h. Schließlich liegt eine Eingabe des städt. Kanzlei-Adjunkten Franz Schopper betreffend Gehaltserhöhung vor. Der Herr Referent erklärt, daß auch die Sektion bei diesem Ansuchen nicht klar darüber werden konnte, was der Gesuchsteller mit dieser Eingabe eigentlich verlange und anstrebe. Die Sektion stellt daher folgenden Antrag: Der Gem.-R. beschließe: Da die an den Gesuchsteller gerichteten Aufforderungen sich schriftlich, in verständlicher Weise über sein Begehren zu äußern, zu keinem Ergebnis geführt haben, da aber andererseits ohne solche Aufklärung eine Entscheidung schlechthin unmöglich ist, werde das Amt beauftragt den Einschreiter vorerst protokollarisch einzuvernehmen über den Inhalt und Zweck seines Ansuchens. Beschluß nach Antrag. Z: 284/V.P. ex 14 Punkt 2 Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband Über Antrag der Sektion werden folgende Personen welche die gesetzl. Bedingungen für die Aufnahme in den Gemeindeverband erfüllt haben, in den Gemeindeverband der l.f. Stadt Heyr aufgenommen.
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