Ratsprotokoll vom 12. August 1915

des Ordens seitens der Stadtgemeinde=Vorstehung bezahlt werde. Außerdem behält sich die Frau Generaloberin bevor für den Fall der weiteren Steigerung der Lebensmittelpreise eine neuer¬ liche Erhöhung dieser Gebühr zu verlangen, wogegen sie bei fallenden Lebensmittelpreisen eine Herabsetzung der Verpflegs¬ gebühr in Aussicht stellt Die Frau Generaloberin fügt bei, daß der Orden auf einer Entscheidung dieses Begehrens binnen längstens 14 Tagen be¬ stehen muß, widrigenfalls sich der Orden die Kündigung des estehenden Vertrages vorbehält. Schw. Geovasia Salzner m. p. Vor mir! Generaloberin. Julius Gschaider m. p. Florian Schöffl m. p. Bürgermeister. Direktor. Schw. Philomena Merzinger m. p., Oberin. Darauf führt der Herr Referent aus: Bekanntlich hat sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 19. Juli d. J. mit zwei Ansuchen des Institutes der barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Steyr beschäftigt. Es wurde damals die Begleichung eines für en Verbrauch von Kohlen in der Spitalsküche verausgabten größeren Betrages aus Gemeindemitteln mit Rücksicht auf die ermaligen außerordentlichen Teuerungsverhältnisse beschlossen. Auf das weitere Ansuchen um Beistellung der Beleuchtung und Beheizung im städt. Armenverpflegshause durch die Stadt¬ gemeinde konnte mit Rücksicht auf die Bestimmungen des gelten¬ den Vertrages nicht eingegangen werden; wohl aber wurde dem Institute der barmherzigen Schwestern in Anbetracht der der¬ zeitigen außerordentlichen Teuerungsverhältnisse ein Zuschuß von 800 K zu den Beleuchtungs= und Beheizungskosten im städt. Armenverpflegshause bewilligt. Es war nicht vorauszusehen, daß sich der Gemeinderat in der heutigen Sitzung schon wieder mit zwei neuerlichen und so tief einschneidenden Ansuchen der barmherzigen Schwestern um Erhöhung der Verpflegsgebühren im Krankenhause und der Verpflegsgebühren im Armenverpflegs¬ hause (Punkt 7 der Tagesordnung) zu beschäftigen haben wird Was die verlangte Erhöhung der Verpflegsgebühren im Krankenhause betrifft, so steht die Sektion auf dem Standpunkte, daß man über dieses Ansuchen nicht so ohne weiteres einen endgültigen Beschluß fassen könne. Es wird notwendig sein, noch veitere Erhebungen und Verhandlungen bezüglich dieses die Finanzen der Gemeinde stark belastenden Gegenstandes zu pflegen. Wie aus der verlesenen Aufnahmsschrift ersichltich ist, be¬ teht der Orden auf einer Erledigung binnen 14 Tagen; ur pründlich wollte der Orden gar nur eine Frist von 8 Tagen der Stadtgemeinde zur Erledigung einräumen. Es wird alsc zunächst notwendig sein, den Orden um eine weitere Erstreckung der zur Erledigung des Ansuchens gestellten vierzehntägigen Frist zu ersuchen, um die im Gegenstande noch nötigen Er¬ hebungen und Verhandlungen durchführen zu können. Die Sektion stellt mithin folgenden Antrag: „Der löbl. Gemeinderat anerkennt mit Rücksicht auf die dermalige Lage die Notwendigkeit einer Erhöhung der Verpflegs¬ gebühr für die Kranken im öffentlichen Krankenhause in Steyr ab 1. August l. J. bis auf weiteres und ersucht den Herrn Bürgermeister, im Einvernehmen mit der Finanzsektion die noch notwendigen Verhandlungen bezüglich dieser Zuschrift zu führen. Gleichzeitig wird der Herr Bürgermeister beauftragt, die Verhandlungen bezüglich der Pflege und Wartung der Kranken m neuen Krankenhause fortzuführen und dem Gemeinderate vegen Beschlußfassung Bericht zu erstatten Infolgedessen erscheint es notwendig, an die ehrwürdigen Schwestern die Bitte zu richten, den in der Verhandlungsschrift gestellten Zeitraum zur Entscheidung zu verlängern, weil in dieser kurzen Zeit kein endgültiger Beschluß gefaßt werden kann.