Ratsprotokoll vom 5. November 1915

2 Weiter bringt der Herr Vorsitzende eine Zuschrift zur Verlesung, in welcher die Vorstehung des Institutes der barmherzigen Schwestern in Wien mitteilt, daß sie sich mit dem om Gemeinderate am 6. Oktober d. J. gefaßten Beschlusse be¬ züglich der Verpflegsgebühren=Erhöhung von K1·25 auf K 1·60 pro Kopf und Tag vom 1. August 1915 an für das alte Spital in Steyr einverstanden erklärt, jedoch mit dem Bemerken, daß es sich die Institutsvorstehung vorbehält, um eine neuerliche Erhöhung anzusuchen, falls sie das Auslangen nicht finden sollte Wird zur Kenntnis genommen. Einlauf Es danken dem Gemeinderate: Für die Erhöhung des Adjutums Herr städt. Ingenieur Heinrich Treml; Herr städt Polizei=Inspektor Georg Laher für seine Beförderung in die 9. Rangsklasse; die Direktion und der Lehrkörper der k. k. Staatsoberrealschule für den Ausdruck des Beileides anläßlich des Hinscheidens des Professors Dr. Friedrich Zimmermann. Für ewährte Spenden danken: Der österr. Flottenverein und die Leitung des Labedienstes auf dem Staatsbahnhofe in Linz Zur Kenntnis. Hierauf wird in die Erledigung der Tagesordnung ein¬ gegangen. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr GR. Dokton Karl Harant. Die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung werden in der vertraulichen Sitzung behandelt. 3. Beschlußfassung wegen Annahme der Franz Hoferschen Bürgerstiftung. Der Herr Referent weist darauf hin, daß der im Felde gestorbene Herr GR. Franz Hofer letztwillig einen Betrag von 10.000 Kronen zur Errichtung einer Franz Hoferschen Bürger¬ tiftung gewidmet hat und bringt folgenden vom Amte verfaßten Stiftsbrief=Entwurf zur Verlesung: Stiftsbrief=Entwurf. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr beurkunden und bekennen kraft dieses Stiftbriefes für uns un unsere Nachfolger Es habe der am 25. Dezember 1914 auf dem Felde der Ehre gefallene Herr Franz Hofer, Eisenhändler und Hausbesitzer in Steyr, Stadtplatz Nr. 6, in seinem Testamente vom 7. De¬ zember 1914 nachstehende Verfügung getrosfen „In letzter Zeit war es immer meine Absicht, nach Mög lichkeit der Mittel bei meinem Ableben der Gemeinde Steyr einen Betrag zur Errichtung einer Armenstiftung zukommen zu lassen. Im Falle meines Todes auf dem Schlachtfelde wünsche ich demnach, vorausgesetzt, daß es die finanziellen Mittel meines Nachlasses in Berücksichtigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Schwierigkeiten erlauben, die Errichtung einer Franz Hofer Bürgerstiftung in der Höhe von 10.000 K, zehn¬ tausend Kronen, deren Zinsen jährlich einem verarmten Steyrer Bürger aus dem Handelsstande zukommen sollen Diese Stiftung könnte auch mit einem niedrigeren Betrage errichtet und später nach Möglichkeit erhöht werden. ls Stiftungskapital wurde der Betrag von 8900 K itens der Firma F. P. Hofer, Gesellschaft m. b. H. in Steyr, bei der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr zur Einzahlung ge¬ bracht und hiefür erworben die vinkulierte Obligation der ersten 5 ½ %igen österr. Kriegsanleihe Nr. 3387, de dato 1. Oktober 1915, lautend auf Stadtgemeinde Steyr, nomine Franz Hofer Bürgerstiftung, Nominale K 9200, welche tatsächlich vorhanden und in der städt. Depositenkassa hinterlegt worden ist Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr hat sich in seiner zur Annahme dieser Stiftung bereit Sitzung vom