2 Hierauf wird an die Erledigung der Tagesordnung ge schritten. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant. I. Personalien. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindever¬ 2. band 3. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung (Die Punkte 1, 2 und 3 werden vertraulich behandelt.) Ansuchen um Befreiung von der Gemeinde¬ 1. umlage für ein neuerbantes Haus n Es liegt vor das Ansuchen des Leopold Gottsmann um Befreiung von der Zahlung der Gemeindeumlagen für das neuerbaute Wohnhaus Nr. 18 in der Damberggasse Der Herr Referent führt aus Leopold Gottsmann hat seinerzeit sein Haus Ramingsteg Nr. 64 im Gemeindegebiete von St. Ulrich erbaut; dieser Grund ist im Vorjahre der Stadtgemeinde Steyr inkorporiert worden Jetzt spricht nun Leopold Gottsmann die Befreiung von den Gemeindenmlagen für Neubauten an. Tatsächlich ist ein Beschluß bezüglich Umlagenbefreiung im Gemeinderate seinerzeit gefaßt worden und in Ausführung dieses Gemeinderatsbeschlusses sind in einer Kundmachung vom 12. März 914, Z. 4929, die „Bestimmungen über die Befreiung von der Gemeinde=Umlage bei Neu=, Zu=, Auf- und Umbauten in der Zeit vom 1. Juni 1914 bis 31. Mai 1919“ veröffentlicht worden. Im vorliegenden Falle sind aber noch Erhebungen im Sinne des Punktes 5 der vorgenannten Kundmachung durch das Amt zu pflegen; dieser Punkt 5 lantet: Auf Neu=, Um=, Auf= und Zubauten, mit welchen eine Vermehrung vermietbarer Wohnungen nicht be zweckt wird, welche also nur für Wohnungszwecke des Haus¬ esitzers oder einer anderen Verwendung als Betriebsstätten für Fabriken, Gewerbe und dergl. dienen sollen, finden diese Be¬ timmungen keine Anwendung.“ Es ist derzeit nämlich noch nicht sichergestellt, ob Leopold Gottsmann Mietparteien hat oder nicht. Die Dauer der Um¬ lagenfreiheit beträgt 10 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkte der behördlich bewilligten Benützung. Der Benützungskousens ist im vorliegenden Falle am 31. März 1910 von der Gemeinde¬ vorstehung St. Ulrich erteilt worden. Demnach stellt die Sektion folgenden Antrag Es wolle dem Gesuchsteller die erbetene Umlagenbefreiung für sein neuerbautes Wohnhaus für die Zeit vom 1. Jänner 1915 bis 31. März 1920 unter der Voraussetzung bewilligt werden, als die vom Amte anzustellenden Erhebungen dartun, daß das Gebäude den Bedingungen des Punktes 5 der Kund machung vom 12. März 1914, Z. 4929, entspricht und nicht etwa bloß den Wohnungszwecken des Eigentümers dient.“ Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 21.342. Ferner liegt das Ansuchen des Herrn Michael Mayr b) um Gemeindeumlagenbefreiung für das neuerbaute Wohnhaus Nr. 65 in der Damberggasse vor Auch hiezu bemerkt der Herr Referent daß das Haus vor der Inkorporierung zum Gemeindegebiete St. Ulrich gehör hat und daß auch in diesem Falle die Art der Verwendung des Hauses der Sektion nicht bekannt sei. Der Benützungskonsens ist 'für das Haus am 10. Septem ber 1910 von der Gemeindevorstehung St. Ulrich erteilt worden Die Sektion stellt daher auch in diesem Falle den Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller die Um¬ lagenbefreiung für die Zeit vom 1. Jänner 1915 bis 10. Sep¬ tember 1920 unter der Voraussetzung bewilligen, als die vom Amte anzustellenden Erhebungen zeigen, daß das Gebände den Bedingungen des Punktes 5 der Kundmachung vom 12. März 1914, Z. 4929, entspricht, mithin nicht etwa bloß den Woh¬ nungsbedürfnissen des Hauseigentümers allein dient.“ Beschluß nach Sektionsantrag.— Z. 19.391. 5 Beschlußfassung wegen Wiedelverstenerung der Hunde pro 1914/15 Laut Amtsberichtes läuft die Versteuerungspflicht der Hunde im Stadtgebiete gemäß der Kundmachung der Stadt¬ gemeinevorstehung Steyr vom 6. Juli 1913, Z. 18.650, am 31. Juli 19144 ab. Die Sektion beantragt Der löbliche Gemeinderat beschließe die Versteuerung der Hunde für das Jahr 1914•15 in der bisherigen Weise und im Umsange der bisherigen Kundmachung. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 20.792. 