“ Beschluß nach Antrag. . Ansuchen des Institutes der barmherzigen Schwestern von St. Anna um Erhöhung der Verpflegs¬ gebühren im städt. Armenverpflegshause Der Herr Referent bringt folgendes Protokoll zur Ver¬ lesung: Verhandlungsschrift aufgenommen von der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr am 26. Juli 1915. Es erscheint die Frau Generaloberin des Ordens der armherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Wien in Begleitung der hiesigen Frau Lokaloberin und des Seelsorgers in St. Anna und bringt vor Die eingetretene außerordentliche Teuerung aller Lebens¬ nittel ermöglicht es dem Orden nicht mehr, die Pflege im Armenhause in Steyr unter den bisherigen Bedingungen zu eisten. Eine Fortführung der bisherigen Leistungen des Ordens in diesem Armenhause wird von der Erhöhung der Verpflegs¬ gebühr von 74 Heller auf eine Krone pro Kopf und Tag ab¬ jängig gemacht. Außerdem muß die Stadtgemeinde die Kosten er Beheizung und Beleuchtung in alen Ränmen des Armen¬ verpflegshauses und die Kosten der Beistellung der Wäsche aus eigenen Mitteln zusichern Die Frau Generaloberin fügt bei, daß der Orden au einer Entscheidung über dieses Begehren binnen längstens 14 Tagen bestehen muß, widrigenfalls der Orden sich die Kün¬ digung des bestehenden Vertrages vorbehält Schw. Geovasia Salzner m. p. Vor mir! Generaloberin Julius Gschaider m. p. Florian Schöffl m. Bürgermeister. Direktor. Schw. Philomena Merzinger m. p., Oberin. Der Herr Referent führt hiezu aus, daß die verlangte Erhöhung der Verpflegsgebühren im städt. Armenverpflegshause ür die Stadtgemeinde eine wesentliche Mehrbelastung bedeute Die Sektion anerkennt jedoch die Notwendigkeit der Erhöhung der Verpflegsgebühren in Anbetracht der dermaligen außer¬ ordentlichen Teuerungsverhältnisse. Auf die Beistellung der Be¬ leuchtung, Beheizung und der Wäsche durch die Gemeinde aus eigenen Mitteln könne jedoch mit Rücksicht auf den klaren Wort aut des bestehenden Vertrages auf keinen Fall eingegangen verden Die Sektion stellt mithin folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat bewillige unter Hinweis des § 8 des Vertrages vom 11. Mai 1883 und unter Rücksichtnahme auf die dermaligen außerordentlichen Teuerungsverhältnisse bis auf weiteres die angesuchte Erhöhung der Verpflegsgebühr im tädtischen Armenverpflegshause von 74 Heller auf 1 Krone ab I. August d. J. pro Kopf und Tag. Bei Verbilligung der Preise ür Lebensmittel behält sich der Gemeinderat jedoch eine ent¬ prechende Herabsetzung der oben bewilligten Gebühr vor. Da nach § 5 des Vertrages in der vom Gemeinderate ewilligten Verpflegsgebühr auch die Beistellung der Beheizung Beleuchtung sowie Beistellung der Wäsche mitinbegriffen ist kann die Tragung der hiefür entfallenden Kosten nicht über¬ nommen werden. Die durch diesen Beschluß eintretende Erhöhung er Armenverpflegsgebühr im städt. Armenverpflegshause belastel den Armenfond mit 8541 K jährlich mehr. Beschluß nach Antrag 8. Entscheidung über Abfindungsanbote für die Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten Der Herr Referent führt aus: Nit Gemeinderatsbeschluß vom 18. Dezember 1914 wurde ür das Jahr 1915 wie bisher die Einhebung einer auch städtischen Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten iit 4 K vom Hektoliter beschlossen. Laut Amtsberichtes haben auf Grund dieses Gemeinderatsbeschlusses folgende Geschäftsleute bezüglich ihrer Einfuhr von gebrannten geistigen in Steyr Flüssigkeiten im Jahre 1915 folgende Abfindungsanbote gestellt: 500 K Gottfried Reiß Josef Peteler 340 Florian Reder 240 * * 185 Karl Scholz „ — Firma G. Gschaider 10 Michael Meditz 105 „ 90 Anna Meditz * Anna Skalla 38 „ * Zusammen . 1008 K Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle diese Anbote im Sinne des Amtsberichtes genehmigen.“ — Beschluß nach Antrag. Z. 23.496. Subventionsansuchen. 9. Ueber Antrag der Sektion wird der Bezirkskrankenkasse für das Jahr 1915 die bisherige Subvention im Betrage Steyr on 100 K bewilligt 30.463 3 b Dem Gewerbe=Genossenschaftsverbande in Steyr wird wie im Vorjahre ein Beitrag von 150 K für die Verbands¬ lrbeitsvermittlungsstelle gewährt. Z. 22.630 III. Sektion. Referent Sektionsobmann Herr GR. Josef Huber jun. 10. Ansuchen der Kaminfegermeister um Erhöhung der bisher gezahlten Pauschalbeträge in den städtischen Gebänden. Die Sektion beantragt, dieses Ansuchen bis zur Präliminar¬ eratung zurückzustellen Beschluß nach Antrag. — Z. 27.136 11. Genehmigung des Planes zur Regulierung der Schlüsselhofgasse und Erwerbung der hiezu erforderlichen Grundstücke. Seitens des Stadtbauamtes ist der Plan zur Regulierung der Schlüsselhofgasse beim Hanse Nr. 57 samt dem Ausweise der zu tauschenden, bezw. einzulösenden Grundflächen vorgelegt worden. 3

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