bittet, der dringlichen Behandlung des Gegenstandes und dem Antrage selbst zuzustimmen. Die Dringlichkeit wird vom Gemeinderate anerkannt; ebenso wird der Antrag selbst mit Stimmeneinhelligkeit ange¬ niommen. Hierauf wird in die Erledigung der Tageordnung ein¬ gegangen. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R I. Dr. Karl Harant Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung Wird in der verraulichen Sitzung behandelt. 2. Ersatzwahl in den Sparkasseausschuß Es liegt eine Zuschrift der Direktion der Sparkasse in Steyr vor, in welcher diese unter Berufung auf § 40 der Sparkassestatuten um Vornahme einer Ersatzwahl in den Sparkasseausschuß an Stelle des von der Stadtgememeinde Steyr ewählten, kürzlich verstorbenen Ausschußmitgliedes Herrn Alt¬ ürgermeister Franz Lang ersucht Ueber Antrag der Sektion wird beschlossen, Herrn G.=R. Viktor Ortler als Vertreter der Stadtgemeinde Steyr in den Sparkasseausschuß zu entsenden. — Z. 29.703 3. Ergänzungswahlen füc die Spitalskommission Der Herr Referent führt aus „Die aus dem Gemeinderate gewählte Spitalskommission hat zufolge militärischer Einberufungen einige Mitglieder verloren. Da dieser Kommission auch in Hinkunft noch wichtige Aufgaben evorstehen werden, ergibt sich die Notwendigkeit, diese Spitals¬ kommission durch einige Herren zu ergänzen.“ Sektionsantrag Der löbliche Gemeinderat beschließe: Es werden die Herren Gemeinderäte Bachmayr, Huber und Kirchberger zu Mitgliedern der Spitalskommission des Gemeinderates gewählt. Beschluß nach Antrag. — Z. 36.218. 4. Zuschrift der k. k. o.=ö. Statthalterei betreffend Oeffentlichkeitsrecht des neuen städt. Krankenhauses. das Seitens der k. k. Statthalterei in Linz ist an die Stadt¬ gemeindevorstehung folgender Erlaß vom 25. September 1916, Z. 4766/XII, herabgelangt: Der o. ö. Landesausschuß hat hinsichtlich der geplanten Oeffentlichkeitserklärung des neuerbauten allgemeinen Kranken¬ hauses in Steyr die Bedingung gestellt, daß mit der Kranken¬ pflege Ordenssa western betraut werden. Die Gemeindevorstehung wolle eine im Sinne des § 75 des Gemeindestatutes gefertigte diesbezügliche Verpflichtungs¬ rklärung ehestens der k. k. Statthalterei vorlegen ierüber erstattet der Herr Referent im Namen der Sektion folgenden Bericht und Antrag: „Die Krankenpflege im neuerbauten Krankenhause in Steyr wird dermalen auf Grund des geschlossenen Ueberein¬ kommens von Ordensschwestern ausgeübt, soweit diese nicht unter Berufung auf ihre Ordensregeln die Krankenpflege abgelehnt haben. (Geschlechtskranke.) Die Gemeinde beabsichtigt nicht, in diesem Verhältnisse eine Aenderung eintreten zu lassen. Die Uebernahme einer Verpflichtung, mit der Krankenpflege unter allen Umständen Ordensschwestern zu be¬ trauen, hält die Sektion für geradezu undenkbar, weil sich die künftigen Verhältnisse nicht überblicken lassen und weil es nach Ansicht der Sektion nicht angeht, daß sich die Gemeinde heute Anforderungen unterwerfe, die noch völlig unbekannt sind. schon Die Sektion beantragt: „Der löbl. Gemeinderat beschließe, diese Erklärung der hohen k. k. o=ö. Statthalterei mit Bezug auf die Aufforderung vom 25. September 1916, Z. 4766/XII zur Kenntnisnahme zu übermitteln. — Z. 33.064. Beschluß einstimmig nach Antrag. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Kirchberger. Frau 5. Stadtkasse=Tagebuchabschluß pro August 1916 Laut Berichtes der Stadtbuchhaltung betrugen im Monat# August die Einnahmen der Stadtkasse 160.284 K 16 k und die Ausgaben der Stadtkasse 112.009 K 91 7 — Z. 31.112. Wird zur Kenntnis genommen. 6. Mautabfindungsansuchen. Die in Rosenegg, Gemeinde Garsten, wohnhafte Pro¬ a) essorsgattin Frau Valerie Rixuer sucht um Pauschalierung der Mautgebühren an. Sie führt ihre schulpflichtigen Kinder mit dem Wagen zur Schule nach Steyr und ist selbst als Lyzeal¬ ehrerin in Steyr tätig. Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Ansuchen zu entsprechen und die Mautgebühren mit Rücksicht auf den Umstand, als diese Fahrten hauptsächlich zum Schulbesuche gemacht werden, mit einem Jahresbeitrag von 30 K zu pauschalieren. Der ent¬ fallende Betrag pro 1916 ist nachzutragen. Beschluß nach Antrag. — Z. 32.009. 3 b) Die o.