2 Gegen dieses Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr sei nun schon ein Protest der umliegenden Gemeinden vorgelegen, der ich teilweise auf ganz unzutreffende Tatsachen stütze Der Landtag habe ursprünglich die Weitereinhebung der Maut nicht mehr bewilligen wollen. Es sei im Gemeinde= und Verfassungsausschusse zuerst der Antrag gestellt worden, der Stadt Steyr die Mauteinhebung überhaupt zu entziehen Dies würde nun eine ganz erhebliche Schädigung für die Stadt Steyr bedeuten, da die Maut gegenwärtig rein 25.000 K abwerfe; dies sei ein Betrag, der annähernd 6% der Gemeinde¬ umla en entspreche Die Herren könnten daraus wohl entnehmen, daß er, Redner, vollauf Grund gehabt habe, sich gegen diese ablehnende Haltung ganz energisch zur Wehr zu setzen. Und so sei denn chließlich ein Kompromißantrag zustandegekommen und auch angenommen worden, dahingehend: Der Landesausschuß werde beauftragt, eingehende Unter suchungen und Erhebungen zu pflegen, ob und in wie weit die Stadt Steyr das Recht habe, die Maut einzuheben Es handle sich also um eine Ueberprüfung der alten Pri¬ vilegien, auf welche sich das Mautrecht der Stadt Steyr stütze, durch den Landesausschuß Da sich nun gewiß das Interesse aller den bezüglichen alten Privilegien=Urkunden zuwende, wolle er die wichtigsten Punkte aus diesen Urkunden zur Verlesung bringen. Darauf bringt der Herr Vorsitzende zur Verlesung: Das Privilegium vom Kaiser Friedrich ill. aus dem 1478 Jahre Wir Friedrich von Gottes Gnaden römischer Kayser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs zu Hungarn, Dalmatien, Croa¬ tien 2c. Künig, Herzog zu Oesterreich zu Steier, zu Kärnten und zu Krain 2c. bekennen, daß wir unsern getreuen lieben N. dem Richter Rath und unsern Burgern zu Steier um ihrer fleißigen Bette willen und sondern Gnade zu Hintan Entrichtung des Bau, so wir Ihn an derselben unserer Stadt Steier zu thuen befohlen, gnädiglich vergönnt und erlaubt haben, vergunnen und erlauben auch wissentlich mit den Brief, daß Sie nur hie¬ für untz auf unser Widerruffen, ferner Geschäfft und befohlen gnädiglich vergönnt und erlaubt haben, vergunnen und erlauben auch wissentlich mit den Brief von ain jeden Centten Kloben ween Pfenning, vor ain jeden Wagen mit Kauffmanschafft, so daselbs zu Steier durchgeführt wird ein halb Pfund Pfenning, von ain jeden tausend Messer, so daselbs zu Steier verkaufft und durch die Kauffleith auß derselben unser Stadt geführt wirdet vier Pfenning, und von ain jeden leinne und rupfen Tuch ain Pfenning daselbs zu Steier zu Mauth nehmen mögen wie menniglich ungehindert. Davon gebitten wir den Edler unsern lieben Getreuen N. allen unseren Haubtleithen, Land¬ marschallcke Grafen, Freyen Herren Rittern und Knechten Ver¬ wesern Vitzdomen Pflegern Burggrafen Bürgermeistern Richtern Burgern Gemeinden und allen anderen unsern Amtleithen Unter thanen und getreuen ernstlich, und wöllen, daß Sye die bemelten Richter Räth und unser Burger zu Steier bey diesen unseren Vergunnen und Erlauben gänzlich und berueblich bleiben lasser und ihnen daran kein Irrung noch Hinternuß nit thuen, nock daß jemand andern zu thuen gestatten in kein Weiß, doch nur untz auf unser Widerruefen, ferner geschäft und Befelchen als vorsteht, das meinen wir ernstlich mit Urkundt deß Briffs geben u Grätz am Erichtag nach Gottsleichnamstag nach Christi Ge¬ vurth in vierzehenhundert und achtundsiebenzigisten, Unser Kayser ums im sieben und zwainzigisten, unserer Reiche des Römischen im Neununddreyßigisten und des Hungarischen im zwainzigisten Jahre.“ Dann sei in verschiedenen Privilegien von Kaiser Mathias und der Kaiserin Maria Theresia des Mautrechtes der Stadt Steyr Erwähnung getan Im Jahre 1816 seien die Bürger von Steyr bei Kaiser I. Frau um Regelung der Stadtfinanzen bittlich geworden; darauf habe Kaiser Franz l. ein Hofkanzleidekret vom 24. Juni 1816 rlassen, dessen Punkt 6 lautet „Bei der Einhebung der Pflastermauth haben in Zukunft alle bisherige Befreyungen aufzuhören, und sind dieselben nur auf die in dem Wegmauthpatente vom 31. Juli 1804 und in der hierauf Beziehung nehmenden späteren Verordnung benannter durchzuführen. Aus dieser vorgelesenen Urkunde gehe klar hervor, daß die Plastermaut damals schon existiert hat Im Jahre 1864 seien die Bürger der Stadt Steyr durch verschiedene Umstände dazu veranlaßt worden, um eine Erhöhung er Maut einzuschreiten. Darauf sei folgende Entscheidung ergangen: No. 689 Un die Gemeindevorstehung Steyr. Zufolge Erlasses des k. k. Staatsministeriums vom 27. April 1864, Z. 7933,477, Haben