Ratsprotokoll vom 3. April 1914

4 trasse ausgemittelt und mit den Interessenten ein Protokoll ausgenommen. (Dieses Protokoll wird verlesen.) Die Länge der Trasse beträgt 564 Meter. Die Leitungs¬ anlage wird in entsprechend größer dimensionierten Röhren aus¬ eführt werden, damit auch gleichzeitig die Speisung eines in der Haratzmüllerstraße aufzustellenden Hydranten ermöglicht werde, der für die Feuersicherheit der Vorstadt Ennsdorf gewiß von größter Bedeutung sein wird Ferner wird es notwendig sein, rückwärts am Arbeiter wohnhause eine entsprechende Abschlußmauer aufzuführen. Die Sektion ist der Ansicht, daß man den hiefür nötigen Betrag nicht aus dem Darlehen für das Arbeiterwohnhaus, sondern aus der Post „Außerordentliche Bauführungen“ nehmen solle; denn erstens sei es nicht möglich, den hiefür nötigen Betrag in die 00.000 K, welche zur Verfügung stehen, unterzubringen; zweitens iege diese Kaimauer schon außerhalb des Gebäudes und es verden auch schon andere öffentliche Interessen damit tangiert drittens besteht der Wunsch, das Haus nicht zu sehr zu belasten. Herr G.=R. Mitter spricht sich dafür aus, daß die Her stellung der Kaimauer auf Kosten des Hauses gehe. Herr G.=R. Prof. Erb spricht sich gegen das Wort „Kai¬ mauer“ aus; seiner Vorstellung nach handle es sich um eine bschluß= und Schutzmauer gegen Hochwasser; unter „Kaimauer“ elle man sich einen großen Kaibau vor. Er schlage vor, tatt des Ausdruckes „Kaimauer“ das Wort „kaiseitige Abschluß mauer“ zu verwenden. Der Herr Referent bringt darauf folgenden Sektions¬ antrag zum Vortrage Der löbl. Gemeinderat ermächtige die III. Sektion zum Zwecke der Durchführung einer Wasserleitung vom Neubau der Waffenfabrik in die Haratzmüllerstraße und zur Herstellung einer kaiseitigen Abschlußmauer entlang dem Arbeiterwohnhause einer Betrag von höchstens 7000 K aus der Post „außerordentliche Bauführungen“ zu verwenden Dem in der Angelegenheit der Wasserleitung verfaßten Protokolle wird die Zustimmung erteilt und die 111. Sektion mit den im Protokolle genannten Arbeiten und Sicherstellungen betrant. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 16.258 10. Ansuchen der Bewohner von „Ort“ um Auf¬ stellung einer Waschzille. Der Herr Referent erklärt, daß sich die Kosten einer olchen Waschzille auf 650 K belaufen. Die Sektion stehe auf dem Standpunkte, daß in dieser Angelegenheit noch eine nähere kommissionierung bezüglich des Platzes und der Möglichkeit eine solche Waschzille anzubringen, stattzufinden habe. Daher telle die Sektion folgenden Antrag: „Der löbl. Gemeinderat ermächtige die III. Sektion, im Falle der Möglichkeit der Anbringung einer Waschzille eine solche zum Kostenpreise von 650 K zu beschaffen. Die Kommission erfolge unter Zuziehung von Interessenten in Ort. Herr G.=R. Gründler unterstützt den Sektionsantrag wärmste und begründet dies folgendermaßen: Wenn die aufs Bewohner von „Ort“ Wäsche schwemmen wollen, dann müssen sie bis zu den Waschzillen in der Steyer und in der Enns gehen oder auf die Flöße steigen; das letztere sei sehr gefährlich und s seien auch tatsächlich schon Frauenspersonen in den Fluß ge stürzt. Es sei mithin auch im Interesse der allgemeinen und öffentlichen Sicherheit gelegen, daß die Waschzille so bald als möglich errichtet werde Möglich sei es nach seiner Meinung ganz sicher; wenn such die unteren Gebäude stromabwärts durch die Flöße verlegt ind, so könne doch der obere Teil bei der „Maier=Mühle“ ver wvendet werden Die Waschzille brauche ja nicht so groß zu sein wie die beim „Zipfer=Bierhaus“. Er könne nur nochmals seinem Wunsche Ausdruck geben, daß dem Ansuchen der Bewohnerschaft von „Ort“ um Aufstellung einer Waschzille so bald als möglich entsprochen werden möge Herr G.=R. Dantlgraber erklärt, er befürchte, das die Anbringung der Waschzille in „Ort“ sich wohl nicht leicht durchführen lassen werde. Das Hochwasser und die Flöße be¬ schädigen dort eben alles. Der einzige geeignete Platz für die Zille wäre seiner Ansicht nach beim „Rosenauer=Haus“ Im übrigen könne er, wenn sich die Sache tatsächlich durchführen läßt, den Sektionsantrag nur befürworten. Herr G.