Ratsprotokoll vom 2. März 1916

§ 7. Für Kranke, welche in der Infektionsabteilung des alten Krankenhauses ausgenommen werden, hat der Orden in ganz gleicher Weise zu sorgen, als ob sie im neuen Krankenhause Aufnahme gefunden hätten. § 8. Die von den Kranken mitgebrachten Kleider und onstigen Effekten sind seitens des Ordens in den dazu be¬ timmten Räumen des neuen Krankenhauses aufzubewahren gehörig zu verzeichnen und ihren Eigentümern nach der Entlassung aus dem Krankenhause zurückzustellen. Hinsicht¬ lich der Verfügung über Kleider und Effekten von im krankenhause verstorbenen Kranken ist nach den Weisungen der Verlassenschaftsabhandlungs=Behörde vorzugehen. § 9. Der Stadtgemeinde Steyr einerseits und dem Or¬ der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz den von Paul anderseits bleibt es freigestellt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist ent¬ beder ganz oder teilweise zu lösen und verzichten beide Teile auf eine Entschädigung hiefür 10. Urkund dessen wird dieser Vertrag, welcher mit dem Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Rechtskraft ritt, doppelt ausgefertigt und von beiden Teilen, und zwar namens der Stadtgemeinde Steyr vom Herrn Bürgermeisten uind zwei Herren Gemeinderäten und namens des ehrw. Ordens der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz on Paul seitens des hochw. Herrn Superiors und der ehrw. Frau Generaloberin nebst zweier Zeugen unterfertigt ind beiden Teilen ein Exemplar ausgefolgt. Die Kosten der Vertragserrichtung trägt die Stadtgemeinde Steyr § 11. Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der In¬ betriebsetzung des neuen Krankenhauses in Kraft. Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat geruhe den vorstehenden Ver¬ tragsentwurf, sowie das Uebereinkommen anzunehmen. Beschluß nach Antrag 0. Beschlußfassung über die Eingehung eines Ver¬ sorgungsvertrages. Das Amt legt folgenden Versorgungsvertrag im Ent¬ wurfe vor: Versorgungsvertrag velcher zwischen der Stadtgemeindevorstehung Steyr einer eits und der Frau Anna Schrader, Realitätenbesitzerin, Barstenerstraße 2, anderseits abgeschlossen wurde wie folgt: Frau Anna Schrader übergibt aus ihrem Vermögen einen Betrag von 4000 K (viertausend Kronen) an den Armenfonds Steyr gegen dem, daß ihrem Verwandten Herrn Leopold Schrader, geboren 5. November 1852, Pri¬ at, die lebenslängliche Versorgung im Armenverpflegshause zuteil werde II. Die Stadtgemeindevorstehung Steyr als Verwalterin des Armenfonds Steyr, übernimmt den von Frau Anna Schrader angebotenen Betrag von 4000 K für den Armen onds Steyr und verpflichtet sich, ihren Verwandten Herrn Leopold Schrader, so lange er am Leben ist, vollständig zu versorgen, das heißt, ihm einen Unterstand in einem num von ihm allein zu bewohnenden Zimmer zu geben (ihm die volle Verpflegung, Frühstück, Mittag= und Abendessen) in Armenverpflegshaus zu verabfolgen und ihm auch im Er¬ rankungsfalle die nötige Hilfe angedeihen zu lassen III. Der von Frau Anna Schrader zum Zwecke der lebens¬ länglichen Versorgung des Herrn Leopold Schrader in Armenverpflegshause der Stadtgemeindevorstehung Steyr ibergebene Betrag per 4000 K bleibt auch dann unbe¬ hränktes Eigentum der Stadtgemeindevorstehung Steyr, wenn Herr Leopold Schrader vor seinem Ableben freiwillig aus dem Armenverpflegshause austreten sollte. IV. Die aus diesem Vertrage erlaufenden Stempel= und onstigen Gebühren fallen dem Herrn Leopold Schrader zur Last. V. Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der Ausfertigung, beziehungsweise Eintritt des Genannten in das Armen verpflegshaus in Wirksamkeit. Steyr, am Unterschrift. Sektionsantrag: „Die Sektion beantragt, den vorgeschlagenen Versor¬ gungsvertrag anzunehmen. Beschluß nach Antrag. 7 11. Ansuchen der Frauen- und Mädchenorksgruppe Skeyr des Vereines „Südmark“ und des Zweigvereines vom Rofen Kreuz um die Bewilligung zur Wiedergabe des Skeyrer Wappentieres in Form von Abzeichen. Sektionsantrag: Mit Rücksicht auf den wohltätigen Zweck wolle den beiden Ansuchen Folge gegeben werden. Beschluß nach Antrag. — Z. 7343/7842. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann GR. Franz Kirchberger. 12. Stadtkasse-Tagebuchabschluß per November 1915. der Herr Referent bringt folgenden Bericht zum Vortrage Stadtbuchhaltung Steyr am 11. Februar 1916. Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr 1915. November m Monat 1915 914 Differenz h K K K I h Einnahmen im Mo¬ 173.148 22 200.542|0 27.393.80 nate November hiezu Kasserest von 185.881 06 67.94688 7.934 18 Vormonate Besamt=Einnahmen m Monate No¬ 91.08240 195.340 68 386.423/08 ember * * Ausgaben im Mo¬ 241.41688 169.149·60 72.267•28 iate November Kasserest für der 18.8152 26.191 08 45.006 20 Monat Dezember Seit Jahresbeginn is Ende November betrugen: die Gesamt=Einnah¬ 77.628 99 302.050 23 224.421 24 men die Gesamt=Ausga¬ 11 103.82007 079.41504 1,183.235 den ** * Der Stadtbuchhalter: Jandaurek m. p. GR. Wokral bemerkt, daß bezüglich dieser von der Stadtbuchhaltung dem Gemeinderate vorgelegten Monats¬ berichte über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse ine Aenderung geschaffen werden müsse. Diese Berichte ollen doch zu dem Zwecke erstattet werden, damit dem Ge¬ neinderate Gelegenheit gegeben werde, sich ein Bild über ie tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu machen. Nun eben diese Berichte der Stadtbuchhaltung dem Gemeinde¬ rate nicht das Bild, das bezweckt werden soll Er bitte den Herrn Bürgermeister, es möge mit der Stadtbuchhaltung ein ernstes Wort geredet und nachdrück¬ lichst Vorsorge getroffen werden, daß dem Gemeinderate ein wahrheitsgetreues Bild gegeben werde. Zum esten brauche sich der Gemeinderat denn doch nicht halten u lassen! Bei der Gelegenheit weist GR. Wokral auch auf die eantragte Einsetzung eines Ausschusses zum Studium der Gemeindeverwaltung hin und ersucht den Herrn Bürger¬ meister, um die Veranlassung, daß dieser Ausschuß in nach¬ ter Zeit berufen werde Referent GR. Kirchberger weist auf die Not¬ wendigkeit der Journalisierung nach den einzelnen Verwal¬ tungskörpern hin. Der Vorsitzende erwidert, daß er diese Kom¬ mission in nächster Zeit einberufen und ihr die Beschwerde des Herrn GR. Wokral vorlegen werde. 13. Ausschreibung des Stadttheaters für die Spielzeit 1916/17 Der Herr Referent stellt im Namen der Sektion den Antrag, die Ausschreibung sogleich zu veranlassen GR. Tribrunner bemerkt, daß sich bei der Aus¬ chreibung des Stadttheaters stets zwei Mängel ergeben: die Ausschreibung erfolge zu spät und für eine viel zu kurze Zeit. Die Ausschreibung und Vergebung des Theaters solle nicht bloß für ein Jahr, sondern für drei Jahre erfolgen der Herr Referent erwidert, daß eine Ausschrei bung und Vergebung des Theaters für längere Zeit als ein Jahr zu gewissen Unzukömmlichkeiten führen könnte Vielleicht könnte Herr GR. Tribrunner über diesen Punkt bei der Vergebung des Theaters nach dem Einlangen der Be¬

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