„Der ungarische Reichstags=Abgeordnete Geza Polonyi hat sich nach unwidersprochen gebliebenen Zeitungsnach¬ richten kürzlich im ungarischen Abgeordnetenhause zu einer Aeußerung verstiegen, die in den gesamten Alpenländern die ebhafteste Entrüstung hervorgerufen hat. Der genannte Abgeordnete hat unter Hervorhebung der Leistungen der Soldaten ungarischer Nationalität er¬ lärt, die alpenländischen Soldaten würden zur Brücken= und Eisenbahnbewachung herangezogen oder verwendet, während ungarische Truppen im Kampfe stünden Der Gemeinderat der alpenländischen Stadt Steyr, aus eren Bevölkerung so viele unentwegt und ohne zu wanken für Reich und Vaterland kämpfen und aus deren Mitte schon so mancher heldenmütig im Kampfe gefallen ist, tritt diese nerhörten Verunglimpfung mit Entrüstung entgegen und verwahrt sich mit Entschiedenheit gegen eine derartige Herabsetzung der tapferen Alpensöhne, die die mutigsten, verläßlichsten, opferwilligsten Krieger stellen und von keiner Truppe übertroffen werden. Stadt Steyr spricht die Der Gemeinderat der l. f. leberzeugung aus, daß durch die haltlose, hämische Bemer¬ kung des ungarischen Abgeordneten Polonyi jeder Bewohne der Alpenländer in seinem innersten Empfinden gekränk wurde, und bittet die k. k. Regierung, zustehenden Ortes die eeigneten Schritte zu unternehmen, um die gefallene Be¬ leidigung zurückzuweisen. Für die I. Sektion: Doktor Harant m. p Der dringlichen Behandlung des Gegenstandes wird vom Gemeinderate zugestimmt Der Antrag selbst wird einstimmig angenommen. Mitteilungen. Es danken: Für die zuerkannte Teuerungszulage die echs Mautner und der Tabortürmer; für bewilligte Spen¬ den der Verein „Heimatschutz“ in Steyr, der Verein zur Er¬ haltung des Deutschtums in Ungarn, der Deutsche Schul¬ verein (Männer=Ortsgruppe Steyr), die Vermittlungsstelle ferner in Oberösterreich für das k. u. k. Kriegsfürsorgeamt; Wirt¬ dankt der Geschäftsführer des österreichisch=deutschen schaftsverbandes in Wien für die Beitrittserklärung seitens der Stadtgemeinde Steyr. (Zur Kenntnis.) Darauf wird in die Tagesordnung eingegangen. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Ge¬ I. meinderat Dr. Karl Harant. I. Personalansuchen. 2. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung 3. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Die Punkte 1, 2 und 3 der Tagesordnung werden in der vertraulichen Sitzung behandelt Fesisetzung der Armenfondsgebühren für das 4. Jahr 1916. Laut Amtsberichtes ist die Gültigkeit des Gemeinderats¬ beschlusses vom 31. Dezember 1914, betreffend die Einhebung von Armenfondsgebühren, mit 31. Dezember 1915 erloschen Die bisher in Geltung gestandene Kundmachung vom Jänner 1915, Z. 41.637 ex 1914, schreibt folgende Armen¬ fondsgebühren vor Für die Erteilung der polizeilichen Baubewilligung 1 zu Bauführungen, welche nicht infolge von Elementarereig¬ nissen notwendig werden, und zwar bei Neubauten 20 K und bei Zu= und Umbauten 4 K Für die Erteilung einer Tanzmusiklizenz 4 K. 2. Für die Bewilligung zur Offenhaltung von Kaffee¬ 3. Schanklokalitäten über die gesetzliche Sperrstunde 2 K und Für eine nicht zu wohltätigen Zwecken abgehaltene 4. musikalische Unterhaltung gegen Eintrittsgeld oder Samm¬ lung 4 K Für ein Besteisschießen, Bestkegelscheiben, Best 5. 4 K. er schieß Für ein Preisfahren oder =Reiten 6 K. 6. Für Veranstaltung eines Feuerwerkes, Fackelzuges 7. für öffentliche Umzüge in Verkleidung 10 K oder für die festliche Abhaltung einer Hochzeit 6 K 3. Für die Produktion von Gymnastikern, Schnell¬ und dergleichen für jede Vorstellung 1 K. läufern Für die Produktion von Zirkus=, Menagerie=, 10 Ringelspiel=, Prater=, Schießbuden=, Schaubuden= und Schiff¬ schaukelbesitzern, Marionettentheater pro Tag 1 K, bei Be¬ chäftigung von mehr als 10 Personen 2 K 1. Für ständige in Steyr bestehende Schaustellungen für sogenannte Kaiserpanoramas von der Wochenserie usw., je 1 K und für Biographen pro Vorstellung 2 K Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat wolle die Armenfondsgebühren für das Jahr 1916 im Ausmaße bisher bestandenen Kundmachung festsetzen. der — Z. 45.278/1915 Beschluß nach Antrag. zur Pensionsversicherung der 5. Garantie-Erklärung Sparkasse Steyr Der Herr Referent führt aus: Die Sparkasse in Steyr hat im Sinne des § 2, Abs. der kais. Verordnung vom 25. Juni 1914, R.=G.