Ratsprotokoll vom 3. April 1914

Patronatsrecht gebe der Stadtgemeinde nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Der Patron habe die Reparaturskosten in der Kirche zu tragen, somit nicht die Mittel hiefür durch Sammlung von den Pfarrmitgliedern aufgebracht werden. Der gegenwärtige Pfarrprovisor L. Vitzthum sei schon jahrelang hier, kenne die Verhältnisse genau, sei bei der Bevölkerung beliebt u. werde daher unter ihm als Pfarrer leicht die Bauspenden unter der Bevölkerung aufgebracht werden, schon der Person des Pfarrers zu liebe; er erlaube sich daher - lediglich nur vom finanziellen Standpunkte der Gemeinde - den bisherigen Pfarrprovisor L. Vitzthum Vorschlag zu bringen zumal da er als bisheriger prov. Leiter der Vorstadtpfarre eine große Berechtigung zur Pfarrerstelle habe. Die Herrn G.R. Dr. Harrant u. Kirchberger sind der Ansicht, daß die Bauspenden von den Pfarrmitgliedern wohl in erster Linie der Sache zuHr. G.R. Dr. Harrant führt weiter aus: liebe geleistet werden. Wenn Hr. G.R. Dantlgraber davon spreche, daß es ungerecht sei, nicht den bisherigen Vertreter des gestorbenen Vorstadtpfarrers zu präsentieren, so könne er dieser Auffassug nicht beipflichten, da nach seiner Anschauung alle Beweber ganz gleich gestellt seien. Er empfehle keinen bestimmten Bewerber, da er sie nicht näher kenne, sie aber ebenfalls der Ansicht des Hr. Referenten, daß ein Bewerber, von dem man überzeugt sein kann, daß er objektiv, über der politischen Parteien stehend, sein Amt versehen werde, vor den übrigen den Vorzug verdiene.

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