Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1915

1 2 3 4 8 0 11 12 1 VII. Das Spitals=Präliminare. Erfordernis 0000 K Gehalte und Löhne Verpflegskosten für 48.000 Verpflegstage à 1 K 60 6800 an die Frau Oberin 22000 Arzneikosten, Verbandsstoffe und Utensitien 000 Instrumentenkosten 1000 Einrichtungskosten einschließlich Wäsche 300 Eisbeschaffungskosten 000 Für Gebäude=Erhaltung und der Gärter „ 2000 kanzlei=Ausgaben 500 Begräbniskosten für arme Steyrer 4000 Andere Regie=Auslagen * 5500 Für Beheizung * * * 4000 Für Beleuchtung und Kraft 16 1100K Summe des Erfordernisses Bedeckung Verpflegsgebühren für 48.000 Verpflegstage ein¬ schließlich der Steyrer Armen à 3 K, bezw 132000 K 2 K 40 h 400 „ 2 Verschiedene andere Einnahmen 31700 * Zuschuß aus der Stadtkasse 3 164100K Summe der Bedeckung Zum Spitalspräliminare bemerkt der Herr Referent daß die Arbeiten im neuen Krankenhause nunmehr fertiggestellt ind und daß in kurzer Zeit an die Eröffnung des neuen Kranken¬ hauses zu denken ist. Es mußte deshalb auch im Spitalspräli¬ ninare pro 1916 entsprechend Vorsorge getroffen werden. Die eingestellten Ziffern sind nur schätzungsweise eingestellt, da noch ede Erfahrung für den modernen Betrieb im neuen Kranken¬ hause fehlt. Die Präliminarkommission glaubt, daß mit den ein¬ jestellten Ziffern das Auslangen gefunden werden wird. Herr G.=R. Kirchberger wünscht, daß in Hinkunft in Spitalspräliminare eine eigene Post „Assekuranz“ welche gegen¬ wärtig in der Post „Gebäude=Erhaltung“ inbegriffen ist, und die „Schrader=Stiftung“ im Spitalspräliminare eingesetzt werden. Ferner macht Herr G.=R. Kirchberger den Vorschlag, die jedruckten Anträge für den Voranschlag in Hinkunft so einzu¬ richten, daß das Erfordernis links und die Bedeckung rechts nebeneinander, nicht wie bisher untereinander, zu stehen ommen. Der Herr Bürgermeister erwidert, daß er dem Wunsche des Herrn G.=R. Kirchberger bei der nächsten Zusammenstellung des Voranschlages Rechnung tragen werde. Darauf werden die bisher unter den Abschnitten ! bis VII vorgetragenen Präliminarien zur Abstimmung gebrach und vom Gemeinderate angenommen. Hierauf fährt der Herr Referent fort: Beim Präliminare für die Stadtkasse (1) bleibt ein Betrag von 805.602 K zu bedecken. zur Bedeckung dieses Abganges von 805.602 K werden eantragt XV 1 Zuschläge zu den direkten Steuern mit Aus¬ chluß der Personal=Einkommensteuer, von inem Steuerbetrage per 550.000 K, die Ge meinde= Umlage im Ausmaße von 100%, wovon 5% zur Schaffung der Umlagen=Aus¬ fallreserve und 5% zur teilweisen Deckung der unbedeckten Auslagen für das städtische 50000 K Krankenhaus 2 Umlagen auf den richtiggestellten Mietzins, und zwar vom Ziuse bis 200 K mit 4%, bis 400 K mit 7% und vom Zinse über 90000 * * * „ 100 K mit 10% Verbrauchsumlage auf Bier mit 2 K vom 3 90000 Hektoliter, von 45.000 Hektoliter Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige 3000 Flüssigkeiten mit 4 K vom Hektoliter 5 Verzehrungssteuer=Zuschläge auf Wein Obstmost und Fleisch, und zwar 30% von dem Verzehrungssteuer=Abfindungsbetrage der hiesigen Wirte und Fleischer im Absindungs 12000 wege mit 200 Kaufschillinge für verkaufte Grundstückt XVI Außerordentliche Einnahmen für das XVII Bauwesen Beitrag der Waffenfabrik für Neuherstellung der 20000 * * „ Damberg= und Raminggasse 765200 K Summe der Bedeckung 805602 Hiezu verglichen das zu deckende Erfordernis mit 10102 K ergibt sich für das Jahr 1916 ein Abgang von Dieser hauptsächlich durch den Ausfall der Spar kasse=Zuwendung von 36.000 K entstandene Abgang ist aus der Reserve der Stadtkasse zu decken. Der Herr Referent bemerkt zu Punkt XV, 1: Es wurden schon seinerzeit, als die Gemeindeumlage um 15% erhöht worden ist, Stimmen laut, welche damals gleich ine 20%ige Erhöhung verlangten. Die Mehrzahl der Mitglieder der Präliminarkommission sagten sich aber, es bestehe keine un¬ bedingte Notwendigkeit zu einer 20%igen Erhöhung, es werde uch mit 15% Erhöhung vorläufig das Auslangen gefunden wverden. Nun ist aber heute der Gemeinderat durch das erhöhte Erfordernis für das Jahr 1916 tatsächlich genötigt, die Ge¬ neindeumlage um 5% neuerlich zu erhöhen. Selbst die erhöhten Anforderungen, die durch die Kriegsverhältnisse bedingt werden vürden eine solche neuerliche 5%ige Gemeindeumlagenerhöhung nicht unbedingt notwendig machen, da die verschiedenen nicht inbedeutend