tung des Wasserhochreservoirs bewiesenes Entgegenkommen eben¬ falls entgegengekommen werde. Der Herr Referent stellt darauf im Namen der Sel¬ tion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat bewillige dem Elektrizitätswerke Steyr den Anschluß einer elektrischen Leitung vom Haustrans¬ ormator des neuen Krankenhauses zum Bauerngute Keglmair bis End Dezember 1916 unter folgenden Bedingungen 1. Tadellose Wiederherstellung der durch die Leitungs¬ ührung entstandenen Mauerbeschädigungen 2. Verpflichtung der sofortigen Behebung allfälliger durch den Strombezug im Krankenhausbetriebe sich ergebender Uebel tände bei sonstiger Entziehung der Bewilligung 3. Jede Weiterführung dieser Leitung unterliegt der Be¬ willigung des Gemeinderates; 1. Entschädigungszahlung von 100 K; 5. Tadellose Wiederherstellung des ursprünglichen Zu¬ tandes nach Entfernung der Leitung nach Ablauf der Bewilli¬ urch einen Baumeister.“ gung Beschluß einstimmig nach Antrag. — Z. 39.465. 11. Ansuchen um Grundverkauf. Es liegt vor das Ansuchen des Herrn Tonwarenfabrikanten Rudolf Sommerhuber in Steyr um käufliche Ueberlassung der m Eigentume der Stadt Steyr befindlichen Grundparzelle Nr. 1251/2, welche zwischen dessen Baugründen in der Posthof straße und der Straße zur Jägerkaserne gelegen ist, zum Kaufs preise von K 1000 Der Herr Referent betont, daß es sich bei dieser Parzelle um einen ertraglosen Leitengrund handelt, der für die Stadtgemeinde gar keinen, für den Gesuchsteller aber insofern Wert hätte, als er dann nach Verbauung seiner Vaugründe, die an der Ostseite gegen das Offiziersgebände zu entstehenden artenzäune nicht oben am Rande seiner Baugründe in un¬ regelmäßiger Linienführung, sondern unten an der Kasernstraße, parallellaufend mit dieser, aufstellen lassen könnte Auf der Parzelle 1251/2 stehen seinerzeit gepflanzte Obst¬ bäume, deren Nutznießung dem Militär zugesprochen worden ist. Diese Widmung könnte jedoch nach dem Plane des Herrn Gesuch¬ stellers entweder durch ein Servitut zu Gunsten des Militärs oder durch Zurückstellung der seinerzeit zu errichtenden Garten zäune hinter die Obstbäume aufrecht erhalten werden. Sektionsantrag Der löbl. Gemeinderat beschließe den Verkauf des an der Straße zur Jägerkaserne gelegenen Leitengrundes, Parzelle Nr. 1251/2 im Ausmaße von zirka 1000 Quadratklaftern zum Preise von 1000 X an Herrn Rudolf Sommerhuber, Tonwaren¬ abrikanten in Steyr Es wird gefordert, daß der verkaufte Grund gegen die Straße zu höchstens 1 Meter hinter den Baumreihen seine Ab¬ grenzung durch einen gefälligen einheitlichen Drahtzaun findet. Die grundbücherliche Durchführung geht zu Lasten des Käufers die Bestimmung der Grundgrenze, sowie die Lösung onstiger Fragen wird der III. Sektion überlassen.“ Herr GR. Prof. Erb bemerkt, daß es wohl am zweck¬ mäßigsten sein dürfte, wenn Herr Sommerhuber auch die Obst bäume an sich nehmen und dann entfernen lassen würde, so daß die seinerzeit zu errichtenden Gartenzänne unmittelbar an die Straße zu stehen kämen; die Frage bezüglich der Nutznießung er Obstbäume seitens des Militärs ließe sich sicher durch die einmalige Leistung einer angenommenen Abfindungssumme an as Militär in befriedigender Weise lösen Der Herr Referent entgegnet darauf, daß es sich ja gegenwärtig bloß um die Zustimmungserklärung des Gemeinde cates zum Grundverkaufe an Herrn Sommerhuber handle; be¬ züglich der Lösung aller sonstigen Fragen werde die 111. Sektion gewiß ihr möglichstes tun, um die Angelegenheit in befriedigen der Weise zu ordnen Der Herr Vorsitzende bringt darauf den Antrag der Sektion zur Abstimmung und stellt fest, daß die zur Beschlußfassung über die Veräußerung von städt. Grund erforderlichen zwei Drit¬ der erreichbaren Gemeinderatsmitglieder anwesend sind. teile beschluß nach Antrag. — Z. 34.378. 12. Ansuchen um Grundverpachtung. Herr Franz Sträußelberger in Steyr sucht darum an, daß ihm die zum Scherergute in der Sierningerstraße gehörige Gartenparzelle Nr. 653 im Ausmaße von ungefähr 30 a um den bisherigen Pachtzins von jährlich K 160 auf weitere dre Jahre wieder verpachtet werde. Sektionsantrag Der löbl. Gemeinderat beschließe die Wiederverpachtung der Grundparzelle Nr. 653 an den Gesuchsteller zu den bis¬ erigen Bedingungen bis Ende Dezember 1918. Z. 39.899. Beschluß nach Antrag. 