Gemeinderates einer gleichen Auffassung zu begegnen. Andererseits kann nicht verkannt werden, daß zu einer Einreihung der Gesuchsteller in die Gruppe D des gesetzlichen Schemas die erforderlichen Voraussetzungen fehlen. Aber auch eine Vorrückung in die 9. Rangsklasse erscheint den Mitgliedern der Sektion im dermaligen Zeitpunkte nicht angebracht, weil die Rangsund Gehaltsfragen der städt. Beamten erst vor verhältnismäßig kurzer Zeit aus Anlaß der Einführung der Dienstpragmatik eine grundlegende Regelung gefunden haben. Die Sektion stellt daher den Antrag, der Gemeinderat beschließe, es sei den beiden vorliegenden Ansuchen dermalen keine Folge zur geben dabei glaubt aber die Sektion dem Gemeinderate eine vom Herrn Bürgermeister gegebene Anregung empfehlen zu sollen, wonach etwa mit Friedensschluß der Gemeinderat aus freien Stücken jenen Angestellten welche sich in der Zeit gehäufter, außerordentlicher Arbeiten hervorgetan haben, in geeigneter Weise seine Anerkennung zum Ausdrucke bringen möge. Beschluß nach Antrag. Z. 266. V. P.
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