Sektionsantrag: Die Sektion beantragt, auf das vorliegende Ansuchen dermalen nicht einzugehen da der Gesuchsteller nach den Erhebungen erst seit 13./12.1907 in Steyr heimatsberechtigt ist und nach dem seinerzeit gefaßten Gemeinderatsbeschlusse, das Bürgerrecht prinzipiell nur an Bewerber verliehen werden soll, welche seit mindestens 10 Jahren nach Steyr zuständig sind. G. R. Tribrunner gibt seiner Meinung dahin Ausdruck, daß mit dem bisher eingehaltenen Vorgange, daß das Bürgerrecht nur an Personen, welche seit mehr als 10 Jahren nach Steyr zuständig sind, vergelockert werden solle liehen werde und stellt den Gegenantrag, der Gemeinderat mäge dem Einschreiter das Bürgerrecht verleihen. Der Antrag Tribrunner wird abgelehnt. Beschluß Sektionsantrag, Z. 48329 ex 1915. Punkt 3. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. a.) Ansuhen der Kaufmannswitwe Elisabeth Waidmann und ihrer 3 minderjährigen
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