Ratsprotokoll vom 26. November 1914

4.) Schließlich liegt das Ansuchen des städt. Sanitätsunterbeamten Karl Menschik um Ernennung zum städt. Beamten der XI. Rangklasse und Einreihung in die II. Gehaltsstufe dieser Rangsklasse vor. Sektions-Antrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe, dem vorliegenden Ansuchen in Würdigung der geltend gemachten Gründe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1915 und unter der Voraussetzung Folge zu geben, daß für den dadurch entstehenden Mehraufwand die präliminarmäßige Deckung gefunden wird. Beschluß nach Sektionsantrag. Z. 288/V.P. Punkt II. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Über Antrag der Sektion wird beschlossen die nachstehenden Personen gemäß § 2 der Heimatsgesetz-Novelle vom 5./12. 1896, R.G.Bl. N. 222, in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufzunehmen: Bräuer Klara mit einer a. e. Tochter Z. 35184 Janz Johann mit Frau und 3 Kindern, Z. 35663 Springer Alois mit Frau und 5 Kindern Z. 37395 Steinmayr Johann mit Frau und 5 Kindern Z. 33793 Punkt III.) Ansuchen und Bürgerrechtsverleihung.

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