hohen „Kriegsposten“ mit dem Eintritte normaler Friedensverhältnisse aus dem Präliminare wieder wegfallen verden. Ein Punkt wird aber auch dann als bedeutendes Er¬ ordernis im Präliminare bleiben, mit dem auf Jahre hinaus erechnet werden muß, und das ist das Defizit beim Betriebe es neuen Krankenhauses. Die Deckung für dieses Defizit kann nur in einer mindestens 5%igen Erhöhung der Gemeindeumlage gefunden werden. Die Stadt Steyr befindet sich in einem Zu¬ stande wirtschaftlichen Aufschwunges; er glaube daher, daß diese neuerliche Umlagenerhöhung seitens der Bevölkerung nicht allzu¬ hwer ertragen werden wird, zumal da es sich ja doch um einen Beitrag zum neuen Krankenhause handle, welcher nur für die eilweise Deckung der Krankenhausauslagen verwendet werden darf, was auch in der Präliminarpost XV, 1, ausdrücklich zum Ausdrucke kommt. Herr G.=R. Haidenthaller bemerkt hiezu, daß diese teuerliche Erhöhung der Gemeindeumlage hauptsächlich die Haus¬ esitzer wieder schwer tresse. Er erkläre aber, daß er selbstver¬ stimmen werde, da sie ja für das tändlich für die Erhöhung neue Krankenhaus gehöre. Herr G.=R. Wokral glaubt, daß man diese 5%ige Um¬ lage ausdrücklich mit einem eigenen Namen, etwa als „Sanitäts¬ umlage“ bezeichnen solle. Zu Punkt XV, 5, wünscht Herr G.=R. Wokral, es solle das Abfindungspauschale für die Verzehrungssteuer erhöht werden; ie Fleischhauer machen damit glänzende Geschäfte und könnten leicht mehr zahlen. Der Herr Bürgermeister erwidert darauf, daß die Stadtgemeinde auf die Festsetzung des Abfindungspauschales gar einen Einfluß haben, weil die bezüglichen Verhandlungen von der Staatsbehörde mit dem betreffenden Gewerbetreibenden ge flogen werden und die Stadtgemeinde dabei nicht vertreten sei; er Stadtgemeinde stehe nur das Recht eines 30%igen Zuschlages on dem festgesetzten Abfindungsbetrage zu leber Antrag des Herrn G.=R. Wokral wird sodann beschlossen, der Herr Bürgermeister solle an die Finanzbehörde mit dem Ersuchen herantreten, daß in Hinkunft zu der Ver¬ zehrungssteuer=Abfindungsverhandlung auch Vertreter der Stadt¬ gemeinde Steyr herangezogen werden. Der Herr Vorsitzende schreitet sodann zur Abstimmung die beantragte Bedeckung des Abganges von 805.602 K über Stadtkassapräliminare. ein Vor der Abstimmung stellt der Herr Vorsitzende fest, daß die zur gültigen Beschlußfassung über die Festsetzung von Imlagen gemäß § 50 des Gemeindestatutes der l. f. Stadt Steyr erforderlichen zwei Dritteile des Gemeinderates vorhanden sind. Von den 26 Mitgliedern des Gemeinderates sind 4 zur mili tärischen Dienstleistung eingerückt, sind also nicht erreichbar. Von en erreichbaren 22, Mitgliedern des Gemeinderates sind 17 er chienen, mithin mehr als zwei Drittel. Bei der darauf vorgenommenen Abstimmung wird die im Vorstehenden beantragte Bedeckung des zu deckenden Erforder¬ nisses per 805.602 K durch einen mit absoluter Stimmenmehr eit sämtlicher Gemeinderatsmitglieder gefaßten Beschluß bewilligt. Darauf gibt Herr G.=R. Wokral namens seiner Partei genossen die Erklärung ab, damit nicht einverstanden sein zu können, daß der Abgang von 40.000 K beim Präliminare der Stadtkasse aus der Reserve der Stadtkasse zu decken sei. Die¬ ei keine dem Gemeindestatute entsprechende ordnungsmäßige Be deckung. Für einen Ausfall von 40.000 K müsse von vornherein eine anderweitige ordnungsmäßige Bedeckung gefunden werden Bekanntlich wurde bereits im Vorjahre bei der Präliminar¬ beratung der Beschluß gefaßt, den Ausfall von über 35.000 K ins der Reserve der Stadtkasse zu decken. Heuer ist neuerdings ein Betrag von 40.000 K auf diese Weise zu decken. Das sei in Weg, der ins Verderben führen müsse. Die Stadtkassereserve sei dazu da, um unvorhergesehene Ausfälle zu decken. Wenn aber ein Ausfall von vornherein klar ist, so solle eben hiefür eine ordnungsmäßige, dem Gemeindestatut entsprechende Deckung vorgesorgt werden. Er gebe im eigenen und im Namen einer Parteigenossen ausdrücklich die Erklärung ab, sich gegen diesen Vorgang zu verwahren und mit demselben durchaus nicht einverstanden sein zu können. derr G.=R. Prof. Erb bemerkt, daß Herr G.=R. Wokral mit seinem Vorbringen prinzipiell und theoretisch recht habe. E¬ sollte eigentlich ein Präliminar so abgeschlossen werden, daß sich Einnahmen und Ausgaben mit kleinen Schwankungen die Wag¬ 7

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