erklärt und sich zur sorgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungskapitales verpflichtet. Wir endesgefertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr jeloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger m Amte, für die getreue Erfüllung und Verwaltung dieser Stiftung, sowie Erhaltung des Stiftungskapitales, solange die Bedeckung vorhanden ist, Sorge zu tragen und mit dem Stiftungs¬ ermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungsbehörde Veränderung vorzunehmen. keine Urkund dessen wurde dieser Stiftbrief in drei gleichlauten¬ en Exemplaren ausgefertigt, wovon je eines der Stadtgemeinde Steyr, der k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz und de Verlaßabhandlungsbehörde (dem k. k. Bezirksgerichte Steyr) zu übergeben ist. Die Gemeinderäte Der Bürgermeister: Hierauf stellt der Herr Referent im Namen der Sektion folgenden Sektionsantrag Der löbl. Gemeinderat beschließe, den vorstehenden vom Amte vorgelegten Stiftsbriefentwurf zu genehmigen. err GR. Kirchberger stellt zum Sektionsantrage inen Zusatzantrag dahingehend, es möge der Stiftsbrief. Enzwurf dahin ergänzt werden, daß die Verleihung der Zinsen itens der Stadtgemeinde alljährlich am 25. Dezember als den Todestage des Stifters zu erfolgen hat. Beschluß einstimmig nach Sektionsantrag und nach dem Zusatzantrage des Herrn GR. Kirchberger. — Z. 44.109 4. Vertragsentwurf bezüglich Uebernahme der Krankenpflege im neuen Krankenhause Der Herr Referent bringt folgenden vom Amte vor¬ gelegten Vertrags=Entwurf zur Verlesung Vertrags=Entwurf. Die Stadtgemeinde einerseits und der Orden der barm¬ herzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul anderseits chließen hinsichtlich der Uebernahme der Krankenpflege 2c. im neuen allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Steyr nach¬ stehenden, beiderseits verbindlichen Vertrag. § 1. Die Stadtgemeinde Steyr überträgt und der Orden der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul über¬ nimmt die Krankenpflege, die Verköstigung der Kranken, des Wartepersonales und der Aerzte, die Reinigung und Instand¬ haltung der Wäsche und die Reinhaltung aller Räumlichkeiten m neuen allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Steyr und n der im alten Krankenhause verbleibenden Infektionsabteilung sowie in dem später zu erbauenden Infektionspavillon unter den n diesem Vertrage festgesetzten Bedingungen. § 2. Der Orden der barmherzigen Schwestern vom heiligen Binzenz von Paul verpflichtet sich, die zur Pflege der in das neue Krankenhaus in Steyr ausgenommenen Kranken notwen¬ dige Anzahl von Krankenwärterinnen beizustellen und dafür zu sorgen, daß der Krankendienst im neuen Krankenhause genau nach Anordnung der von der Stadtgemeinde Steyr zu bestellen¬ den Aerzte klaglos verrichtet wird Er hat die Kost, die Ge¬ tränke — soweit sie nicht als Medikamente zu reichen sind— beizustellen, die Wäsche und Spitalskleidung herzustellen, zu einigen und auszubessern und ist für die Reinhaltung aller Räume des Krankenhauses, der Nebengebände und des Gartens und der Hofräume verantwortlich Die Rohstoffe für die Herstellung der Spitalswäsche und Spitalskleidung ist die Stadtgemeinde Steyr zu beschaffen verpflichtet Die Ordensschwestern sind bei der Betreuung der Kranken zu jenen Handgriffen nicht verpflichtet, die ihnen nach der Ordensregel nicht