Ratsprotokoll vom 2. März 1916

II. Sitzung. Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. I. f. Stadt Sleyr am 2. März 1916. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag den 29. Fe¬ bruar um 4 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personal=Angelegenheiten. 2. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Ge¬ meindeverband. 3. Beschlußfassung über den Erlaß der k. k. oberöster¬ reichischen Statthalterei betreffend die Erhöhung der Hunde¬ steuer und über den Bericht des Stadttierarztes betreffend Einführung einer Katzensteuer. 4. Ersatzwahl in den k. k. Stadtschulrat. 5. Eingabe der Stadtgemeinde Wels wegen Erhöhung der Armenfondsgebühren. 6. Rekurs gegen Zinshellervorschreibung. 7. Entschließung der Angehörigen des Standes der Festbesoldeten. 8. Eingabe des Kriegsausschusses für Konsumenten¬ interessen um Zuteilung des Stimmrechtes an seine Ver¬ treter im Approvisionierungs=Ausschusse. 9. Vertrag bezüglich Uebernahme der Krankenpflege 2c. im neuen Krankenhause. 10. Beschlußfassung über die Eingehung eines Ver¬ sorgungsvertrages. 11. Ansuchen der Frauen= und Mädchen=Ortsgruppe Steyr des Vereines „Südmark“ und des Zweigvereines vom Roten Kreuz um die Bewilligung zur Wiedergabe des Steyrer Wappentieres in Form von Abzeichen. II. Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch den 1. März um 3 Uhr nachmittags.) 12. Stadtkasse=Tagebuchabschluß per November 1915. 13. Ausschreibung des Stadttheaters für die Spielzen 1916/17. 14. Spendengesuche. III. Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch den 1. März um halb 4 Uhr nachmittags.) 15. Ansuchen um Verpachtung der Schlachthausbau¬ gründe. IV. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 28. Februar um 4 Uhr nachmittags.) 16. Verleihung einer Pfründe aus der Ferdinano Gründler=Stiftung. 17. Verleihung eines Interessenüberschusses aus der Amtmannschen Dienstbotenstiftung. 18. Verleihung der Jahresinteressen aus der Alois Zweythurn=Stiftung. 19. Verleihung der Jahresinteressen aus der Ichzen¬ thaller=Stiftung. 20. Verleihung einer Leopold Pacherschen Stiftungs¬ pfründe. 21. Verleihung der Jahresinteressen aus der Kaiser Franz und Elisabeth=Stiftung. 22. Verleihung der Jahresinteressen aus der Landerl¬ schen Stiftung. 23. Verleihung von zwei erledigten Interessenanteilen aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung. Gegenwärtig: Vorsitzender: Bürgermeister Julius Gschaider; Vor¬ sitzender=Stellvertreter: Vizebürgermeister F. Gründler; die Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Bachmayr, Ludwig Binderberger, Prof. Leopold Erb, Heinrich Ammerstorfer Josef Haidenthaller, Leopold Haller, Dr. Karl Harant, Josef Huber jun., Franz Kirchberger, August Mitter, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Franz Tribrunner, Karl Wöhrer, Josef Wokral. Als Schriftführer fungiert der städt. Konzeptsbeamte Alfred Edelmayer. Ihr Fernbleiben haben entschuldigt die Gemeinderäte: Gottlieb Danilgraber, Otto Dunkl, Wilhelm Denkmayer und Franz Kattner. Zur Militärdienstleistung eingerückt sind: Vizebürger¬ meister Paul Fendt und die Gemeinderäte Anton Kurz, Josef Langoth und Anton Sighart. Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Ge¬ meinderäte, stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für er¬ öffnet. Zu Protokollsverifikatoren werden die Gemeinde¬ räte Binderberger und Prof. Erb gewählt. Mitteilungen. Der Gemeindebeamte Karl Frank dankt für die Ver¬ leihung des Titels „städt. Assistent“ Franz Döttlinger in Kirchdorf dankt für die Verleihung des Ferdinand Redtenbacherschen Stipendiums an seinen derzeit als Leutnant i. d. Res. im Felde stehenden Sohn Franz Döttlinger. Der Verein „Freie Schule", Ortsgruppe Steyr, dankt für die vom Gemeinderate bewilligte Spende von 20 K für das Jahr 1916. Zur Kenntnis. Darauf teilt Bürgermeister Gschaider mit, daß er am 21. Jänner wieder bei einer Ausschußsitzung des Bundes deutscher Städte Oesterreichs anwesend war. Als Gegen¬ stände gelangten dort die Metallablieferung, die Gründung einer Geldverkehrsstelle, die Versorgungsfrage, die Kriegs¬ gewinnsteuer, sowie die Stellungnahme bezüglich Gemeinde¬ ratsersatzwahlen zur Verhandlung. Die Gründung einer Geldverkehrsstelle wurde wegen zu großer Schwierigkeiten abgelehnt. Bei Gelegenheit der Aussprache über Versorgungs¬ fragen kamen wieder viele Klagen zum Ausdrucke; ins¬ besondere berichtete Graz über einen Versuch, polnische Eier einzuführen, der ganz mißlang, da diese vollständig verdorben ankamen. In Angelegenheit der Kriegsgewinnsteuer wurde beschlossen, eine solche anzuregen und an die Regierung mit dem Verlangen heranzutreten, den Städten aus dieser Steuer die tatsächlichen Kriegsauslagen zu ersetzen. Die Durch¬ führung von Gemeinderats=Ersatzwahlen wurde als wün¬ schenswert erklärt und beschlossen, die Genehmigung der Re¬ gierung zur Durchführung dieser Wahlen dort anzustreben, wo diese notwendig und unter Burgfrieden durchzuführen sind. Weiter fährt der Redner fort: Gemäß Beschluß der Gemeinderatssitzung vom Jänner habe ich in Wien mit der

2 Generaloberin und dem Superior des Ordens der Barm¬ herzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul verhandelt. Die Verhandlungen wurden gelegentlich eines Besuches de Generaloberin in Steyr fortgesetzt und hatten das Ergebnis, velches Ihnen in dem heute zur Beratung kommenden Ver¬ trage vorliegt Anfangs Februar war ich mit GR. Prof. Erb in Wien, wo wir gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Dinghofer von Linz und GR. Weixelbaumer von Urfahr wegen der leidigen Frage der rumänischen Gerste verhandelten. Nach längeren Besprechungen erklärte sich die Kriegsgetreide=Verkehrsanstal bereit, die Ware nach Möglichkeit aus Rumänien herauszu¬ bringen und den beteiligten Städten in Geld zu ersetzen Sehr mißlich ist für Steyr gegenwärtig die Kartoffel¬ Frage. Wir haben uns im Herbste mit Kartoffeln vorgesehen Seither gab es wegen der Kartoffelversorgung keine Klage Rechtzeitig wurde wieder eine größere Anzahl Kartoffel bei der Kartoffelzentrale in Prag bestellt. Trotz telegraphischer Urgenzen hat die Kartoffelzentrale auf diese Bestellungen licht reagiert. Ich habe mich telegraphisch auch an die Statt¬ halterei und an das Ministerium des Innern mit der Bitie um eheste Versorgung der Stadt Steyr mit Kartoffeln ge¬ vendet; ich erhielt aber auch von diesen Behörden bis heute keine Erledigung. Es ist also gewiß nicht das Verschulden der Stadtgemeinde, wenn Stockungen in der Kartofselver¬ orgung eintreten sollten. Ich hoffe, daß doch in den nächsten Tagen wieder Kartoffeln in ausreichender Menge in Steyr eintreffen werden Um die Frage des Bahnhofneubaues