Ratsprotokoll vom 3. April 1914

Ausfüllung und Berechnung durch den G.R. überprüft werden. Nach dem Ergebnisse dieser Überprüfung hätte die Einreihung der städt. Beamten in die ihnen gebührenden Bezüge schließlich unter Offenhaltung des Rekurses an den Gemeinderat zu erfolgen. Jetzt augenblicklich gelte es nur, die eigenen Beamten in die einzelnen Gruppen einzureihen. In diesem Sinne sei auch der Amtsbericht gehalten. Nach Verlesung des Amtsberichtes der Vorschläge für die Einreihung der einzelnen städt. Beamten enthält, wird über Antrag der Sektion, der Amtsbericht zur Kenntnis genommen. V.P. Punkt 2: Aufnahme in den Gemeindeverband. Über Antrag der Sektion werden gemäß § 2 der Heimatgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.G.Bl. No 222 nachstehende Personen in den Gemeindeverband der Stadt Steyr afgenommen: Johann Bumberger samt Frau und 1 Kind Anton Cora 1 Richard Ehrlich Sebastian Hager 2 Kindern Heinrich Hofer 7 Johann Mairhofer 6

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