im Einklange stehe und keine ausreichende Honorierung der heutigen Arbeitsleistung eines Bürgermeisters der Stadt Steyr bedeute Er erlaube sich aber darauf zu verweisen, daß die früheren Bürgermeister ihre Stelle als Ehrenstelle betrachtet haben und er glaube, daß auch der jetzige Herr Bürgermeister seine Stelle als Ehrenstelle für die Stadt führe. Es müsse gewiß anerkannt werden, daß der Bürgermeister viel zu leisten hat und daß er viele Zeit auf die Besorgung seiner Amtsgeschäfte verwenden nuß; trotzdem halte er aber den gegenwärtigen Zeitpunkt für die Erhöhung der Funktionsgebühr des Bürgermeisters nicht ge¬ eignet, zumal da die Stadtgemeinde heuer durch den Ausfall des Zuschusses aus dem Sparkassareingewinne ein Desizit von 35.000 K zu verzeichnen hat. In einigen Kreisen der Bevöll erung spreche man abfällig über die geplante Erhöhung der Funktionsgebühr des Bürgermeisters im gegenwärtigen Zeit¬ punkte. Er glaube, daß es besser sei, die Erledigung der Frage der Bürgermeisterfunktionsgebührerhöhung auf den Zeitpunkt zu verschieben, bis das neue Gemeindestatut sanktioniert sein wird; er schlage vor, erst dann zu dieser Frage Stellung zu nehmen Darauf ergreift Herr GR. Prof. Erb das Wort und führt us Die Debatte über diese Angelegenheit ist heute verfrüht insofern, als sie eigentlich erst in die nächste ordentliche Ge meinderatssitzung gehören würde; nun hat sich aber die Debatte chon beim Präliminar über diesen Gegenstand entwickelt Es ist eigentlich eine Schande für die Stadt Steyr, daß sie ihren Bürgermeister jetzt noch mit 1600 fl. entlohnt. Zu der Zeit, als diese Funktionsgebühr festgesetzt wurde, bedeutete dieser Betrag von 1600 fl. mehr als heute die präliminierte Funktions¬ gebühr von 6000 K. In früherer Zeit brauchte ein Bürger¬ meister für bedeutend weniger Vereine und Unterstützungen Zahlungen zu leisten. Bei Festlichkeiten, welche überdies viel seltener als jetzt stattfanden, konnte er kleinere Beiträge und Spenden leisten, als dies heute angeht. Zweifellos steht die ge plante Erhöhung immer noch nicht im richtgen Verhältnisse mit den erhöhten Auslagen des Bürgermeisters und der Ausdehnung und Vermehrung der ihm obliegenden Amtsgeschäfte. Andere Städte handeln in dieser Frage ganz anders. Die Stadt Linz z. B. habe die Funktionsgebühr des Bürgermeisters von 5000 K auf 10.000 K erhöht. Und wenn schon die „Steyrer Zeitung“ diese geplante Funktionsgebührerhöhung kritisiert, so diene zur Kenntnis, daf z. B. in Wien die Funktionsgebühr des Bürgermeisters 24.000 K, ie der Vizebürgermeister 12.000 K beträgt, daß auch die Stadt¬ räte entlohnt werden und diesen Gemeindefunktionären Auto¬ mobile zur Verfügung gestellt werden. Aber auch vom sozialdemokratischen Parteistandpunkte aus müsse man eine Erhöhung der Funktionsgebühr des Bürger¬ meisters nur gerecht und billig finden. Die sozialdemokratische Partei stehe auf dem Standpunkte, daß jeder Staatsbürger, auch ein Unbemittelter, alle öffentlichen Ehrenämter bekleiden solle können. Ob aber ein Unbemitelter als Bürgermeister in Steyr mit einem Jahresbezuge von 3200 K in der Jetztzeit leben kann, bezweifle er sehr. Der Gehalt des Bürgermeisters entspricht nicht einmal den Jahresbezügen eines Staatsbeamten der X. Rangsklasse; nach seiner Meinung sollte der Bürgermeister ls Chef einer politischen Bezirksbehörde den Gehalt eines Be¬ irkshauptmannes beziehen. Ueberhaupt dürfe man sich bei des Frage der Erhöhung der