wieder aufzu¬ rischen, bin ich neuerdings mit nachstehendem Ansuchen an das k. k. Eisenbahn=Ministerium herangetreten Die Stadtgemeinde Steyr strebt schon seit einigen Jahren eine grundlegende Verbesserung der hiesigen Bahn¬ hofanlagen an. Nach vielen Vorstellungen wurde ihr auch der Entwurf eines Rahmenprojektes zugesagt, doch ist seitdem von diesem Entwurfe nicht mehr die Rede gewesen. Viel¬ mehr habe ich durch eine in der Gemeinderatssitzung von 18. Jänner l. J. gestellte Anfrage erfahren, daß wieder nur ein keineswegs genügender Um= oder Zubau geplant sei. Mit einem solchen wäre uns aber keineswegs gedien Das Aufnahmsgebäude, sowie das Magazinsgebäude befindet sich, von einigen keineswegs glücklich ausgefallenen Zubauten abgesehen, noch in demselben geschmacklosen und unzureichenden Zustande, in dem es sich bei der im Jahre 1869 erfolgten Eröffnung der Rudolfbahn befand. Das Auf¬ nahmsgebäude hat sogar insofern eine Verschlechterung er¬ ahren, als die seit Erbauung darin befindliche Bahnhofgast¬ wirtschaft im Jahre 1884 anläßlich der Elektrizitätsausstel¬ lung unter der Begründung der Verwendung zu Empfangs¬ räuen abgeschafft und dann nicht wieder errichtet wurde. Auch die Gleisanlage wurde niemals wesentlich verbessert. der Bahnhof Steyr befindet sich daher in einem Zu¬ stande, der der Bedeutung der Industriestadt Steyr mit einer Einwohnerzahl von 26.000 keineswegs entspricht Eine Aenderung könnte nur durch einen grundlegenden Neubau der Aufnahms= und Magazinsgebäude, sowic durch eine nach Ermessen der Bahnverwaltung durchgeführte Verbesserung der Gleisanlage durchgeführt werden, bei welcher Gelegenheit sich wohl auch ein langgehegter Wunsch der Steyrer, die Steyrtalbahn bis Steyr=Staatsbahn geführt zu sehen, erfüllen ließe Ich denke hiebei keineswegs an einen Aufwand von ielen Millionen, wie solche für den in Durchführung be¬ findlichen Bahnhofneubau in Linz, sowie bei dem geplanter lmbau des Welser Bahnhofes erforderlich sind, aber ich laube doch berechtigt zu sein, eine gründliche Aenderung der hiesigen unleidlichen Bahnhofverhältnisse zu verlangen. Der Personen= und Güterverkehr in hiesiger Statior ist ein bedeutender und stets steigender, wie die monatlichen Beförderungen, die im Durchschnitte in den Jahren 1912 1913, 1914, 1915 an abgegangenen Personen 15.000, 19.000 23.000, 26.000, an aufgegebenen Gütern 1550, 2000, 2000 2700 Tonnen, an abgegebenen Gütern 4000, 8400, 8700 3400 Tonnen betrugen, bewiesen. Die Zahl der tatsächlich verkehrenden Personen ist noch bedeutend höher zu ver¬ anschlagen, da die angegebenen Zahlen sich nur auf die Zahl der ausgegebenen Fahrkarten beziehen, während ein großer Teil der vielen auswärts wohnenden Arbeiter, die täglich ankommen und wegfahren und ihre Fahrtausweise in ihrem Wohnorte lösen, nicht gerechnet sind. Ich glaube, durch das Dargetane bewiesen zu haben daß mein Verlangen nach einer Abschaffung dieser unhalt¬ baren und geradezy unwürdigen Zustände gerechtfertigt er¬ cheint und bitte ein k. k. Eisenbahn=Ministerium um bald¬ nöglichste Erlassung entsprechender Verfügungen. Der Bürgermeister: Gschaider m. p. Hoffentlich wird diese gewiß wahrheitsgetreue und be¬ gründete Eingabe endlich einen Erfolg bringen Ich bitte, diese Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen die Ausführungen des Bürgermeisters werden mit Beifall zur Kenntnis genommen. Ferner liegt folgender Antrag vor: „An den Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr. Gefertigte Gemeinderäte stellen hiemit den Antrag im Sinnc des § 62 des Gemeindestatutes: Es ist zur Prüfung der Jahresrechnung im Sinne des § 62 G.=St. eine Kommission einzusetzen 2. Diese Kommission habe dem Gemeinderate längstens bis im Monate Mai den Bericht zu erstatten 3. Die Jahresrechnung ist gemäß § 50, Punkt 5 des G.=St. binnen drei Monaten nach Ablauf des Verwaltungs¬ ahres vorzulegen Die nähere Begründung dieses Antrages behalten wir uns für die Sitzung bevor, in welcher derselbe zur Beratung jelangt. Steyr, am 2. März 1916. Es zeichnen I. Wokral m. p. G. Dautlgraber m. p. Tribrunner m. p. Binderberger m. p. Der Vorsitzende erklärt, daß dieser Antrag in der jächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden wird Darauf wird in die Erledigung der Tagesordnung ein¬ gegangen. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann GR. Doktor Karl Harant. 1. Personal-Angelegenheiten. 2. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband Die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung werden in der ertraulichen Sitzung behandelt. . Beschlußfassung über den Erlaß der k. k. oberöster¬ reichischen Statthalterei betreffend die Erhöhung der Hunde¬ teuer und über den Bericht des Stadttierarztes betreffend Einführung einer Katzensteuer Der Herr Referent führt aus, daß die k. k. ober österreichische Statthalterei mit ihrem Erlasse vom 16. Jänner 1916, Z. 188/X, alle politischen Bezirksbehörden angewiesen at, mit Rücksicht auf die besorgniserregende Ausbreitung der Hundewutkrankheit in einzelnen Gegenden der Be¬ kämpfung der Wutkrankheit die größte Aufmerksamkeit zuzu¬ venden und alle zu Gebote stehenden Abwehrmaßregeln egen die Wutkrankheit zu treffen und mit der größten Energie durchzuführen. Als ein indirektes Bekämpfungs¬ mittel der Wutkrankheit wird in dem zitierten Statthalterei erlasse auch die Einführung der Hundesteuer in allen Ge¬ st meinden Oberösterreichs verfügt; diese Hundesteuer solle hoch bemessen werden, daß solche Personen, welche bisher Hunde gehalten, sich aber um diese sehr wenig bekümmer aben, sondern diese aufsichtslos den ganzen Tag herum¬ laufen ließen, eher den Hund vertilgen lassen, als sich zur Entrichtung einer hohen Hundesteuer entschließen werden Durch eine solche Verminderung der Hunde werde auch eine Verminderung der Zahl ansteckungsfähiger Tiere erreicht und damit eine Eindämmung, beziehungsweise Tilgung der herrschenden Wutseuche erleichtert Der Herr Stadttierarzt hat auf Grund dieses Statt¬ haltereierlasses den Antrag gestellt, die Hundesteuer in Steyr auf das Doppelte zu erhöhen und eine Katzensteuer einzu¬ ühren Seitens des Amtes liegt im Gegenstande folgender Amtsbericht vor „Die wiederholt im Stadtgebiete und seiner nächsten Umgebung aufgetretenen Fälle von Hundewut machen außer¬ ordentliche Mittel zur Bekämpfung dieser bedrohlichen Zu¬ tände unbedingt notwendig, weil der großen Gefahr, die in einer Weiterverbreitung dieser Seuche liegt, nur durch die strengste Handhabung der bestehenden Vorschriften und durch möglichste Verminderung der Hunde und Katzen vor¬ gebeugt zu werden vermag. Der Herr Stadttierarzt empfiehlt unter anderem be reits durch den Herrn Bürgermeister verfügten Abwehrma߬ regeln auch die Erhöhung der Hundesteuer und Einführung der Katzensteuer, da dadurch eine Verminderung der Zahl er Hunde und Katzen herbeigeführt würde, wodurch auch viel Futter erspart werden könnte, das unter den heutigen Verhältnissen weitaus wirtschaftlicher für die Schweine und indere nützlichere Haustiere verwendet werden sollte. Auch das Amt hält die Erhöhung der Hundesteuer, und zwar auf jährlich 20 K pro Hund und die Einführung einer Katzensteuer von 6 K pro Katze für sehr wünschenswert, weil dann mindestens jene Hunde, auf die von seiten ihrer Eigen¬ ümer nicht gesehen wird und die den ganzen Tag aufsichts¬ os im Stadtgebiete herumlaufen, verschwinden werden und ene Katzen, deren Haltung nicht notwendig ist, vertilgt verden Da die Hundesteuer usuell ab 1. August eingehoben wird könnte vom 1. März ab ein Nachtrag von 5 K für eden Hund eingehoben werden Mit Rücksicht auf das Gesetz vom 8. September 1902 L.