Marie Pramendorfer K 5•—, Katharina Platzer K 4·— Ferdinand Rathenberger K 4•—, Franziska Mayrhofer K 4•—, Zäzilia Dunst K 4·—, Summe K 21•— Beschluß nach Sektionsantrag. — Z. 36.225/13. Nach Erledigung der Tagesordnung richtet Herr G.=R. Mitter an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, ob es richtig sei, daß im heurigen Frühjahre keine Wahlen in den Gemeinde¬ rat stattfinden sollen. Der Herr Bürgermeister erwidert darauf: In dem Entwurfe für das Gesetz der neuen Wahlordnung stehe im Art. II, daß der bisher im Amte gewesene Gemeinderat bis zu den Neuwahlen im Jahre 1915 bleibe. Dieses Gesetz sei aber dermalen noch nicht angenommen; eine fixe Entscheidung der Frage, ob jetzt im Frühjahre Wahlen stattfinden werden, könne erst nach Annahme dieses Gesetzes erfolgen. Darauf führt Herr G.=R. Wokral darüber Beschwerde, daß in der heutigen Sitzung bei Punkt 9 der Tagesordnung zu¬ erst über den Sektionsantrag und dann erst über den Gegen¬ antrag des Herrn G.=R. Huber abgestimmt worden sei; dieser Vorgang sei eine Verletzung des § 40 der Geschäftsordnung, wvonach Gegenanträge gegen den in Verhandlung befindlichen Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden müssen. Der Herr Vorsitzende entgegnet darauf, daß es bisher immer Gepflogenheit gewesen sei, den für den Gesuchsteller gün¬ stigeren Antrag zuerst zur Abstimmung zu bringen; er werde aber in Hinkunft bei Abstimmungen nach dem Wunsche des Herrn G.=R. Wokral den im § 40 der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Vorging einhalten. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um ¾5 Uhr abends. In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung werden die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung behandelt: ad Punkt 1: Es wird beschlossen, eine Sicherheitswach¬ mannstelle und eine Kanzleigehilfenstelle im allgemeinen Kranken¬ hause zur Ausschreibung zu bringen. ad Punkt 2: Dem Stadtarbeiter Stefan Kabelik wird mit Rücksicht auf dessen 25jährige Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr Steyr taxfrei das Bürgerrecht verliehen. ad Punkt 3: Gemäß § 2 der Heimatsgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.=G.=Bl. Nr. 222, werden in den Gemeinde¬ verband der Stadt Steyr ausgenommen: Moriz Haider samt Frau, Aloisia Hofmacher, Franz Huber samt Frau und vier Kindern, Anna Kühas, Anton Schrejer samt Frau, Franz Spring, Anton Weizel samt Frau und vier Kindern.
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