suchens (Einstellung des Wagenpauschales und Beistellung eines Wagens durch die Stadt-Gem. selbst) aus prinzipiellen Gründen nicht einzugehen. Beschluß nach Antrag. Zl.54 V.P. folgendes b.) Ferner liegt Ansuchen der Frau Barbara Großauer in Steyr vor. Schwester Die Gesuchstellerin ist die der im Jänner 1915 verstorbenen Witwe nach dem längstverstorbenen städt. Kanzlei-Adjunkt Kandidus Großauer und hat die am 14. Jänner 1899 geborene Tochter Eheleute der verstorbenen Großauer in vollständiger Verpflegung übernommen. Die Einschreiterin sucht nun um Anweisung der gesetzl. Waisenpension für das Kind Marie Großauer an. Nach dem bezl. Amtsberichte beträgt die gesetzl. Waisenpension für das Kind jährl. 400 K. Sektionsantrag: Der löbl. Gem.-R. geruhe der am 14. Janner 1899 geb. Tochter Marie Großauer der verstorbenen städt. Kanzleiadjunktenswitwe gleichen Namens die gesetzl. Waisenpension im Betrage von jährl. 400 K anzuweisen und der Einschreiterin Barbara Großauer diese solange zu behändigen, als sich das Kind in deren Verpflegung befindet. Beschluß nach Antrag. Zl. 67. V.P. c.) Frau Anna Bergmayr, Witwe nach dem am 8. Jänner 1915 verstorbenen Stadtpolier Josef
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