2 einer Ersitzung in Anerkennung der der Stadtgemeinde Steyr zustehenden Rechte einen jährlichen Anerkennungszins von 2 K an die Stadtkassa zu entrichten Die Einverleibung der Löschung der Servitut haben die Ehegatten Sommerhuber auf eigene Kosten zu erwirken.“ Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 17.348/99. Beschlußfassung über die Verwendung des Spi¬ talsky=Fondes Der Herr Referent führt aus: Es wird den Herren noch erinnerlich sein, daß schon seiner¬ zeit im Jahre 1912 über eine eventuelle Verwendung des Spi talsky =Fondes im Kreise unserer Vertretung gesprochen wurde. Bekanntlich war der Spitalsky=Fonds ursprünglich zur Regulie rung der Pfarrgasse bestimmt. Eine solche Regulierung der Pfarrgasse ist aber auf Grund der gepflogenen Erhebungen und Verhandlungen aus bautechnischen und finanziellen Gründen unmöglich. Da sich durch die Fertigstellung des Neubaues der Gummifabrik der Schwerfuhrwerksverkehr durch die Pfarrgasse ganz aufgehört hat, erscheint eine Regulierung der Psarrgasse auch nicht mehr notwendig. Ueberdies hat gegen eine derartige Rtegulierung die Zentralkommission für Denkmalpflege ihr Vet eingelegt, mit dem Bedeuten, daß eine bauliche Veränderung das Stadtbild arg stören würde Im Hinblicke auf diese Erwägungen hat die Sektion ihren Standpunkt folgendermaßen präzisiert Sektionsbericht Unter Hinweis auf den Sektionsbericht vom 27. November kennzeichnet die Sektion ihren Standpunkt in folgenden 1912 Ausführungen: Aus dem Kommissionsprotokolle vom 18. Februar 1913, insbesondere aus dem daselbst niedergelegten Gutachten der zu¬ jezogenen Mitglieder der k. k. Zentralkommission für Denkmal¬ pflege ergibt sich, daß die Regelung der Pfarrgasse überhaupt und insbesondere mit dem zur Verfügung stehenden Betrage per 180.000 K als unmöglich bezeichnet werden muß. Da nach § 709 a. b. G.=B. ein einer Erbeseinsetzung beigefügter Auf¬ trag als eine auflösende Bedingung anzusehen ist, nach § 698 a. b. G.=B. eine auflösende unmögliche Bedingung aber als nicht beigesetzt zu betrachten ist, so ergibt sich, daß mit Rücksicht auf das vorliegende Testament von einer Verpflichtung der Stadtgemeinde, den verfügbaren Betrag nur zur Regulierung der Pfarrgasse zu verwenden, nicht gesprochen werden kann. Die Stadtgemeinde wäre daher in ihrem Verfügungsrechte über diesen Betrag in keiner Weise behindert, um so weniger, als auch das k. k. Aerar laut Note der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 14. Juli 1913 erklärt, aus dem Titel des Kaduzitäts¬ rechtes keinen Anspruch auf den Nachlaß zu erheben, falls der verfügbare Betrag nicht zu Zwecken der Regulierung der Pfarr¬ asse verwendet würde. Da Herr Direktor Spitalsky in zweiter Linie aber ohnedies die Verwendung des Kapitales für die Er¬ bauung eines Schlachthauses ins Auge gefaßt hat, die Erbauung eines solchen sich als notwendig und unausschiebbar erweist, so stellt die Sektion den Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle die Verwendung des im Testamente des verstorbenen Direktors Spitalsky gewidmeten Betrages per 200.000 K in dem verfügbaren Reste zur Er auung eines Schlachthauses beschließen. Beschluß einstimmig nach Sektionsantrag. — Z. 19.407/13 I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Kirchberger. Franz 5. Subventionsansuchen. Es liegt das Ansuchen der Bezirks=Krankenkasse Steyr ) um eine Subvention für deren außerordentlichen Unterstützungs¬ onds vor: Ueber Sektionsantrag wird beschlossen, der Bezirks¬ Krankenkasse Steyr die bisherige Subvention per 100 K wieder zu bewilligen. — Z. 21.805. b) Die „Sektion Steyr des österr. Kaninchenzucht=Vereines“ sucht um Subventionierung der im August 1914 in Steyr ab¬ zuhaltenden Kaninchenausstellung an Im Sinne des Sektionsantrages wird beschlossen, außerordentliche Subvention für Ausstellungszwecke per eine Z. 22.012. 20 K zu bewilligen. — ) In einer Zuschrift des „Deutschen Schulvereines“ wird das baldige Erscheinen des Jahrganges 1915 des „Jahrbüchleins ür die deutsche Jugend“ angekündigt und dieses „Jahrbüchlein“ bestens empfohlen Ueber Antrag der Sektion wird der Beschluß gefaßt von diesem Jahrbuche — wie im Vorjahre — 300 Exemplare zu beschaffen und an arme und würdige Schüler als Weihnachts¬ — Z. 22.057. gabe verteilen zu lassen. d) Es liegt eine Zuschrift der Ortsgruppe Steyr des Vereines „Deutsche Schule“ vor, womit die Stadtgemeinde Steyr eingeladen wird, dem Vereine „Deutsche Schule“ als Mitglied der Ortsgruppe Steyr beizutreten. