seinerzeit auch Gemeinderatsmitglieder waren und schon jahre¬ lang dem Sparkasseausschusse angehören. Es sei gewiß im Interesse der Stadt und der Bevölkerung gelegen, wenn man die mit den Verhältnissen betrauten und sacherfahrenen Herren wieder in den Ausschuß entsende Darauf wird die Wahl mittels Stimmzettel vorgenommen. Als Stimmzähler werden vom Herrn Vorsitzenden die Herren GR. Haidenthaller und Wöhrer bestimmt. Nach durchgeführter Wahl berichtet Herr GR. Haidenthaller, daß sämtliche von der I. Sektion vorgeschlagenen Kandidaten als gewählt erscheinen. Der Herr Varsitzende stellt fest, daß der Antrag der 1. Sektion mithin angenommen erscheint. — Z. 8756 8. Ansuchen um Verzichtleistung auf den Nachlaß der Armenpfründnerin Katharina Ecker zu Gunften deren Enkelkinder. Der Herr Referent führt aus Die im Jänner d. J. in Steyr verstorbene Armenpfründ¬ nerin Katharina Ecker hat ein Vermögen von 340 K hinterlassen; ie hatte letztwillig verfügt, daß dieser Betrag ihren Enkelkindern Berthold, Josef und Franziska Mitterndorfer zuzufallen habe. Von diesem Betrage kommen die ärztlichen Behandlungs= und Begräbniskosten in Abzug, so daß ein nur reines Vermögen von 215 K 59 h überbleibt. Die Stadtgemeinde Steyr hätte nun im Sinne des § 10 des o.=ö. Armengesetzes Anspruch auf diesen Nachlaß für die der Erblasserin gewährten Unterstützungen in Betrage von über tausend Kronen. Es wäre mithin der Nach¬ laß überschuldet und den Enkelkindern der Erblasserin würde lichts zufallen. Da nun diese Enkelkinder aber äußerst arme, lternlose Waisen sind, für welche die Erbschaft von 215 K59 h eine nicht unwesentliche Stütze für ihr weiteres Fortkommen be¬ deuten würde, sucht Herr Johann Kagerer als Vormund der¬ elben an, es wolle die Stadtgemeinde von dem Rückersatze ab¬ ehen und den erübrigenden Nachlaß der Katharina Ecker ihren Enkelkindern überlassen Sektionsantrag Der Gemeinderat beschließe, auf den Anspruch von 215 K 59 7, dies ist der reine Nachlaß der Armenpfründnerin Katharina u Gunsten ihrer Enkelkinder Berthold, Josef und Fran¬ Ecker itterndorfer, alle drei noch minderjährig, zu verzichten.“ ziska Beschluß nach Antrag. — Z. 14.140 9. Beschlußfassung wegen Annahme und Verwal¬ tung der Franz Hoferschen Bürgerstiftung. Der Herr Referent führt hiezu aus: Bekanntlich hat der im Felde verstorbene Herr GR. Franz letztwillig einen Betrag von 10.000 K zur Errichtung Hofer Franz Hoferschen Bürgerstiftung gewidmet einer Es handelt sich nun darum, daß der Gemeinderat heute beschließe Daß die Stadtgemeinde bereit ist, die Verwahrung und 1. Verwaltung dieser Stiftung zu übernehmen und 2. daß dem vom Amte verfaßten Stiftsbriefentwurfe zugestimmt werde. Dieser Stiftsbriefentwurf lautet Wir unterfertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr be¬ urkunden und bekennen kraft dieses Stiftsbriefes für uns und unsere Nachfolger im Amte: Es hat der am 25. Dezember 1914 am Felde der Ehre gefallene Herr Franz Hofer, Eisenhändler und Hausbesitzer in Steyr, Stadtplatz Nr. 6, in seinem Testamente vom 7. Dezemben 1914 die folgende Verfügung getroffen: In letzter Zeit war es immer meine Absicht, nach Mög¬ lichkeit der Mittel bei meinem Ableben der Gemeinde Steyr einen Betrag zur Errichtung einer Armenstiftung zukommen zu lassen. Im Falle meines Todes auf dem Schlachtfelde wünsche ich dem¬ nach, vorausgesetzt daß es die finanziellen Mittel meines Nach¬ lasses in Berücksichtigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Ver¬ ältnisse ohne Schwierigkeit erlauben, die Errichtung einer Franz Hofer=Bürgerstiftung in der Höhe von 10.000 K, deren Zinsen ährlich einem verarmten Steyrer Bürger aus dem Handelsstande zukommen sollen. Diese Stiftung könnte auch mit einem niederen Betrage errichtet und später nach Möglichkeit erhöht werden. Da die zur Erbin des gegenständlichen Nachlasses berufene erblasserische Witwe, Frau Leopoldine Hofer, die Widmung des Betrages von 10.000 K zur Errichtung einer Bürgerstiftung als gültige letztwillige Anordnung anerkannt hat und die Wid¬ mung alle Merkmale einer Stiftungsanordnung aufweist, hat die k. k. o.=ö. Statthalterei die obenbezeichnete Widmung mit der Entscheidung vom 8. April 1915, Z. 1356/XI, als eine annehm are Stiftung im Sinne des § 6446 a. b. G.=B. erklärt und die k. o.