=G.=Bl. Nr. 38, besteht gegen die Erhöhung der Hunde¬

steuer kein Anstand, wenn der löbl. Gemeinderat diese Er¬ höhung beschließt zur Einführung einer Katzensteuer wäre wohl gemäß § 58 des Gesetzes vom 5. September 1880, L.=G.=Bl. Nr. 12, ein Landesgesetz erforderlich. Gall m. p., Stadtrat. Sektionsantrag: „Die Sektion beantragt in Würdigung der im vor¬ stehenden Erlasse, sowie im Berichte des Stadttierarztes und des Amtes angeführten Gründe die Erhöhung der Hunde teuer auf 20 K jährlich für jeden im Stadtgebiete gehaltener Hund, Zughunde wie bisher ausgenommen. Diese Erhöhung vom 1. August 1916 an einzutreten. hätte lußerdem soll an den oberösterreichischen Landesaus¬ schuß eine Eingabe mit dem Ersuchen um Erwirkung eines aiserlich sanktionierten Landesausschußbeschlusses auf Ein¬ ührung einer Katzensteuer gerichtet werden. Beschluß nach Antrag. — Z. 3637. . Ersatzwahl in den k. k. Stadtschulrat. Der Herr Referent teilt mit, daß Herr GR. Bach¬ sein Stadtschulratsmandat zurückgelegt hat. nahr Sektionsantrag: „Die Sektion beantragt, den Rücktritt des Herrn GR. Bachmayr zur Kenntnis zu nehmen und ihm für seine Tätigkeit im Stadtschulrate den Dank auszusprechen. An Stelle des zurückgetretenen Herrn GR. Bachmayr wolle Herr GR. Kirchberger durch Zuruf gewählt werden. Beschluß nach Antrag. Eingabe der Stadtgemeinde Wels wegen Erhöhung 5. der Armenfondsgebühren. Der Referent führt aus: Die Stadtgemeinde Wel¬ hat an den o.=ö. Landesausschuß eine umfangreiche Cingabe gerichtet, in welcher es heißt „Die Einnahmen des Armeninstitutes bleiben seit Jahren fast gleich, die Ausgaben steigen zusehends. Die durch die Einnahmen nicht gedeckten Abgänge müssen naturgemäß auf die Gemeindeaufzahlung überwälzt und durch die Gemeindeumlage hereingebracht werden. der Armenlasten in Die auffallende Steigerung Friedenszeiten erweist sich unzweifelhaft als die immer mehr wirksame Folge des Heimatsgesetzes, unter der die Städte noch mehr als die Landgemeinden zu leiden haben, weil die bekannte Landflucht auech darin sich besonders bemerkbar machte, daß sie den fabrikreichen Städten außer den Ar beitern zahlreiche arme Familien zuführte, die, kaum in den Heimatsverband der Stadtgemeinden aufgenorimen, auch schon den Anspruch auf Armenunterstützung geitend machen Die gesteigerten Armenlasten sind also nicht eine vorüber¬ gehende, sondern eine bleibende Erscheinung, mit der jede Gemeinde bei Aufstellung ihres Voranschlages durch Heran¬ ziehung neuer Einkünfte rechnen muß. Zu den dauernden rsachen der Vermehrung der Armenlasten gesellten sich die durch den Krieg hervorgerufenen Unterstützungsansprüche Das Gesetz über den staatlichen Unterhaltsbeitrag hatte näm lich den Angehörigen der Krieger den Weg zur Armen¬ behörde deshalb nicht erspart, weil die gegenwärtig noch immer geltenden Vergütungssätze der Ministerial=Verord¬ nung vom 23. Jänner 1914 mit der außerordentlichen Teue¬ rung aller unentbehrlichen Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens naturgemäß nicht Schritt halten konnten. Es ist auch wenig wahrscheinlich, daß die Vergütungssätze ein mit den hohen Preisen in Einklang zu bringende Erhöhung er¬ ahren werden, die Unterstützungsbedürftigen werden sich also nach wie vor auch immer noch an ihre Zuständigkeits¬ gemeinde um Unterstützung wenden. Im Rahmen einer hohen, stets knapp bemessenen Ge¬ neindeumlage ist es sehr schwer, die außerordentliche Armenlasten zu decken, Bei Beratung des Gemeindevoranschlages für das Jah 916 hat nun eines der Gemeindeausschußmitglieder darau aufmerksam gemacht, daß die Stadtgemeinde Salzburg einer Teil der Armen= und Kriegslasten durch die bedeutenden Eingänge an Kinogebühren von über 20.000 K jährlich deckt, velche Gebühren in Form einer 20prozentigen Karten¬ stempelsteuer auf alle Eintrittskarten für Kinovorstellungen eingehoben werden. In Wels bestehen zwei Kinotheater, die trotz des Krieges außerordentliche Geschäfte machen. Es ist bekannt, daß die Einnahmen der beiden Unternehmungen in die Zehntausende gehen und daß ihre Besitzer für die Ver¬ größerung und Ausgestaltung ihrer Betriebe selbst nicht vor Auslagen bis zu 100.000 K zurückschrecken. Nach Punkt 13 des § 55 des o.=ö. Armengesetzes können für Produktionen mit elektrischen und elektrotechnischen Apparaten für jed Vorstellung nur 1 K bis 4 K, nach Punkt 14 des genannten zaragraphen für Theatervorstellungen nur 2 K bis 6 K für ede Vorstellung an Gebühren eingehoben werden. Diese Gebühren stehen offenbar mit den außerordentlich hohen Zinnahmen der Kinotheater einerseits und den hohen Armenlasten anderseits in einem derartigen Mißverhältnis, und sind so gering, daß es naheliegend ist, hier eine Ab¬ änderung des Armengesetzes durch Erhöhung der Ver gütungssätze vorzunehmen, was um so gerechtfertigter wäre als ja die Vorführungen der Kinotheater mit Kunst nichts zu tun haben, selten erzieherisch und belehrend wirken, son dern sehr nachdrücklich durch allzu häufige Vorführungen von Schauerstücken den Geschmack der Zuseher verderben Es ist eine bedauernswerte Tatsache daß auch die Theaterkunst gegenwärtig durchschnittlich kaum das Mindest¬ maß dessen erreicht, was man von einer erustgemeinten Bühne billig verlangen kann, steht sie doch völlig unter dem influsse geschäftlicher Ausbeutung, die wohi dem Unter nehmer Vorteile und den Zuschauern Zerstreung bringt, aber keineswegs geeignet ist, den Geist des Menschen zu bilden und sein Herz zu erheben. Der Krieg hat hierin keine Wen dung zum Vesseren gebracht. Wenn nun die Stadtgemeinde hiemit Schritte macht, die Armengebühren für solche Vor¬ tellungen zu erhöhen, so ist die Gefahr nicht groß, daß da¬ durch bei dem allgemeinen Tiefstande der Darbietungen der dle Bildungseifer getroffen würde. Vielmehr erscheint eine solche Besteuerung des bloßen Vergnügens zugunsten dei Armen gerade im Sinne des Armengesetzes zu liegen, das ja eine Armengebühr ebenfalls dem auferlegt, der eine Unterhaltung aufsucht dies könnte nun dadurch geschehen, daß die Gemeinden ermächtigt werden, für Kino=, Variete= und Theatervorstel¬ lungen eine Abgabe von den Unternehmern einzuheben, die als Zuschlag zu den Eintrittspreisen gedacht ist, so daß die ermalen zulässigen Armengebühren bis auf etwa 20 Prozen vom Eintrittspreise erhöht werden können. Die Stadtgemeinde Wels ladet nun die Stadtgemeind Steyr ein, sich diesem Ansuchen mit einer ähnlichen Eingabe an den o.