c) Der städt. Kanzleigehilfe Johann Reng sucht unter Berufung auf den G.R.- Beschluß vom 22./5. 1914 - mit Rücksicht darauf, daß er am 4./10. d. J. acht Dienstjahre als Kanzleigehilfe zurückgelegt hat, um die Anstellung als städt. Unterbeamter an. In einem Amtsbeichte wird das Ansuchen befürwortet. Die Sektion glaubt, dem Ansuchen dermalen nicht stattgeben zu sollen, da dem Gesuchsteller erst im Juni d. J. die Bezüge ohnehin wesentlich erhöht worden sind, so daß eine neuerliche Vorrückung nach 4 Monaten verfrüht wäre. Sektionsantrag: Das vorliegende Ansuchen wolle dermalen abgewiesen werden, da die Bezüge des Gesuchstellers in der jüngsten Zeit ohnedies bedeutend erhöht wurden. Beschluß nach Sektionsantrag. Z. d) Unter Berufung auf einen Rekursentscheidung des o.ö. Landesausschusses führen
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