=ö. Baugesellschaft in Linz beabsichtigt, für den Bau der Waffenfabriksbeamtenwohnhäuser in der Bismarckstraße ngefähr 400 Waggon Baumaterialien von auswärts zuzuführen, ür deren Zustreifung die Gleisverlängerung vor dem Staats¬ bahnhofe benützt werden soll. Die Baugesellschaft ersucht um Pauschalierung der auf diese 400 Waggon Baumaterialien ent¬ allenden Mautgebühren leber Antrag der Sektion wird der o.=ö. Baugesell¬ chaft die nachgesuchte Pauschalierung der Mautgebühren zum Preis von 1 X pro Waggon bewilligt. — Z. 35 366 7. Unterstützungsansuchen. a) Ueber Antrag der Sektion wird dem Gewerbeförde¬ rungsinstitute in Linz die bisherige Subvention von 50 K für das Tätigkeitsjahr 1917 wieder bewilligt Z. 32.895 — b) Ueber das Ansuchen des „Deutschen Schulvereines“ in Wien um Gewährung eines Förderungsbeitrages wird beschlossen, dem „Deutschen Schulverein“ wie im Vorjahre eine Subvention on 100 K durch die hiesige Ortsgruppe anzuweisen. Z. 31.674 C Ueber das Ansuchen des Vereines „Kriegsblinden¬ Heimstätten“ um Bestellung eines der von dem genannter Vereine zugunsten der Fürsorge für blinde Soldaten vertriebenen offiziellen Bilder beantragt die Sektion, statt der Anschaffung ines Bildes dem Vereine „Kriegsblinden=Heimstätten“ eine ein¬ nalige Spende von 100 K zu bewilligen Beschluß nach Sektionsantrag. - Z. 29.781. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Huber Josef 8. Ansuchen um Uebertragung der Instandhaltung städtischen Turmuhren der Ueber das Ansuchen des Uhrmachermeisters Eduard Brand¬ tetter in Steyr um Uebertragung der Pflege und Reparatur der städtischen Turmuhren wird über Antrag der Sektion be¬ chlossen, an den Gesuchsteller die Instandsetzung der fünf ädtischen Turmuhren unter den bisherigen Bedingungen zu vergeben. — Z. 32.842 Ansuchen um Einleitung von elektrischem Licht 9. in das städtische Armenhaus. Es liegt vor das Ansuchen der Vorstehung der barm¬ herzigen Schwestern in Steyr um Einleitung des elektrischer Lichtes im städtischen Armenhause zu St. Anna; im Gesuche wird ausgeführt, daß es bei der gegenwärtig herrschenden großen Teuerung unmöglich sei, die Beleuchtung mit Petroleum her¬ zustellen. Sektionsantrag Der löbliche Gemeinderat beschließe, dem Ansuchen der Vorstehung der barmherzigen Schwestern um Einleitung der elektrischen Beleuchtung im städtischen Armenhause bei St. Anna dahin entgegen zu kommen, daß für die Zuleitung und In allation von Lampen in den wichtigsten Räumen ein Betra von 800 K bewilligt wird, der aus Post 16 des Präliminares u entnehmen ist. Mit der Durchführung wird nach gepflogene Einvernahme mit der Armenhausleitung die III. Sektion betraut.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 32.214 10. Ansuchen um käufliche Ueberlassung von städt Grund. (Grundparzelle 301/I.) Der Herr Referent führt aus Herr Waffenfabriksdirektor Duffek hat bei der Stadt emeinde=Vorstehung um käufliche Ueberlassung eines Grund¬ treifens der im Eigentume der Stadtgemeinde Steyr befind¬ lichen Grundparzelle 301/1 angesucht, welche an die von Direktor Duffek käuflich erworbene Almrothvilla=Realität in der Garsten straße angrenzt. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe den Verkauf eines Grundstreifens aus der Grundparzelle 301/1 an Herrn Direkton Duffek im Ausmaße von 6—7 Metern Breite längs der Hinter ront der sog. Almrothvilla um den Pauschalpreis von 300 K. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung sind vom Käufer zu tragen. Beschluß nach Antrag. — Z. 30.341. 11. Kostenvoranschlag für ein Straßennivellement. hierüber erstattet die Sektion folgenden Bericht und Antrag: Die Fertigstellung des neuen Stadtplanes läßt auch die Durchführung eines genauen über das ganze Stadtgebiet ver¬ teilten Nivellements und das Eintragen der Fixpunkte der Höhenvermessung in den Stadtplan mit Beschreibung derselben als notwendig erscheinen. Diese Vermessung würde dann jederzeit für größere Pro jektarbeiten, wie Straßenbauten, Wasserleitung, Kanalisation, als Grundlage dienen können Aus dieser Erwägung stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: 1. Es ist ein über das ganze öffentliche Straßennetz des Stadtgebietes in einer ungefähren Längenausdehnung von 38•4
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