die beiden städt. Kanzleioffilziale Alois Dunger und Walter Schuster um Zueru. Anweisung kennung der nach dem Ges, v. 17. September 1898, R.G.Bl. N° 172, nach 16 in der XI. Rangsklasse vollstreckten Dienstjahren gebührenden Dienstalterszulage jährlicher K 200.- über der ihnen bereits nach 15 in der XI. Rangsklasse vollstreckten Dienstjahren zuerkannten Dienstalterszulage à 200 K jährl. ab 1./12. 1913 an. In einem längeren Amtsbericht wird das Ansuchen unterstützt. Sektionsantrag: Der löbl. G.R. bewillige das Ansuchen aus den Gründen des Amtsberichtes. Beschluß nach Sektionsantrag. (Z. 262 V.P.) Punkt 4: Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband: a) Über Antrag der Sektion wird beschlossen,
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