Z. 212/Bh. am 11. August 1914. Stadtbuchhaltung Steyr Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Steyr im Monate Inui 1914. Differenz 913 914 K 1 K 1 K Einnahmen im Mo¬ 79 13.668 16 22.503 95 6.171 tate Juni Hiezu Kasserest vom 74 18.936 78 04 74.665 93.601 Vormonat Gesamt = Einnahmen 132.605 (53 20 97.168 74 29.773 im Juni Ausgaben im Mo¬ 79 346 50.128 21 42 49.781 nate Juni * * Kasserest für den Mo¬ 9 32.952 17.039 32 79.992 1 nat Juli Seit Jahresbeginn bis Ende Juni be¬ rugen 11 13 87.714 527.023 439.309 54 die Gesamteinnahmen 23 54.762 09 die Gesamtausgaben 392.26 47.031 14 Der Stadtbuchhalter: Jandaurek Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 27.861. 8. Eingabe von Mietparteien im Arbeiterwohn¬ hauseum Zinsnachlaß. Der Herr Referent führt aus: Seitens mehrerer im Arbeiterwohnhause wohnhaften Frauen, derenMänner anläßlich der allgemeinen Mobilisierung zun Waffendienste einberufen worden sind, ist eine Eingabe einge in welcher um Zinsnachlaß angesucht wird, da es den langt, Gesuchstellerinnen mit Rücksicht auf die Kinderzahl und die Un¬ möglichkeit, einem Verdienste nachzugehen, unmöglich sei, den in der bisherigen Höhe weiter zu bestreiten. Zins — Die gepflogenen Erhebungen haben nun ergeben, daß von einem einzigen Falle abgesehen — die staatlichen Zinsbei¬ höher sind, als die zu leistenden Mietzinse. träge Mit Rücksicht darauf stellt die Sektion folgenden Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle der Partei Baumann für die Zeit der Einberufung ihres Mannes den Zins von 22 K auf 11 K 40 h herabsetzen, die anderen Ansuchen aber mit Rücksicht darauf, daß die anderen Parteien an staatlichen Woh¬ nungsbeiträgen mehr bekommen, als der Zins ausmacht, ab¬ weisen. Beschluß nach Sektionsantrag. —Z. 27.069. 9. Subventionsansuchen Das Ansuchen des „Vereines der Hebammen in Ober¬ a) österreich in Linz“ um Gewährung einer außerordentlichen Sub¬ vention für Reiseunterstützungen an Mitglieder anläßlich des im September d. J. in Wien stattfindenden 3. Internationalen Hebammen=Kongresses wird über Antrag der Sektion mangels vorhandener Mittel abgewiesen. — Z. 27.650 b) Der „Verein zur Pflege kranker Studierender in Wien“ sucht um eine Spende für einen zu gründenden „Lussiner Ju¬ biläumskurfond“ zwecks unentgeltlicher Versorgung der im Kaiser Franz Josef=Kurhaus in Lussinpikolo=Cigale untergebrachten Vereinsmitglieder an leber Antrag der Sektion wird beschlossen, das An¬ suchen mangels vorhandener Mittel abzuweisen— Z. 25.407. c) In einer Zuschrift des Stadtmagistrates der Landes¬ hauptstadt Sarajevo wird um einen Beitrag für den anläßlich des Krieges ins Leben gerufenen „Bosn.=Herz. Landesverein fü Hilfeleistung und freiwilligen Sanitätsdienst im Kriege und bei Notständen im Frieden“ angesucht. Die Sektion beantragt einen einmaligen Beitrag von — zu bewilligen K 40 Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 27.689. d) Es liegt das Ansuchen des Herrn Fachlehrers Alois Lebeda um Suhventionierung von durch ihn veranstalteten Steyrer Bilder=Ausstellungen“ vor Der Herr Referent führt hiezu aus: Bekanntlich hat der Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 3. April d. J. dem Herrn Fachlehrer Alois Lebeda ine einmalige Subvention von 200 K für den Fall bewilligt, wenn eine derartige Bilder=Ausstellung in Salzburg und Inns¬ bruck während der Sommerferien 1914 veranstaltet wird, In einer ausführlichen Eingabe berichtet nun Herr Fach¬ lehrer Lebeda über den Erfolg seiner in Wels, Linz, Graz und Innsbruck veranstalteten Ausstellungen und weist unter Anschluf von Zeitungsrezensionen auf seine Tätigkeit im Interesse der Stadt in Bezug auf Fremdenverkehr hin. Gleichzeitig führt Herr Fachlehrer Lebeda in dieser Zuschrift aus, daß er im Zeitpunk eines Subventionsansuchens vom März d. J. noch keinen rich¬ igen Einblick und noch nicht die nötige Praxis und Erfahrung in Ausstellungssachen gehabt habe. Auf Grund von konkreten Ziffern und Belegen weist Herr Fachlehrer Lebeda nun nach, daß die bewilligte Subention von 200 K kaum für Fahrt= und Aufenthaltskosten reichte, geschweige enn für eigentliche Ausstellungsauslagen. Deshalb stellt Herr Fachlehrer Lebeda in dieser Eingabe in den Gemeinderat folgendes Ersuchen: 1. für die Grazer Aus¬ tellung eine Subvention von 150 K zu gewähren; 2. die Sub¬ ventionen für die Salzburger und Innsbrucker Ausstellungen um je 80 K zu erhöhen; 3. die Quartiergeldauslagen für die Aushilfe im Betrage von K 101·50 aus Gemeindemitteln zu decken Herr G.