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Dieses Ansuchen sei der Präliminarkommission zur Ent¬ scheidung vorzulegen. Dieser Vorgang habe in Hinkunft bei allen neu einlangenden Gesuchen, bei welchen es sich um eine Mitgliedschaft, mithin um eine laufende und längerwährende lluslage handelt, eingehalten zu werden Beschluß nach Sektionsantrag. —Z. 17.143. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Huber jun. Josef 6. Ansuchen der Freiwilligen Feuerwehr in Stehr um Erweiterung des Depots II in der Sierninger¬ straße Der Herr Referent teilt mit, daß die Freiwillige Feuer¬ wehr Steyr um eine Erweiterung des Depots II angesucht hat. Die Sektion sei der Ansicht, daß durch diese bauliche Aenderung die Schlagfähigkeit der Wehr erhöht wird, da der aufgebaute Stock Platz genug bieten wird, um Chargenlehrkurse abzuhalten n welchem die Feuerwehrleute auch theoretisch geschult werden Die Erhöhung des Depots wird der Sierningerstraße nur zum Vorteil gereichen Die Sektion stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat beschließe die Vergrößerung des Feuerwehrdepots 11 durch Hebung des Plafondes im ebenerdigen Lokal und Aufbau eines Stockes mit der Deckung aus Präli¬ minar=Post XVI „Außerordentliche Bauausführungen“ im Be¬ Betrage von 6500 K. Die Durchführung dieses Baues wird der II. Sektion übertragen. Herr G.=R. Hofer unterstützt den Sektionsantrag auf das wärmste. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 19.270, 7. Ansuchen des Rudervereines „Germanen“ um Verkauf der städtischen Grundparzelle 1197 zur Er¬ bauung eines Bootshauses Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, da in dieser Angelegenheit noch weitere Erhebungen gepflogen werden müssen. Ansuchen des öffentlichen Mädchen=Lyzeums um 8. leberlassung eines Saales in der Industriehalle zu Schulzwecken. Der Herr Referent bemerkt, das die bisherigen Lehr¬ zimmer des Mädchen=Lyzeums unzulänglich seien und eine Ueber assung eines weiteren Raumes sowoh aus sanitären, als auch aus Gründen zur Förderung des Unterrichtes zu empfehlen sei. Die Sektion stellt den Antrag: „Der löbliche Gemeinderat beschließe die Ueberlassung eines weiteren Raumes der Industriehalle für Schulzwecke an das Nädchen=Lyzeum und gestatte die Anbringung der erbetenen zwei Wände, welche aufklappbar, beziehungsweise wegnehmbar nzubauen sind. Es wird zugleich bemerkt, daß auch dieses Lokal nur aushilfsweise zu obigem Zwecke dem Vereine überlassen verden kann, und daß es dem Gemeinderate im erforderlicher Falle ohne Erwachsen von Kosten in der ursprünglichen Form ur Verfügung gestellt werden muß. Weitere Lokalitäten des Gebäudes können nun nicht mehr überlassen werden. Z. 21.304 Beschluß einstimmig nach Sektionsantrag. — 9. Ankauf von Grund für das städt. Schlachthaus. Der Herr Referent führt aus Die schon oft erörterte Frage eines Schlachthofbaues war immer an großen Schwierigkeiten gescheitert, am Mangel eines geeigneten Platzes und der nötigen Mittel. Durch die Verwen¬ dung des Spitalsky=Fondes zur Errichtung eines Schlachthauses Die Platzwahl ist stehen nunmehr Geldmittel zur Verfügung. eine sehr schwere, da einerseits der Schlachthof vom Weichbilde der Stadt nicht zu weit entfernt, andererseits der Viehtranspor dorthin sehr einfach sein soll. Nur durch die fortgesetzten Be¬ mühungen des Herrn Bürgermeisters ist es gelungen, einen passenden Grund ausfindig zu machen und ein günstiges Kauf¬ anbot zu erreichen Der Herr Bürgermeister hat diesfalls folgenden Bericht der Sektion übergeben: Bericht über das Anbot des Herrn Karl Reder wegen Verkauf von Grund für das städt. Schlachthaus Der bei mir erschienene Herr Karl Reder, Besitzer des Englhofes, Haratzmüllerstraße Nr. 52, 54 und 56, erklärt sich ach verschiedenen, schon seit einem Jahre geführten Verhand lungen bereit, den größten Teil der Parzellen 5 und 6, bes ine Gesamtfläche von 4736·1 Quadratklafter gleich 17.050 Hu¬¬ dratmeter der Stadtgemeinde zum Preise von 11 K per Quadre““ lafter käuflich zu überlasse¬
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