Ratsprotokoll vom 18. Februar 1915

Durch die Erkrankung des illegitimen Kindes der Schuldienerstochter kam die gef. Leitung welche vermutete, daß das Kind wie früher sich nur zeitweilig zum Besuche der Mutter im Schulhause aufhält, darauf, daß dasselbe im Schulhause untergebracht ist. Da dieses Kind auch an anderen InfektionsKrankheiten erkranken kann, so besteht dauernd die Gefahr einer zeitweiligen Schließung der Schule. Außerdem ist der Schuldienerin bei ihrem Dienstantritte vom seinerzeitigen Herrn Bürgermeister V. Stigler bedeutet worden, daß nur sie und ihre damals noch schulpflichtige Tochter im Schulhause wohnen dürfen. Die gefertigte Leitung ersucht um entsprechende Weisung. Der Herr Referent teilt mit, daß die seitens des städt. Polizei-Insp. geflogenen Erhebungen ergeben haben, daß tatsächlich außer der Schuldienerin Maria Schartner deren Töchter Anna 1889 geb., und Emilie 1894 geb., und das 1911 geborene Kind Ludwig der letzteren in der Schuldienerwohnung wohnen. Sektionsantrag: Der prov. Schuldienerin Maria Schartner wolle bedeutet werden, daß es ihr nur gestattet ist, ihre ältere Tochter bei sich wohnen zu lassen. Mare Schartner wolle weiters aufmerksam gemacht werden, dass sie alle Unzukömmlichkeiten zu unterlassen habe, widrigenfalls sie entlassen würde. Beschluß nach Antrag. f.) Der städt. Bauassistent Herr Franz May- -randl sucht um Beförderung in die X. Rangsklasse an.

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