=Bl. Nr. 138 Pensionsversicherungsnovelle), beim k. k. Ministerium des Innern um die Befreiung ihrer Angestellten von der Pen¬ sionsversicherung bei der staatlichen allgemeinen Pensions¬ anstalt angesucht mit dem Hinweise darauf, daß die An¬ gestellten der Steyrer Sparkasse ohnedies durch die behörd¬ ich anerkannten Bestimmungen des Pensionsnormale der Anstalt und die mit den Beamten abgeschlossenen Dienstver¬ träge als Ersatzverträge mit ihren Pensionsansprüchen gesetz¬ lich gesichert erscheinen. Das k. k. Ministerium des Innern esteht nun darauf, daß der Sparkasseausschuß eine neuer¬ iche, dem Wortlaute des § 2, Punkt 6, der zitierten kaiser¬ ichen Verordnung entsprechende Verpflichtungserklärung ab¬ gibt, für welche die Garantiegemeinden auf Grund neuerlich zu fassender Beschlüsse ihrer Vertretungskörper die Haftung zu übernehmen haben Infolgedessen hat der Sparkasseausschuß in seiner Sitzung vom 9. Dez. 1915 die Verpflichtung übernom¬ nen, für den Fall, daß die Angestellten der Sparkasse in einem späteren Zeitpunkte ohne vorherige Pensionierung versiche¬ rungspflichtige Anstellungen antreten, dem sodann zustän¬ digen Versicherungsträger einen Betrag in der Höhe jener Prämienreserve zu überweisen, welche für die Angestellten zu erliegen hätte, wenn sie in der Zeit ihrer Anstellung beim etreffenden Dienstgeber Mitglieder der Allgemeinen Pen¬ ionsanstalt gewesen wären. Für die Verpflichtung des Sparkasseausschusses hätte nun der Gemeinderat die Haftung zu übernehmen und fol¬ gende von der Sparkasse im Entwurfe vorgelegte Haftungs¬ erklärung auszustellen „An die Sparkassedirektion Steyr. Mit Bezug auf die Eingabe vom ....... 1915, Z. betreffend die Abgabe einer Haftungserklärung im Sinne des § 2, Punkt 6, der kaiserlichen Verordnung vom 25. Juni (914, R.=G.=Bl. Nr. 138, hat der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr in seiner Sitzung vom . . .... beschlossen, für die von lusschusse der Sparkasse in Steyr infolge Erlasses des . k. Ministeriums des Innern in Wien vom 9. September 1915, Z. 30.997, behufs Befreiung der Angestellten von der allgemeinen Pensionsversicherung in der Ausschußsitzung vom 9. Dezember 1915 übernommenen Verpflichtung für den Fall, daß die Angestellten der Sparkasse in Steyr in einem späteren Zeitpunkte ohne vorherige Pensionierung versiche¬ rungspflichtige Anstellungen antreten, dem sodann zustän¬ digen Versicherungsträger einen Betrag in der Höhe jener Prämienreserve zu überweisen, die für die Angestellten zu rliegen hätte, wenn sie in der Zeit ihrer Anstellung beim betreffenden Dienstgeber Mitglieder der Allgemeinen Pen¬ sionsanstalt für Angestellte gewesen wären, im Sinne des 2, Punkt 6, der kaiserlichen Verordnung vom 25. Juni 1914 der R.=G.=Bl. Nr. 138, und mit Rücksicht auf die im § 1 Statuten enthaltene Verpflichtung zur Aufrechthaltung und Förderung der Anstalt mit den anderen Sparkassegemeinden ie gleiche und gemeinschaftliche Haftung zu übernehmen. Steyr, am Der Herr Referent erklärt, daß mit der Abgabe dieser Garantieerklärung nach Anschauung der Sektior keinerlei Risiko für die Gemeinde verbunden sei, daß es sich vielmehr lediglich um einen formellen Akt handle, um der Bestimmung des § 2, Absatz 6, der mehrmals zitierten kaiser¬ lichen Verordnung zu genügen. Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat be¬ schließe, die im Entwurfe vorgelegte Erklärung auszustellen. Beschluß nach Antrag. — Z. 50.037/1915. 6. Besetzungsvorschlag für das St. Anna-Benefizium Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat be¬ chließe: Seitens der Stadtgemeinde Steyr als dem Patrone des Benefiziums von St. Anna werde der einzige Bewerber Herr Florian Schöffl für das Benefizium von St. Anna dem bischöflichen Ordinariate in Linz präsentiert. Beschluß nach Antrag. — Z. 44.786/1915. 7. Ansuchen der Wohnungsfürsorge-Genossenschaft Skeyr um Befreiung von der Gemeindeumlagenzahlung Der Herr Referent führt aus: Bekanntlich hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1915 den Beschluß gefaßt, der Wohnungsfürsorge=Genossenschaft in Steyr die Gemeindeumlagenbefreiung für die Häuser Spi¬ talskystraße 6, 8 und 10 vom 1. Jänner 1916 ab (als dem er verspäteten Einbringung des seinerzeitigen Gesuches un lmlagenbefreiung vom 20. September 1915 nächstfolgenden Jänner) bis zum 31. Jänner 1924 für die Häuser 6 und 8 ind bis zum 31. Juli 1924 für das Haus 10 (als Schlußzeit¬ unkt der von der Benützung an zu rechnenden zehnjährigen dauer) im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 6. März 914 zu gewähren. In einer neuerlichen Eingabe weist die Wohnungsfürsorge=Genossenschaft darauf hin, daß infolge er im Jahre 1914 ausgebrochenen Kriegswirren das recht¬ zeitige Ansuchen um Umlagenbefreiung im Jahre 1914 ibersehen worden ist, daß sie die Umlagenzahlung für die Jahre 1914 und 1915 sehr schwer treffe, und stellt deshalb an den Gemeinderat die Bitte, es wolle für die Häuser 6, 3 und 10 in der Spitalskystraße die volle zehnjährige 5
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