=ö. Landesausschuß anzuschließen. der Referent bemerkt, daß die in der Eingabe der Stadtgemeinde Wels an den Landesausschuß geschilderten Umstände nach Ansicht der Sektion im allgemeinen auch für Steyr zutreffen, und steilt daher im Namen der Sektion fol¬ jenden Antrag: „Die Sektion beantragt, sich in Würdigung der von der Stadtgemeinde Wels in ihrer Eingabe angeführten Gründe dem Einschreiten der Stadtgemeinde Wels anzu¬ chließen. Im Anschlusse an diesen Sektionsantrag entspinnt sich eine längere Wechselrede, an welcher sich die GR. Wokral, Dr. Harant, Erb und Tribrunner beteiligen. GR. Wokral führt aus: Es ist eine Tatsache, daß die Armenlasten der Gemeinden in letzterer Zeit nicht unbe deutend gestiegen sind. Sie werden noch mehr steigen und es wird daher erforderlich sein, daß die Gemeinden daran¬ enken, wie sie diese erhöhten Lasten hereinbringen sollen. Wels sendet uns nun den Vorschlag, anzuregen, daß dei Landesausschuß eine Kino= und Theatersteuer einführen olle, und verspricht sich damit eine Verbesserung der Armen¬ asien. Er sei jedoch der Meinung, daß damit nicht abge holfen werde, wenn ein Ausnahmsgesetz gegen einzelne Ge verbeunternehmungen geschaffen werden soll; ein derartiges orgehen bedeute einen Schlag ins Wasser. Die Einnahmen ius einer Theater= und Kinosteuer seien nicht so hoch, daß damit ein wesentlicher Teil der Armenlasten gedeckt werden könne. Bei ruhiger und objektiver Ueberlegung scheint es aus¬ geschlossen, daß bei einer Besteuerung der genanten Unter¬ iehmungen ein nennenswerter Betrag für die Gemeinde ereinkommen kann Wenn für die Gemeinden eine wesentliche Verminde rung der Armenlasten eintreten sollte, so sei dies nur durch die Errichtung der staatlichen Alters= und Invalidenversiche¬ ung möglich. Und dafür, daß der Staat dieser seiner Ver pflichtung, welche von Seite des Herrschers in Thronreden anerkannt worden ist, nicht nachkommt, denkt man daran, instatt den Staat an seine Verpflichtung zu mahnen, der Vorschlag zu machen, einzelne Unternehmungen zu besteuern, im dadurch eine Verminderung der Armenlasten zu erzielen Nach seiner Meinung zeige der Vorschlag der Stadt Wels Er von keinem besonderen Genie der Herren in Wels könne sich aber auch nicht viel Nutzen für die Gemeinde bei dem Vorschlage der Stadt Wels vorstellen. In letzter Zeit hat Böhmen eine Lustbarkeitssteuer eingeführt. Nun andelt Böhmen hier objektiv, indem alle Lustbarkeiten er Besteuerung unterworfen werden. Dies mildert wesent¬ ich den nahezu gehässigen Charakter des Vorschlages von Wels gegen die beiden Unternehmungen Kino und Theater Es gebe noch andere Unternehmungen, von denen gewiß auch etwas abfallen würde. Mit einer „Wertzuwachssteuer wäre sicherlich mehr gedient als mit einer Besteuerung diese zwei Unternehmungen. In Steyr kommen diesfalls das Was Stadtthater und die beiden Kinotheater in Betracht. das Stadttheater betrifft, so gehen dorthin jetzt schon ein¬ ast keine Leute; würde noch eine Theatersteuer noch eführt werden, so würde der Theaterbesuch mehr wäre zurückgehen und die Stadtgemeinde enötigt, ihre Theatersubvention zu erhöhen. Es müßte also die Gemeinde das, was sie auf der einen Seite durch eine Theatersteuer einnimmt, auf der anderen Seite durch die Leistung einer erhöhten Theatersubvention wieder hingeben. Es bleibe also dann nur mehr eine Besteuerung der beiden 3

4 Kinotheater in Steyr. Und auch damit sei nach seiner Auf¬ fassung nichts gemacht, ganz abgesehen von dem gehässigen Tharakter der Besteuerung des Kinounternehmens allein, Auf die vorerwähnte Lustbarkeitssteuer Böhmens zurück¬ kommend, bemerkt GR. Wokral, daß die Gemeinden dor die Einnahmen aus dieser Steuer mit dem Lande teilen nüssen: 10 Prozent entfallen für den Prager Spitalfonds 0 Prozent für das Land und die restlichen 40 Prozent für die Gemeinden; so ist hier dem Lande die Möglichkeit ge¬ auf Kosten der Gemeinden Mittel hereinzubringen. oten, Er sei der Auffassung, daß der Antrag der Sektion nicht zu empfehlen ist; er wäre höchstens nur dann annehm¬ ar, wenn eine allgemeine Lustbarkeitssteuer in Aussicht ge¬ iommen und die Regierung zugleich an die endliche Ein¬ ihrung der staatlichen Alters= und Invaliditäts=Versiche¬ rung erinnert würde. Darauf erwidert Referent Dr. Harant: Auch im Schoße der Sektion sei darüber gesprochen worden, daß im Gegensatze zu Wels eine Besteuerung des hiesigen Stadt¬ theaters, wie dies auch Herr GR. Wokral vorgebracht hat, icht durchführbar sei. Das gilt aber nicht für die Kino¬ theater=Vorstellungen. Es stehen ihm zwar Ziffern über den Besuch der Kinos in Steyr nicht zu Gebote, doch müsse er erklären, daß er, wenn er an Sonntagen gegen ½6 Uhr abends auf dem Grünmarkte gehe, nur staune, welche Massen von Besuchern vor dem Kinotheater stehen, trotz der Kriegs¬ eit, trotz der Zeit höchster wirtschaftlicher Bedrängnis. Was das Kinotheater in Steyrdorf anbelange, so habe er sich tiemals davon überzeugt, ob auch dieses Kinotheater eine olche Besuchermenge wie der Kino auf dem Grünmarkt ufzuweisen hat. Es sollen aber dieselben Verhältnisse auch ür das Kinotheater in Steyrdorf zutreffen; es dürfte also richtig sein, daß die Kinotheater eine wesentlich größere Ein¬ jahme erzielen, als man bei bloß oberflächlicher Beob¬ achtung meint. Wenn also Herr Wokral behauptet, es sei durch eine Besteuerung eine ganz verschwindende und gering¬ ügige Verbesserung der Armenlasten der Gemeinde zu er¬ warten und es trage der Vorschlag von Wels einen nu gehässigen Charakter gegen gewisse Unternehmungen, so hat er damit wohl unrecht. Eine richtig bemessene Kinosteuer würde gewiß eine wesentliche Einnahme für die Gemeinde bedeuten und es scheint auch nur billig, daß Unternehmungen, welche trotz der Kriegszeit erhöhte Einnahmen beziehen, ur Deckung der Armenlasten der Gemeinden herangezogen werden. Er halte daher den Antrag der Sektion begründet und bitte um dessen Annahme BR. Tribrunner pflichtet den Ausführungen des 3R. Wokral im allgemeinen bei. Er