Ratsprotokoll vom 10. Juli 1914

Mit Rücksicht auf den dermaligen niederen Stand der Staats. papiere würde er sich mit einer Anzahlung von K 17.365·70, das ist einem Drittel der Kaufsumme von K 52.097·10, be¬ nügen und den Rest bis zu 4 Jahre lang gegen eine 4%ige Verzinsung liegen lassen. Die Kosten des an der neuen Grundgrenze zwischen Schlachthaus und Englhofgrund zu errichtenden Zaunes werden zu gleichen Teilen von der Stadtgemeinde und Herrn Reder getragen, desgleichen die Erhaltungs= bezw. Neuherstellungskosten, welche zu gleichen Teilen die Stadtgemeinde und der jeweilige Besitzer des Englhofes zu tragen haben. Etwa von Herrn Reder benötigte, auf dem verkauften Grunde stehende Bäume würde er per Stück zum Preise von 50 K ablösen. Der Grund ist der Gemeinde lasten= und schuldenfrei zu übergeben. Sämtliche Zahlen sind vorbehaltlich der Richtigkei der Grundflächenberechnung eingesetzt. Mit Rücksicht darauf, daß dieser an der Bahn gelegene Grund der einzige zur Erbauung eines Schlachthauses geeignet ist, schlage ich vor, auf dieses Anbot einzugehen, die Anzahlung sowie die spätere Zahlung aus dem Spitalsky=Fonde zu leisten und die Verzinsung der liegenbleibenden K 34.731·40 aus den abgereiften Zinsen dieses Fondes zu bestreiten. Steyr, am 4. Juli 1914 Julius Gschaider, Bürgermeister. leber den Wert eines modernen Schlachthauses brauch wohl nicht mehr gesprochen zu werden. Es sind in dieser Hin¬ sicht schon mehrere Vorarbeiten gemacht worden, indem von inigen Fleischhauern eigene Kühlanlagen eingerichtet wurden doch stellten sich die Kosten infolge der Kleinheit des Betriebes als zu hohe heraus. Eine große Kühlanlage, wie sie für das eue Schlachthaus gedacht ist, wird erst den Fleischhauern zu statten kommen und ihnen die Möglichkeit geben, günstige Kaufs onjunkturen auszunützen. Die Viehzufuhr ist bei dem in Aus¬ icht genommenen Platze leicht zu bewerkstelligen, da der An¬ chluß an die Staatsbahn gewiß bewilligt werden wird Die Sektion stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat nehme den Bericht des Herrn Bürgermeisters über die Verhandlungen, deren Ergebnis das Anbot des Herrn Karl Reder wegen Verkauf eines Grundes für das städtische Schlachthaus ist, mit Befriedigung zur Kenntnis und beschließe, auf den Kauf des bezeichneten Grundes unter den im Berichte niedergelegten Bedingungen einzugehen. Mit der Verkaufsdurchführung wird der Herr Bürgermeister betraut.“ — Z. 25.838 Einstimmig angenommen. 10. Ankauf von Grund aus den Schlüsselhofgründen. Der Herr Referent führt aus: Da die städtische Schottergrube wegen des Waffenfabriks¬ aufgelassen wurde, mußte eine neue geschaffen werden baues und die darüber gepflogenen Verhandlungen führten zum An¬ kauf der sogenannten „Fuchslucke". Leider erwies sich diese Schottergrube als nicht geeignet Auch die Schottergrube in der Neuschönau mußte durch den Widerstand, den die Anrainer der Errichtung leisteten, auf¬ gegeben werden. In den Schlüsselhofgründen nun befinden sich reichliche Schotterablagerungen, welche für die Errichtung der tädtischen Schotterbrechanlage sehr geeignet sind, da auch neben¬ ei noch Kalksteine und Sand gewonnen werden kann. Der Herr Bürgermeister hat der Sektion folgenden Be¬ richt übergeben: Bericht über den Ankauf von Teilen der im Besitze der Bürgerlichen Aktienbrauerei Steyr befindlichen Schlüsselhofgründe zu Schotter¬ gewinnungszwecken. Frühere Versuche, einen Ersatz für die an die Oesterr Waffenfabriks-Gesellschaft abgetretene Schottergrube zu finden, scheiterten an dem Widerstande, der von verschiedenen Faktoren geleistet wurde Die 111. Sektion hat fortlaufend Erhebungen über diesen Gegenstand gepflogen und ist zu dem Entschlusse gelangt, die Schottergewinnungsanlage auf den nordöstlich der Rennbahn gelegenen Brauereigründen einzurichten. Der hiezu in Aussicht genommene Grund besteht teils aus einer großen, beim Hoch¬ wasser 1899 entstandenen Schotterbank, teils aus höher gelegenem Wiesengrunde. Da die Frage als eine dringende zu bezeichnen ist, schlage ch vor, die III. Sektion zum Ankaufe von Gründen bis zum Betrage von 10.000 K zu ermächtigen und sie mit der Ein¬ richtung der Schotterbrechanlage zu betrauen. Die Kosten dieser Einrichtung wären aus Präliminarpost XVI/a zu bestreiten Steyr, am 18. Juni 1914. Gschaider, Bürgermeister. