Ratsprotokoll vom 12. August 1915

4 Die Sektion stellt folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der vom Bauamte vorgelegte Regulierungsplan vom 1915 längs der Parzellen Nr. 1214, 1215 und 1216 wird Juli genehmigt 2. Die mit den Besitzern, den Herren Karl Wöhrer, Leopold Schagerl und Josef Stollreiter, vereinbarten, urkundlich festzu¬ legenden Grundtransaktionen (Kauf= und Verkaufspreis von 4 K er m2) werden genehmigt. Ebenso wird die Errichtung einer Eisendraht=Zauneinfriedung auf Betonsockel bei der seinerzeitigen Regulierung auf Kosten der Gemeinde bewilligt. Das Gitter geht nach seiner Herstellung in den Besitz der betreffenden Grundeigentümer über und ist auch von denselben veiterhin zu erhalten. 3. Bis zur Regulierung der Straße bleiben die an die Gemeinde übergegangenen Grundstücke gegen einen kleinen jährlichen Anerkennungszins den bisherigen Eigentümern zur Verfügung. 4. Mit der grundbücherlichen Durchführung der Verkäufe und Vereinbarungen wird der Herr Bürgermeister betraut.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 31.194 12. Erweiterungsbau der Artilleriewerkstätte. Der Herr Reserent führt aus: Bekanntlich hat sich der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 10. Juni d. J. mit dem Gegenstande beschäftigt und be¬ schlossen, der Militärbauverwaltung die Ausführung des ge lanten Erweiterungsbaues der Werkstätte in der hiesigen Ar¬ tilleriekaserne gegen 6%ige Verzinsung der Baukosten und gegen 5% Amortisation derselben zuzusichern. Auf dieses Anbot hat das k. u. k. Militärkommando in Innsbruck mitgeteilt, daß der Erweiterung des Werkstättengebäudes durch die Stadtgemeinde im Prinzipe zugestimmt werde, daß aber die geforderte Ver¬ jütung von 6% der Bankosten und 5 % als Amortisation des Baukapitales nicht angenommen werden kann. Die Stadtgemeinde¬ Vorstehung wird ersucht, eine Gesamtvergütung von höchstens 8 % der Baukosten gutzuheißen, wei 1. die Amortisation des Bankapitales innerhalb der Be¬ agsgarantie keinesfalls eine unbedingte Notwendigkeit und and nicht begründet ist, da einerseits fast mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Objekt auch nach Ablauf der Belagsgarantie bei¬ behalten werden dürfte und hernach die Vergütung in der gleichen Höhe fortgezahlt werde und andererseits das Objek elbst im Falle der Rückstellung seinerzeit auch noch einen sehr ansehnlichen Wert besitzen wird, so daß hiedurch der Kapitalsrest bestimmt gedeckt erscheint 2. der Stadigemeinde wird es — unter der Voraussetzung, daß sie das Baukapital gegenwärtig zu einem höheren als 5 %igen Zinsfuß beschaffen muß — jedenfalls möglich sein, iese Schuld bei späteren günstigeren Geldmarkverhältnissen gegen ein zu einem niedrigen Zinsfuß auszubringendes Kapital zu konvertieren. Sollte die Stadtgemeinde auf diese Bedingung nicht ein gehen, so könnte die im Offerte gestellte Forderung nur dann angenommen werden, wenn sie sich verpflichte, den Erweiterungs¬ bau des Werkstättengebändes nach Ablauf der Belagsgarantie der Heeresverwaltung ohne Vergütung in Benützung zu belassen. Die Instandhaltungsauslagen würden dann durch die Heeres¬ verwaltung getragen werden. Die Stadtgemeinde=Vorstehung wird daher ersucht, die An¬ gelegenheit zu erwägen und ehestens bekanntzugeben, ob sie eine Gesamtvergütung von höchstens 8% der Baukosten annimmt und wenn nicht, ob sie bereit ist, den Bau zu den erwähnten Bedingungen auszuführen und das Objekt auf Grund des Ein zuartierungsgesetzes beizustellen, damit möglichst bald die Einbe¬ rufung der gemischten Lokalkommission bei der k. k. Statthalterei ür Oberösterreich erwirkt werden könne. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe, mit Rücksicht auf die erzeit infolge der Kriegslage zu fördernde Erzeugung von Heeresartikeln und in Anerkennung des Wertes des Bestandes der Artilleriewerkstätte für die hiesige Geschäftswelt, das An gebot des k. u. k. Militärkommandos in Innsbruck wegen Ver¬ größerung des Gebäudes der Artilleriewerkstätte ohne Innen¬ inrichtung gegen Gewährung einer jährlichen 8 % igen Vergütung der Baukosten im veranschlagten Betrage von 25.000 K anzunehmen Die III. Sektion wird beauftragt, im Rahmen des be¬ willigten Betrages den Ausbau zur Durchführung zu bringen. Die Deckung der Baukosten erfolge aus dem restlichen Kasernen¬ audarlehen.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 30.602. 3. Antrag und Kostenvoranschlag für die Neu¬ herstellung der kleinen Fallenbrücke. Der Herr Referent führt aus: Die kleine Fallenbrücke befindet sich seit längerer Zeit in einem sehr schlechten Bauzustande. Es ist daher die Neuherstellung dieser Brücke in Eisenkonstruktion dringend notwendig. Der hiezu erforderliche Betrag beläuft sich auf 4530 K. Sektionsantrag Der löbliche Gemeinderat beschließe die Neuherstellung der sogenannten Waller=Fallenbrücke aus Beton zum Preise von 4530 K durch die Betonbaufirma Franz Hingerl in Steyr.