Ratsprotokoll vom 6. März 1914

4 Die Stadt Linz bezahlt für die Bestattung einer er¬ wachsenen Person ohne Unterschied der Zuständigkeit 12 K 40 7 und zwar: Für den Sarg 6 K 40 * 2 Leichenträger à 60 7 1 „ 20 Bespannung des Leichenwagens 4 „ 80 Summa 12 K 40 K Für Kindesleichen werden K je nach dem Alter 4—12 bezahlt Der Totengräber erhält für sämtliche Armenleichen ein jährliches Pauschale von 200 K. (Für ein Grab zirka 30 k.) Die Stadt Wels zahlt der Leichenbestattungsanstalt für den Transport einer Leiche auf den Friedhof und Einstellung in die Leichenkammer einschließlich der Beistellung eines Leichen¬ wagens, eines gewöhnlichen Sarges und der Leichenträger 15 K und bei Nacht 20 K Der Friedhofgärtner hat festgesetzte Bezüge. Freistadt zahlt für eine Armenleiche: Für den Sarg 6 K 40 h für die Leichenträger und Totengräber — „ „ ür das Anziehen der Leiche — K 10 17 Summa Ried zahlt an die Leichenbestattung: Für den Sarg 7 — 10 K 4 Leichenträger — 4 „ für persönliche Verrichtungen — „ für den Plat — 3 „ „ Totengräber — „ „ Grabstock 7— ∆ 77— Summa 2 Amstetten zahlt für eine Armenleiche: Für den Sarg 9 K — 7 Totenbeschauer — „ „ Totengräber ** 2 6— „ Leichenträger* 6 „ — „ 19 K— Summa Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich daher, daß die Tarife für Armenleichen in Linz und Wels niedriger sind als in Steyr, dagegen aber in kleineren Städten nicht unbedeutend höher und daß daher eine Erhöhung des bisherigen Tarifes nicht ganz ungerechtfertigt ist. Nach dem neuen Tarife würden sich die Kosten eines Be¬ gräbnisses für einen Steyrer Armen um 3 K 04 kl erhöhen was bei zirka 50 Armenleichen im Jahre eine Mehrbelastung des Armenfondes von 150 K ergeben würde Dagegen wird sich die Belastung des Armenfondes bei remdzuständigen Armen, für welche eine Erhöhung von 7 A 12 7 per Leiche eintreten sollte, bedeutend höher stellen, da die meisten Kronländer wie Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnten, Krain zur Begleichung von Leichenkosten gesetzlich nicht ver¬ halten werden können und diese Kosten daher auf den Armen¬ ond Steyr übernommen werden müssen, was bei zirka 100 leichen eine bedeutende Mehrbelastung ist. die Erhöhung des Tarifes für Armenleichen fremdzustän¬ diger Personen von 10 K 88 k auf 18 K kann daher nicht empfohlen werden. Um jedoch den beiden Leichenbestattern entgegenzukommen, erlaubt sich das Amt den Vorschlag zu machen für Armen begräbnisse ohne Rücksicht auf die Zuständigkeit den Betrag von 15 K 80 k zu bewilligen, und zwar nach folgendem Tarife: Totenbeschau K 50 f für den Sarg 50 „ 1 Leichenträger 80 „ 2 Schragenträger — „ Grabgebühr „ ** — „ Summa 5 K 30 Bisher erhielten die Leichenbestatter für das Begräbnis eines Steyrers 5 K 46 7 ür das Begräbnis eines Fremdzuständigen 10 „ 88 ulso für beide Begräbnisse 20 K 34 Nach dem vorgeschlagenen neuen Tarif 2 à 15 K 80 f 31 „ 60 „ daher eine Aufzahlung von 5 K 26 k. nit welcher Erhöhung die beiden Leichenbestatter zufrieden sein können. Das Amt stellt daher den Antrag auf Annahme des vorgeschlagenen Tarifes, das ist mit 15 K 80 Kfür ein Armen¬ begräbnis eines Erwachsenen und mit 9 K 40 h für Kinder leichen, jedoch mit der Ausdehnung auf das 10. Lebensjahr. Darauf erklärt der Herr Referent, daß sich der Armenrat mit dem eben verlesenen Amtsberichte eingehend be¬ schäftigt habe; in der Armenratssitzung sei der Beschluß gefaßt worden: „Der Armenrat empfiehlt die Annahme des Amts antrages. In der Sektionssitzung sei ebenfalls der Amtsantrag be fürwortet worden; der Sektionsantrag gehe dahin: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Den Gesuch stellern wird die vom Armenrate vorgeschlagene Erhöhung be willigt.“ Herr G.=R. Tribrunner fragt an, wie die Differenz zwischen den Kosten bei der Beerdigung eines nach Steyr Zu¬ ständigen und denen beim Begräbnisse eines Fremden zu er¬ klären und zu begründen sei. Er halte diese Differenz für ganz unbegründet; denn Fremde erhielten oft ein Begräbnis, das nahezu menschenunwürdig sei. Herr Referent G.