zeit in Abzug zu bringen, nachdem für diese B Stellen im Gemeindedienste überhaupt keine Praktikantenzeit normiert ist. Das weitere Ansuchen des Stadtarztes Dr. Klunzinger um Anerkennung der der Gemeinde geleisteten Substitutionsdienste vor seiner definitiven Bestellung als Stadtarzt als Vordienstzeit sei abzuweisen. 5. Die von einer Reihe von städt. Unterbeamten, Dienern und Sicherheitswachleuten gestellten Ansuchen bezüglich Anrechnung von Vordienstzeiten seien abzuweisen, nachdem diese Anrechnung bereits früher zur Geltung kam und eine neuerliche Anrechnung gesetzlich nicht begründet ist. 6. Unter Berücksichtigung dieser gestellten Anträge wolle der Gemeinderat die in mitfolgender Beilage näher Vorrückungen bezeichneten genehmigend zur Kenntnis nehmen. 7. Antrag bezüglich der Qualifikationskommission: Die Qualifikationskommission hat bei der Stadtgemeinde Steyr aus dem Bürgermeister den beiden Stellvertretern, dem Stadtrate und dem zuständigen Abteilungsleiter zu bestehen.
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