=R. Prof. Erb verweist noch darauf, daß ihm am Sektionsantrag die geplante „Beiziehung von Interessenten“ am besten gefällt, damit diese selbst sagen können, wo die Waschzille anzubringen wäre. Darauf wird der Sektionsantrag zur Abstimmung gebracht und mit Mehrheit angenommen. — Z. 5657, 1. Ansuchen des Oesterr. Metallarbeiterverbaudes um Bewilligung zur Benützung des Kail Ludwig¬ Platzes und der Industriehalle zum Zwecke der Abhal¬ tung eines Sommerfestes. Sektionsantrag: „Dem Ansuchen werde vom Gemeinderate zu den vor¬ ährigen Bedingungen stattgegeben.“ Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 8134. V. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Jose Langoth. 12. Besetzungsvorschlag für die erledigte Vorstadt¬ pfarrerstelle Wird in der vertraulichen Sitzung verhandelt.) 13. Vorschlag für die Verleihung eines Maternus ammer = Stipendiums. Der Herr Referent führt aus Es seien seinerzeit zwei Stipendien, ein Wolfgang Pfefferl¬ sches und ein Maternus Hammer'sches, zur Verleihung ausge¬ chrieben worden Da sich um beide nur ein einziger Bewerber, nämlich ohann Frauendorfer gemeldet hat, wurde dieser für das höhere Pfefferl'sche Stipendium seitens des Gemeinderates vorgeschlagen. Die oberöst. Statthalterei hat den Akt nun zur Erhebung, ob Frauendorfer ein Bürgerssohn ist, zurückgegeben. Da ies nicht der Fall ist, kann ihm das höhere Pfefferl'sche Stipen¬ ium stiftsbriefgemäß nicht verliehen werden, wohl aber das Hammer'sche Stipendium Die Sektion stellt daher folgenden Antrag: Da Johann Frauendorfer kein Bürgerssohn ist, kann er ür die Verleihung des Wolfgang Psefferl'schen Stipendiums vorgeschlagen werden nlicht Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen: Der Gesuchsteller Johann Frauendorfer wird für die Verleihung des Maternus Hammer'schen Stipendiums jährlicher 240 K vorgeschlagen; 2. die hohe k. k. Statthalterei wird ersucht, das Wolfgang Pfesserl'sche Stipendium abermals zur Ausschreibung zu bringen. — Z. 10.685 Wird angenommen. 14. Eingabe der Leitung der Knabenvolksschule in Steyrdorf um Ersatz der Gasbeleuchtungsinstallations¬ osten der Naturalwohnung und Gewährung einer ent¬ prechenden Entschädigung für die Entziehung des Na¬ turalquartieres Der Herr Referent verweist darauf, daß man im lächsten Schuljahre die Wohnung des Oberlehrers Maier im Exjesuitengebäude für Realschulzwecke brauchen wird Es wurde dem Herrn Oberlehrer Maier mitgeteilt, daß ihm zum Maitermin wahrscheinlich gekündigt werden wird, da¬ mit er sich für den August eine Wohnung suchen könne. Nun hat Herr Oberlehrer Maier an den Gemeinderat den Stadt Steyr ein Ansuchen gerichtet, in welchem er die Instal¬ ationskosten für die Gasbeleuchtung in der Naturalwohnung rückersetzt verlangt und eine entsprechende Entschädigung für die Entziehung des Naturalquartieres anspricht Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Die vom Herrn Oberlehrer Georg Maier auf seine Kosten in die Naturalwohnung im Exjesuitengebäude eingerichtete Gasleitung wird mit 113 K nach Räumung der Wohnung abgelöst. Auf eine Uebersiedlungs¬ entschädigung kann grundsätzlich nicht eingegangen werden. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 11.251 15. Ansuchen des Herrn Hans Lobitzer um Ueber¬ assung eines Lehrzimmers in der Bergschule zur Er¬ teilung von Privatunterricht Der Herr Referent führt aus: Dieses Ansuchen des Herrn Lobitzer wurde der Leitung der Bergschule zur Aeußerung übermittelt, welche sich in einem ängeren Berichte gegen die Ueberlassung eines Lehrzimmers ausspricht. Nach Ansicht der Sektion ist der Bericht der Schulleitung nicht ungerechtsertigt. Es ist schon einigemale, z. B. in Ange¬ egenheit des Turnvereines „Vorwärts“ davon gesprochen worden, aß Schulräume nicht über 9 Uhr abends hinaus benützt werden ollen. Die Ueberlassung eines Lehrzimmers für Privatunterrichts¬ zwecke an Herrn Lobitzer würde eine Belastung von wöchentlich 12 Stunden bedeuten, welche für die Schule gewiß nicht ange¬ lehm ist. Der Unterricht würde bis 10 Uhr abends dauern; die dann vorzunehmende Lüftung hätte doch mindestens eine Stunde anzuhalten Ja, die Stadtgemeinde würde dadurch geradezu zu Schaden kommen, da sie die infolge der Benützung des Lehrzimmers bie 0 Uhr abends notwendige gründlichere und länger als gewöhn¬ lich anhaltende Lüftung durch erhöhte Heizung wieder hereite bringen müßte. Schließlich wäre es auch noch aus dem Grunde gefährlich wenn man dem Ansuchen stattgeben wollte: Bisher sind Schul äume nur Vereinen oder solchen Personen, welche ohneh“

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