=R. Langoth erwidert, die Differenz der Kosten sei wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß beim Begräbnisse eines Fremdzuständigen weniger Leichenträger ver¬ wendet werden und die Totenbeschaugebühr wegfällt Nach dem Sektionsantrage seien ja ohnedies die Kosten die gleichen ohne Unterschied der Zuständigkeit. Darauf wird der Antrag der Sektion einstimmig ange iommen. — Z. 36.742/13. 16. Verleihung der Jahresinteressen aus der udwig Werndl = Stiftung. Der Amtsantrag und der bezügliche Vorschlag des Armenrates lauten dahin Der Gemeinderat möge die Petenten: Rosenauer Leopold, Leutgeb Johann, Mühlberger Barbara, Truhlar Franziska Hofer Josefine, Kleiner Anton, Breni Karl und Lechner Julie mit je 107 K ans den Stiftungsinteressen beteilen. Die Sektion beantragt Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: 8 Interessen¬ anteile à 107 K aus der Ludwig Werndl=Stiftung werden ar die vom Armenrate vorgeschlagenen Petenten verliehen. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 3027. 7. Verleihung der Interessen aus der Kaiser Franz Josef= und Elisabeth=Stiftung. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Je K 62·90 aus der Kaiser Franz Josef= und Elisabeth=Stiftung werden nach em Vorschlage des löbl. Armenrates dem Josef Katzendoppler ind dem Franz Nußbichler verliehen. Der Sektionsantrag wird angenommen. Z. 36.22/13 18. Verleihung einer Kronlachner=Pfründe Sektionsantrag: „Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Die ausge¬ schriebene Kronlachner=Pfründe wird über Vorschlag des Armen¬ rates dem Petenten Baumbach reete Frank Karl verliehen. Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 2571 Nach Erledigung der Tagesordnung ergreift Herr Vize¬ bürgermeister Paul Fendt das Wort und führt aus: Es seien in den letzten Wochen eine Reihe von für die Stadt Steyr äußerst wichtigen Angelegenheiten im oberösterr Landtage erledigt worden Von großer Wichtigkeit sei es aber, daß die Stadt Steyr im Landtage von einem Abgeordneten vertreten sei, der für die wvirkschaftlichen Fragen der Stadtgemeinde und für das Interesse der Bevölkerung der Stadt wärmstens und energisch eintrete. Ein derartig tüchtiger Abgeordneter sei Herr Bürgermeister Gschaider, der sich stets bestens bewährt habe. Er, Redner, glaube daher im Sinne aller Herren zu sprechen, wenn er dem Herrn Bürgermeister für seine bisherige Tätigkeit im oberösterr. Land¬ tage bestens danke und ihn bitte, auch weiterhin die Stadt in o trefflicher Weise im Landtage zu vertreten. (Beifall.) Darauf erwidert der Herr Bürgermeister, daß er dem Herrn Vizebürgermeister für die anerkennenden Wortt anke, daß er es ja nur für seine Pflicht erachtet habe, die Stadt Steyr nach besten Kräften im Landtage zu vertreten, und daß er selbstverständlich dies auch weiterhin tun werde. Herr G.=R. Wokral führt darauf über einen Fall von Arbeitsvergebung beim Krankenhausbau, der für die Stadt eine Mehrauslage von 5000 K bedeute und der nicht ganz dem Steyrer Gewerbe zugute komme, Beschwerde. Ein Steyrer Gewerbetreiben der, der die bezügliche Arbeit nicht erhalten habe, sei genötigt ge¬ wesen, einige seiner Arbeiter wegen Arbeitsmangel zu entlassen. als sich dann diese entlassenen Arbeiter bei denjenigen Gewerbe inhabern, welche die Spitalsarbeit erhalten haben, um Arbeit beworben hätten, sei ihnen bedeutet worden, von dem Unter¬ lehmer, bei dem sie bisher gearbeitet haben, nehme man keine Arbeiter Es scheine also hier eine ganz planmäßige Verabredung vorzuliegen, so daß tüchtige Arbeiter zur Auswanderung von Steyr gezwungen seien. Er ersuche den Herrn Bürgermeister, in geeigneter Weise dafür Vorsorge zu treffen, daß für die Zukunft olche Dinge nicht mehr möglich seien. Der Herr Bürgermeister erwidert, daß er infolge einer längeren Abwesenheit anläßlich der Landtagssession über die vorgebrachte Sache nicht ganz unterrichtet sei; Herr G.=R. Wokral möge in der morgen stattfindenden Spitalsbaukomitee¬ sitzung darüber das Wort ergreifen. Herr G.=R. Dantlgraber regt an, der Gemeinderat möge bald den Bau eines weiteren Arbeiterwohnhauses be chließen, um der herrschenden Wohnungsnot wenigstens einiger¬

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