glaubt, daß Steyr keine Ursache hat, sich dem Vorschlage von Wels anzu¬ schließen. Der Gemeinderat von Steyr setzt alljährlick eine Armenfondsgebühren fest. Der Steyrer Gemeindera könne also im Gegenstande selbständig vorgehen und brauche ich nicht zu Handlangerdiensten für Wels herbeizulassen. Er erlaube sich eher die Anregung, die erste Sektion zu be¬ auftragen, Studien bezüglich einer Erhöhung der vom Ge meinderate alljährlich festzusetzenden Armenfondsgebühren zu pflegen BR. Prof. Erb glaubt, daß GR. Tribrunner nur die Absicht habe, die Besteuerung der Kinotheater zu verzögern und hinauszuschieben, und führt weiter aus: Wir alle wissen auch die beiden Herren Gemeinderäte Wokral und Tri¬ brunner, daß die Kinos mit riesigen Gewinnen arbeiten. Es gibt kein glänzenderes Geschäft als den Kino, es gibt keine Veranstaltung, zu welcher die Leute so gern ihr Geld hinein¬ tragen als den Kino. Dabei lassen die Vorstellungen der Kinotheater soviel zu wünschen übrig. Man sieht die Riesen lakate in Zwischenbrücken, die dazu angetan sind, um die Sensationsgier der Menschen zu erregen. Wir vermissen in den Kinos in Steyr irgendeine lehrreiche Vorstellung für unsere Bevölkerung, namentlich für die Jugend. Man sieht niemals einen naturhistorischen, geographischen oder geschicht¬ ichen Vortrag. Was dort gezeigt wird, sind Mord, Dieb¬ stahl, Eisenbahnunglück, sonstiges Unglück, vor allem Sen¬ sation und Aufregung. Wenn eine Bewegung gegen den Kino entsteht, durch welches zweifelhafte Vergnügen gerad dem armen Volke viel Geld entzogen wird, so braucht man sich darüber nicht zu verwundern. Ich sehe auch nicht ein warum solche einträgliche Unternehmungen wie der Kino licht zur Armenversorgung herangezogen werden sollen. Die Stadtgemeinde Innsbruck hat schon vor dem Kriege beiläusig 32.000 K jährlich aus der Kinosteuer eingenommen. Die beiden Herren Vorredner hätten ja in der heutigen Sitzung zifsermäßig nachweisen können, was das Kinotheater in Steyrdorf abwirft, es wäre interessant gewesen, dies zu hören, und wieviel die von Wels vorgeschlagene 20prozentig Kartenstempelsteuer betragen würde; es wäre interessant ge wesen, zu erfahren, ob es wirklich zutrifft, daß eine Kino¬ teuer nur einen ganz verschwindenden Betrag der Ge¬ neinde bringen würde, wie dies Herr Wokral behauptet Und wenn wir einsehen, daß der Ertrag wirklich so gering ist, dann würden wir ja darauf verzichten. Wir glauben aber, daß eine 20prozentige Kinosteuer für die Gemeinde und für die Armen versorgung der Stadtgemeinde Steyt Wesentliches bedeuten würde. Dies müssen wohl alle zugeben und dies liegt gewiß im Gedanken aller jener, welche nicht zufällig selbst einen Kino besitzen oder verwalten. Daß sich aber die Herren gegen eine Abgabe, die der Armen¬ versorgung zugute kommen soll, so sehr aufhalten, das gib er Sache einen gewissen Stachel. GR. Wokral verlangt, daß jeder Kriegsgewinn besteuert werden soll; auch wir timmen ihm da zu. GR. Wokral verlangt ferner die Ein¬ führung der staatlichen Alters= und Invaliditäts=Versicherung; uch wir stimmen ihm darin zu. Wir können aber nicht o lange warten. Geraume Zeit wird verstreichen, bis das Abgeordnetenhaus wieder zusammentreten und die Alters¬ und Invaliditäts=Versicherung Gesetz werden wird; in¬ wischen werden aber den Städten viele Tausende von Kronen aus der Kinobesteuerung verloren gegangen sein. Wir wünschen, daß diejenigen getroffen werden, welche gute Beschäfte machen. Die Kinos sind erträgnisreiche Unter¬ nehmungen, die Sensation und das Vergnügen der Kino¬ heater soll besteuert werden. Wenn man den Handwerker, en Kaufmann, den bessergestellten Arbeiter mit der Per¬ sonal=Einkommensteuer und mit Zinshellern drückt, so soll im so mehr der Kino, dessen Besuch merkwürdiger= und be¬ zeichnenderweise sich in der Kriegszeit eher vergrößert hat mit einer Abgabe für Armenzwecke getroffen werden. Auf er einen Seite wird berechtigte Klage über die allgemeine Teuerung geführt, man bekomme kein Fleisch, kein Brot, eine Eier zu kaufen oder viel zu teuer und auf der anderen Seite strömt das Geld in die Vergnügungslokale namentlic in die Kinos; da ist auf einmal viel Geld zum Aus¬ geben da. Der Kino ist keine unbedingte Notwendigkeit. Die Leute haben sich früher auch und vielleicht besser oft in er freien Natur unterhalten als in den dumpfigen, bedenk¬ lichen Kinolokalen. Er stehe daher auf dem Standpunkte aß das, was Wels tut, vollkommen richtig ist, und erklärt, daß er noch selten einem Antrage mit solcher besonderer Be¬ friedigung zugestimmt habe wie dem gegenständlichen Sek¬ tionsantrage GR. Wokral verwahrt sich zunächst gegen die Aeuße rung des Vorredners, wie wenn GR. Tribrunner und er im eigenen Interesse gesprochen hätten. Er erklärt, daß er on dem Kino in Steyrdorf keinen Heller bezieht. Ferner bemerkt GR. Wokral, daß es nach den Ausführungen des herrn Prof. Erb so aussehe, als ob von dem Kinotheater in Steyrdorf keine Steuern eingehoben würden. Von diesem Internehmen werden genau so wie von den anderen die Steuern eingehoben. Die Armenfondsgebühr mit 2 K per orstellung mache einen Jahresbetrag von 640 K aus; und m Rahmen des Gemeinderates ist es ja möglich, da noch ine Erhöhung hereinzubringen. Es falle ihm durchaus nicht in, das Kinounternehmen zu beschützen und zu befürworten. Er wende sich aber dagegen, daß gerade der Kino, das Vergnügen der Armen und Arbeiter, so empfindlich besteuert werden solle. Es sollen alle einträglichen Unternehmungen zur Deckung der Armenlasten herangezogen werden. Wenn nan aber allein nur das Vergnügen der Armen drücker und treffen will, so haftet einem solchen Vorschlage unbedingt in Charakter von Gehässigkeit gegen dieses eine Unternehmen an. Ferner wendet sich GR. Wokral gegen die Behauptung des GR. Prof. Erb, es werde im Kino nichts Erzieherisches geleistet. Er weist darauf hin, daß die Re¬ gierung Leute ermächtigt, an die Front zu reisen und dort Kinoaufnahmen zu machen, damit die Bevölkerung teilweise ein Bild davon erhalte, wie es an der Front zugeht und wie es dort aussieht. Wenn also auf der einen Seite auf diesc Art vom Staate geradezu Propaganda für den Kino gemacht werde, so dürfe man wohl anderseits nicht behaupten, daß alles, was im Kino vorgeführt werde, bodenlos schlecht sei; s wird ja auch im Theater ab und zu eine schlüpfrige Operette gegeben! Er glaube eben, daß mit einer Kinosteuen er Gemeinde keine wesentlichen Einnahmen er¬ wachsen dürften, und deshalb sei er gegen den Sektions¬ antrag. Es solle ganze und nicht halbe Arbeit geleistet verden GR. Haidenthaller betont, daß beim Kino riesig Einnahmen erzielt werden, was schon daraus hervorgehe daß Kinobesitzer schon nach einigen