2 I. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Prof. Erb. Die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung werden in der vertraulichen Sitzung erledigt. 3. Ansuchen des Handels=Gremiums der Stadt Steyr um die Bewilligung zur Führung des Stadt¬ wappens auf seinen Briefköpfen und Stampiglien. Sektionsantrag „Der löbliche Gemeinderat beschließe, dem Handelsgremium der Stadt Steyr die Führung des Stadtwappens auf dessen Briefköpfen und Stempeln zu gestatten. Beschluß nach Antrag. — Z. 15.278 4. Ansuchen des städt. Gefangenhausinspektors um Erhöhung der Verpflegsgebühren für die Polizei= und Schubhäftlinge. Der Herr Reserent bringt die gegenständliche Eingabe des prov. städt. Gefangenhausleiters Johann Hinterreitner zur Ver¬ lesung und weist darauf hin, daß auch der o.=ö. Landesausschuß vor kurzem die Verpflegsgebühren für die Besucher der o.ö. Na¬ uralverpflegsstationen auf Kriegsdauer erhöht hat. Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe: Die Verpflegskosten für die Polizei= und Schubhäftlinge werden den Verpflegskosten der oberösterreichischen Schubstationen gleichgestellt und zwar nur auf die Dauer des Krieges, beginnend mit 1. Mai 1915. Diese Verpflegskosten haben demuach zu betragen: Frühstück 15 7, Mittagessen 40 %, Abendessen 40 7 Beschluß nach Antrag 5. Bericht des Amtstierarztes betreffend Ma߬ nahmen zur Hintanhaltung von Preistreibereien und Vorsorge für die Approvisionierung der Stadt mit Schlachtvich Der Herr Referent bringt den Bericht zum Vortrage: An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr. In Anbetracht der Preistreiberei und schädlichen Vieh¬ ausfuhr aus dem Bezirke Steyr Stadt und Steyr Land erscheint die Sicherung des Konsumbedarfes der Stadt Steyr umsomehr geboten, als der Vorrat an Schlachtware in einigen Wochen in¬ folge ungewöhnlicher Frequenz durch auswärtige Händler sich erschöpfen dürfte. Als besondere Schädlinge wurden verschiedene Viehhändler durch das k. k. Gendarmeriepostenkommando in Losen tein der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezeichnet, welche durch mehrere Einkäufer das Vieh zusammenkaufen und durch außer¬ ordentliches Ueberbieten der Preise den Fleischhauern der Stadt Steyr den nötigen Vieheinkauf für den täglichen Fleischbedarf beinahe unmöglich machen. Gefertigter beantrage daher zu Vermeidung der sich mit jedem Tage verschärfenden Verhältnisse: 1. die Beschränkung des Viehmarktverkehre in Steyr in analoger Form wie es seitens der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr für den Viehmarkt in Arzberg angeordnet wurde, auch auf den Steyrer Wochenviehmarkt auszudehnen, nachdem seitens dieser Schlachtviehhändler auch auf Nutzrinder gegrissen wird, u. zw.: Ergänzung zur Viehmarkts Ordnung an Steyrer Wochenmarktstagen. Behufs möglich¬ ster Hintanhaltung von Preistreibereien und schädlicher Vieh¬ ausfuhr aus dem Bezirke, bezw. Lande wird verfügt: Für die einheimischen Bauern und Fleischhauer wird die Kaufs= und Verkaufszeit vom Beginne des Marktes bis 10½ Uhr vormittags; ür die Viehhändler der Bezirke Steyr Stadt und Steyr Land wird die Kaufszeit von 10½ bis 11¼ Uhr vormittags; für die Auswärtigen aber erst nach ½12 Uhr vormittags bestimmt. Vor ½12 Uhr vormittags ist Auswärtigen