gestattet sind und es ist Pflicht der Stadt¬ jemeinde Steyr hiefür, sowie für die Betreuung der Geschlechts¬ kranken, weltliche Wärter zu bestellen. Doch stehen diese welt¬ lichen Wärter unter der Aufsicht des zur Krankenpflege bestellter Ordens und hat dieser dafür zu sorgen, daß die weltlichen Wärter den von ihnen übernommenen Verpflichtungen nach¬ kommen und diesbezüglich wahrgenommene Mißstände sofort der Stadtgemeinde=Vorstehung anzuzeigen Die für die Verrichtung der groben Haus=, Küchen= und artenarbeiten unbedingt erforderliche Zahl von Hilfspersonen owie den Hausmeister hat die Stadtgemeinde Steyr zu bestellen und zu entlohnen. Bei der Bestellung dieser Personen ist das Einvernehmen mit der ehrw. Lokaloberin des Ordens in Steyr vorher zu pflegen. 3. Bezüglich der Verpflegung der Kranken in der 3. Ver¬ flegsklasse hat der Orden die Verpflegung nach der bisher ge¬ bräuchlichen Speiseordnung beizustellen und ist berechtigt, bis auf Widerruf hiefür pro Kopf und Tag K 1·10 der Stadtge¬ neinde Steyr in Rechnung zu stellen. Den Pfleglingen der 2. Verpflegsklasse ist der Orden verpflichtet zu verabreichen zum Frühstück Kaffee oder Tee mit Brot zum Mittagessen gut eingekochte Suppe, Rindfleisch mit Zuspeise, Braten mit Kompott oder Salat, oder anstatt des Rindfleisches eine Mehlspeise, zur Jause Kaffee oder Tee mit Brot zum Abendessen Suppe und eine Mehlspeise oder Fleischspeise und ist berechtigt hiefür, sowie für die obgenannten Verpflichtungen pro Kopf und Tag K 3 der Stadtgemeinde Steyr in Rechnung zu stellen Den Pfleglingen der 1. Verpflegsklasse ist der Orden ver¬ pflichtet die gleiche Verpflegung wie für die 2. Verpflegsklasse zu verabreichen, wobei er jedoch besondere Wünsche der Pfleg¬ inge, welche nach billigem Ermessen annehmbar erachtet werden können, zu berücksichtigen hat. Er ist berechtigt hiefür, sowie für die obgenannten Verpflichtungen, pro Kopf und Tag eine Ver¬ pflegsgebühr von K 4 der Stadtgemeinde Steyr in Rechnung zu stellen Die von den Aerzten vorgeschriebene Diät ändert an der Zahlung nichts Die Stadtgemeinde Steyr ist verflichtet, diese in Rechnung gestellten Gebühren sofort nach Ablauf jedes Verpflegsmonates iach ämtlicher Prüfung und Rechtfinden an den Orden zu bezahlen Außerdem ist die Stadtgemeinde verpflichtet, für die Ver¬ flegung der im Spitale beschäftigten Aerzte nach der 2. Ver¬ flegsklasse und des weltlichen Pflegepersonales nach der 3. Ver¬ flegsklasse auch die hiefür festgesetzten Gebühren gleichzeitig mit obigen Gebühren an den Orden zu entrichten. Für die Ver¬ flegung der Ordensschwestern und des für die Küche und die Haus¬ wirtschaft verwendeten Hilfspersonals hat dagegen die Stadtgemeinde Steyr eine besondere Vergütung an den Orden nicht zu leisten. Die für die Reinigung und Instandhaltung der Wäsche, owie zur Reinhaltung der Spitalsräume notwendigen Behelfe hat die Stadtgemeinde=Vorstehung auf ihre Kosten beizustellen. 4. Die Stadtgemeinde Steyr hat dem Orden im neuen krankenhause ein eingerichtetes Refektorium und Schlafzimmer mit der nötigen Bettenanzahl samt Betteinrichtung und Bert bäsche für die beigestellten Pflegeschwestern zur Verfügung zu ellen. Den Pflegeschwestern muß Gelegenheit geboten sein, tag¬ lich im Krankenhause einer hl. Messe beizuwohnen und ihre klösterlichen Uebungen verrichten zu können.

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