Seine k. k. apostolische Majestät mit A. H. Entschließung vom 17. April 1864 der Stadtgemeinde Steyr auf die Dauer von fünf Jahren die Erhöhung ihren Brücken= und Pflastermauth u. von 3½ kr. auf fünf Neukreuzer für jedes Stük Zugviel oder Reitpserd on 2 kr. auf drei Neukreuzer für jedes Stük schweres Triebvieh, von 1 kr. auf ein und einhalb Neukreuzer für jedes Stük 6. leichtes Triebviel allergnädigst zu bewilligen geruht. Hievon wird die Gemeindevorstehung unter Rükschluß der Beilagen des Majestätsgesuches vom 21. Juli 1863 zur weiterei Veranlassung mit dem Beifügen in Kenntniß gesetzt, daß am Schlusse jeden Jahres die Nachweise über das Mautherträgniß vorzulegen kömmt. Linz, am 1. Mai 1864 Unterschrift unleserlich.“ Seither sei der Stadtgemeinde Steyr die Bewilligung zur Einhebung der Maut stets von fünf zu fünf Jahren vom Land tage ohne irgendwelche Schwierigkeiten anstandslos erteilt worden. Da in der Sitzung des Gemeinde= und Verfassungsaus¬ schusses auch das Recht der Stadt Steyr, eine Bahnhofmant inzuheben, angezweifelt worden sei, erlaube er sich auch noch olgendes Schriftstück zur Verlesung zu bringen: „Z. 603. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Bei der unterm 16. d. Mts., Z. 216, gelieferten Auf¬ klärung besteht gegen die Aufstellung eines städtischen Mauth¬ schrankens an der Bahnhofs=Zufahrtsstraße in Steyr kein An tand und es entfällt Hiedurch selbstverständlich die Frühere Sistirung dieser nunmehr gerechtfertigten Maßnahme. Die Beilagen folgen zurück Linz, am 23. Jänner 1869. Für den k. k. Statthalter: Unterschrift unleserlich. Nach Verlesung der vorstehenden Urkunden führt der Herr Vorsitzende weiter aus: Er gebe ja selbst zu, daß die Mauten veraltert und gewis eine moderne Einrichtung seien; ohne Entschädigung könne aber die Stadt auf keinen Fall auf die Maut verzichten, wenn sie licht mit den Finanzen in schwere Bedrängnis kommen solle r hoffe zuversichtlich, daß diese Mautangelegenheit nach der Unterstützung durch den Landesausschuß günstig für die Stadt ausfallen werde. Es sei auch die Ansicht Sr. Exzellenz des Herrn Statthalters; das Privilegium bestehe noch immer urecht und hätte nur durch ein Reichsgesetz aufgehoben werden können, das aber nie erflossen sei Es bestehe mithin begründete Hoffnung, daß diese für Steyr so wichtige Angelegenheit mit der Wiederbewilligung der Mauten, und zwar mit der im Jahre 1864 gewährten Er höhung, werde erledigt werden Darauf teilt der Herr Vorsitzende noch folgendes mit: Der Landtag habe der Stadt Linz die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens zum Zwecke von Kasernenbauten er¬ eilt; es sollen in Linz eine Landwehr= und eine Heer=Artillerie¬ kaserne, letztere mit Übikationen für eine Einjährig=Freiwilligen Schule, erbaut werden. Dadurch werde wieder die Frage des Verbleibens der Artillerie=Einjährig=Freiwilligen=Schule in Steyr lufgerollt. Linz habe nun seitens des k. u. k. Kriegsministeriums die bindende Zusage bezüglich des Erhaltens der Freiwilligen¬ Schule, Steyr dagegen habe nur die provisorische Zusage des Weiterverbleibens der Schule in Steyr Er habe nun aus Privatgesprächen mit maßgebenden Per¬ önlichkeiten erfahren, daß Linz besonderen Wert nur daran lege, daß die Einjährig=Freiwilligen des Linzer Regimentes dort seien. Somit bestehe die Hoffnung, daß ein Teil der Frei willigen=Schule, nämlich die Einjährig=Freiwilligen des Wiener und Salzburger Regimentes in Steyr weiter verbleiben werden. Im übrigen werde er noch in dieser Angelegenheit beim Kriegsministerium intervenieren u. Die Ausführungen des Herrn Vorsitzenden werden unter Bravorufen zur Kenntuis genommen Hierauf wird an die Erledigung der Tagesordnung ge¬ schritten. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Dr. Karl Harant jun. 1. Besetzung der Ingenieurstelle. Bestellung eines Diurnisten für die Kranken¬ hauskanzlei 3. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindever¬ band der Stadt Steyr. 4. Ansuchen des Michael Kornfein um Herabsetzung der Taxe für die Zusicherung der Aufnahme in den Ge¬ meindeverband 5. Ansuchen des E. Köstler um Weiterbelassung der Dienstwohnung Die Punkte 1—5 werden in der vertraulichen Sitzung behandelt.) 6. Amtsbericht über den Ablauf des Gemeinde¬ atsbeschlusses vom 18. Juni 1909 betr. Befreiung von der Gemeindeumlagen=Entrichtung rücksichtlich der Hauszins= und Hausklassensteuer samt Staatszuschlägen für Nen=, Um=, Auf= und Zubauten Nach Verlesung des Amtsberichtes führt der Herr Re¬ ferent aus:
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