a) Dem „Ob.=öst. Landeswohltätigkeitsvereine zur Erhaltung der Idiotenanstalt Hartheim“ 100 K, der „Allgem. Arbeiter=Kranken= und Unterstützungskasse in Steyr“ 300 K, g) dem „Verein der Oberösterreicher in Wien“ 20 K 1) dem „Asylverein der Wiener Universität“ 10 K. Ferner teilt der Herr Referent mit, daß seitens des Ko¬ mitees für den Vertrieb der Bildersammlung „Unser Kaiser“ n Wien eine Zuschrift eingelangt sei, in welcher die Stadt semeinde zum Kaufe von Gemälden, Szenen und Episoden aus dem Leben unseres Monarchen darstellend, aufgefordert wird Der Reinertrag aus dem Vertriebe dieser Bilder wird für die Zwecke des Witwen= und Waisen=Hilfsfondes und des Roten Krenzes gewidmet. Die Sektion beantragt die Anschaffung je eines Bildes für die städt. Volks= und Bürgerschulen. Beschluß nach Antrag. — Z. 8913. Ein Ansuchen des „Katholischen Schulvereines für Ober¬ österreich“ um Gewährung einer Subvention zu den Erhaltungs¬ asten des katholischen Lehrerseminars in Linz wird über Antrag er Sektion mit Rücksicht darauf, daß diesem Vereine ohnehin bedeutende Geldmittel zur Verfügung stehen, abgewiesen. Z. 6942. II. Sektion. Sektionsobmann Herr GR. Josef Huber jun. 9. Ankauf eines Grundteiles zur Straßenregu¬ lierung in der Duckartstraße Der Herr Referent führt aus: Seitens der Emilie Krackerschen Erben wurde um die be¬ hördliche Bewilligung zur Herstellung eines neuen eisernen Drahtabschlußgitters an Stelle des alten schadhaften Gitterzaunes vor dem Hause Duckartstraße Nr. 5 angesucht Ueber dieses Ansuchen wurde am 3. März 1915 die kom¬ missionelle Lokalverhandlung abgehalten, bei welcher folgendes Protokoll ausgenommen wurde: Es wird beabsichtigt, den schon schadhaften Eisengitterzaun beim vorgenannten Hause abzutragen und an dessen Stelle einen Drahtgitterzaun auf Betonsockel herzustellen ieuen Da zwischen dem in Frage kommenden Besitz und dem Nachbarbesitze der Frau Baronin K. Imhof ein unschöner Winkel vorhanden ist, wird im Sinne des § 7 der Bauordnung für Steyr zur Beseitigung desselben, bezw. Verbesserung des be¬ stehenden Zustandes eine Regulierung in der Art vorzunehmen ein, daß die neue Baulinie nach der Linie A—B des Planes estgesetzt werde Der vom Vorgarten des Hauses Duckartstraße Nr. 5 ab¬ zutretene Flächenteil beträgt 17·2 m2 und wird in diesem Falle die Entschädigung im Einvernehmen mit dem Bauwerber mit 100 X festgesetzt und trägt die Stadtgemeinde die Kosten der grundbücherlichen Durchführung. Dagegen verpflichtet sich der Banwerber, längs seiner Grundgrenze straßenseits ein 1·50 m reites erhöhtes Trottoir mit 20 24 cm großen Granitrand¬ steinen samt zwei Scharen 7er Würfel als Rinnsal auf seine Kosten herstellen zu lassen. Das neue Trottoir ist zu bekiesen. Unter der vorstehend festgesetzten Vereinbarung ist gegen die Bewilligung der projektierten neuen Einfriedung technischer¬ seits nichts einzuwenden. Die Herren Vertreter der Stadtgemeinde befürworten, vor¬ behaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat, die Annahm er früher angeführten Vereinbarung und die Erteilung der Baubewilligung hiefür Vorgelesen, geschlossen und gefertigt Paul Fendt m. p. Adolf Watzl m. p. Bizebürgermeister. in Vertretung der Emilie Kracker¬ chen Erben. Viktor Ortler m. p Sektionsobmannstellvertreter. Kobler m. p. J. Peter m. p Schriftführer. Baurat. Sektionsantrag „Der löbl. Gemeinderat beschließe zur Durchführung der Regulierung der Duckartstraße den Ankauf eines Grundstreifens von 17·4 m2 zum Preise von 400 K aus dem Besitze der Emilie Krackerschen Erben und gebe zu den weiteren Bestimmungen des Kommissionsprotokolles seine Zustimmung.“ Z. 45.084/14. — Beschluß nach Antrag. 10. Grundtausch infolge Bestimmung der Baulinie in der Plumauergasse Zu diesem Punkte referiert Herr Sektionsobmannstellver treter Viktor Ortler; er führt aus: Die Firma Josef Huber und Komp. beabsichtigt die Er¬ bauung eines zweistöckigen Arbeiterwohnhauses in der Blumauer¬ gasse an Stelle des derzeit bestehenden ebenerdigen Kleinwohn¬ hauses Nr. 25 und auf der daneben befindlichen Gartenparzelle Nr. 380/1. Bei der am 3. März 1915 abgehaltenen kommissio¬ nellen Lokalverhandlung wurde folgendes Protokoll aufgenommen: Es besteht die Absicht, auf dem Grunde des bestehenden ebenerdigen Wohnhauses Blumauergasse Nr. 25, sowie dem an stoßenden Gartengrunde, G.