Jahren privatisieren können. Den Kinobesitzern sei eine prozentuelle Steuer des alb so unangenehm, weil man da Einsicht in ihre Geschäfte bekäme. Er pflichte den Ausführungen des GR. Professor Erb vollkommen bei Der Herr Bürgermeister erklärt, er habe be¬ rechnet, daß der Kino am Grünmarkt bei ausverkauften hause eine Einnahme von 299 K habe. Die von Wels an geregte 20prozentige Kinosteuer genommen, würde 60 K für eine Vorstellung, statt 2 K wie bisher, für Armenzwecke der Bemeinde abwerfen. BR. Wokral spricht sich nochmals gegen den Sek¬ ionsantrag aus und stellt den Antrag, es möge, wenn schon wie voraussichtlich — der Sektionsantrag durchdringer vird, in diesem Sektionsantrage und in der an den Landes¬ ausschuß zu richtenden Eingabe eine allgemeine Lust¬ arkeitssteuer zugrunde gelegt und zugleich das drin¬ ende Verlangen nach Einführung der Alters= und Invalidi¬ äts=Versicherung durch den Staat ausgenommen werden GR. Tribrunner stellt den Antrag, es werde die erste Sektion beauftragt, die Frage einer Erhöhung der Armensondsgebühren im eigenen Wirkungskreise des Ge¬

meinderates zu studieren und dem Gemeinderate über das rgebnis Bericht zu erstatten GR. Prof. Erb betont, es gelte bloß darüber einen Beschluß zu fassen, ob der Gemeinderat heute dem Antrage der Stadt Wels zustimmt oder nicht Die anderen Anträge der Herren Wokral und Tri runner gehören nicht zu diesem Punkte der Tages¬ ordnung und sind den betreffenden Sektionen zur Beratung zu überweisen. Der Punkt der Tagesordnung lautet: „Ein gabe der Stadtgemeinde Wels wegen Erhöhung der Armen¬ Es ist gänzlich unzulässig, daß bei einen fondsgebühren.“ bestimmten Punkte der Tagesordnung alle möglichen An¬ träge gestellt und mit dem im Gegenstande formulierten An¬ rage verquickt werden. Uebrigens zeigen die vorgebrachten Anträge der Herren Tribrunner und Wokral, daß sie selbst nicht recht wissen, wie sie ihre Anträge formulieren sollen; es handelt sich da um Anträge, die weit über den Rahmen des Vorschlages der Stadtgemeinde Wels hinausgehen Der Vorsitzende stellt fest, daß es sich nicht um eine Erhöhung der Armenfondsgebühren und um die Beschlu߬ fassung bezüglich die Erlangung einer allgemeinen Lustbar eitssteuer, sondern lediglich um die Beschlußfassung darüber handelt, ob dem Vorschlage der Stadtgemeinde Wels zuge¬ stimmt werde oder nicht. Darauf erklären die GR. Wokral und Tri¬ brunner, daß sie ihre Anträge, wenn sie in Form von zusatzanträgen zu dem Sektionsantrage nicht möglich seien ür heute zurückziehen und sich vorbehalten, ihre Anträge n einer der nächsten Sitzungen wieder vorzubringen Darauf wird der Antrage der Sektion, dahingehend, Wels anzu¬ dem Einschreiten der Stadtgemeinde sich Z. 2315. chließen, mit Stimmenmehrheit angenommen. 6. Rekurs gegen Zinshellervorschreibung Der Herr Referent bemerkt, daß der Fleischhauer¬ meister August Kammerhofer, Besitzer der Häuser Grün¬ 11 und 13 in Steyr, gegen die Zinshellerbemessung markt pro 1915 den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht hat. Sektionsantrag: Der Sektion scheinen die zur Beschlußfassung erforder¬ tatsächlichen Verhältnisse aufklärungsbedürftig und es liche wird daher der Antrag auf Zurückstellung der Sache, bzw. Vertagung gestellt. Beschluß nach Antrag. — Z. 1350. Entschließung der Angehörigen des Standes der 7. Festbesoldeten. Der Herr Referent führt aus: Seitens des „Ver¬ eines der Veamten, Lehrer und Pensionisten in Steyr“ vurde folgende in der am 13. Jänner 1916 abgehaltenen Vereinsversammlung gefaßte Entschließung zur geeig neten Berücksichtigung der Stadtgemeinde=Vor¬ stehung Steyr überreicht: Entschließung Die am 13. Jänner 1916 in Steyr versammelten An¬ gehörigen des Standes der Festbesoldeten (Beamte, An¬ gestellte, Lehrer, Pensionisten) haben einstimmig folgender Beschluß gefaßt. Die hohe k. k. Regierung, sowie alle sonstigen hiefür verantwortlichen Stellen werden dringend ersucht, schleunigst alle jene Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine wveitere Verelendung der Festbesoldeten hintanzuhalten. Als solche Maßnahmen werden empfohlen Verminderung der Zwischenstellen zwischen Ver¬ braucher und Erzeuger, Auflösung aller jener Kartelle, deren Bestreben darauf gerichtet ist, für die notwendigen Rohstoffe und Bedarfsartikel jene Preise zu erlangen, die die An¬ gehörigen dieser Vereinigung für gut finden, hiebei nur eigensüchtigen, der Allgemeinheit schädlichen Stand¬ ihren wahrend; unkt Festsetzung von Höchstpreisen für die wichtigsten Le¬ benserfordernisse beim Erzeuger, mit bindender Kraft auch für den Käufer: trengste Durchführung der diesbezüglich ergangenen Verordnungen Die Unterbehörden sind anzuhalten, daß sie sich in ie Verpflegung der Bevölkerung betreffenden Fragen allen größeren Rührigkeit befleißigen einer Im die Viehauszucht zu fördern, sind alle Alpenweiden, einerzeit für Jagdzwecke aufgekauft wurden, wieder die ursprünglichen Bestimmung zurückzugeben. ihrer Des weiteren nehmen die Versammlungsteilnehmer auf das entschiedenste gegen die neuen Mehlpreisbestim¬ mungen der Regierung Stellung und ersuchen, um Ausgabe eines auch für die minderbemittelten Stände erschwinglichen Gleichmehles an Stelle der verschiedenen Gattungen. Die Versammelten nehmen den Bericht über die Tä¬ tigkeit der freiwilligen Kriegsausschüsse mit Befriedigung zur Kenntnis und sprechen ihren Vertretern in denselben das Vertrauen aus. Sie verlangen ferner, daß die Ver¬ treter des „Steyrer Kriegsausschusses“ im gemeinderätlichen Lerpflegsausschusse den Beratungen desselben nicht nur mit 5 beratender, sondern auch mit beschließender Stimme zu¬ jezogen werden. Es ist diesfalls die Stadtgemeindevor lehung Steyr als politische Behörde um Anerkennung dieses Beschlusses und eheste Durchführung zu ersuchen. Die gleiche Behörde ist zu ersuchen, die mit Re¬ ierungserlaß vorgesehenen Preisbildungskommissionen ehe¬ möglichst einzuberufen und die entsprechende Anzahl Ver¬ reter aus dem freiwilligen Kriegsausschusse beizuziehen. Zum Schlusse wird die hohe k. k. Regierung ersucht die von den Staatsangestellten Steyrs wiederholt angestrebte ind bis heute unerledigt gebliebene Einreihung Steyrs in ie erste Aktivitätszulagenklasse dringend durchzuführen venn auch vorerst auf Kriegsdauer nur provisorisch mit Rückwirkung vom 1. Jänner 1916 Die durch die Waffenfabrik in Steyr geschaffenen Ver¬ ältnisse, in denen auch der Eintritt des Friedens bestimmt einen Wandel schaffen wird, machen es den Staatsangestell¬ en Steyrs schwer, überhaupt Wohnung zu bekommen, und venn, sind die Zinse hiefür derart hoch, daß sie denen der rsten Aktivitätszulagenklasse gleichkommen, ja dieselben ogar noch übersteigen. Die