Protokoll über die Abänderungsanträge, welche in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr vom 22. Mai 1914 anläßlich der Beratung der Dienstespragmatik für die städtischen Beamten gestellt wurden. Die I. Sektion stellt den Antrag, dem Ansuchen des Herrn Mayrandl um Einreihung in die Gruppe D keine Folge zu geben. Herr H. R. Wokral stellt den Antrag, dem Ansuchen zu entsprechen da Herr Mayrandl Fachkurse besucht habe und die Maurermeisterprüfung mit Erfolg bestanden habe, die als eine Fachprüfung, welche zur Einreihung in die Gruppe D vorgeschrieben ist, anzusehen sei. Herr G.R. Triebrunner unterstützt diesen Antrag und regt an, man möge bei anderen Gemeinden anfragen, wie Beamte mit solcher Vorbildung, eingereiht werden. Herr G. R. Erb erläutert die betreffenden Bestimmungen der Durchführungsverordnung und hebt besonders hervor, daß das bei Einreihung in die verschiedenen Gruppen die besuchten Schulen resp. die zurückgelegten Studien maßgebend seien, daß jedoch Fachkurse nicht als Schulstudium anzusehen seien. Er verweist darauf, daß beim Staate diese Art der Beamten in Gruppe E eingereiht sind.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2