jener, welche diesen Beamten nach Art. III des Gesetzes vom 19. September 1898, R.G.Bl. N° 172, nach Vollendung von 16 Dienstjahren in der XI. Rangsklasse gebührt, identisch sein solle. Der Sektionsantrag wird angenommen. 2.) Ansuchen der städt. Kanzleigehilfen Karl Frank, Adalbert Koller, Johann Reng und Gustav Wania um Erhöhung ihres Taggeldes. Über Antrag der Seklion wird beschlossen, die Behandlung dieser Ansuchen bis zu der Gemeinderatssitzung, in welcher über die Dienstpragmatik verhandelt werden wird, zu vertagen. 3.) Es liegt ein Amtsbericht v. 22./I. 1914 vor. betreffend a) Besetzung einer Sicherheitswachmannstelle. b) Besetzung einer Zivil-Polizeiagentenstelle. ad a) das Amt schlägt von den bei der letzten Besetzung von Wachestellen unberücksichtigt gebliebenen Bewerbern Adam Dietzl, Florian Baumgartner und Friedrich Tribrunner den Adem Dietzl als den
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