den Staatsangestellten bisher gewährten Bei¬ ilfen müssen als gänzlich unzureichend erklärt werden Die Entschließung enthält eine Menge von Wünschen, Forderungen und Beschwerden. Die Sache ist im all¬ gemeinen gut gedacht und vieles wäre sicherlich zu begrüßen. Dem Gemeinderate erübrigt aber nach Anschauung der Sek¬ tion nichts, als diese Entschließung zur Kenntnis zu nehmen. Dahin geht auch der Antrag der Sektion, welcher lautet: Die Sektion beantragt, die vorstehende Entschließung zur Kenntnis zu nehmen“ Auf die Anfrage des GR. Wokral, ob nicht auch seitens anderer Vereinigungen ähnliche Resolutionen de Stadtgemeindevorstehung überreicht worden sind, teilt der Vorsitzende mit, daß die gleichen Entschließungen auch sei¬ tens des „Landeskartells der christlichen Gewerkschaften Oberösterreichs“ und der „Ortsgruppe Steyr des österreichi¬ hen Metallarbeiterverbandes überreicht worden sind BR. Wokral wünscht, daß der Gemeinderat nicht bloß einfach diese Resolution zur Kenntnis nehme, son¬ dern daß er sich veranlaßt sehen möchte, diese Resolution zu unterstützen, zu befürworten und an die maßgebenden höheren behördlichen Stellen weiterzuleiten. Referent Dr. Harant erwidert, daß dem Wunsche des GR. Wokral formell nur in der Weise entsprochen wer¬ den könnte, daß der Gemeinderat eine Petition im gegen ständlichen Sinne fasse und deren Vorlage an die Regierung beschließe. Nun sei in dieser Petition aber beispielsweise auch ie Forderung auf Zuerkennung des Stimmrechtes an die Vertreter des Kriegsausschusses für Konsumenteninteressen im gemeinderätlichen Approvisionierungsausschusse ent¬ alten, worüber vom Gemeinderate beim nächsten Punkt er Tagesordnung zu beraten und zu beschließen sein wird. GR. Wokral stellt darauf den Gegenantrag Der Gemeinderat wolle beschließen, daß jener Teil der Ent¬ schließung, welcher nicht in den Wirkungskreis der Gemeinde jehört, an die Regierung befürwortet weitergeleitet werde GR. Huber bemerkt, es müßten da erst die einzel¬ nen Punkte aus der Resolution herausgenommen und ge rüft werden, und da sei es sehr fraglich, ob manche von iesen Punkten die allgemeine Zustimmung finden werden Bei der darauf vorgenommenen Abstimmung wird der Begenantrag des Herrn GR. Wokral mit Stim¬ nenmehrheit abgelehnt und der Sektionsantrag an¬ — Z. 2406 jenommen. Eingabe des Kriegsausschusses für Konsumenten¬ nteressen um Zuteilung des Stimmrechtes an seine Ver¬ treter im Approvisionierungsausschusse. der Herr Referent bringt folgende Eingabe zur Verlesung: „An die löbl. Stadtgemeindevorstehung Steyr In der am 21. Jänner 1916 abgehaltenen Sitzung des Kriegsausschusses für Konsumenteninteressen wurde über die am 13. Jänner in drei gut besuchten Versammlungen beschlossene Resolution beraten. In der Resolution wurde der Wunsch ausgedrückt, daß den Vertretern der zehrenden Stände im städtischen Approvisionierungsausschusse nicht nur beratende, sondern auch mitbestimmende Stimme ge¬ vährt werde. Wir stellen deshalb an eine löbl. Gemeindevorstehung das Ersuchen, den Vertretern des Kriegsausschusses in Sinne dieser einstimmig gefaßten Entschließung bei den Beratungen im städtischen Verpflegsausschusse auch das Stimmrecht gewähren zu wollen. Einer günstigen Erledigung harrend, zeichne in vorzüglicher Hochachtung Karl Petrini, Obmann, Steyr, Grünmarkt, „grüner Kranz“. Hans Witzany, Schriftführer. Der Herr Referent bemerkt hiezu: Nach § 63 des Gemeindestatutes ist der Gemeinderat berechtigt, in seine Spezialkommissionen auch außerhalb seiner Mitte stehende Vertrauensmänner zu berufen. Diese Vertrauens¬

6 nänner sind, nach Ansicht der Sektion, wohl mit ihrer An¬ icht zu hören, besitzen aber keine beschließende Stimme. Es würde auch zu ganz eigentümlichen Konsequenzen führen, wenn man Personen, welchen gegenüber der Bevölkerung eine Verantwortung nicht obliegt, ein Stimmrecht ein¬ räumen würde. Mit Rücksicht darauf, stellt die Sektion olgenden Antrag: Sektionsantrag: Nach § 63 des Gemeindestatutes steht es dem Ge¬ meinderate frei, Spezialkommissionen zu ernennen und in diese Vertrauensmänner außer seiner Mitte zu berufen. Die Sektion steht auf dem Standpunkte, daß Vertrauensmännern in diesem Sinne ein Stimmrecht nicht zukommen könne, und stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat geruhe das vorliegende Ansuchen abzuweisen GR. Wokral bemerkt hiezu, daß den Vertrauens¬ männern im Sinne des § 63 des Gemeindestatutes ein be schließendes Stimmrecht sicherlich nicht zustehe. Nun er¬ laube er sich aber darauf hinzuweisen, daß es doch immerhin maßgebend erscheine, daß in einer Reihe von Städten die Vertreter der Kriegskonsumentenausschüsse in den ge neinderätlichen Approvisionierungsausschüssen beschließende Stimme haben. Ferner liege noch ein Grund vor, um den Vertretern des Kriegskonsumentenausschusses im gemeinde¬ rätlichen Approvisionierungsausschuß ein Stimmrecht ge währen zu können. Ein großer Teil der Bevölkerung habe twas mangelndes Vertrauen zu den Handlungen des Ap¬ provisionierungsausschusses. Es sollen einigemal im Ap¬ provisionierungsausschusse von den Vertretern des Kon umentenausschusses Anregungen gemacht worden sein, die ann nicht durchgeführt wurden deshalb, weil man sich agte, man komme da mit den Händlern in Konflikt, und man hat so das Interesse der Gesamtbevölkerung dem In¬ eresse einer Gruppe von Geschäftsleuten hintangesetzt Er sei daher der Auffassung, daß dem gegenständlichen Ansuchen Folge gegeben werden soll. Wenn der Herr Re¬ erent betont, es könnte zu merkwürdigen Konsequenzer führen, wenn man Personen, welchen eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nicht obliegt, beschließende Stimme zusprechen wollte, so stelle er den Antrag, es möge den Vertretern des Kriegsausschusses für Konsumenten nteressen in Steyr wenigstens ein beschränktes Stimmrecht m gemeinderätlichen Approvisionierungsausschusse in Steyr zugestanden werden, vielleicht insoweit, als es sich nicht um Geldausgaben für die Gemeinde handelt GR. Tribrunner betont, es würde viel zur Be¬ ruhigung der Bevölkerung beitragen, wenn die Kriegskon imentenausschuß=Vertreter beschließende Stimme im Approvisionierungsausschuß erhalten, wie dies auch in Wels der Fall sei. Auch eine allfällige Befürchtung, es könnten unter Umständen unangenehme Stimmenzersplit¬ erungen und Stimmenverhältnisse, die Gewährung des Stimmrechtes an die Konsumentenausschuß=Vertreter vor¬ ausgesetzt, im Approvisionierungsausschusse eintreten sei gänzlich unbegründet, da ja im Approvisionierungsausschusse acht Gemeinderäte und nur vier Vertreter des Kriegsaus¬ schusses sitzen. Der Referent betont anschließend an eine in der Debatte zu Punkt 5 der Tagesordnung