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe die Erwerbung des an¬ gebotenen Teiles der Schlüsselhofgründe im Ausmaße von 8 Joch, 1400 Quadratklaftern zum Preise von 17.000 K, wovon 3 14.000 K aus der Präliminarpost XV/1 (Ankauf einer Schotter¬ grube), 3000 K aus dem Reservefonde genommen werden. Die Hälfte des Kausschillings ist 8 Tage nach Kaufabschluß, die andere Hälfte nach grundbücherlicher Durchführung fällig. Der Bürgermeister wird mit der Kaufsdurchführung betraut. Die II. Sektion erhält den Auftrag, tunlichst rasch die Aufstellung nd Inbetriebsetzung der Schotterbrechanlage zu veranlassen.“ err G.=R. Ortler beantragt— um sich vor einer Wiederholung des Falles in der Neuschönau zu sichern — daß man den Sektionsantrag dahin ergänzen sollte, daß der Ankauf nur dann stattfinden solle, wenn keine Behörde und keine An¬ rainer gegen die Schotterbrechanlage etwas einzuwenden haben. err G.=R. Mitter hegt Bedenken, ob die Straßenwalze ür die Schlüsselhofgasse nicht zu schwer sei Der Herr Bürgermeister erwidert darauf, daß die Walze schon öfters über die Schlüsselhofgasse gefahren sei. Beim Gasthause Stollreiter sei allerdings eine derart enge Stelle, daß die Walze nicht durchkommen kann; man könne diese Stelle ganz meiden, wenn sofort zur Rennbahn hinunter gefahren wird Herr G.=R. Wokral dringt darauf, daß der in Aussich genommene Grund angekauft werde; da der Grund ringsun an unverbautes Land grenzt, wird niemand einen Einspruch er¬ heben. Er könne natürlich nicht beurteilen, wie sich der Preis um wirklichen Werte des Grundes verhält; der Preis von 17.000 K scheine ihm aber etwas hoch zu sein. err G.=R. Dr. Harant vertritt die Ansicht, daß die Gemeinde gewiß allen Grund hat, sich diesen Schotterplatz zu chern. Was die Bedenken des Herrn G.=R. Ortler betreffe, so hat der Herr Bürgermeister gewiß mit der Aktienbrauerei darüber eingehend und klar verhandelt. Um übrigens dem Vorschlag es Herrn G.=R. Ortler Rechnung zu tragen, könne ja der Herr Bürgermeister ersucht werden, daß in dem mit der Aktienbrauerei bzuschließenden Vertrag eine Klausel ausgenommen werde, daß er Vertrag nur dann gültig sein solle, wenn gegen die Schotter¬ rechanlage keine Einwendungen erhoben werden. Der Herr Bürgermeister erwidert hierauf, daß die Lage der Gründe eine solche sei, daß jeder Einwand ausge¬ chlossen ist. Zur Aeußerung des Herrn G.=R. Wokral bezüglich des kauspreises gibt Herr G.=R. Kirchberger bekannt, daß die lktienbrauerei ursprünglich viel mehr für den Grund haben wollte und daß es nur den Bemühungen des Herrn Bürger¬ meisters zu verdanken ist, den Grund zu einem solchen ange messenen Preis zu erhalten. Herr G.=R. Prof. Erb spricht sich entschieden gegen den Zusatzantrag des Herrn G.=R. Ortler und gegen die Ausführungen es Herrn G.=R. Dr. Harant aus. Derartige Klauseln seien sehr gefährlich; durch derartige Zusätze würden erst die Leute aufge¬ eizt, Einwendungen und Ansprüche zu erheber Er bitte den Herrn G.=R. Ortler, von seinem Antrage Abstand zu nehmen. Uebrigens sei dies der letzte Schotterplatz velcher der Gemeinde zur Verfügung steht, und wenn auch der so müßte das teure Schottermaterial ge¬ noch verloren ginge, kauft werden. Herr G.=R. Dr. Harant erklärt, daß er mißverstanden wvorden sei und sich im übrigen den Ausführungen des Herrn G.=R. Prof. Erb anschließe. Auch Herr G.=R. Ortler zieht seinen Antrag zurück. Der Sektionsantrag wird hierauf einstimmig angenommen. Z. 22.030 IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Langoth. 11. Ansuchen um Ueberlassung eines Lehrzimmers zu Privatschulzwecken. Dieser Punkt wird abgesetzt, da das Ansuchen zurückge¬ worden ist. zogen 12. Armenlernmittelbeschaffung pro 1914/15. Der Herr Referent bringt den bezüglichen Amtsbericht zur Verlesung, aus dem hervorgeht, daß für Armenlehrbücher und Armenlernmittel an den hiesigen Schulen für das Schul¬ ahr 1914/15 ein Betrag von K 2479·90 angesprochen wird. Zur Deckung dieses Armenlernmittelbedarfes steht laut Amts¬ erichtes ein Betrag von K 1928·56 aus mehreren Schul¬ stiftungen zur Verfügung. Mithin ergibt sich ein Abgang von K 551·34. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die be¬ anspruchten Erfordernisse werden bewilligt. Der Abgang wird ius Präliminarpost VIII 4/e gedeckt.“ Beschluß nach Sektionsantrag. —Z. 23.571.

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