Funktionsgehühr des Bürgermeisters nicht von Neid oder böswilliger Parteigehässigkeit leiten lassen, ondern man müsse sich dabei auf einen ganz objektiven Stand¬ stellen punkt Im übrigen ersucht Herr GR. Prof. Erb zu bedenken, ja die Erhöhung der Funktionsgebühr nicht den jetzigen daß Bürgermeister ad personam, sondern dem „Bürgermeister der f. Stadt Steyr“ als solchem, ganz unbekümmert um die je¬ weilige Person desselben, bewilligt werden soll. Ueberdies macht ja die ganze Erhöhung der Funktions¬ gebühr des Bürgermeisters nur 2800 K aus, das sei ein Be¬ rag, der bei einem Budget von 1 Million Kronen wirklich kein Rolle spiele. Man bedenke, daß ein guter, tüchtiger und um¬ sichtiger Bürgermeister seiner Gemeinde um hunderttausende Kronen nützen kann Wenn man erklärt, die jetzige Zeit sei für die Funktions¬ gebührerhöhung nicht geeignet, man solle diese auf spätere Zeiten verschieben, so erlaube er sich die Frage, ob man den wirklich glaubt, daß die Zeiten werden besser werden. Mit der Sank¬ tion des neuen Gemeindestatutes habe die Erhöhung der Funk¬ tionsgebühr des Bürgermeisters gar nichts zu tun; diese sei eine Sache für sich. Die Sache liegt so: Ist die vor Jahrzehnten fest¬ gesetzte Funktionsgebühr des Steyrer Bürgermeisters im Betrag von jährlich 1600 Gulden auch heute noch ausreichend, gut, dann oll sie bei der gleichen Höhe wie bisher bleiben; entsprich sie aber den heutigen Verhältnissen nicht mehr, dann ist sie zu — Uebrigens weiß niemand, wann das neue Ge¬ erhöhen. meindestatut in Kraft treten wird; bis dorthin könne noch lange Zeit vergehen. Bei Punkt „Bezüge der städt. Hilfsbeamten“ betont Herr GR. Wokral, daß die städtischen Hilfsbeamten viel zu niedrig entlohnt seien und verlangt, daß für diese ehestens vor¬ gesorgt und ihr Gehalt aufgebessert werden mög zu Punkt „Pensionen und Gnadengaben“ äußert sich Herr BR. Wokral dahin, daß es sich nach seiner Meinung em¬ pfehlen dürfte, daß den städt. Angestellten in Hinkunft ein ge¬ visser Betrag von dem Gehalte zu einem zu schaffenden und mit Zuschüssen der Gemeinde zu versehender Pensionsfond bei¬ eite gelegt werde Bei Punkt „Drucksachen und Kanzlei=Requisiten“ gibt Herr R. Wokral seinem Wunsche Ausdruck, daß die Gemeinde atssitzungs=Protokolle rascher fertig gestellt und der Jahres bericht und Rechnungsabschluß rechtzeitig, d. i. innerhalb der rsten drei Monate des Jahres, dem Gemeinderate vorgeleg verden. Wenn der gedruckte Rechnungsabschluß erst im Novem¬ ber des nächsten Jahres — wie das letztemal — erscheint, so erliert die Sache an Wert und Interesse. Ferner weist Herr GR. Wokral darauf hin, daß es jut wäre, wenn dem Gemeinderate die Möglichkeit geboten würde, sich über einzelne wichtige Fragen, welche die Gemeinde¬ erwaltung betreffen, in einer entsprechenden Bibliothek Rat holen und informieren zu können. Es mögen literarische Werke velche die Kommunalverwaltung betreffen, angeschafft und so allmählich eine Büchersammlung angelegt werden Schließlich erklärt Herr GR Wokral, daß die bisher on der Stadtgemeinde=Vorstehung herausgegebenen Jahresbe¬ richte unzulänglich und zu knapp gefaßt seien, da sie eigentlich nichts auderes als Ziffern enthalten. Er sei der Anschauung, daß in dem Jahresberichte auch über die Tätigkeit des Gemeinde¬ rates im allgemeinen und über wichtige Angelegenheiten, welch en Gemeinderat während des Jahres beschäftigt haben, im be onderen, etwas enthalten sein solle. Die Stadtgemeinde