gefallene Aeußerung, daß es nicht notwendig sei, „sich zu Handlangerdiensten für Wels herzugeben“, und beantragt die Annahme des Sek tionsantrages Der Vorsitzende erwähnt, daß die Aeußerung des GR. Tribrunner, in Wels hätten die Mitglieder des Ap¬ provisionierungsausschusses, auch wenn sie keine Gemeinde räte seien, ein Stimmrecht, sicher auf irrigen und falschen Mitteilungen beruhe. GR. Tribrunner dürfte Approvisio¬ nierungsausschuß in Wels mit dem Preisbildungsausschuß in Wels verwechseln. Aber auch in diesen Preisbildungs¬ ausschüssen sei nur eine Beratung möglich, eine Abstim¬ mung gebe nur die Meinung der Mehrheit des Preis¬ bildungsausschusses bekannt, die Festsetzung der Höchstpreise ei ausschließliches Recht der politischen Bezirksbehörde. Bei der darauf vorgenommenen Abstimmung wird der Antrag Wokral auf Zuerkennung des Stimmrechtes an die Konsumentenausschuß=Vertreter im beschränkten Maße mit Stimmenmehrheit abgelehnt und der Sektionsantrag mi Stimmenmehrheit angenommen. — Z. 3576. 9. Vertrag bezüglich Uebernahme der Krankenpflege ekc. im neuen Krankenhause. Der Herr Referent verliest folgenden Vertrags¬ entwurf, welcher das Ergebnis der wiederholten seitens de¬ Herrn Bürgermeisters mit dem Institute der Barmherzigen Schwestern gepflogenen Unterhandlungen bildet: „Vertragsentwurf die Stadtgemeinde Steyr einerseits und der Orden der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul anderseits schließen hinsichtlich der Uebernahme der Krankenpflege etc. im neuen Allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Steyr nachstehenden, beiderseits verbind¬ ichen Vertrag: 1. Die Stadgemeinde Steyr überträgt und der Or den der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul übernimmt die Krankenpflege, die Verköstigung der Kranken, der Aerzte und des Wartepersonals, die Reinigung nd Instandhaltung der Wäsche und die Reinhaltung aller Räumlichkeiten im neuen Krankenhause in Steyr und der im alten Krankenhause verbleibenden Infektionsabteilung, owie in dem später zu erbauenden Infektionspavillon unter den in diesem Vertrage festgesetzten Bedingungen, aus¬ geschlossen die Abteilung für Geschlechtskranke § 2. Der Orden der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul verpflichtet sich, zur Pflege der in das neue Krankenhaus in Steyr aufgenommenen Kran¬ en derzeit 18 Schwestern beizustellen und dafür zu sorgen daß der Krankendienst im neuen Krankenhause genau nach Anordnung der von der Stadtgemeinde Steyr zu bestellen¬ den Aerzte klaglos verrichtet wird. Er hat die Kost, nich aber die Getränke beizustellen, die Wäsche und Spitalsklei¬ ung zu reinigen und auszubessern und ist für die Rein¬ altung aller Räumlichkeiten des neuen Krankenhauses, der Nebengebäude, des Küchengartens, ausschließlich der oben ngeführten Abteilung, verantwortlich. Die Ordensschwe¬ stern sind bei der Betreuung der Kranken zu jenen Hand¬ griffen nicht verpflichtet, die ihnen nach der Ordensregel nicht gestattet sind, und es ist die Pflicht der Stadtgemeinde Steyr, hiefür, sowie für die Betreuung der Geschlechts¬ ranken weltliche Wärter zu bestellen. die für die Verrichtung der groben Haus=, Küchen¬ und Küchengarten=Arbeiten unbedingt erforderliche Zahl vor Hilfspersonen, sowie den Hausmeister hat die Stadtgemeinde Steyr zu bestellen und zu entlohnen. Bei der Bestellung dieser Personen ist das Einvernehmen mit der ehrw. Lokal¬ oberin des Ordens in Steyr vorher zu pflegen. Die Dienst nädchen müssen im Krankenhause selbst ihre Schlafzimmer aben. Die Bedienung des Telephons als auch der Pforte ibernehmen die Ordensschwestern nicht. § 3. Bezüglich der Verpflegung der Kranken in der II. Verpflegsklasse hat der Orden die Verpflegung nach der bisher gebräuchlichen Speiseordnung beizustellen und is berechtigt, bis auf Widerruf hiefür pro Kopf und Tag 1 K 10 h der Stadtgemeinde Steyr in Rechnung zu stellen. Außergewöhnlich verordnete Speisen und Getränke werden der Stadtgemeinde Steyr jeden Monat in Rechnung gestellt Den Pfleglingen der II. Verpflegsklasse ist der Orden verpflichtet zu verabreichen: Zum Frühstück Kaffee oder Tee nit Brot, zum Mittagessen gut eingekochte Suppe, Rind¬ leisch mit Zuspeise, Braten mit Kompott oder Salat mit Brot, oder anstatt des Rindfleisches eine Mehlsveise, zur Jause Kaffee oder Tee mit Brot, zum Abendessen Suppe und ine Mehlspeise oder Fleischspeise mit Brot und ist berechtigt, hiefür, sowie für die obengenannten Verpflichtungen pre Kopf und Tag 3 K der Stadtgemeinde Steyr in Rechnung zn stellen. Den Pfleglingen der I. Verpflegsklasse ist der Orden verpflichtet, die gleiche Verpflegung wie für die II. Ver¬ er jedoch besonder pflegsklasse zu verabreichen, wobei Wünsche der Pfleglinge, welche nach billigem Ermessen an¬ nehmbar erachtet werden können, zu berücksichtigen hat. Er st berechtigt, hiefür, sowie für die obgenannten Verpflich¬ tungen pro Kopf und Tag eine Verpflegsgebühr von 4 K der Stadtgemeinde Steyr in Rechnung zu stellen Die von den Aerzten vorgeschriebene Diät ändert an der Zahlung nichts. Die Stadtgemeinde Steyr ist verpflichtet, für die Ver¬ pflegung der im Spitale beschäftigten Aerzte nach den II. Verpflegsklasse und des weltlichen Pflegepersonales nach er III. Verpflegsklasse auch die hiefür festgesetzten Ge¬ bühren gleichzeitig mit obigen Gebühren an den Orden zu entrichten. Für die Verpflegung der Ordensschwestern und des für die Küche und die Hauswirtschaft verwendeten Hilfs¬ ersonales hat dagegen die Stadtgemeinde Steyr eine be¬ sondere Vergütung an den Orden nicht zu leisten. Die für die Reinigung und Instandhaltung der Wäsche, sowie zur einhaltung der Spitalsräume notwendigen Behelfe hat die Stadtgemeindevorstehung auf ihre Kosten beizustellen. § 4. Die Stadtgemeinde Steyr hat dem Orden im neuen Krankenhause ein eingerichtetes Refektorium und Schlafzimmer mit der nötigen Bettenanzahl samt Bettein¬ ichtung und Bettwäsche, einen großen Gemüsegarten, als auch einen Garten zur Erholung der Schwestern für die bei gestellten Pflegeschwestern zur Verfügung zu stellen. Den Pflegeschwestern muß Gelegenheit geboten sein, täglich im Kkrankenhause einer heiligen Messe beizuwohnen und ihre klösterlichen Uebungen verrichten zu können. § 5. Im Falle der Erkrankung gebührt den Ordens chwestern, die als Pflegerinnen in den Dienst gestellt sind, reie ärztliche Behandlung und der Medikamentenbezug für icht Wochen. Außerdem gebührt jeder Schwester ein Urlaub on drei Wochen. § 6. Für die Reinigung und Reinhaltung der chirurgi¬ chen Instrumente und Behelfe, soweit dies ohne Inanspruch¬ ahme auswärtiger Hilfe geschehen kann, hat der Orden zu sorgen.

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