6. Rekurs gegen eine lokalpolizeiliche Verfügung Der Herr Referent führt aus: Am 11. April 1914 wurde der Wassenfabriksarbeiter Johann Scharrer von einem dem Viehhändler Ferdinand Jenner ge¬ hörigen Hund in der Färbergasse gebissen. Es wurden sofort urch das Stadtpolizeiamt die nötigen Erhebungen gepflogen und schließlich wurde über amstierärztlichen Antrag mit Dekret der Stadtgemeindevorstehung Steyr vom 8. Mai 1914, Z. 14.459 em Herrn Ferdinand Jenner aufgetragen, den Hund außerhalb der Wohnung mit einem Beißkorbe zu versehen. Begen diese Verfügung hat nun Herr Jenner in offener Frist an den Gemeinderat der Stadt Steyr den Rekurs ergrissen, er nunmehr zur Entscheidung vorliegt. Sektionsbericht: „Aus den Erhebungen ergibt sich zweifellos, daß der frag¬ liche Hund schon zweimal Menschen gebissen hat und daß er, wie das tierärztliche Zeugnis sagt, gegen Fremde in beinahe efährlicher Weise vorgehl. Wenn bedacht wird, daß der Hund lant der Wachemeldung und nach den Angaben des vernommenen Jediensteten des Besitzers ungehindert auf die Straße gelangen ann, so liegt nach Ansicht der Sektion die Gefahr nahe, daß der Hund, irgend eine Annäherung eines Passanten mißver¬ stehend neuerlich Unheil anrichtet In dieser Erwägung erscheint der Sektion die angefochtene Verfügung gerechtgertigt; die Sektion stellt daher den Antrag auf Abweisung des vorliegenden Rekurses. — Z. 18.570 Beschluß nach Sektionsantrag. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G. R. Kirchberger. Franz 7. Prüfung und Erledigung der Jahresrechnung Stadtkasse und aller übrigen unter städt. Verwal¬ der ung stehenden Fonde und Anstalten pro 1913. Der Herr Referent bringt den bezüglichen Amtsbericht der Stadtbuchhaltung Steyr zur Verlesung, aus welchem sich rgibt Die Hauptsumme der Einnahmen im Jahre 1913 iach Abzug der durchlaufenden (unwirksamen), dann der Ein¬ lahmen für verkaufte Gründe und aus Kreditoperationen be 999.620 K 88 rug 916.100 „ — „ d. i. gegenüber dem Voranschlage per 83.511 K SS 7 ergibt sich eine Mehreinnahme von* Die Gesamtsumme der Ausgaben, nach Abzug der durchlaufenden Ausgaben, dann der Ausgaben für Grund¬ ankauf (Fuchslucke) und der Ausgaben auf Kreditoperationen 945.111 K 35 K betrug 14.970 „ — . i. gegenüber dem Voranschlage per 30.141 K 35 eine Mehrausgabe von Wird die Mehrausgabe von den Mehreinnahmen abge¬ Voranschlage ein so ergibt die Vergleichung mit dem zogen 53.370 K 53 7 günstigeres Gesamtresultat von Der Gebarungsüberschuß des Jahres 1913 54.509 K 53 beträg räliminiert war pro 1913 ein Ueberschuß von 1.139 " — daher gegenüber dem Voranschlage ein gün¬ 53.370 K 53 h stigeres Ergebnis von Der Vermögensstand der Stadtgemeinde, das ist des Gemeindefondes, beziffert sich lant Vermögensbilanz mit nde des Jahres 1913 6,692.890 K 31 K an Aktiven 4,845.962 „ 39 an Passiven es ergibt sich mithin ein reines Ver¬ 1,846.927 K 92 h mögen von d. i. im Vergleiche zu jenem des Vorjahres per 673.490 „ 95 eine Vermögensvermehrung von 73./36 K U7 K Der Herr Referent bemerkt, daß er im Vereine mit Herrn G.=R. Kurz den Rechnungsausweis geprüft habe und daß die Ansätze mit den Hauptbüchern übereinstimmen. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle diesen Bericht mit Befriedi¬ zur Kenntuis nehmen.“ jung Herr G.=R. Wokral bemerkt: Auf der Tagesordnung steht „Prüfung der Jahres¬ rechnung". Der Gemeinderat hat aber sicherlich nicht die Mog¬ lichkeit gehabt, diese Jahresrechnung zu prüfen. Schon im Vor¬ ahre sei davon gesprochen worden, daß dieser Bericht dem Ge¬ meinderate zugemittelt werden solle, bevor dieser Punkt auf der agesordnung steht. Der Gemeinderat solle sich doch einen Ueber blick schaffen können. So erhalte manaber nur einen gedruckten Bericht zugestellt, von dem es heißt: Genehmigt in der Ge¬ einderatssitzung vom Und dabei habe der Ge¬ neinderat nichts genehmigt und nichts geprüft Er stelle daher den Gegenantrag: In Hinkunft solle der Bericht über das Ergebuis des Rechnungsabschlusses dan¬ erstattet werden, wenn schon wenigstens ein Bürstenabzug vorlies“ derr G.=R. Prof. Erb wendet ein, daß einfach der Tile¬ des Punktes 7 schlecht gewählt sei, weil ja nur ein summarische“ Bericht vorliegt. Dazu könne kein Mensch das Wort ergreifen das sei nur eine Berichterstattung Wenn aber das geschehen soll, was Herr G.=R. Wolre neint, dann erhalten wir statt einer Debatte über die Finano¬ gebarung zwei im Jahre; erstens die Präliminar=Debatte un“ die zweite Debatte, wenn der Bericht zur Prüfung vorgeles“
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