werber Hans Watzinger, der ein Zeugnis über die mit Auszeichnung zurückgelegte Reifeprüfung vorgelegt hat, deshalb außer Betracht kommt, weil er als Sohn mit einem städt. Angestellten in einm allzu nahen Verwandtschaftsverhältnisse steht. Beschluß nach Sektionsantrag. Z. 236 V.P. Punkt 2: Bestellung zweier Schreibkräfte. Aus dem vom Herrn Referenten zur Verlesung gebrachten Amtsberichte geht hervor, daß 5 Gesuche für die beiden ausgeschriebenen Schreiberstellen eingelangt sind. Sektionsantrag: Der löbl. G.R. wolle die beiden ausgeschriebenen Schreiberstellen den Bewerbern Franz Dworschak und Franz Kobler, die im Gegensatze zu den übrigen
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