der Einkauf und auch der vorhergehende Handel verboten. Weiters wird angeordnet, daß von einem einzelnen Käufer nicht mehr als zwei Stück Vieh an¬ gekauft werden dürfen. Uebertretungen unterliegen der gesetz lichen Strafe. Diese Verfügung wäre am Eingange zum Vieh¬ markte in zwei Exemplaren anzuschlagen und deren Einhaltung durch ein Organ der Sicherheitswache zu überwachen 2. Den Konsumbedarf an Schlachtvieh in der Weise zu sichern daß die Stadtgemeinde=Vorstehung bei der k. k. Militärverwaltung Schritte unternimmt, daß als 10% militärische Schlachtviehrequisition auch die Approvisionierungs¬ inkäufe der Stadtgemeinde Steyr aufzufassen sind, daher Ver¬ käufe an diese Behörde von der weiteren militärischen Abgabe ntbinden. Nachdem ja über 30% der Stadtbevölkerung dem Kriegsdienstleistungsgesetze unterstellt sind, ist deren Fleischver¬ sorgung jener von Militärpersonen jedenfalls gleichwertig. Diese 0% militärische Viehabgabe ist, auf Grund eines von mir ge¬ ellten einstimmig angenommenen Antrages auf der im Februar 1915 in Steyr abgehaltenen allgemeinen Landwirteversammlung, in allen Gemeinden des Landbezirkes Steyr vorbereitet und be¬ reitgestellt und wäre entsprechend des Bedarfes einzuberufen. Falls edoch die Militärverwaltung bloß ein Drittel des Gesamtkonsum¬ edarses (pro Woche zirka 69 Rinder) als in die 10 % militäri che Viehabgabe gehörig bezeichnet, müßten neben dieser 3. Schlachtvieheinkäufe durch die Stadt gemeinde durchgeführt werden, u. zw. etwa in der Form, daß durch eine Einkaufskommission in den umliegen¬ den Gemeinden die entsprechende Zahl an Schlachtrindern in der Weise gesichert würde, daß durch eine seitens dieser Kommission geleisteten Angabe der Kauf rechtsgültig abgeschlossen, das be¬ treffende Stück durch Haarschnitt oder Hornbrand gekennzeichnet ind evident geführt würde. Der Fleischhauer würde auf Grunk einer von der Gemeinde=Vorstehung erhaltenen Anweisung die on der Gemeinde=Vorstehung geleistete Angabe daselbst erlegen ind den Kaufbetrag an den ihm bezeichneten Besitzer nach Ueber¬ nahme für das bezeichnete Rind abführen. Alfred Schopper m. p Amtstierarzt der l. f. Stadt Steyr Die I. Sektion stellt hiezu folgenden Antrag „Der Gemeinderat beschließe: Der Amtsbericht des städt. Tierarztes wird zustimmend zur Kenntnis genommen Der Gemeinderat erhebt die in diesem Berichte vorgeschla¬ genen Absätze 1, 2 und 3 zu seinen eigenen Anträgen. Das Amt wird beauftragt, unverzüglich die nötigen Schritte nkrafttreten dieser Anträge durchzuführen zum der Bürgermeister wird ermächtigt, die zur Durchführung dieset Beschlusses nötigen Geldmittel aus Gemeindemitteln zu ntnehmen Der Approvisionierungsausschuß wird mit der Zusammen¬ stellung und Ernennung der Einkaufskommission betraut. err GR. Wokral spricht sein Bedauern darüber aus, daß erst jetzt behördliche Maßnahmen in der Fleischfrage seitens der Regierung getroffen werden und empfiehlt die Annahme der Sektionsanträge err GR. Dantlgraber schließt sich den Ausführungen des GR. Wokral an Herrn Herr GR. Bachmayr verlangt eine strenge Durchführung er vorgeschlagenen Maßregeln. Im Schlußworte tritt der Herr Referent GR. Prof. Erk ochmals wärmstens für die Annahme des vorgetragenen Sel tionsantrages ein und betont