=Parz. Nr. 380/1, ein größeres Wohn¬ aus für Arbeiterwohnungen zu errichten und wird zunächst die Bestimmung der Baulinie, sowie des einzuhaltenden Niveaus ür den projektierten Neubau nötig Da die bestehende Straßenbreite in dem anstoßenden, bis¬ her verbauten Teile der Blumauergasse 7·30 m beträgt, welche in Hinsicht auf den hier in Betracht kommenden Verkehr als insreichend angesehen werden kann, wird auch in diesem Teil die Straßenbreite mit 7·30 m festgesetzt und verläuft daher die Baulinie parallel zur gegenüberliegenden Grenzmauer der elek rischen Kraftzentrale der Oesterreichischen Waffenfabrik unter Einhaltung der vorher bestimmten Straßenbreite Hiebei wird die Abtretung einer kleinen Grundfläche aus der Gr.=Parz. Nr. 1327, össentliches Gut, im Ausmaße von 17·3 m2 erforderlich, welche um den Betrag von 10 K per in — vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates — unter der Bedingung an die Bauwerber käuflich überlassen werden ann, daß sich dieselben verpflichten, die Kosten der grundbücher¬ lichen Durchführung aus Eigenem zu tragen. Das Niveau hat ich dem bestehenden Straßenniveau anzupassen Hingegen treten die Bauwerber aus ihrer Gartenparzell 380/1 das ∆ D EF an die Stadtgemeinde ab und werden daher die Grundflächen gegenseitig zum gleichen Einheitspreise getauscht. Die Herren Gemeinderäte erklären sich mit den vorstehen den Vorschlägen unter der Bedingung einverstanden, daß das Eck gegen den Kalkofenberg zu derart abgeschrägt werde, daß von der Straßenflucht beiderseits je 1½ m vom Eckpunkte angenom¬ men werden. Vorgelesen, geschlossen und gefertigt: Josef Huber und Komp. m. p Fr. Kobler m. p Paul Fendt m. p. Vizebürgermeister. Schriftführer. Viktor Ortler m. p. Peter m. p Sektiontobmannstellvertreter Baurat. Sektionsantrag Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Unter den in diesem Protokolle angeführten Bedingungen werde der Grund¬ ustausch mit der Firma Josef Huber und Komp. genehmigt ind die augesuchte Baulinie bewilligt. Beschluß nach Antrag. — Z. 7659, 1. Ansuchen um Genehmigung des Parzellierungs¬ planes für die Baugründe in der Posthofstraße Der Herr Referent führt hiezu aus Herr k. k. Hoflieferant Rudolf Sommerhuber in Steyr hat die der Aktienbrauerei in Steyr gehörigen Grundstücke rechts und links der Posthofstraße angekauft und um die Genehmigung des Parzellierungsplanes dieser Grundstücke bei der Stadtge meindevorstehung angesucht. Bei der am 16. März 1915 ab gehaltenen kommissionellen Lokalverhandlung wurde folgendes zu rotokoll gegeben Herr Rudolf Sommerhuber, k. k. Hoflieferaut, hat für die von ihm erworbenen Gründe an der Posthofstraße einen zarzellierungsplan überreicht, welcher die Teilung dieser Gründe in einzelne Bauparzellen vorsieht, auf welchen freistehende, ein¬ stöckige Familienwohnhäuser erbaut und mit Gartenanlagen um geben werden sollen Es wird nun zunächst die Verhandlung darüber einge¬ leitet, auf welche Breite der durchziehende Straßenzug der Post¬ hofstraße zu erweitern sein wird und wie das zukünftige Niveau ieser Straße zu gestalten ist. Im Einvernehmen mit dem Parzellierungswerber wird die ganze Straßenbreite mit 8·50 m festgesetzt, so zwar, daß auf ie Straße 6 m, auf den linksseitigen Gehweg 1 m, auf den rechtsseitigen Gehweg 1·50 m entfallen. Bezüglich des einzuhaltenden Niveaus wird bestimmt, daß sich die erweiterte Posthofstraße dem bestehenden Straßenniveau, velches sehr günstig verläuft, anzupassen hat Was die künftige Baulinie anbelangt, so ist dieselbe längs des Grundes des Meisterateliers für Stahlschnitt durch die einerzeit erfolgte Bestimmung derselben längs der Gartengrenze ebenda bereits gegeben. Auch weiterhin verläuft sie bergseits mit der Weggrenze und wird die gegenüberliegende Baulinie durch die schon vorher festgesetzte Straßenbreite von 8·50 m sixiert und wurde dieselbe n dem beigebrachten Situationsplane in roter Farbe ein¬ gezeichne Die Vertreter der Stadtgemeinde Steyr befürworten — — die An¬ vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates nahme des vorgelegten Parzellierungsplanes unter Einhaltung der vorstehend angeführten Grundsätze, ferner unter der Bedin¬ jung, daß der für die Straßen= und Trottoirherstellung erfor¬ derliche Grund vom Parzellierungswerber kostenlos an die Stadt¬ semeinde Steyr abgetreten werde und geben weiters die Zu¬ timmung, daß zur Arrondierung des Grundes des Parzellie¬ rungswerbers die in dem Plane blau bezeichneten Grundflächen aus G.=P. 1251, Eigentum der Stadtgemeinde Steyr, an diesen zum vereinbarten Pauschalpreise von 300 K käuflich überlassen werden Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung für den in öffentliches Gut übergehenden Straßengrund übernimmt die Stadtgemeinde Steyr, während die Kosten für die Uebertragung 3
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