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 31.225 4. Ansuchen um Grundverpachtung. Der Herr Referent führt aus Seitens der k. k. Staatsbahndirektion in Linz ist bei der Stadtgemeinde=Vorstehung um pachtweise Ueberlassung von einem Joch Grund aus den zu den Fuchsluckengründen gehörigen Wiesen angesucht worden. Die Staatsbahndirektion beabsichtigt, iesen Grund in kleine Streifen zu teilen und an ihre Be¬ diensteten zum Betriebe eines intensiven Gemüsebaues für den eigenen Bedarf zu überlassen. Die gesamten Fuchsluckengrün de ind gegenwärtig an Herrn Karl Nagl verpachtet. Da dieser Pach inerseits jederzeit auf ¼ Jahr kündbar ist und da andererseits Herr Nagl auch nur dieses eine Joch der Staatsbahndirektion berlassen und den übrigen Grund im Ausmaße von über 3 Joch behalten könnte, empfiehlt das Amt die Bewilligung des von der k. k. Staatsbahndirektion Linz gestellten Ansuchens und eantragt, nach hergestelltem Einvernehmen mit Herrn Kar Nagl, ein Joch Wiesengrund auf 10 Jahre gegen einen jähr¬ lichen Pachtschilling von 60 K an die Staatsbahnverwaltung zu verpachten. Sektionsantrag „Der löbliche Gemeinderat beschließe, auf das gestellte An¬ suchen aus dem Grunde nicht einzugehen, da dieser städtische Grundbesitz auf 5 Jahre verpachtet ist und eine Lösung des Pachtverhältnisses ohne zwingende Gründe nicht möglich ist.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 31.008 V. Sektion. Referent: Sektionsobmannstellvertreter Herr GR. Ludwig Binderberger 15. Ansuchen um eine Unterstützung aus der Gremial=Krankenkassestiftung. Der Herr Referent führt aus Herr Josef Kump, Angestellter der Firma Meditz in Steyr, Sierningerstraße 15, hat unter Vorlage eines ärztlichen Zeug¬ nisses um eine Unterstützung aus der Gremial=Krankenkasse¬ stiftung angesucht, da es ihm mit Rücksicht auf seine Mittel¬ osigkeit sonst nicht möglich wäre, einen zur Heilung; seiner trankheit vom Arzte vorgeschriebenen Landaufenthalt zu nehmen. Das Handelsgremium befürwortet das Gesuch und beantragt eine Unterstützung von 100 K Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Dem Bitt¬ teller Josef Kump werde über Vorschlag des Handelsgremiums Steyr eine Unterstützung von 100 K aus den Zinsen der be¬ standenen Gremial=Krankenkasse bewilligt.“ — Beschluß nach Antrag. Z. 25.951 16. Ansuchen von zur militärischen Dienstleistung eingerückten Aushilfslehrern um Fortbezug des Quar¬ iergeldes Seitens des k. k. Stadtschulrates Steyr wird mitgeteilt aß die Herren Aushilfslehrer Johann Prinz und Josef Peter¬ samer nach Schluß des Schuljahres zur Militärdienstleistung ein¬ jerückt sind und ersucht, diesen während der Dauer ihrer Militär¬ dienstleistung — gleich wie den bereits früher zur Militärdienst¬ leistung eingerückten Lehrpersonen — das Quartiergeld weiter zu bezahlen. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Dem An¬ suchen des k. k. Stadtschulrates Steyr werde stattgegeben und en beiden genannten Lehrpersonen der Fortbezug des Quartier¬ geldes mit 40 % des Gehaltes während der Dauer ihrer Militär¬ dienstleistung bewilligt Beschluß nach Antrag. — Z. 28.560. tach Erledigung der Tagesordnung führt Herr GR Haidenthaller über die unerhört hohen Brennholzpreise Beschwerde und ersucht den Herrn Vorsitzenden, gegen Preis¬ reibereien in Brennholz ganz energisch einzuschreiten. Ferner richtet Herr GR. Haidenthaller an den Herrn Vorsitzenden die Bitte, bei der Graf Lambergschen Herrschaftsverwaltung un Zuweisung einer entsprechenden Menge Brennholz für die Be¬ wohnerschaft der Stadt Steyr anzusuchen err GR. Ortler betont ebenfalls, daß die Bauern enorm hohe Preise für das Holz verlangen. Für die Holzhändler sei die Beschaffung von Holz überhaupt sehr schwierig. Ge¬ schlägertes Holz sei in den Wäldern vorhanden, aber die Herbei¬ haffung des Holzes von dort sei infolge des Mangels an Arbeitskräften, Fuhrwerken und Zugpferden vielfach nicht mög¬ ich. Es sei mithin notwendig, im kommenden Winter den Holz¬ konsum möglichst einzuschränken und mit der größten Sparsam¬ eit mit dem Brennholze umzugehen Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er gegen Preis¬ treibereien bei Holz, falls solche festgestellt werden, selbstver¬ ständlich einschreiten und die Strafanzeige an die k. k. Staats¬ nwaltschaft erstatten werde. Auf die weitere Anregung des derrn GR. Haidenthaller erlaube er sich zu erwidern, daß durch das Entgegenkommen der Herrschaft Lamberg der Brennholz¬ bedarf der Stadtgemeinde für die kommende Heizperiode bereits gedeckt sei; er werde es selbstverständlich nicht unterlassen, im Sinne des Wunsches des Herrn GR. Haidenthaller abermals ein Ansuchen an die Herrschaft Lamberg zu richten.

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