dabei, daß die Beiseiteschiebung der virklichen Vertreter des Volkes im Reichsrate und im Landtage von den schlimmsten wirtschaftlichen Folgen begleitet werden. Die in der letzteren Zeit erlassenen Verordnungen, welche gewiß gut gemeint waren, haben leider öfter ihr Ziel verfehlt. Die vorliegenden Vorschläge der Sektion sollen einiger¬ maßen eine Besserung und eine Abhilfe sgegenüber dem steigenden Mangel an Vieh und den fortgesetzten Fleischpreiserhöhungen herbeiführen ssei daher die Annahme des Sektionsantrages dringend geboten Der Sektionsantrag wird darauf einstimmig zum Be¬ schlusse erhoben. — Z. 16.029 6. Eingabe um Abänderung des Beschlusses wegen Imbennung der Enge in Bismarckstraße Der Herr Referent teilt mit, daß von verschiedenen Seiten, o u. a. vom Vereine „Heimatschutz“ und seitens der Bewohner er Enge, an die Stadtgemeinde=Vorstehung Eingaben eingelangt sind, betreffend Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. März 1915, womit die Umbenennung der Enge in Bismarck¬ straße beschlossen worden ist. Antrag der l. Sektion: Der Beschluß des Gemeinderates in der Sitzung vom 27. März 1915, die Engegasse in Bismarckstraße umzubenennen, vird aufgehoben. 2. Die Bahnhofstraße hat skünftig den Namen Bismarck¬ zu führen traße derr GR. Dantlgraber fragt an, ob die ganze Bahnhof¬ traße oder nur das Stück von der Ennsbrücke bis zur Damberg¬ gasse in Bismarckstraße umbenannt werden soll, worauf ihm der Herr Referent erwidert, daß die ganze Bahnhofstraße den Namen Bismarckstraße führen soll Beschluß nach Antrag. — Z. 7. Wahl von zehn Mitgliedern in den Sparkassa¬ lusschuß Laut Zuschrift lder Direktion der Sparkasse in Steyr om 27. Februar 1915, Z. 631 B. ist die Funktions¬ auer der Mitglieder des Sparkasse=Ausschusses abgelaufen und wird die Stadtgemeindevorstehung eingeladen, gemäß § 36 der Sparkassestatuten aus der Gemeinde Steyr zehn Ausschußmit¬ lieder für die Funktionsdauer vom Jahre 1915 bis einschließ ich 1920 neu zu wählen. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, folgende zehn Vertreter der Stadt Steyr in den Ausschuß der Sparkasse in Steyr zu entsenden: Gschaider Julius, Bürgermeister: Fendt Paul, Vizebürger meister; Dantlgraber Gottlieb, Gemeinderat; Gründler Ferdi¬ nand, Gemeinderat; Haller Leopold, Gemeinderat, Hiller Josef andschuherzeuger: Huber Josef, Gemeinderat; Köstler Leopold, Kaufmann; Lang Franz, Hausbesitzer; Reitter Ferdinand, Kauf¬ nann; sämtliche in Steyr. err GR. Wokral fragt an, weshalb man nicht alle zehn Vertreter aus dem Gemeinderate entnehme. Er betont, daß er gegen die vier vorgeschlagenen, dem Gemeinderate nicht ange orenden Herren durchaus nichts einzuwenden habe. Er sei aber der Anschauung, daß nur Angehörige des Gemeinderates zur Mitgliedschaft im Sparkasse=Ausschusse berufen seien. Er verlange ies auch keineswegs vom Parteistandpunkte, da ja ohnedies ein Vertreter seiner Partei in Vorschlag gebracht sei. Er erlaube sich nur ganz prinzipiell darauf hinzuweisen, daß künftighin grund¬ äblich nur Mitglieder des Gemeinderates in den Ausschuß ge wählt werden sollen. derr GR. Prof. Erb erwidert, daß die vier vorgeschlagenen und dem Gemeinderate dermalen nicht angehörenden Herren
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