Linz B. gebe einen Jahresbericht heraus, der sehr umfangreich ist. Er ersuche, daß der Jahresbericht in Hinkunft ausführlicher und imfangreicher werde als bisher Herr GR. Prof. Erb stimmt der Anschauung des Herrn GR. Wokral bezüglich der Anschaffung einer Gemeinderats¬ bücherei vollständig bei; wie oft möchte der Bürgermeister oder in Gemeinderat über Gemeindeverwaltungsfragen in Fachwerken tachlesen Auch mit dem Verlangen nach einer umfangreicheren Ausge taltung des Jahresberichtes habe Herr GR. Wokral vollständig echt. Die Bevölkerung erfahre tatsächlich eigentlich viel zu wenig ber die Tätigkeit des Gemeinderates. Der Jahresbericht ent¬ halte wirklich nicht viel mehr als bloße Ziffern; die Gemeinde¬ atssitzungs=Protokolle seien sehr kurz gefaßt. Eine Besserung sei hier insofern in der letzteren Zeit allerdings schon eingetreten ls Berichte über die Tätigkeit des Approvisionierungsausschusses on Zeit zu Zeit in den Lokalblättern veröffentlicht werden Auch er rege an, die Protokolle und Berichte über die verschie denen Sitzungen und Beratungen der einzelnen Kommissionen nd Sektionen des Gemeinderates während des Jahres zu sam¬ neln, zusammenzustellen und dann als Jahrestätigkeitsbericht des Gemeinderates herauszugeben Sicherheits=Auslagen: Bezüge der städt. Sicherheitswache 35000 K Uniformierungskosten der Sicherheitswache 3000 „ Bezüge der städtischen Reservewache 13400 Uniformierungskosten der Reservewache 800 „ Verschiedene polizeiliche Auslagen (Instandhaltung der Wachezimmer, Beheizung und Beleuchtung und 7500 Exekutivgebühren Kosten er polizeilichen Arrestanten und Schübling 5000 „ Erhaltungskosten der Naturalverpflegsstation 5400 „ an die Freiwillige Feuerwehr, Entlohnung Beitrag er beiden Turmwächter und Erhaltung der 6400 Telephone 27200 kosten der Straßenbeleuchtung — Summe . 105700 X Zu Punkt „Bezüge der stäbt. Sicherheitswache“ richtet Herr GR. Wokral an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, wie hoch der Stand der städtischen Sicherheitswache ist und wie iel von den Wachleuten kaserniert sind Der Herr Bürgermeister entgegnet, daß der Stand der Sicherheitswache 17 Mann beträgt, von denen 8 Mann ka¬ erniert sind; gegenwärtig zähle die städt. Sicherheitswache nur Mann, da 9 Wachleute zur Kriegsdienstleistung eingerückt seien. Zu Punkt „Kosten der Straßenbeleuchtung“ führt Herr GR. Wokral über die Beleuchtungsverhältnisse in Steyr Be¬ hwerde. In der Frühe, wo es sehr dunkel ist und so viele Leute zur Arbeit gehen müssen, läßt die Straßenbeleuchtung sehr viel zu wünschen übrig. Er erlaube sich — wie er dies ja auch be¬ eits im Vorjahre getan habe — anzuregen, daß eine Reihe on Gaslaternen neu zur Aufstellung gelangen. Ferner erkundigt sich Herr GR. Wokral um die Gas¬ vertragsangelegenheit, insbesondere um das Ablaufen des Gas ertrages und gibt seiner Anschauung dahin Ausdruck, daß es ür die Stadtgemeinde höchste Zeit sei, eine prinzipielle Ent¬ heidung in dieser Angelegenheit zu treffen Weiter bringt Herr GR. Wokral folgendes vor Wenn es schon in Steyr ein altes Uebel ist, daß die Straßen sehr mangelhaft beleuchtet sind, so steht es doch noch weit schlechter mit der seitens der Hauseigentümer zu besorgen en Beleuchtung der Vorhäuser, Hausgänge und Stiegen. In nanchen Häusern in Steyr werden Stiegen und Haus¬ jänge gar nicht beleuchtet, in vielen anderen aber nicht ent¬ prechend. 3
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