=ö. Finanzprokuratur die Ermächtigung zur Abgabe der Annahmeerklärung hinsichtlich dieses Stiftungslegates erteilt. Das Stiftungskapital per 8900 K (Achttausendneunhundert Kronen) wurde seitens der Erben, bezw. aus dem Nachlasse nach dem Franz Hofer bei der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr zur Einzahlung gebracht Hiefür wurde die 5½% ige öst. Kriegsanleihe, ddo. 1. No vember 1914 u. zw. 4 Stück S. D, Nr. 008.583, 8568, 8615 und 8616, à 2000 K, zusammen 8000 K, 1 Stück S. C, Nr. 119.707 1000 K, 1 Stück S. B, Nr. 11.986 200 K, zu ammen 9200 K, mit Koupons vom 1. Oktober 1915 erworben, dieselbe auf die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr, Ob.=Oest., namens der Franz Hoferschen Burgerstiftung vinkuliert und in der städtischen Depositenkasse hinterlegt. Der bei diesem Ankause wurde in dem Steyrer erübrigte Rest des Kapitals per .. 3 Sparkassebuch Nr fruchtbringend angelegt und dasselbe auf die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr, namens der Franz oferschen Bürgerstiftung mit dem Beisatze vinkuliert, daß ohne Benehmigung der k. k. o.=ö. Statthalterei als Stiftungsbehörde eine Behebung der Einlage oder eines Teilbetrages derselben nicht zulässig ist. Dieses Sparkassebuch erliegt im städtischen Kassaamte. Der Gemeinederat der Stadt Steyr hat sich in seiner Sitzung von * ur Annahme dieser Stiftung bereit er¬ klärt und sich zur sorgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungskapitales verpflichtet Wir unterfertigten Vertreter der Stadtgemeinde Steyr geloben und versprechen demnach für uns und unsere Nachfolger m Amte, für die getreue Erfüllung des oben bezeichneten stif erischen Willens und die geordnete Verwaltung dieser Stiftung, owie für die Erhaltung des Stiftungskapitales — solange die Bedeckung vorhanden ist — Sorge zu tragen und mit dem Stiftungsvermögen ohne Genehmigung der kompetenten Stiftungs¬ behörde keine Veränderung vorzunehmen. Urkund dessen wurde dieser Stiftsbrief in drei gleichlauten en Originalexemplaren und zwei Abschriften ausgefertigt on welchem je ein Originalexemplar der Stadtgemeinde Steyr er k. k. Statthalterei in Linz und der Verlaßabhandlungsbe¬ hörde (dem k. k. Bezirksgerichte in Steyr) und die beiden Ab¬ schriften der k. k. Statthalterei zu Evidenzzwecken zu übergeben sind. Der Bürgermeister Die Gemeinderäte: Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe: Die Stadtgemeinde Steyr st bereit, die Verwahrung und Verwaltung des Vermögens der Franz Hoferschen Stiftung für verarmte Steyrer Bürger aus dem Handelsstande zu übernehmen, den stifterischen Willen in Allem ind Jedem zu erfüllen, den Stiftsbrief zu entwerfen und diesen Entwurf zur Ueberprüfung, sowie den Stiftsbrief zur desinitiven Genehmigung der k. k. o.=ö. Statthalterei vorzulegen.“ Beschluß nach Antrag. — Z. 14.638 I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Franz Kirchberger 0. Sparkasse=Journalabschluß pro Jänner 1915. 11. Stadtkasse=Journalabschluß pro Februar 1915. Der Herr Referent bringt folgende Berichte der Stadt¬ buchhaltung zur Verlesung: Stadtbuchhaltung Steyr am 21. April 1915. Ausweis über die Einnahmen u Ausgaben der Stadtkasse Steyr im Monate Jänner 1915. 915 Differenz 1914 K K 1 K Einnahmen im Mo¬ 67 57.700 3 73.95 16.256 14 nate Jänner Hiezu Kassegebahrungsfond 63 77 10 97.604 75.708 21.895 aus dem Vorjahremit esamt =Einnahmen 63 — 5.639 3 149.665 30 155.30 im Monate Jänner lusgaben im Mo 66 8 34.088 44.298 58 110.210 nate Jänner Kasserest für den Mo — 64 1 45.091 85 5.366 39.728 iat Februar Der Stadtbuchhalter: Jandaurek p. m. Stadtbuchhaltung Steyr am 21. April 1915. Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse in Steyr im Monate Februar 1915 Differenz 914 1915 71 K 1 K 1 K Einnahmen im Mo¬ 5 0 8.933 21 138.489 nate Februar 29.556 * Hiezu Kasserest vom 21 39.728 85 Vormonate 64 5.366 45.094 Gesamt - Einnahmen 9 im Monat Februa# 43.856 30.794 5 174.651 06 Ausgaben im Monate 3 4.722 Februar 92 124.154 15 119.431 Kasserest für den Mo¬ 1 nat März 35.51 14 19.702 55.219 Seit Jahresbeginn bis Ende Februar betrugen 67 die Gesamteinahmer + 3 293 1 88.154 284.861 die Gesamtausgaben 81 +38.810 81 — 68.45 229.642 Der Stadtbuchhalter: Jandaurek m. p. Die Berichte der Stadtbuchhaltung werden zur Kenntnis zenommen. — Z. 16.017, 16.018.
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