit 10 Jahren in seinem Galanteriegeschäfte tätige Verkäuferin Marie Greiner, welche seit mehr als einem Jahre krank ist und oraussichtlich noch längere Zeit arbeitsunfähig sein wird. Das Handelsgremium der l. f. Stadt Steyr befürworte das Ansuchen und beantragt, der Marie Greiner eine Unter¬ tützung von 140 K aus den Zinsen der bestandenen Gremial¬ krankenkasse=Stiftung zur Auszahlung zu bringen. Ueber Antrag der Sektion wird der Marie Greiner ine Unterstützung von 140 K aus der bestandenen Gremial¬ — Z. 29.561. krankenkasse vom Gemeinderate zuerkannt. 17. Ansuchen der hiesigen Leichenbestattungs=Unter¬ nehmungen um Erhöhung der Armenbegräbnisgebühren Es liegt ein Ansuchen der hiesigen Leichenbestattungs¬ Internehmungen Stigler und Donke vor, in welchem diese mit Rücksicht auf die fortwährende Steigerung der Holzpreise und der Arbeitslöhne für die von ihnen beschäftigten Hilfspersonen um Erhöhung der Armenbegräbniskosten ansuchen Diese Kosten würden sich nach dem von den Gesuchstellern vorgeschlagenen Preistarife stellen, wie folgt: Bei Begräbnissen von erwachsenen Personen K 29•90, von Kindern bis zum voll¬ ndeten 10. Lebensjahre K 16·90. Bei den im St. Anna=Spital Gestorbenen käme von diesen Beträgen der für die Totenbeschau onst eingesetzte Betrag von 50 k in Abzug, so daß sich die kosten für Armenbegräbnisse von im St. Anna=Spitale ver¬ storbenen Personen nach dem vorgeschlagenen Preistarif auf K 29•40, bezw. K 16·•40 stellen würden. Sektionsantrag Der löbliche Gemeinderat beschließe: Es werde dem An¬ suchen der Leichenbestattungs=Unternehmungen in Steyr um Er¬ öhung der Gebühren für die Armenleichen nach dem vorge¬ chlagenen Preistarife auf die. Kriegsdauer zugestimmt: bei einem eventuellen Sinken der Materialpreise haben die Leichenbestattungs=Unternehmungen die Anzeige bei der Stadt¬ emeinde=Vorstehung Steyr einzubringen. Die neuen Armen¬ begräbnisgebühren treten mit 1. November 1916 in Kraft. Beschluß nach Antrag. —Z. 33.334. spricht Herr G.=R¬ Nach Erledigung der Tagesordnung Haidenthaller den Wunsch aus, daß, nachdem der Stadt' emeinde nunmehr ein eigener Lagerhalter zur Verfügung steht, nionatlich ein Ausweis über den Verbrauch von Mehl und über dessen Quantität und Qualität dem Gemeinderate vorgelegt un uch veröffentlicht werde, damit die in der Bevölkerung vielsen vorhandene Meinung, daß gewisse Leute nur weißes Mehl de¬ ommen, endlich schwinde. Wenn ein Mehlausweis veröffentlich¬ dird, kann sich jedermann über die Menge, die Beschaffenheil und die Verteilung des Mehles in Steyr überzeugen.
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