3. Kostenvoranschlag des Elektrizitätswerkes Steyr bezüglich der elektrischen Beleuchtung in der Enge Gasse und am sogenannten Roten Brunnen=Platze der Herr Referent betont, daß eine weitere Fort etzung der elektrischen Probebeleuchtung auf dem Roten Brunnen¬ Platze und in der Enge wünschenswert sei. Die Stromkosten betragen pro Monat K 56 Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat bewillige unter Zustimmung der asfabrik zur Durchführung der weiteren elektrischen Probebe¬ euchtung die Zahlung der Stromkosten für die Monate Oktober, kovember, Dezember per K 56 pro Monat. Eine Ablösung der rmaturen könnte nur erfolgen, wenn eine längere Beleuchtung gewährleistet ist.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 40.116. IV. Sektion. Referent: Sektionsobmannstellvertreter Herr GR. Ludwig Binderberger 14. Verleihung einer erledigten Leopold Pacherschen Stiftungspfründe Sektionsantrag Der Gemeinderat wolle beschließen, es werde die erledigte Leopold Pachersche Stiftungspfrunde im Betrage von jährlich K 144 der vom Gemeinderate vorgeschlagenen Bewerberin Marie Massak verliehen. Beschluß nach Antrag. — Z. 27.855. 5. Verleihung der Jahresinteressen aus der Ro¬ enaner=Stiftung. Der Herr Referent führt aus: Von den Jahresinteressen aus der Rosenauer Bürger stiftung sind 8 Pfründen zu je K 120 jährlich in Erledigung gekommen. Zur Beteilung mit diesen Pfründen werden seitens es Armenrates in Vorschlag gebracht: Therese Wögl, Johanna danspeckgruber, Franz Pichler, Marie Pichler, Elise Rathschüler, Elise Stelzlmayr, Barbara Mühlberger, Marie Stenek Sektionsantrag Der löbl. Gemeinderat beschließe, die erledigten Pfründen #us der Rosenauer=Bürgerstiftung den vom Armenrate vorge¬ schlagenen Personen zu verleihen. Beschluß nach Antrag. Z. 28.020 — 16. Verlegung des Kindergartens: Ansuchen der Kindergärtnerin um Entschädigung hiefür Der Herr Referent teilt mit: Infolge Inanspruchnahme des Schulgebäudes am Franz Josef=Platze durch das Militär steht auch der Raum, in welchen der Kindergarten bisher untergebracht war, derzeit nicht zur Verfügung. Da aber der Weiterbetrieb des städt. Kindergartens ehr im öffentlichen Interesse gelegen sei, sucht die Kinder ärtnerin Rosa Liebscher bei der Stadtgemeinde=Vorstehung an, ihr zu gestatten, den städt. Kindergarten vorübergehend bis zur Räumung des Schulgebä udes seitens des Militärs in ihre Wohnung, im Hause Franz Josef=Platz 10, unterzubringen und hr eine Entschädigung für den dadurch bedingten Entgang der Niete und für die verursachten Kosten an Reinigung, Beheizung ind Licht zuzuerkennen. Sektionsantrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, dem Ansuchen der städt. Kindergärtnerin stattzugeben und ihr eine Entschädigung on monatlich K 50 für die Zeitdauer bis zur Wiederbenützung des Raumes im Bürgerschulgebäude zu bewilligen. Der Herr Bürgermeister erwähnt, daß das Bürger¬ chulgebäude voraussichtlich Mitte November vom Militär ge¬ äumt werden und dieses in zu erbauende Baracken übersiedeln wird Beschluß nach Antrag. — Z. 38.363 Nach der Erledigung der Tagesordnung richtet Herr GR Tribrunner an den Herrn Vorsitzenden die Anfrage, wie ch die Preisdifferenz zwischen den Kartoffelhöchstpreisen und den kartoffelpreisen, welche an der Amtstafel der Stadtgemeinde¬ Vorstehung angeschrieben sind, erklärt; der Höchstpreis betrage 8 Heller pro Kilogramm, an der Amtstafel hingegen seien Preise bis zu 22 Heller pro Kilogramm angeschrieben. Er sei der Meinung, daß einschließlich der Kosten für die Zufuhr ein Preis bis zu höchstens 14 Heller pro Kilogramm für den Verkauf von Kartoffeln angemessen sei der Herr Vorsitzende erwidert, daß der Höchstpreis von 8 Heller pro Kilogramm nur den Großhandel betreffe, für en Kleinhandel hingegen bestehen Höchstpreise nicht, sonder ie Festsetzung von zulässigen Preisen für den Kleinhandel vor Kartoffeln sei dem Ermessen der politischen Bezirksbehörde über¬ assen. Dieser Preis werde nun von der Stadtgemeinde=Vor stehung Steyr aus dem Grunde nicht zu tief angesetzt, weil sonst der Markt einfach ohne Kartoffeln bliebe. Die auswärtigen zufuhren im Großen bleiben infolge des für den Großhandel estgesetzten niedrigen Höchsipreises von 8 Heller per Kilogramm ohnehin aus. Wenn nun auch von der Stadtgemeinde=Vorstehung der zulässige Höchstpreis zu niedrig angesetzt würde, so würden luch die Bauern aus der Umgebung nicht mehr mit den Kar¬ offeln in die Stadt hereinkommen. Da aber die Stadt anderer¬ seits auf den Kartoffelbezug seitens der Bauern aus der Um ebung unbedingt angewiesen ist, so sei eine Festsetzung des kleinhandelhöchstpreises für Kartoffeln auf oder unter 14 Heller pro Kilogramm einfach dermalen ausgeschlossen. ierauf wird die öffentliche Sitzung um 4 ¼ Uhr nachmittags geschlossen. 5
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2