=R. Professor Erb weist darauf hin, daß die Ausstellung in Graz statt der Salzburger Ausstellung stattgefunden at; ey wolle dies nur besonders betonen und hervorheben, um inem möglicherweise auftauchenden Mißverständnisse vorzubeugen Dadurch, daß der Herr Gesuchsteller die Ausstellungen in Inns¬ bruck und in Graz (statt in Salzburg!) abgehalten hat, ist nur die im Gemeinderats=Beschlusse von 3. April d. J. gestellte Bedingung als erfüllt anzusehen. Mit Rücksicht darauf, daß im Gemeinderats=Beschlusse von 3. April 1914 ausdrücklich nur eine einmalige Subvention von K 200.— bewilligt worden ist, beantragt der Herr Referent namens der Sektion die Abweisung des vorliegenden neuerlichen Subventionsansuchens des Herrn Fachlehrers Lebeda auf Grund des Gemeinderats=Beschlusses vom 3. April 1914 Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 25.834 II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Jose Huber jun. 10. Beschlußfassung betr. Wasserversorgung der endarmeriekaserne in Steyr. Der Herr Referent erinnert daran, daß in der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Jänner d. J. die Einleitung der Wasser¬ leitung in das Haus, Grünmarkt Nr. 27 (Gendarmeriekaserne unter der Bedienuing bewilligt worden ist, daß das k. k. Landes gendarmeriekommando in Linz als Mieter zu den Leitungs= und Einrichtungskosten in Grünmarkt Nr. 27 einen einmaligen Bei¬ trag von ½ der Gesamtkosten leistet In einer Zuschrift vom 27. Juli d. J. gibt das k. k Landesgendarmeriekommando in Linz bekannt, daß es auf den erlangten Leitungs= und Einrichtungskostenbeitrag unmöglich ingehen kann Die Sektion stellt folgenden Antrag „Der löbl. Gemeinderat beschließe, in entgegenkommender Landes=Gendarmeriekommandos dem Ansuchen des k. k. Weise Leistung des verlangten Drittels Nr. 8 zu entsprechen und auf die für die Einleitung des Wassers er Beitragskosten (K 150.—) n die Gendarmeriekaserne am Grünmarkte zu verzichten. Z. 26.209 Beschluß nach Sektionsantrag. — 11. Beschlußfassung wegen Reparatur der sog. kleinen Fallenbrücke und des dazu gehörenden Ablasses. Der Herr Referent führt aus, daß sich die sog. kleine Fallenbrücke in einem sehr baufälligen Zustande befinde und daß ine Neuherstellung der Brücke dringend nötig sei; die Kosten wären aus der Post „außerordentliche Bauführungen“ zu decken; diese Bauführung sei sehr dringend und soll noch heuer zur Aus¬ ührung gelangen Ueber Antrag der Sektion wird einstimmig beschlossen, daß die baufällig gewordene kleine Fallenbrücke neu, u. zw. in Betonkonstruktion zur Ausführung gebracht und mit der Aus¬ chreibung und Vergebung dieser Arbeit die III. Sektion betraut verde. Z. 12.439 — 12. Antrag des Herrn G.=R. Aigner betr. An¬ ringung von Orientierungstafeln in den Hauptverkehrs¬ straßen der Stadt Der Herr Referent führt aus: Wie erinnerlich, hat Herr G.=R. Franz Aigner in der Gemeinderats=Sitzung vom 26. Juni d. J. einen Antrag folgen¬ den Wortlautes gestellt: Mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung, sowie au ie außerordentliche Zunahme der Bevölkerung in Stadt Steyr, vodurch auch der Verkehr von fremden Automobilen bedeutend unimmt, welche aber beim Besuche der Stadt in die unange¬ lehme Lage versetzt sind, bei der Aus= und Einfahrt in dieselbe ich nicht orientieren zu können, was von Seite dieser fremden Automobile sehr stark kritisiert wird, und da auch der Wunsch der Bevölkerung wiederholt zum Ausdrucke kommt, diesem Uebel¬ tande abzuhelfen, erlaubt sich der Gefertigte den Antrag zu tellen, es mögen doch wenigstens an den Hauptverkehrsstraßen Orientierungstafeln angebracht werden. Steyr, am 22. Juni 1914. Franz Aigner. Dieser Antrag wurde in der Juni=Sitzung der III. Sektion zur weiteren Behandlung zugewiesen Die III. Sektion stellt nun folgenden Antrag: Die III. Sektion wird beauftragt, eventuell im Vereine mit kompetenten Körperschaften (Oberösterr. Automobilklub) durch Unbringung von Orientierungstafeln und Zeichen an geeigneten Stellen den Verkehr von Automobilen durch das Stadtgebief zu erleichtern Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 22.526. 3
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